In der Schweiz sind nicht nur die Banken eine kaum wegzudenkende Grösse, sondern auch die Versicherungen. So sind obligatorische Versicherungen zu beachten – so manche zusätzliche Police ist aber freiwillig. Grundsätzlich gilt: Versichern können Sie praktisch jedes erdenkliche Risiko! Wir zeigen Ihnen die Basics, insbesondere zur Krankenversicherung.
- Obligatorische Versicherungen
- Krankenkassen in der Schweiz
- Krankenversicherung: Gute Grunddeckung
- Basics zu den wichtigsten Versicherungen
- Tipp für Auslandsaufenthalte
«Überversicherung gehört praktisch zur eidgenössischen Lebensart», sagt Daniel Dreyer vom Schweizer Vergleichsportal Moneyland. Tatsächlich gibt es in der Schweiz kaum etwas, das sich nicht versichern liesse. Für Versicherungspolicen geben risikoscheue Personen bald einmal ein kleines Vermögen aus. Schon für neugeborene Babys schliessen Schweizerinnen und Schweizer gleich eine Zahn- oder besser noch eine Lebensversicherung ab. Die Schweizer lassen sich finanzielle Absicherung sehr viel kosten. Von den staatlichen bzw. obligatorischen Versicherungen abgesehen, geben Herr und Frau Schweizer jedes Jahr zusätzlich noch etwa 7’000 Franken für diese und jene Versicherungspolice aus.
Obligatorische Versicherungen
Zwei Versicherungen sind in jedem Fall obligatorisch: nämlich die Grundversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) sowie die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Wer neu in die Schweiz zugezogen ist, hat alles Interesse an einer guten, lückenlosen Gesundheitsversorgung. Eine mangelnde Deckung könnte unangenehm werden. Denn wer ohne Versicherung notfallmässig in ein Spital muss, wird bei den Kosten sein blaues Wunder erleben. Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Doch die professionelle Behandlung in Kliniken, Spitälern oder Privatspitälern hat ihren Preis.
Krankenkassen in der Schweiz
Die Versicherungspflicht im Sinne des KVG ist absolut zwingend! Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss nach KVG eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse abschliessen. Dasselbe gilt natürlich für alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, insbesondere für Grenzgänger/innen (Prinzip des Arbeitsortes). Für Grenzgänger aus Frankreich, Österreich, Deutschland oder Italien gibt es eine Sonderregelung: Auf Antrag können Sie sich von der Versicherungspflicht bei einer Schweizer Krankenkassen befreien lassen.
Gerade im Grenzgebiet der Romandie schliessen viele eine Versicherung in Frankreich ab, möchten dann aber nicht auf die Vorzüge des Schweizer Gesundheitssystems verzichten. Genau für diesen Fall gibt es auf dem Versicherungsmarkt speziell konzipierte Zusatzversicherungen.
Im Übrigens gilt die obligatorische Versicherung nach KVG natürlich auch für Expats, für Personen mit einer befristeten Arbeitsbewilligung in der Schweiz, für deren Angehörige etc. Robert Maciejewski, CEO bei Swiss Insurance Partners AG, sagt dazu: «Auf die obligatorische Krankenversicherung kann selbst dann nicht verzichtet werden, wenn international orientierte Personen bereits eine globale Krankenversicherung abgeschlossen haben.» Nach dem Gesetz haben zugezogene Personen drei Monate Zeit, sich bei einer Schweizer Krankenversicherung anzumelden. Wichtig zu wissen: Die Versicherung wird aber immer rückwirkend auf das Stichdatum des Zuzugs abgeschlossen.
Da es sich um eine obligatorische Grunddeckung handelt, ist der Abschluss einer entsprechenden Police relativ einfach und formlos (Anträge, Offertenvergleich etc. sind auch online möglich). Es gilt das Prinzip einer Kopfprämie, unabhängig vom Einkommen einer versicherten Person. In Genf oder Zürich liegen aber die Prämien höher als zum Beispiel in ländlichen Regionen. Prämien können Sie sparen, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt wählen («Jahresfranchise») oder sich einem HMO-Modell anschliessen. HMO heisst Health Maintenance Organization, wörtlich Gesundheitserhaltungs-Organisation. Die Grundleistungen sind an sich gleich wie bei einer üblichen Krankenversicherung. Bloss sollten Sie zu Erstkonsultationen (ausser in Notfällen) eine bestimmte HMO-Praxis aufsuchen. Mit HMO- oder Hausarztmodellen können Sie bis 20 Prozent Prämien der Krankenversicherung sparen.
Krankenversicherung: Gute Grunddeckung
Die Grunddeckung der Krankenversicherung bietet einheitliche, gute Leistungen, die viele Bedürfnisse abdeckt. «Sie hat vor allem auch den Vorteil, dass man ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird», so Robert Maciejewski von Swiss Insurance Partners AG. Wer einen grösseren Leistungsumfang wünscht und sich vorzugsweise auf der Privatabteilung eines Spitals behandeln lässt, muss dazu eine private Zusatzversicherung abschliessen. Die gleichen Versicherungen nach KVG führen dazu eine grosse Palette an Angeboten, etwa auch für Komplementärmedizin, Zahnarzt, Akupunktur, freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz, psychologische Therapien etc. Beliebt sind solche Versicherungen, wenn die Patienten in einem Spital privilegiert behandelt werden möchten (mehr Komfort, zum Beispiel Einzelzimmer etc.). Für die Aufnahme bei einer Schweizer Privat- oder Zusatzversicherung ist allerdings ein Gesundheitscheck erforderlich.
Personen, die in die Schweiz kommen und bereits eine globale Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen. Solche Angebote von Gesellschaften wie Allianz Care, AXA PPP, Bupa Global, Cigna Global etc. bieten eine umfassende Deckung und grenzüberschreitend freie Arzt- und Spitalwahl. «Wer später wieder in seine Heimat zurückkehrt, sollte die Police besser nicht kündigen», empfiehlt Robert Maciejewski. Bei einem neuen Antrag für eine internationale Krankenversicherung ist ein erneuter Gesundheitscheck Pflicht. Im Fall von Vorerkrankungen schliessen Versicherungsgesellschaften gewisse Deckungen und Kosten aus.
Tipp: Vor allem grosse Arbeitgeber schliessen sog. Gruppenverträge / Kollektivverträge für (ausländische) Beschäftigte ab. Fragen Sie in Ihrer Firma!
Übersicht: Basics zu wichtigsten Versicherungen
Von der Krankenversicherung abgesehen, sollten Sie noch folgende Aspekte rund um die Versicherungen in der Schweiz berücksichtigen:
obligatorisch Schweizer Unfallversicherung
Arbeitgeber versichern ihre Angestellten obligatorisch gegen Betriebsunfälle (über die Versicherung SUVA). Wer mindestens acht Stunden pro Woche berufstätig ist, kommt zusätzlich in den Genuss einer privaten Unfalldeckung. Alle anderen Personen sollten das Unfallrisiko separat versichern (zum Beispiel auch kombiniert mit der Krankenversicherung).
freiwillig Privathaftpflicht
Von den freiwilligen Versicherungen in der Schweiz ist vor allem die Privathaftpflicht dringend zu empfehlen. Gegen eine Jahresprämie von nur 100 oder 150 Franken sind damit Sach- oder Personenschäden gegenüber Dritten gedeckt. Die Policen sehen heute meist eine Deckung bis fünf Millionen Franken vor. Wer sich mit Haftpflichtfällen etwas auskennt, wird dies als durchaus realistisch einschätzen. Forderungen aus Haftpflichtfällen sind tendenziell gestiegen, und zwar nicht nur in den USA.
freiwillig Hausrat und Diebstahl
Wer mehr als ein Smartphone und ein paar Kleider besitzt, sollte in der Regel auch seinen Hausrat versichern (Möbel, persönliche Gegenstände, Kleider etc.). Je nach dem benötigen Sie eine separate Versicherung gegen Diebstahl ausserhalb des Hauses. Hausrat und Haftpflicht laufen oft über die gleiche Police – muss aber nicht sein. Vergleichen Sie die Angebote und die versprochenen Leistungen, oder fragen Sie einen Broker.
obligatorisch Fahrzeug/Privatauto
Für Autofahrer in der Schweiz ist eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung obligatorisch. Zusätzlich sind Teilkasko-, Kollisionskaskoversicherungen und vieles mehr möglich. Die Prämien hängen vom einzelnen Kunden ab (Alter, Bonus-Malus-System). Vergleichen Sie dazu die Prämien, aber auch die Leistungen. Viele Schweizerinnen und Schweizer sind Mitglied in einem Automobilclub wie TCS oder ACS; die Mitgliedschaft umfasst meist einen Pannenhilfe.
freiwillig Rechtsschutz
Zunehmend beliebt sind Rechtsschutzversicherungen. Denn ein Streit mit einer Behörde, mit der Firma oder in einer geschäftlichen Angelegenheit kann schnell einmal teuer werden (Anwalts- und Gerichtskosten). Achten Sie aber darauf, dass Sie nicht überversichert sind (teils bieten Kreditkarten oder Berufsverbände einen gewissen Rechtsschutz). Umgekehrt sind aber manche Rechtsrisiken dann doch nicht gedeckt: etwa Rechtsbeistand beim Schweizer Strafrecht, Konflikte im Zusammenhang mit Bauprojekten oder Handel von Wertschriften, Scheidungsverfahren etc.
Noch ein Tipp zum Schluss: Schweizer Versicherungen bieten vor allem bei wesentlichen Risiken wie Krankenversicherung und Haftpflicht ausgezeichnete Leistungen. Wenn Sie sich aber auch bei Aufenthalten im Ausland ein «Sorglos-Paket» leisten wollen, sollten Sie vorzugsweise eine internationale Krankenversicherung wählen (z. Bsp. global freie Arzt- und Spitalwahl). Wenn Sie den Wohnsitz in der Schweiz verlassen, müssen Sie die Schweizer Krankenversicherung wieder kündigen.
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