Wer in der Schweiz wohnt und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist auch hier steuerpflichtig. Nach dem Schweizer Steuermodell erheben sowohl die Gemeinde, der Kanton als auch der Bund Steuern auf Einkommen und Vermögen. Je nach Status von Ausländern wird direkt eine Quellensteuer abgeführt. Besonderheit: Die Steuersätze sind je nach Gemeinde und Kanton extrem unterschiedlich.

Steuerparadies Zug
Foto: Schweiz Tourismus

«Gleich hinter der deutschen Grenze liegt ein Steuer-Paradies…» – So titelte neulich das deutsche Magazin Fokus. In der Schweiz langt der Fiskus tatsächlich nur moderat zu – jedenfalls im internationalen Vergleich. Das weit verbreitete Bild von einem besonders liberalen, wirtschaftsfreundlichen und wettbewerbsfähigen Staat hat durchaus seine Berechtigung. Die steuerliche Attraktivität der Schweiz ist auch mit Zahlen untermauert: So liefern die Schweizer Erwerbstätigen nach einem Vergleich der OECD durchschnittlich nur etwa 11 Prozent ihres Erwerbseinkommens an den Fiskus ab. In vielen anderen EU-Ländern wie etwa in Italien, Schweden, Deutschland oder Belgien liegt die durchschnittliche Steuerlast meist wesentlich höher.

Schweizer Steuermodell

Auch bei den sonstigen Sozial- und staatlich vorgeschriebenen Abgaben erweist sich die Schweiz als ausgesprochen attraktiv.

Das Schweizer Steuermodell in aller Kürze erklärt: Erwerbseinkommen und Vermögen in der Schweiz werden auf drei Ebenen besteuert; sowohl die jeweilige Wohngemeinde, der Kanton als auch der Bund erheben Steuern. Anders als in manchen anderen Ländern erfolgt die Besteuerung aufgrund einer individuellen Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen (und wird nicht direkt dem Erwerbseinkommen abgezogen).

Für Ausländer in der Schweiz spielt dabei der Aufenthaltsstatus eine wesentliche Rolle.

Wer in der Schweiz arbeitet und wohnt, unterliegt in der Regel dem ordentlichen Steuerverfahren.

Christian H. Kälin, Jurist und Chairman bei Henley & Partners.

Das gilt insbesondere für Personen, die schon länger hier sind und eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung haben (Ausweis C).

Quellensteuer: Je nach Aufenthaltsstatus

Mit einem Ausweis B bzw. ohne unbefristete Aufenthaltsbewilligung oder auch für andere Fälle (Kurzaufenthalt) oder Spezialfälle wie Flüchtlinge findet das System der Quellenbesteuerung Anwendung. Die Quellensteuer kommt auch dann zum Zug, wenn Personen keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber in der Schweiz vorübergehend oder dauerhaft arbeiten, wie z.B. Grenzgänger oder Wochenaufenthalter.

Aber was heisst überhaupt Quellensteuer? Die Steuer wird direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer abzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen.

Nach welcher Methode nun eine erwerbstätige Person beim Schweizer Steuermodell besteuert wird, hängt oft auch noch von anderen Faktoren ab – insbesondere der Höhe des Erwerbseinkommens. Noch einmal anders ist die Lage für Unternehmer oder Private, die nicht in dem Sinne erwerbstätig sind. Für sie kann die Schweiz besonders interessant sein, wenn sie eine vereinfachte Pauschalbesteuerung aushandeln können.

Die Besteuerung richtet sich dabei nach dem Lebensaufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie.

Christian H. Kälin von Henley & Partners

Steuern Schweiz: Rechenbeispiel

Die ordentliche Besteuerung in der Schweiz – auf Einkommen und Vermögen – ist ausgeprägt föderalistisch. Die Steuergesetze und -tarife sind höchst unterschiedlich. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 75’000 Franken (unverheiratet, ohne Vermögen) zahlt die steuerpflichtige Person:

  • In der Stadt Zug nur rund 4’900 Franken.
  • In Basel rund 11’900 Franken.
  • In Luzern rund 10’500 Franken.

Die Steuerparadiese der Schweiz

Besonders attraktiv ist der Kanton Zug: Hier leben rund 120’000 Einwohner, der Kanton liegt in der deutschsprachigen Schweiz und zählt zur Metropolregion Zürich. Hier haben renommierte und innovative Unternehmen ihr Domizil oder grössere Niederlassungen – etwa der Lebensmittelkonzern Nestlé, Firmen im Bereich Biotech, Handel oder auch viele Start-ups, die als «Crypto-Valley» der Schweiz an neuen Technologien arbeiten. Der Spitzensteuersatz des Kantons Zug liegt im Schnitt bei etwa 23 Prozent – ein Traum für Steuerpflichtige in vielen anderen Ländern wie etwa Deutschland.

Zu den steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz gehören auch: Einige besonders auserlesene Wohnlagen in der Nähe von Genf (etwa Cologny), der Kanton Schwyz, aber auch manche Wohngemeinden ganz im Süden des Kantons Tessin. Im Mittelfeld bewegen sich der Wirtschaftsraum Zürich, die Ostschweiz oder der Kanton Graubünden. Höher sind die Steuerabgaben im Kanton Bern, im Raum Basel und Jura sowie im Kanton Waadt in der französischsprachigen Schweiz.

Was wird alles besteuert?

Die Steuertarife sind grundsätzlich progressiv gestaltet. Oder anders gesagt: Je höher das Einkommen, umso stärker fällt prozentual der Steuersatz ins Gewicht. Das gilt analog auch für Vermögenssteuern in der Schweiz. Während diese Abgabe bei einem Vermögen von 100’000 oder 200’000 Franken kaum ins Gewicht fällt, steigt der Tarif bei sehr grossen Vermögen stark an. Alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben auch Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Für nichtverwandte oder nicht eng verwandte Personen aus der Familie summieren sich oft beträchtliche Steuerabgaben.

In den letzten Jahren hat sich aber in vielen Kantonen das System durchgesetzt, dass Ehegatten und direkte Nachkommen von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sind. Private Kapitalgewinne sind im Allgemeinen steuerfrei, zum Beispiel Kapitalgewinne mit Wertschriften. In der Praxis der kantonalen Steuerbehörden sind allerdings einige Einschränkungen eingeführt worden.

Steuermodell Schweiz: Wettbewerbsvorteil

Fazit: Das Schweizer Steuermodell ist nicht wesentlich einfacher als die Besteuerung in vielen anderen Ländern. Die meisten nationalen Steuermodelle kennen ähnliche Prinzipien, insbesondere die Besteuerung auf drei unterschiedlichen Ebenen (Steuermodell mit Wohnort bzw. Gemeinde, Region, Bund etc.). Wer allerdings nachrechnet, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, kommt zum Schluss: Die Schweiz gilt international zu Recht als Top-Standort.

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