Die meisten Länder kennen ein offizielles Einwohnerregister – ein Verzeichnis aller Bürgerinnen und Bürger. Wer einen Wohnsitz in der Schweiz bezieht, muss sich damit auseinandersetzen. In den meisten Herkunftsländern ist es eine gesetzliche Pflicht, sich beim Wegzug unverzüglich bei der zuständigen Behörde abzumelden.
- Gesetze im Ausland beachten
- An- und Abmeldung schafft Klarheit
- Unterschiede zwischen Deutschland und Schweiz
- FAQ’s zur Abmeldung im Ausland
- Schlussfolgerungen
Bei längerem Aufenthalt in der Schweiz sind bekanntlich einige Formalitäten zu beachten. Sie müssen zum Beispiel an Ihrem neuen Wohnort eine Aufenthaltsbewilligung beantragen: Einreise in die Schweiz: Welche Papiere braucht es?
Gesetze im Ausland beachten
Manchmal ist es nicht leicht, sich im Dschungel von Bewilligungen, Fristen und Dokumenten zurechtzufinden. Rund um den Umzug, Zollformalitäten, Einreisepapiere oder die private Krankenversicherung türmen sich für die meisten Menschen einige Dossiers auf dem Schreibtisch. «Was ist noch zu erledigen? Was darf ich nicht vergessen…?»
In dieser Hektik gerät es immer wieder mal unter den Tisch, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in ihrer Heimat abmelden sollten. In Deutschland ist die Abmeldung zum Beispiel ebenso detailliert wie klar geregelt.
Im Deutschen Meldegesetz heisst es wörtlich: «Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.» (§ 17)
An- und Abmeldung schafft Klarheit
Die Behörden führen meist ganz unterschiedliche Begründungen an. Mit der korrekten An- und Abmeldung tragen die Bürgerinnen und Bürger zu klaren Verhältnissen bei. Denn die Steuerbehörde bzw. das Finanzamt müssen ja Kenntnis davon haben, wo jemand tatsächlich wohnt, arbeitet und steuerpflichtig ist. Hinzu kommen viele weitere Punkte wie Anpassungen der privaten Krankenversicherung, Ansprüche auf staatliche Sozialversicherungen, Kindergeld etc. Das Einwohnerregister hat viele Aspekte:
- Zustelladresse für rechtliche und finanzielle Forderungen.
- Politische Rechte, die Teilnahme an Wahlen etc., hängen vom Wohnsitz ab.
- Im Ausland gehen gewisse Zuständigkeiten an die jeweilige Botschaft oder an ein Konsulat über (etwa Ausstellung und Anpassung von Ausweispapieren oder andere Anliegen).
- Regelungen im Zusammenhang mit Sozialhilfe, Renten oder anderen staatlichen Leistungen.
- Anmeldung oder je nach dem Umschreibung des Privatfahrzeugs.
Die Meldegesetze und Bürgerregister sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. EU-Bürger müssen in jedem Einzelfall prüfen, was zu beachten ist. Deutschland und Österreich kennen ähnliche Systeme mit obligatorischen, zentral geregelten Registern. Die konkrete Umsetzung, natürlich auch alle laufenden Mutationen etc., sind dann aber Sache der Gemeinden. In Frankreich gelten etwas andere Spielregeln; hier ist man nicht unbedingt verpflichtet, Adressänderung oder einen Wegzug ins Ausland am bisherigen Wohnsitz zu melden. Doch auch hier gilt: Die Änderung der Adresse muss der zuständigen Steuerbehörde bzw. dem Finanzamt gemeldet werden. Wichtig ist auch die staatliche Sozialversicherung, die ebenfalls über den Wegzug informiert werden sollte.
Unterschiede zwischen Deutschland und Schweiz
Matthias Estermann, Präsident des Vereins für Deutsche in der Schweiz, sagt dazu: «In Deutschland ist es ohne weiteres möglich, einen doppelten Wohnsitz zu haben.» Das Schweizer Rechtssystem kenne dieses Prinzip aber nicht, im Gegenteil. Laut Estermann ist die Praxis aber regional unterschiedlich: «Wer in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss in manchen Kantonen zwingend eine Bescheinigung der Abmeldung in Deutschland vorlegen.»
In vielen Fällen lohnen sich eine Beratung und eine genauere Abklärung: Denn von Rentenansprüchen und Steuern bis zur privaten Krankenversicherung und der eigenen Vorsorge sind viele komplexe Fragen mit im Spiel. Matthias Estermann fügt bei: «Nach drei Jahren verlassen rund 50 Prozent der Deutschen die Schweiz wieder.» Seine Empfehlung ist daher klar: Man ist gut beraten, sich alle Schritte gut zu überlegen.
FAQ’s zur Abmeldung im Ausland:
Bis wann muss ich mich im Herkunftsland abmelden?
Deutsche Bürgerinnen und Bürger haben zwei Wochen Zeit; frühestens ist die Abmeldung eine Woche vor dem Wegzug möglich. Die Fristen variieren in den einzelnen Ländern und hängen auch von den involvierten Stellen ab (Steueramt, zentrale Stelle für Sozialversicherungsnummer etc.). Die Grössenordnung liegt meist bei zwei Wochen, für Österreicher gilt eine Frist von nur drei Tagen.
Wie läuft die Abmeldung ab?
Der Vollzug des Meldesystems ist Sache der zuständigen Gemeinde. In den meisten Fällen müssen Sie persönlich erscheinen. Es lohnt sich aber in jedem Fall, sich vorher auf der Website zu informieren. So können Sie die benötigten Formulare schon vorher downloaden und ausfüllen. Wohl durchs Band braucht es einen Personalausweis, allenfalls eine Geburtsurkunde und weitere Unterlagen. Abmeldungen über ein Online-Formular sind teils möglich, aber nicht die Regel.
Muss ich auch mein Privatfahrzeug abmelden? Kann ich mit deutschem Kennzeichen in der Schweiz fahren?
In den meisten Ländern sind die Abmeldungen miteinander verknüpft – wer die Heimat verlässt, muss meist auch den Wagen abmelden und neue Nummernschilder einlösen. Für die Schweiz gilt: Wer in der Schweiz wohnt und lebt, muss das Fahrzeug spätestens nach einem Jahr bei den Schweizer Behörden melden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des betreffenden Kantons.
Was sind die Folgen einer Abmeldung?
Die Konsequenzen sind meist weitreichend. Es hat Folgen für die Besteuerung, die individuellen Rechte und Pflichten; wer sich abmeldet, verliert zum Beispiel den Eintrag im deutschen Wählerregister (etwa für Bundestagswahlen). Für Ausweise, Passangelegenheiten etc. ist meist neu die Botschaft oder das Konsulat in der Schweiz zuständig. Die Folgen für Sozialversicherungen, private Krankenversicherung, Rentenkassen, Arbeitslosenversicherung, Finanzen, zum Status von eigenen Kindern und Familienangehörigen etc. sind für Laien nicht einfach zu überblicken! Oft lohnt sich eine Beratung, etwa durch spezialisierte Relocation– oder Steuerberater.
Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?
Das hängt von den konkreten Umständen ab. Verstösse gegen das Melderecht sind gesetzeswidrig oder gelten als «Ordnungswidrigkeit», wie es offiziell heisst. Sie können mit Busse belegt werden. Wer sind nicht abmeldet, muss damit rechnen, dass in der Heimat weiterhin Kosten, Steuern oder Gebühren anfallen. Es gibt Unklarheiten bei der Zustellung wichtiger Dokumente von Behörden, bei gerichtlichen Dokumenten etc. Wenn Sie sich nicht abmelden, wirft Ihr Status dann auch in der Schweiz Fragen auf und führt zu Unklarheiten.
Willkommener Nebeneffekt der Abmeldung: Mit der offiziell bestätigen Abmeldung wird es Ihnen leichter fallen, Abonnemente für Strom, Wasser, Telefon, Internet, Versicherungen etc. ausserordentlich zu kündigen. Jedenfalls hilft es bei den Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern. Tipp: Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung im Ausland eine schriftliche Bescheinigung zu verlangen.
Kann ich sowohl in der Schweiz als auch in meinem Heimatland angemeldet sein?
Das ist nicht ausgeschlossen, ist aber nur für ganz bestimmte Situationen sinnvoll – etwa für einen kurzen und befristeten Aufenthalt. Ähnliches gilt oft für «digitale Nomaden», für Freiberufler und KMU, die weiterhin einen Wohn- und Steuersitz in Deutschland behalten. Wenn sie in der Schweiz nicht angestellt sind und auch keine Wohnung mieten, ist eine Abmeldung nicht unbedingt notwendig. Wer aber den Wohnsitz in die Schweiz verlegt und in der Schweiz arbeitet oder angestellt ist, sollte sich abmelden.
Ich habe die Abmeldung vergessen. Soll ich mich bei der Behörde melden?
Ja, Sie müssen die Abmeldung unbedingt nachholen. Offiziell wird es wohl kaum so kommuniziert, aber in der Regel werden die Behörden deswegen nicht gleich hohe Bussen aussprechen. Sie sollten sich bei der zuständigen Stelle melden (meist die Gemeinde an Ihrem früheren Wohnsitz); fragen Sie, ob Sie die Abmeldung schriftlich oder über ein Online-Formular nachholen können.
Muss ich mich auch bei der Versicherung und der Bank im Ausland «abmelden»?
Nebst der An- und Abmeldung als Bürger bzw. Bürgerin geht es meist noch um etliche andere Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Denken Sie an laufende Verträge, die man als Bürger und Konsument meist hat: Mietvertrag der Wohnung, Versicherungen, Krankenversicherung, Bankkonto, Internet-, Telefon- oder Zeitungsabonnemente, Strom, Wasser, Energie etc. Je nach dem sind Kündigungsfristen zu beachten, wobei mit einer Abmeldebestätigung oft auch verkürzte Fristen möglich sind (insbesondere bei der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland). Oft sind auch Vereinsmitgliedschaften, Kredit- oder Leasing-Verträge anzupassen oder zu kündigen. Vorsicht: Weil Geld im Ausland nicht leicht einzutreiben ist, tangiert der Wegzug meist das Bankkonto oder allfällige Kredite. Manche Banken kündigen Verträge, wenn jemand ins Ausland zieht.
Schlussfolgerungen
Wenn Sie sich in der Schweiz niederlassen, sollten Sie nebst allem anderem auch an die Rechte und Pflichten in Ihrem Heimatland denken. Die meisten Behörden erwarten eine verbindliche Information zu Ihrem Wegzug; dabei müssen Sie auch das Datum festlegen – was wiederum für die Steuern und andere Pflichten relevant ist. Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, wird meist seinen bisherigen Wohnsitz im Ausland aufgeben (müssen). Ein doppelter Wohnsitz ist oft nur in Ausnahmefällen sinnvoll und möglich.
Es kommt aber auch auf Ihre längerfristigen Pläne an: Wenn Sie definitiv an Ihrem neuen Wohnsitz in der Schweiz bleiben wollen, sollten Sie sich im Herkunftsland abmelden. Jedenfalls spielt es beim Antrag auf Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung oder allenfalls sogar eine Einbürgerung eine wesentliche Rolle, wo Sie selbst Ihren «Lebensmittelpunkt» sehen.
Beratungsstellen, die vom deutschen Bundesverwaltungsamt (BVA) anerkannt sind: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auswanderer_Auslandstaetige/_documents/Beratungsstellen_Text.html
Verein Deutsche in der Schweiz: www.deutsch-schweiz.ch
Weitere Informationen zum Thema Auswandern in die Schweiz erhalten Sie über folgende Links:
- Auswandern in die Schweiz: Basics und Checklisten
- Steuermodell Schweiz: Die Unterschiede zum Ausland
- Einreise in die Schweiz: Welche Papiere braucht es?
- Immobilie mieten: So funktioniert’s in der Schweiz
- Immobilien kaufen: Möglichkeiten und Einschränkungen in der Schweiz
- Grenzgänger: Unterschiede zum Status als Aufenthalter
- Banken in der Schweiz: Tipps rund ums Geld
- Versicherungen in der Schweiz: Welche Absicherung ist sinnvoll?
- Das Schweizer Bildungssystem kurz erklärt
Die teils recht starke Empfehlung, unbedingt den bisherigen Wohnsitz im Ausland abzumelden und somit einem Doppelwohnsitz abzuraten oder ihn als „nur selten möglich und sinnvoll“ zu bezeichnen, ist schwarz-weiss gemalt. Steuerlich regeln es Doppelbesteuerungsabkommen, was die Konsequenzen sind; und die meisten Schweizer Gemeinden verlangen keineswegs eine Abmeldebescheinigung. Man kann sehr wohl, ohne besonders exotische Kriterien zu erfüllen, in die Schweiz einwandern und für längere Zeit (oder unbegrenzt) einen Wohnsitz im Ausland (z.B. Deutschland) beibehalten.
Guten Tag Herr Ballgrist
vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis bezüglich der Rechtslage in Bezug auf Wohnsitz, Steuern und Doppelbesteuerung. Ihre ergänzende Information ist sehr hilfreich und wird sicherlich vielen Lesern von Nutzen sein.
Unser Team schreibt Blogs zu Baurecht, Finanzen, Wohnen, Zinsen, Eherecht, Erbrecht etc. Da sind uns solche Ergänzungen sehr willkommen.
Wir schätzen Ihr Engagement und Ihre Expertise zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüssen,
Jürg Zulliger