Wer in der Schweiz wohnt und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist auch hier steuerpflichtig. Nach dem Schweizer Steuermodell erheben sowohl die Gemeinde, der Kanton als auch der Bund Steuern auf Einkommen und Vermögen. Je nach Status von Ausländern wird direkt eine Quellensteuer abgeführt. Besonderheit: Die Steuersätze sind je nach Gemeinde und Kanton extrem unterschiedlich.
- Schweizer Steuermodell
- Quellensteuer: Je nach Aufenthaltsstatus
- Steuern Schweiz: Rechenbeispiel
- Die Steuerparadiese der Schweiz
- Was wird alles besteuert?
- Steuermodell Schweiz: Wettbewerbsvorteil
«Gleich hinter der deutschen Grenze liegt ein Steuer-Paradies…» – So titelte neulich das deutsche Magazin Fokus. In der Schweiz langt der Fiskus tatsächlich nur moderat zu – jedenfalls im internationalen Vergleich. Das weit verbreitete Bild von einem besonders liberalen, wirtschaftsfreundlichen und wettbewerbsfähigen Staat hat durchaus seine Berechtigung. Die steuerliche Attraktivität der Schweiz ist auch mit Zahlen untermauert: So liefern die Schweizer Erwerbstätigen nach einem Vergleich der OECD durchschnittlich nur etwa 11 Prozent ihres Erwerbseinkommens an den Fiskus ab. In vielen anderen EU-Ländern wie etwa in Italien, Schweden, Deutschland oder Belgien liegt die durchschnittliche Steuerlast meist wesentlich höher.
Schweizer Steuermodell
Auch bei den sonstigen Sozial- und staatlich vorgeschriebenen Abgaben erweist sich die Schweiz als ausgesprochen attraktiv.
Das Schweizer Steuermodell in aller Kürze erklärt: Erwerbseinkommen und Vermögen in der Schweiz werden auf drei Ebenen besteuert; sowohl die jeweilige Wohngemeinde, der Kanton als auch der Bund erheben Steuern. Anders als in manchen anderen Ländern erfolgt die Besteuerung aufgrund einer individuellen Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen (und wird nicht direkt dem Erwerbseinkommen abgezogen).
Für Ausländer in der Schweiz spielt dabei der Aufenthaltsstatus eine wesentliche Rolle.
Wer in der Schweiz arbeitet und wohnt, unterliegt in der Regel dem ordentlichen Steuerverfahren.
Christian H. Kälin, Jurist und Chairman bei Henley & Partners.
Das gilt insbesondere für Personen, die schon länger hier sind und eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung haben (Ausweis C).
Quellensteuer: Je nach Aufenthaltsstatus
Mit einem Ausweis B bzw. ohne unbefristete Aufenthaltsbewilligung oder auch für andere Fälle (Kurzaufenthalt) oder Spezialfälle wie Flüchtlinge findet das System der Quellenbesteuerung Anwendung. Die Quellensteuer kommt auch dann zum Zug, wenn Personen keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber in der Schweiz vorübergehend oder dauerhaft arbeiten, wie z.B. Grenzgänger oder Wochenaufenthalter.
Aber was heisst überhaupt Quellensteuer? Die Steuer wird direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer abzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen.
Nach welcher Methode nun eine erwerbstätige Person beim Schweizer Steuermodell besteuert wird, hängt oft auch noch von anderen Faktoren ab – insbesondere der Höhe des Erwerbseinkommens. Noch einmal anders ist die Lage für Unternehmer oder Private, die nicht in dem Sinne erwerbstätig sind. Für sie kann die Schweiz besonders interessant sein, wenn sie eine vereinfachte Pauschalbesteuerung aushandeln können.
Die Besteuerung richtet sich dabei nach dem Lebensaufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie.
Christian H. Kälin von Henley & Partners
Steuern Schweiz: Rechenbeispiel
Die ordentliche Besteuerung in der Schweiz – auf Einkommen und Vermögen – ist ausgeprägt föderalistisch. Die Steuergesetze und -tarife sind höchst unterschiedlich. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 75’000 Franken (unverheiratet, ohne Vermögen) zahlt die steuerpflichtige Person:
- In der Stadt Zug nur rund 4’900 Franken.
- In Basel rund 11’900 Franken.
- In Luzern rund 10’500 Franken.
Die Steuerparadiese der Schweiz
Besonders attraktiv ist der Kanton Zug: Hier leben rund 120’000 Einwohner, der Kanton liegt in der deutschsprachigen Schweiz und zählt zur Metropolregion Zürich. Hier haben renommierte und innovative Unternehmen ihr Domizil oder grössere Niederlassungen – etwa der Lebensmittelkonzern Nestlé, Firmen im Bereich Biotech, Handel oder auch viele Start-ups, die als «Crypto-Valley» der Schweiz an neuen Technologien arbeiten. Der Spitzensteuersatz des Kantons Zug liegt im Schnitt bei etwa 23 Prozent – ein Traum für Steuerpflichtige in vielen anderen Ländern wie etwa Deutschland.
Zu den steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz gehören auch: Einige besonders auserlesene Wohnlagen in der Nähe von Genf (etwa Cologny), der Kanton Schwyz, aber auch manche Wohngemeinden ganz im Süden des Kantons Tessin. Im Mittelfeld bewegen sich der Wirtschaftsraum Zürich, die Ostschweiz oder der Kanton Graubünden. Höher sind die Steuerabgaben im Kanton Bern, im Raum Basel und Jura sowie im Kanton Waadt in der französischsprachigen Schweiz.
Was wird alles besteuert?
Die Steuertarife sind grundsätzlich progressiv gestaltet. Oder anders gesagt: Je höher das Einkommen, umso stärker fällt prozentual der Steuersatz ins Gewicht. Das gilt analog auch für Vermögenssteuern in der Schweiz. Während diese Abgabe bei einem Vermögen von 100’000 oder 200’000 Franken kaum ins Gewicht fällt, steigt der Tarif bei sehr grossen Vermögen stark an. Alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben auch Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Für nichtverwandte oder nicht eng verwandte Personen aus der Familie summieren sich oft beträchtliche Steuerabgaben.
In den letzten Jahren hat sich aber in vielen Kantonen das System durchgesetzt, dass Ehegatten und direkte Nachkommen von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sind. Private Kapitalgewinne sind im Allgemeinen steuerfrei, zum Beispiel Kapitalgewinne mit Wertschriften. In der Praxis der kantonalen Steuerbehörden sind allerdings einige Einschränkungen eingeführt worden.
Steuermodell Schweiz: Wettbewerbsvorteil
Fazit: Das Schweizer Steuermodell ist nicht wesentlich einfacher als die Besteuerung in vielen anderen Ländern. Die meisten nationalen Steuermodelle kennen ähnliche Prinzipien, insbesondere die Besteuerung auf drei unterschiedlichen Ebenen (Steuermodell mit Wohnort bzw. Gemeinde, Region, Bund etc.). Wer allerdings nachrechnet, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, kommt zum Schluss: Die Schweiz gilt international zu Recht als Top-Standort.
Weitere Informationen zum Thema Auswandern in die Schweiz erhalten Sie über folgende Links:
- Auswandern in die Schweiz: Basics und Checklisten
- Einreise in die Schweiz: Welche Papiere braucht es?
- Immobilie mieten: So funktioniert’s in der Schweiz
- Immobilien kaufen: Möglichkeiten und Einschränkungen in der Schweiz
- Grenzgänger: Unterschiede zum Status als Aufenthalter
- Banken in der Schweiz: Tipps rund ums Geld
- Versicherungen in der Schweiz: Welche Absicherung ist sinnvoll?
- Das Schweizer Bildungssystem kurz erklärt
- Auswandern: Abmeldung im Herkunftsland
- Wohnen in der Schweiz: «Wo soll ich hinziehen?»
- Umzug in die Schweiz: den Hausrat zollfrei einführen
Grüezi newhome,
mit diesem Artikel locken Sie nur noch mehr Menschen aus dem Ausland in unser dicht besiedeltes Land! Im Kanton Zug finden Normalverdienende keinen bezahlbaren Wohnraum mehr – sie werden von reichen Ausländern verdrängt und müsssen in die Kantone Aargau, Luzern oder Zürich fliehen. Innert 10 Jahren betrug die Netto-Zuwanderung in die Schweiz fast 1 Million Menschen auf heute 8,6 Mio. Und die Summe der kantonalen und gemeindlichen Sozialhilfe stieg um ca. 1 Milliarde Franken! Im Weiteren wurden unzählige Schulhäuser, Altersheime, Spitäler, Freizeit“parks“ und Strassen erweitert oder neu gebaut. Jede Sekunde wird 1 m2 Boden zubetoniert! Wir zerstören dauernd zuviel fruchtbaren Boden und damit unsere Lebensgrundlage. Die Schweiz kann sich schon längst nicht mehr selbst ernähren: Bezüglich Lebens- und Futtermitteln sowie vielen Rohstoffen wie Erdöl, Erdgas, Uran, Metallen, Kunststoffen, Chemikalien usw. sind wir in hohem Masse vom Ausland abhängig. Von Asien (made in China, made in Taiwan etc.), von Europa und Amerika. Denken Sie daran, wenn Sie das nächste mal ins Flugzeug steigen oder am TV Autorennen ansehen. Und werden Sie sich über die zwingenden Grenzen des Wachstums bewusst. Und darüber, dass die Schweiz schon lange zu den am dichtest besiedelten Ländern der Erde gehört. Ungebremstes Bevölkerungswachstum lässt Fortschritte in der Technik (Energieeffizienz) gleich wieder verpuffen, und das Modewort „Nachhaltigkeit“ wird sinnleer. Mir scheint, gewisse Leute wollen Wachstum um jeden Preis. Aber der Preis ist definitiv zu hoch: Ohne intakte Natur, sauberes Wasser, saubere Luft und saubere Böden kann niemand überleben. Nirgends.
Guten Tag Herr Krasser
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihr Interesse an unserem Blog.
Der grenzüberschreitende Reiseverkehr und auch die Wohnsitznahme in anderen Ländern (Expads etc.) werden wohl aufgrund der aktuellen Lage eher rückläufig sein. Solange aber eine Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften aus der Wirtschaft gegeben ist, wird es eine kontinuierliche Zuwanderung aus dem Ausland geben. Das wird sich auch zukünftig (durch unseren Post) nicht ändern. Diese Leute möchten wir bei ihrer Lebensveränderung unterstützen und den Eintritt in die Schweiz möglichst reibungslos ermöglichen, weshalb wir diese Blog-Serie gestartet haben. Wir danken für Ihr Verständnis.
Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass wir mit der Natur und mit Ressourcen haushälterisch umgehen müssen. Wir haben uns im Blog schon mehrmals damit auseinandergesetzt:
https://www.newhome.ch/blog/de/living/oekologie-beim-wohnen-wie-gross-ist-unser-fussabdruck/
https://blog.newhome.ch/blog/de/allgemein/co2-gesetz-weichenstellung-fuer-nachhaltiges-bauen/
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
Steuerberechnung von 11 % und dann haben wir ein Beispiel mit 11’900 auf 75’000 steuerbares Einkommen. Also rund 15.87 %, als Buchhalter eine Abweichung von 44.27 % so rechnen die meisten Leute…
… wenn man bei höheren Einkommen noch AHV bzw. Zwangsabgabe Krankenkasse, Monopolysteuer bei Marken, Vermögenssteuer dazuzählt, kommt man bis zu 50 % Steuerbelastung. Also bitte bei den Fakten bleiben.
Sehr geehrter Herr Bussmann
Vielen Dank für Ihre Ergänzung. Es freut uns sehr, dass unser Blog auch von Fachleuten beachtet und kommentiert wird. Wir wollen mit der neuen Serie über die Besonderheiten der Schweiz informieren – für Menschen die hier arbeiten und wohnen wollen, eine Wohnung suchen, sich über den Status für Ausländer informieren etc. Wir richten uns damit an Private.
Sämtliche Details der in der Regel progressiven Steuern, kantonaler Unterschiede, Möglichkeiten einer Pauschalbesteuerung (etwa im Kanton Zug) etc. würden aber den Rahmen sprengen. Wir nehmen aber Ihre Anregung gerne entgegen und werden auch weitere Kostenfaktoren wie Gesundheitskosten, Krankenkasse und so weiter noch genauer beleuchten.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger,
kann ich als deutscher Frührentner mit Einkommen / Rente aus Deutschland zu meiner Frau ziehen, die Ihren Wohnsitz in der Schweiz hat ?
Gilt meine private deutsche Krankenversicherung weiter, oder benötige ich eine Schweizer Krankenversicherung ?
Wie wird mein Einkommen / Rente aus Deutschland in Deutschland besteuert, wenn mein Wohnsitz dann in der Schweiz ist ?
Vielen Dank
Guten Tag Herr Acker
Renten und Ähnliches werden in der Regel dort besteuert, wo sie ihren Wohnsitz haben. (deutsch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen).
Je nach Ihrem Status (Ausweis B, Aufenthaltsbewilligung) oder Niederlassungsbewilligung C (unbefristet) gilt das Prinzip Quellensteuer oder dann das ordentliche Schweizer Steuerverfahren. Wir würden Ihnen empfehlen, die formellen Fragen auch bei der zuständigen Schweizer Behörde (Kanton des geplanten Wohnortes) abzuklären.
Die Voraussetzungen für einen Umzug mit Aufenthaltsbewilligung etc. haben wir hier beschrieben:
https://blog.newhome.ch/blog/de/auswandern-ch/einreise-in-die-schweiz-welche-papiere-braucht-es/
Ein Punkt ist klar: Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie die gesetzliche Schweizer Krankenversicherung abschliessen (Grundversorgung); in einem der nächsten Blogs werden wir noch speziell auf Krankenversicherung und allgemein Versicherungen eingehen. – Wir hoffen, Ihre Frage damit beantworten zu können.
Guten Tag Herr Zulliger,
Danke für Ihre Informationen.
Bzgl. der Krankenkasse habe ich folgenden Link und Info gefunden:
http://www.bag.admin.ch › versicherungspflicht-d
*
4. Wer ist von der Versicherungspflicht in der Schweiz ausgenommen?
Es besteht keine Versicherungspflicht für Sie:
> Wenn Sie als Staatsangehörige/-r eines EU-/EFTA-Staates oder der Schweiz in der Schweiz
wohnen und z.B. in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig sind oder ausschliesslich eine Rente
aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten
*
Daraus würde ich folgern, daß meine deutsche private KV weiterhin gültig ist, wenn ich mein Altersteilzeit Gehalt (passive Zeit) und dann später meine Rente ausschliesslich aus Deutschland erhalte.
*
Wie beurteilen Sie dies ?
Guten Tag Herr Acker
Besten Dank für Ihre Anfrage. Die Versicherungsdeckung bezüglich Unfall und obligatorische Krankenversicherung ist von grosser Tragweite! Es ist uns nicht möglich, dies wirklich abschliessend beantworten zu können. Wir kennen Ihren genauen Status nicht und wissen auch nicht, ob Sie möglicherweise auch in der Schweiz gearbeitet haben (was ja später mit Renten verbunden sein könnte).
Um wirklich ganz sicher zu sein, würden wir Ihnen empfehlen, sich an die richtigen Stellen zu wenden:
Die Gemeinsame Einrichtung KVG:
http://www.kvg.org/de/
Private Broker und Berater für KVG wie etwa:
http://www.swissinsurancepartners.com/de/
Hier haben wir in unserer Serie wichtige Versicherungsfragen für die Schweiz zusammengefasst:
https://www.newhome.ch/blog/de/auswandern-ch/versicherungen-in-der-schweiz-welche-absicherung-ist-sinnvoll/
Wenn Sie in der Schweiz die gesetzlich geregelten Leistungen von Ärzten, Spitälern, Therapeuten etc. in Anspruch nehmen wollen, müssten Sie ja auch die entsprechenden Unterlagen und Nachweise haben (Versichertenkarte). Da das Thema sehr komplex ist und es immer wieder Spezialfälle gibt, würden wir Ihnen empfehlen, all dies genauer über eine der genannten Stellen abzuklären.
Mit freundlichen Grüssen
Danke für den ausführlichen Bericht!
Die Schweiz ist nicht nur ein Steuerparadies sondern auch ein wunderschönes Land wo man aus dem Staunen nicht mehr rauskommt. Die Natur ist einfach atemberaubend.
Lange denke ich über das Auswandern, in die Schweiz, nach.
Nur als alleinerziehender Vater ist man den Kindern verpflichtet sie auf den Weg zu bringen.
Doch das könnte sich nächstes Jahr ändern.
Abfindung nehmen bei Mercedes und ab ins Fantasia Land Schweiz ist mein Gedanke.
Wie wird eigentlich eine Abfindung in der Schweiz besteuert die man in Deutschland erhält?
Sagen wir mal 300.000€. Mit der Idee selbstständiges Unternehmen, mit Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz, zu gründen. Oder einfach als berufstätiger in einem Unternehmen.
Wäre für Infos sehr dankbar.
LG Lovric
Guten Tag Lovric
Vielen Dank für das Interesse an unserem Blog. Wir haben zahlreiche Beiträge publiziert zu Themen wie Niederlassung, Schweizer Banken, Steuern, Immobilienkauf etc. Sie finden in den Beiträgen jeweils auch Links und Kontaktpersonen.
Wenn Sie auch unternehmerischer tätig sein wollen, könnten sich Kontakte bei der Wirtschaftsförderung im jeweiligen Kanton lohnen. Oder sie eröffnen mal vorab ein Schweizer Bankkonto und lassen sich dort von Spezialisten beraten.
Hier finden Sie Informationen zur Eröffnung eines Kontos bei einer Schweizer Bank:
https://www.newhome.ch/blog/de/auswandern-ch/banken-in-der-schweiz-tipps-rund-ums-geld/
Ihre Frage zu den Steuern: Das können wir hier im Rahmen des Blogs leider nicht beantworten. Spielt sicher eine Rolle, wo Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihren Wohn- und Steuersitz haben. Alles weitere zu Renten, Einkünften, Kapitalauszahlungen ist im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland geregelt.
– Viel Glück mit Ihren Zukunftsplänen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch