Eine grosse Wohnung zu haben, bietet viele Vorteile. Doch es sind auch Nachteile damit verbunden. Dies sind oft hohe Kosten, die Möbel passen nicht, oder man wünscht sich eine Veränderung im Leben. Ein Wohnungstausch ist in vielen Fällen eine sympathische Lösung. Organisatorisch ist es aber eine Herausforderung, die Wohnung mit jemand anderem zu tauschen.
- Fallbeispiel mit zwei Familien
- Rechtliche Lage
- So funktioniert ein Wohnungstausch
- Aus Sicht einer Verwaltung
- Sorge um höhere Mieten
- Tauschwohnung suchen und finden
Die Wohnungssuche ist manchmal schon schwierig genug. Und dann noch eine grosse Wohnung, in der sich mit kleinen Kindern gut leben lässt? Familie Aeberli mit dem 2-jährigen Noah und der 5-jährigen Eleni träumt schon lange von einem neuen Zuhause. Derzeit leben sie in einer kleinen 4-Zimmer-Wohnung. Sie brauchen einen Ort, an dem die Kinder spielen und auf Entdeckungsreise gehen können, ohne sich eingeengt zu fühlen. Doch Angebote für zahlbare, grosse Familienwohnungen sind derzeit rar. Vor allem in der Stadt, in der sie leben.
Zufällig kamen sie über das Internet in Kontakt mit Familie Sommer: Bei ihnen ist es gerade umgekehrt. Ihre Wohnung bzw. ihr Haus wird ihnen bald zu gross sein. Sie leben in einem hübschen Reihenhaus zur Miete, mit geräumigen Zimmern und sogar eigenem Garten. Ihr Sohn schliesst in Kürze seine Ausbildung ab und wird dann ausziehen. So bieten Sommers Hand, die Wohnung bzw. das Haus mit der jungen Familie mit den kleinen Kindern zu tauschen.
Ein Glücksfall für zwei Familien!
W. und M. Sommer sind im Alter 55+ und gewillt, das Leben und Wohnen noch einmal neu zu organisieren. Was ist naheliegender als ein Wohnungstausch? Sommers möchten sich nach dem Auszug des Sohns verkleinern, aber gerne in der Nähe bleiben. Nach einigen Wochen Verhandlungen bahnt sich eine Lösung an: Sowohl der private Vermieter von Familie Sommer erklärt sich einverstanden als auch die Immobilienverwaltung, die mit Aeberlis einen Mietvertrag hat.
Mit dieser Idee, die Wohnung zu tauschen, geht es wohlgemerkt nicht um einen vorübergehenden Wechsel – also kein Tausch, um mal zwei oder drei Wochen Urlaub zu machen. In unserem Kontext sprechen wir von einem dauerhaften Wohnungstausch. Denn Aeberlis planen ja langfristig. Auf diesem Weg zu einem neuen Zuhause sind meist noch einige Hürden zu meistern.
Die rechtlichen Fragen
Fabian Gloor, Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz, sagt dazu: «Ein Wohnungstausch ist ohne Zweifel eine gute Idee. Es gibt aber keinen Anspruch, einen Wohnungstausch rechtlich durchzusetzen.» Denn ein Tausch von etwas setze voraus, dass die betreffende Person oder der Haushalt ein Recht an dieser Sache habe. Die Eigentumsrechte bei Mietverhältnissen liegen aber immer beim Eigentümer und Vermieter. Das macht das Unterfangen kompliziert. Wenn zwei Familien im gleichen Haus beim gleichen Vermieter tauschen wollen, müssen alle drei Parteien ausdrücklich einverstanden sein. Die Hürden sind noch höher, wenn die Tauschwohnungen verschiedenen Eigentümern gehören. «Dann müssen nicht nur drei, sondern sogar vier Parteien mit dem Tausch einverstanden sein», erklärt Jurist Fabian Gloor. Der Tausch und die Ausstellung neuer Verträge auf die neuen Mieterinnen und Mieter sind dann nur möglich, wenn erstens beide Mietparteien zustimmen und zweitens auch die Eigentümer/innen ausdrücklich einverstanden sind.
Wie funktioniert ein Wohnungstausch?
Im Kern sind folgende drei Varianten denkbar:
- Mieterin A und Mieter B kündigen ordentlich, zum Beispiel auf den 1. März oder 1. September und schlagen sich gegenseitig als neuen Mieter vor.
- Mieterin A und Mieter B kündigen ausserterminlich und schlagen sich gegenseitig als Nachmieterin bzw. Nachmieter vor. Das könnte so formuliert werden: «Ich kündige ausserterminlich auf Ende Monat und habe eine Mieterin gefunden, die bereit ist, den Vertrag wie bisher zu übernehmen.»
- Mieterin A und Mieter B tauschen die Wohnung und nutzen sie gegenseitig als Untermieter. Auch hier braucht man die Zustimmung der Vermieterschaft.
Fabian Gloor hält dazu fest: «Der Mieter bzw. die Mieterin haben das Recht, ausserterminlich zu kündigen und einen Nachmieter vorzuschlagen.» Auch hier sei aber zu bedenken, dass die Vermieterin nicht verpflichtet sei, den Nachmieter zu akzeptieren. Juristisch ausgedrückt ist das so genannte «Mieterwahlrecht» gemeint. Am Schluss ist es immer die Verwaltung, die entscheidet, wer einen neuen Vertrag unterschreiben kann und wer nicht.
Schliesslich ergänzt Jurist Fabian Gloor die rechtlichen Aspekte noch mit folgendem Tipp für die Praxis: «Mieterinnen und Mieter sollten nicht vorschnell kündigen und auf einen Wohnungstausch hoffen. Denn falls der Vermieter dem Tausch nicht zustimmt, stehen die betreffenden Personen unter Umständen ohne Wohnung da.»
Wincasa: «Scheitert nicht an rechtlichen Fragen»
Grosse Verwaltungen in der Schweiz haben grundsätzlich nichts gegen einen Wohnungstausch einzuwenden. Aus rechtlicher Sicht spreche grundsätzlich nichts dagegen. Das betont ein erfahrener Jurist bei Wincasa: Der Vermieter müsse aber eine Zusage geben und zu einem Wohnungstausch Hand bieten. Laut dem Immobiliendienstleister wäre folgende Lösung denkbar: Beide Mietparteien kündigen ihren Mietvertrag und mieten die Wohnung der anderen Partei. «Dies erfordert jedoch eine vorherige Absprache mit dem Vermieter, damit die Wohnung nicht fälschlicherweise an eine andere Mietpartei vermietet würde», heisst es bei Wincasa.
Weiter erläutert der Jurist die zweite Variante, nämlich die Kündigung und die Suche nach einem Nachmieter, der die entsprechenden Anforderungen des Vermieters erfüllt. Auch hier gilt aber: Wer aus der Wohnung auszieht, hat keinen Anspruch darauf, selbst einen Nachmieter auszuwählen. So oder so entscheidet letztlich der Vermieter, mit wem er einen neuen Vertrag abschliessen will.
Die Sorge um höhere Mieten
Viele Familien, die aus ihrer derzeitigen Wohnung ausziehen wollen, machen sich Sorgen wegen steigenden Mieten. Dies führt dazu, dass einige in kleineren Wohnungen bleiben, obwohl sie das Gefühl haben, aus ihnen herausgewachsen zu sein. Wer sich mit einem Wohnungstausch befasst, muss daher auch übers Geld reden. Wer wie Familie Sommer von einem gemieteten Haus in eine kleinere Wohnung zieht, möchte auch sein Budget entlasten.
Ein Vermieter darf die Miete aus verschiedenen Gründen erhöhen, muss aber die Kosten und Erhöhungsgründe im Zweifelsfall belegen können:
- Erlaubt ist die Abwälzung der allgemeinen Teuerung im Umfang von 40 Prozent.
- Wenn der offizielle Referenzzins für die Mieten in der Schweiz steigt, dürfen die höheren Kosten weitergegeben werden.
- Hinzu kommen manchmal je nach den konkreten Umständen noch andere Gründe, etwa Renovationen (wenn sie wertvermehrend sind) oder eine Anpassung an das orts- und quartierübliche Niveau. Wer in eine Stadt mit knappem Wohnungsangebot zieht, muss tendenziell mit steigenden Mieten rechnen.
Lesen Sie dazu unsere beiden Artikel zu den Rechten des Vermieters:
Die meisten Fachleute sind aber überzeugt, dass die Idee viele Vorzüge bietet: Der bestehende Wohnraum kann mit einem Tausch besser und effizienter genutzt werden. Natürlich kann niemand ältere Menschen, die nach der Familienphase allein in einer grossen Wohnung leben, dazu zwingen. Es ist aber auch wahr, dass viele Eltern in dieser Phase des «empty nest» gerne noch einmal ein neues Kapitel in ihrem Leben beginnen möchten. Vielleicht lebten sie mit Kindern gerne im Grünen, wünschen jetzt aber eine passende, praktisch eingerichtete Wohnung an zentraler Lage in der Stadt.
Tauschwohnung suchen und finden
Aber wie findet man überhaupt Tauschpartner? Manchmal kommen die Kontakte zufällig in der gleichen Siedlung und unter Nachbarn zustande. Oft hilft Mund-zu-Mund-Propaganda. Manche suchen über das Internet, über lokale Plattformen, über Social Media oder ganz einfach übers schwarze Brett in einem Quartierladen. In Deutschland gibt es solche Tauschbörsen bei den grossen Verwaltungen, bei Vermittlungsstellen von Städten oder den grossen Wohnungsgenossenschaften. Eine solche Plattform gibt es auch in der Schweiz: Die Genossenschaft Kraftwerk1 in Zürich führt zum Beispiel regelmässig Gespräche durch, an denen sich die Bewohner über die sich ändernden Bedürfnisse austauschen (mal mehr, mal weniger Platz). Dieser Austausch («Veränderungskonferenz») soll den Bewohnenden helfen, je nach Lebenssituation die passende Wohnung zu bekommen. So gelinge das Zusammenleben von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen in der Siedlung «nachhaltig», heisst es.
Fazit: Für viele Wohnungssuchende – vor allem für grosse Familien oder diejenigen, die nach bestimmten Kriterien suchen – kann die Suche nach einer geeigneten Wohnung eine schwierige Aufgabe sein. Doch mit kreativen Ideen, einem Quäntchen Glück und Goodwill seitens der Verwaltungen lassen sich die Schwierigkeiten meistern!
Lesen Sie dazu auch unsere Artikel:
Habe eine schöne Altbauwohnung gleich beim HB Winterthur:
2.5 Zimmer mit Balkon, grosses Bad mit ev. Waschmaschine und Küche mit ev. Abwaschmaschine. 2. Stock,
Fr. 834.00
Suche:
Ebensolche bis Fr, 1’450.00 in Zürich.
Guten Tag Frau Brennwald
Vielen Dank für den sympathischen Hinweis. Wir werden den Kontakt weitergeben, falls sich jemand konkret meldet.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit einem Suchabo zu informieren, wenn Sie etwas ganz Bestimmtes suchen. – Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Suche bzw. bei einem Wohnungstausch.
Hier der Link:
https://www.newhome.ch/de/suchabo
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wir haben ein älteres Paar gefunden, das mit uns die Wohnung tauschen würde. Wir wohnen in der gleichen Siedlung in der gleichen Wohngenossenschaft. Die Verwaltung sagt aber nein. Müssen wir nach Warteliste vorgehen? Es wäre für alle eine gute Lösung.
Guten Tag Herr Schenk
Es ist in diesem Fall natürlich ähnlich wie bei privaten Vermietungen. Die Verwaltung respektive die Genossenschaft ist rechtlich nicht verpflichtet, solche Wünsche nach einem Wohnungstausch zu berücksichtigen. In einer Genossenschaft geht es oft nach dem jeweiligen Vermietungsreglement, einer internen Warteliste und nach Priorität. Oft werden Haushalte bevorzugt, die zum Beispiel wegen eines Totalumbaus dringend eine andere Wohnung benötigen. Oder Familien mit Familienzuwachs. Am besten erkundigen Sie sich bei der Verwaltung und besprechen direkt Ihr Anliegen. Jede Verwaltung wendet hier eine eigene Praxis an und es gibt auch immer einen gewissen Ermessensspielraum.
freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Möchte gerne im gleichen Haus von der 4 Etage in den Erdgeschoss ziehen
Markler stellt sich quer
sein Argument:der Eigentümer müsste dann an die 1000€ reinstecken und in die andere Wohnung auch.
Alles Quatsch, meine Wohnung ist renoviert und die andere würde ich renovieren
was kann ich tun?
Guten Tag Blank
Wir kennen hier die Eigentumsverhältnisse nicht und wissen auch nicht, wieso das den Makler überhaupt etwas angeht. Zum Wohnungstausch ist jedoch nach unsrer Erfahrung folgendes wichtig: Ob es sich um Wohnungen zur Miete oder um Eigentumswohnungen handelt – ein Wohnungstausch ist immer freiwillig. Es braucht das Einverständnis aller Parteien, vor allem natürlich der Bewohner selbst, die tauschen sollen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Wir haben ein (zu) grosses Haus mit 6.5 Zimmern (200 m2), grosser Terrasse, zwei Gärten und würden es möglicherweise mit einer 3.5- bis 4.5-Zi-Eigentumswohnung (90-110 m2) tauschen. Die bisherige Lage zwischen Maur ZH, Zollikerberg und Zürich-Witikon wäre ideal. Wir lesen nur von Mietwohnungstausch, nie von Eigentum: Gibts auch Tausch von Eigentum?
Das ist eine gute Idee. Meines Wissens steht dem nichts im Weg. Es gibt aber nur wenige Plattformen, die solche Tauschangebote publik machen und Kontakte herstellen.
Kenn Sie schon jemanden, der tauschen würde? Umso besser.
Allerdings gibt es beim Immobilientausch auch einige Herausforderungen zu beachten. Eine der Hauptfragen ist die Wertgleichheit der getauschten Immobilien. In vielen Fällen sind die Objekte nicht gleich teuer, was bedeutet, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden müssen, um den Wertunterschied auszugleichen. Dies kann in Form von Ausgleichszahlungen geschehen oder durch das Hinzufügen weiterer Vermögenswerte zum Tausch.
Darüber hinaus müssen rechtliche Aspekte, wie die öffentliche Beurkundung von Verträgen, Sicherstellung von Grundstückgewinnsteuern, die steuerliche Behandlung sowie die Anpassung an bestehende Hypotheken oder Darlehen, sorgfältig geprüft und geregelt werden. Sicher keine einfache Aufgabe.
Trotz dieser Herausforderungen bietet der Immobilientausch in der Schweiz eine spannende Möglichkeit für diejenigen, die nach einer alternativen Lösung suchen, um ihre Wohnsituation anzupassen. Mit der richtigen Planung und Beratung kann der Tausch von Immobilien eine praktische und vorteilhafte Option darstellen, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien, die ihren Wohnort wechseln möchten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Ich habe zwei moderne 4-Zi. Eigentumswohnungen im Zentrum v. Basel ( EG, Lift, Einstellplätze in der Einstellhalle …) und wäre bereit sie gegen ein Haus in BL (am liebsten), BS oder ZH zu tauschen.
Option (Wohnung BS gegen Wohnung BL oder ZH) wäre auch möglich. Falls Sie den Kontakt weitergeben können, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank.
Guten Tag A.A.
Vielen Dank, dass Sie sich auch mit unserem Thema im Blog unter dem Titel Wohnungstausch auseinandersetzten. Wir glauben, dass dies sowohl für Miete als auch für Kaufobjekte eine interessante Option ist.
PS: Falls sich ein Kontakt ergbibt, würden wir uns bei Ihnen melden.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger