Attraktive Wohnlagen, grosse Auswahl und tiefe Zinsen: Immobilien gelten in der Schweiz als reizvolle Investition. Leben Sie schon einige Zeit in der Schweiz und möchten ein Eigenheim kaufen? Der Immobilienkauf ist für Nicht-Insider nicht immer leicht und birgt Risiken. Vorsicht: Je nach Ihrem Status in der Schweiz braucht es eine Bewilligung.
- Wer braucht eine Bewilligung in der Schweiz?
- Was gilt bei Ferienwohnungen?
- Was ist bei der Finanzierung zu beachten?
- Wie komme ich zum Eigenheim?
Die Schweiz kennt seit 1961 Gesetze und Einschränkungen, was den Grundstückkauf bzw. Immobilienkauf durch Personen aus dem Ausland betrifft. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen waren nie ganz unumstritten: Teils ging es darum, dass gewisse Kreise der Bevölkerung vor einem „Ausverkauf der Heimat“ warnten. Teils spielte die Sorge mit, dass die ohnehin hohen Preise noch weiter in die Höhe klettern. Eine vollständige Abschaffung des Gesetzes, das in der Schweiz vor allem unter dem Begriff „Lex Koller“ bekannt ist, war im Parlament bisher nie mehrheitsfähig.
Eigenheim: Braucht es eine Bewilligung?
Aber was heisst das nun für die Praxis? Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz noch im Ausland hat, oder ob jemand bereits in der Schweiz wohnt und hier arbeitet. Mit der so genannten „Personenfreizügigkeit“ zwischen der Schweiz und der EU ist auch zu beachten, dass bestimmte Personen – ähnlich wie bei der Niederlassung allgemein – einen erleichterten Zugang haben – auch um in der Schweiz ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu kaufen.
Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger mit einer Niederlassungsbewilligung C sind Schweizern gleichgestellt. Für sie gibt es beim Immobilienerwerb keinerlei Einschränkungen (selbst genutzte Immobilien, Ferienwohnungen etc.). Personen aus dem EU-/EFTA-Raum mit einer Aufenthaltsbewilligung B und Wohnadresse in der Schweiz erhalten unter gewissen Voraussetzungen Zugang zum Immobilienmarkt. Meist ist es für sie möglich, eine einzelne Immobilie zu kaufen, die sie selbst bewohnen (Hauptwohnsitz). Seit den 1990-er-Jahren gab es Lockerungen bei gewerblichen Immobilien: So genannte Betriebsstätten, Fabriken, Lagerhallen, Verkaufsläden, Hotels etc. können in der Regel ohne Einschränkung gekauft werden. Doch im Detail wird es auch da kompliziert, etwa wenn nebst den Geschäftsflächen noch ein Wohnanteil dabei ist.
„Recht anspruchsvoll sind die Abläufe und Verfahren auch deshalb, weil für die Prüfung der Unterlagen verschiedene Stellen zuständig sind und die Handhabung in den Kantonen unterschiedlich aussieht“, sagt dazu Anja Beck, Geschäftsführerin Residential bei Engel & Völker in Zug.
Immobilien kaufen: Gut planen und vorbereiten
Tipp für die Praxis: Haben Sie Interesse in der Schweiz zu leben, zu wohnen und mittelfristig auch hier „sesshaft“? Denken Sie an einen Immobilienkauf? Um die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie ja zuerst einmal als Person im Inland gelten und hier eine Wohnadresse führen. In der Praxis sieht dies so aus, dass die Leute für eine gewisse Zeit hier wohnen (zunächst zur Miete). Theoretisch kann dies auch eine wirklich kurzfristige Lösung sein, zum Beispiel ein möbliertes Appartement oder ähnlich.
Entscheidend ist allerdings: Sie müssen bei der Prüfung eines Immobilienkaufs glaubhaft machen können, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (die Schweiz als Lebensmittelpunkt). Dabei spielt es natürlich keine Rolle, wo und zu welchem Preis Sie etwas erwerben wollen.
Die Erfahrung von Anja Beck dazu lautet: „Bevor ein Immobilienkauf unter Dach und Fach ist, müssen mehrere Formalitäten geklärt werden.“ Elementar seien zunächst eine Bestätigung der Wohnadresse (durch die Gemeinde oder den Kanton) und der entsprechende Ausweis der Niederlassung (zum Beispiel Ausweis B). Hinzu kommen verschiedene Dokumente, aufgrund derer Sie zeigen, dass sie eben nicht der Form halber eine Adresse in der Schweiz führen. Aus der Praxis sind folgende Kriterien bekannt (ohne dass sie im Einzelnen zwingend sind oder kumulativ erfüllt sein müssen):
Haus kaufen: Schweiz als Lebensmittelpunkt
- Bestätigung Wohnsitz in der Schweiz bzw. Aufenthaltsstatus.
- Nachweis über ein Anstellungsverhältnis in der Schweiz (z.B. Arbeitsvertrag). Oder Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Pauschalbesteuerung).
- Nachweis, dass sich die Erwerberin bzw. der Erwerber im Ausland abgemeldet hat und in der Schweiz voll steuerpflichtig ist (z.B. Steuerausweis);
- Schweizer Versicherungen (Privathaftpflicht, obligatorische Schweizer Krankenversicherung, Fahrzeugversicherung).
- Nachweis über die Immatrikulation eines Fahrzeuges in der Schweiz (z.B. Fahrzeugausweis); respektive Umschreibung Ihres Fahrzeugs.
- Mitwirkung in einem Verein oder Abonnement in einem Fitnessclub.
- Konsumausgaben in der Schweiz (Handy, Strom, Fitnessabo, Arztrechnung oder ähnlich).
- Haushalt/Familie: Hausgemeinschaft mit Ehegattin/Lebenspartner/in; Zusammenleben mit Kindern unter 18 Jahren.
Laut Anja Beck von Engel & Völkers liege jeder Fall etwas anders; aber in der Regel würden die Behörden schon genau hinschauen. „Wenn die betreffende Person zum Beispiel minderjährige Kinder hat, die im Ausland leben, wirft dies Fragen auf und verlangt meist nach weiteren Abklärungen.“ Denn dies könnte ja so ausgelegt werden, dass der Lebensmittelpunkt eben doch nicht in die Schweiz verlegt wird.
Was gilt bei Ferienobjekten?
Noch einmal anders ist die Ausgangslage für Zweit- bzw. Ferienwohnungen in der Schweiz. Für die ganze Schweiz und die Kantone sind gewisse jährliche Kontingente zu beachten. Die Quote bzw. das Total der jährlich an Ausländer verkauften Ferienwohnungen ist insofern beschränkt. Bevor Sie allzu konkrete Pläne schmieden und schon von einer tollen Immobilie in den Schweizer Bergen träumen, sollten Sie sich erkundigen: Sind überhaupt Kontingente vorhanden? Welche Voraussetzungen oder Bewilligungen müssen Sie erfüllen?
Die Kantone akzeptieren teils gewisse Nutzungen in Apparthotels, an klar bezeichneten Touristenorten oder erteilen für Spezialfälle eine Bewilligung. Auch hier gilt: Weil das Thema selbst für Fachleute kompliziert und auch noch regional sehr unterschiedlich ist, sollten Sie sich direkt vor Ort informieren. Wichtig ist zu wissen, dass zahlreiche Kantone den Verkauf von Ferienwohnungen im Allgemeinen bewilligen: Dies sind: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen (nur für Wohneinheiten in Apparthotels), Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis. Die Grundstücksfläche muss weniger als 1‘000 Quadratmeter und die Nettowohnflache weniger als 200 Quadratmeter betragen. Zu letzterer zählen alle bewohn- und beheizbaren Raume inklusive Sauna, Schwimmbäder und Hobbyräume, nicht jedoch Balkon, Treppenhaus, Keller und Dachboden.
Finanzierung: Tiefer Zinssatz
Wenn Sie für Ihren Kauf eine Hypothek aufnehmen wollen, müssen Sie sich an eine Schweizer Bank oder an eine Bank mit Niederlassungen in der Schweiz richten. Zum einen haben wir in der Schweiz für Hypotheken aktuell einen ungewöhnlich tiefen, sehr attraktiven Zinssatz (z. Bsp. Libor-Hypothek oder neu Saron-Hypothek). Und Immobilienkäufer und -eigentümer sind bei den Banken immer gern gesehene Kunden. Als zweites Argument sind einige steuerliche Besonderheiten in der Schweiz zu berücksichtigen: Zwar können Sie als Eigentümer einer Immobilie die Zinsen für das Bankdarlehen bei den Steuern abziehen. Zum anderen kennt die Schweiz schon seit über 50 Jahren eine Sondersteuer: Besitzer eines Eigenheims versteuern den so genannten «Eigenmietwert» eines Hauses oder einer Wohnung. Im Gegenzug dürfen kurz zusammengefasst folgende Kosten abgezogen werden:
- wie erwähnt Schuldzinsen von Hypotheken
- laufender Unterhalt, Reparaturen, allgemein Werterhaltung der Immobilie (aber nicht Wertvermehrung), Nebenkosten etc.
Je nach Nutzung und je nach Preis finanzieren Schweizer Banken etwa 60 bis 80 Prozent des Kaufpreises über Hypotheken. An eher gefragten und auserlesenen Lagen – etwa am Zürichsee oder in Zug – liegen die Finanzierungen teils etwas tiefer.
Immobilienkauf: Schritt für Schritt
Was ist bei der Immobiliensuche in der Schweiz zu beachten?
Halten Sie mit einer Checkliste fest, welches Ihre Prioritäten sind (Ihr Budget, die gewünschte Lage, Zimmer, Architektur, Bauform etc.).
Wie kann ich mir beim Angebotspreis sicher sein?
Dank grosser öffentlicher Plattformen sind die Preise von angebotenen Objekten transparent und vergleichbar. Dennoch kann sich eine unabhängige Verkehrswertschätzung lohnen.
Was kann ich im Voraus abklären?
Am besten machen Sie im Voraus einen Check, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Dokumente Sie benötigen.
Wer kann mich beim Immobilienkauf in der Schweiz unterstützen?
Wenn Sie mit den Verhältnissen in der Schweiz noch nicht vertraut sind, sollten Sie sich beraten lassen (durch spezialisierte Berater, Relocation-Unternehmen, Anwälte, erfahrene Makler, Family-Offices, Banken etc.).
Wer prüft, ob ich kaufen kann?
In der Regel ist es der Notar oder das Grundbuchamt, die im Voraus eine allfällige Bewilligungspflicht prüfen und die notwendigen Dokumente verlangen (Check Lebensmittelpunkt in der Schweiz, Niederlassung etc.).
Wer kann ich mir Sicherheit zur Immobilie und zu den Verträgen geben?
Die Liegenschaft an sich und auch sämtliche Details zu den Verträgen sollten Sie sehr sorgfältig prüfen und genügend Zeit dafür einplanen. Auch hierbei kann es sich lohnen, sich professionell beraten zu lassen (etwa zum Kaufpreis und Zustand der Immobilie).
Was ist bei der Finanzierung zu beachten?
Im Voraus muss eine Finanzierungszusage einer Bank vorliegen. Von selbst versteht sich, dass das Geld für den Erwerb natürlich nachweisbar auf einem Konto in der Schweiz bereitstehen sollte.
Ab wann bin ich der neue Eigentümer?
Ein Immobilienkauf muss in der Schweiz von einem Notar öffentlich beurkundet werden (gesetzlich vorgeschrieben). Die Notariate und Grundbuchämter sind in der Schweiz kantonal geregelt.
Weitere Informationen zum Thema Auswandern in die Schweiz erhalten Sie über folgende Links:
- Auswandern in die Schweiz: Basics und Checklisten
- Steuermodell Schweiz: Die Unterschiede zum Ausland
- Einreise in die Schweiz: Welche Papiere braucht es?
- Immobilie mieten: So funktioniert’s in der Schweiz
- Grenzgänger: Unterschiede zum Status als Aufenthalter
- Banken in der Schweiz: Tipps rund ums Geld
- Versicherungen in der Schweiz: Welche Absicherung ist sinnvoll?
- Das Schweizer Bildungssystem kurz erklärt
- Auswandern: Abmeldung im Herkunftsland
- Wohnen in der Schweiz: «Wo soll ich hinziehen?»
- Umzug in die Schweiz: den Hausrat zollfrei einführen
Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Ist es für Selbständige möglich, Gewerberäume zu kaufen? Was muss ich dabei beachten?
Guten Tag Herr Berger
Es kommt immer darauf an, ob Sie in der Schweiz einen Wohnsitz haben oder als Person im Ausland gelten. Eingeschränkt, bzw. vor allem an eine Bewilligungspflicht geknüpft, ist der Erstwohnsitz. So genannte Betriebsgrundstücke, d. h. Gewerbeimmobilien etc., sind aber von der Lex Koller nicht betroffen.
Gluten Tag,
ich hätte auch eine Frage.
Ich wohne und arbeite in der Schweiz seit 5 Jahre mit unbefristetem Arbeitsvertrag und werde bald den Ausweis C bekommen.
Ich wohne in der Schweiz in eine Wohnung (Miete), und möchte gerne eine Ferienwohnung in Italien kaufen (bin Italiener).
Kann ich ein Darlehen in Bank für Unterstützung fragen?
Danke und Grüsse,
Andrea
Guten Tag Andrea
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage. Grundsätzlich finanzieren Schweizer Banken Ferienimmobilien in der Schweiz. Der Kredit reicht je nach Bank und Wert oft von 60 bis 70 Prozent des Preises. Schweizer Banken finanzieren aber in der Regel keine Immobilien im Ausland. Da müssten Sie den Kontakt zu einer Bank in Italien suchen.
Guten Tag
Mein Freund wohnt im Ausland in der Türkei.
Er will ein haus in der Schweiz kaufen. Wäre das möglich?
Guten Tag Kaval
Da die Türkei nicht zur EU und nicht zu den EFTA-Staaten gehört, ist dies nicht so einfach. Türkische Staatsbürger/innen müssten in der Schweiz wohnen und eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben. Wichtig ist vor allem, dass der Käufer einer Immobilie tatsächlich in der Schweiz lebt. – Wer eine Immobilie kaufen will – allenfalls auch eine Ferienwohnung – erkundigt sich am besten bei der zuständigen Behörde im Kanton, welche Voraussetzungen und Bewilligungen notwendig sind.
Guten morgen
Darf ich nachfragen, kann man aus China ohne Schweizbewillingung eine Wohnung oder Ferienwohnung kaufen und danach wegen das Immobilienmanagement oder wohnen ihnen einen Aufenthalten(Permit L,B,C…) erhalten?
Danke im Voraus.
Das ist sehr kompliziert. Als Nicht-Schweizer und Nicht-EU-Bürger können Sie Ferienimmobilien kaufen, aber es braucht eine Bewilligung. Das ist je nach Kanton und je nach verfügbaren Kontingenten (max. Zahl pro Jahr) unterschiedlich. Wir empfehlen, Kontakt zu einem Notar oder Anwalt zu suchen – dort wo sie eine Wohnung kaufen möchten. – Das Verfahren für eine Niederlassung / Aufenthaltsbewilligung ändert sich dadurch nicht.
Hallo,
wie ist es mit dem Eigentum in der Schweiz? Habe jetzt öfters gehört das man zwar eine Immobilie erwerben kann, dass diese aber nie in den kompletten Eigentum des Käufers übergeht. Was ist damit gemeint? Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus
Das ist mir neu. Davon habe ich nichts gehört. EU-Bürger, die in der Schweiz wohnen, können ohne Weiteres Immobilien in der Schweiz erwerben. Ohne dass es dazu eine spezielle Bewilligung braucht.
Und wer eine Erst- oder Ferienwohnung kaufen kann, ist ohne Einschränkung rechtmässiger Eigentümer!
Eventuell: Kann sein, dass in gewissen Ferienorten andere Varianten angeboten werden (eben eher als bewirtschaftete Ferienwohnungen für Personen im Ausland, die nach Schweizer Recht keine Immobilien kaufen können – oder nur mit spezieller Bewilligung). Das Thema rund um die «Lex Koller» ist sehr komplex.
Guten Tag,
Als deutscher Staatsbürger, der seit 3 Jahren hier in der Schweiz lebt und einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer B-Bewilligung hat, konnten wir hier in der Schweiz ein Haus kaufen. Jetzt würden wir gerne eine Wohnung zu Investitionszwecken kaufen, wäre das möglich?
Vielen Dank
Guten Tag Herr Vartika
Die Bestimmungen bei Wohnnutzungen sind im Allgemeinen strenger als bei Betriebs- und Geschäftsimmobilien. Aber nach unserem Kenntnisstand: Als EU-Bürger mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz steht es Ihnen frei, eine Wohnung zu kaufen (sei es als Anlage, Zweit- oder Ferienwohnung). Bevor Sie allzu konkrete Pläne schmieden, würde ich mich für alle Fälle bei der zuständigen Stelle noch informieren (Kanton des Standorts, Notariat bzw. Grundbuchamt).
Guten Tag Herr Zulliger!
Meine Frau und ich sind zur Zeit Mieter in einer Mietwohnung in Zürich, und dies ist unser Hauptwohnsitz. Wir haben beide die B-Bewilligung. Wir sind daran interessiert, ein Ferienhaus zu kaufen (in einem anderen Kanton, z.B. Graubünden), während wir die Mietwohnung, in der wir leben, als Hauptwohnsitz behalten. Wie ist das geregelt? Ist dies überhaupt möglich?
Vielen Dank!
Guten Tag Cristi
Danke für Ihr Interesse an unserem Blog über Immobilienkauf. So viel ich weiss, sollte das kein Problem sein. Wenn Sie EU-Bürger/in mit Wohnsitz in der Schweiz sind, gibt es praktisch keine Einschränkungen. Hürden und Vorschriften betreffen eher Personen mit Wohnsitz im Ausland – die ganze Lex Koller-Thematik ist sehr kompliziert. Etliche Kantone wie eben Graubünden und Bern gewähren für viele Objekte (je nach Grösse etc.) ohnehin problemlos Bewilligungen. Am besten machen Sie sich auf die Suche nach Ihrem „Traumobjekt“ und wenden sich dann an die zuständige Behörde in diesem Kanton. Natürlich wissen auch die Grundbuchämter, Notare, Immobilien-Makler etc. vor Ort gut Bescheid.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag. Ich bin EU Bürger mit Bewilligung B. Wenn ich ein Eigenheim kaufe entfällt die Quellensteuer und ich werde ordentlich besteuert: Kantons, Gemeinde und Bundessteuern. Eine Sicherungssteuer wird vom Lohn abgezogen. Ergibt sich dadurch ein hoher finanzieller (gesamtsteuerlich) Nachteil für mich? Danke und viele Grüsse
Guten Tag Pawel
Ordentliche Steuer oder Quellensteuer – das ist tatsächlich ein grosser Unterschied. Die Tarife, Abzugsmöglichkeiten etc. sind sehr unterschiedlich. Es kommt auch immer darauf an, in welchem Kanton und in welcher Wohngemeinde Sie leben. Ich würde Ihnen empfehlen, selbst mit einem Steuerrechner zu schätzen: Sie müssen dazu zwar einige Zahlen zusammenstellen, aber Sie haben dann einen Anhaltspunkt. Wenn Sie in einer Suchmaschine die Begriffe „Steuerrechner“ und den Kanton eingeben, finden Sie einen solchen Rechner. Auch einige Kantonalbanken haben ein solches Tool zum Thema Steuern auf ihrer Website.
Der auf Steuern spezialisierte Journalist Fredy Hämmerli hat sich damit befasst. Er kommt zum Schluss, dass die Quellensteuer für EU-Bürger oft günstiger ist. Hier die Quellenangabe:
https://www.kgeld.ch/artikel/artikeldetail/wer-quellensteuer-zahlt-faehrt-oft-guenstiger/
Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Hallo Herr Zulliger
Folgende Konstellation: meine Partnerin (DE Bürgerin und auch in DE wohnhaft) und ich (CH Bürger und auch in der CH wohnhaft) wollen demnächst heiraten. Geplant ist eine Übersiedelung nach DE (Lebensmittelpunkt) und da wir nicht alle Brücken in die Schweiz abbrechen wollen – ein Wohnungskauf in der CH. Die Finanzierung wird wohl über eine Bank mit internationalen Beziehungen laufen müssen. Welche Banken in der CH könnten für eine Finanzierung in Frage kommen?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.
Guten Tag Herr Ettel
Wir haben hier kürzlich im Blog einen Beitrag über den Erwerb und die Finanzierung von Ferienimmobilien publiziert. Ich war überrascht, wie gross die Unterschiede je nach Bank sind (Anforderung beim Kreditgesuch, Belehnung, Zins, Amortisation, Geschäftsbedingungen etc.).
In Ihrem Fall dürfte dies ähnlich sein. Jede Bank würde dies intern in eine Prüfung geben und ein individuelles Angebot unterbreiten. Ich denke, Sie hätten gute Chancen, dass Ihnen eine CH-Bank einen Kredit gewährt. Die Bank hat ja eine Grundpfandsicherheit in der Schweiz, Kredit und Zinsen laufen in Schweizer Franken etc.
Mit Sicherheit ist dies stark abhängig von Ihrer bisherigen Bankbeziehung. Wenn Sie bei einer bestimmten CH-Bank schon länger Kunde sind, würde ich als Erstes dort eine Offerte einholen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag Herr Zulliger
Ich bin EU Bürger mit einer Grenzgänger Bewilligung (Ausweis G). Pendle sozusagen von Österreich jeden Tag in die Schweiz und zurück.
Nun würde ich gerne in der Nähe von meinem Arbeitgeber, eine Wohnung kaufen. Diesen auch Teils aus der 2.Säule finanzieren.
Da nun bei der Auszahlung der 2.Säule, der Steuersatz in Österreich deutlich höher ist, wäre die Frage, ob beim Kaufabschluss und der gleichzeitigen Ummeldung des Hauptwohnsitzes in die Schweiz, die Säulenbesteuerung nun nach Schweizer Recht gilt oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Guten Tag Herr Richter
Besten Dank für Ihre Anfrage. Das Thema ist aber so speziell, dass wir dies nicht beantworten können.
Sofern Sie Geld aus der 2. Säule in einer Schweizer Pensionskasse haben, wäre ohnehin eine genauere Prüfung einer Finanzierung notwendig (Kauf Immobilie). Ich würde daher bei der Vorsorgeeinrichtung fragen, ob und wie Ihr Anliegen umgesetzt werden kann.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Erst Wohnsitz mit Firma kaufen für Ferien
Hallo Herr Zulliger
Ich möchte in Graubünden eine Ferienhaus/Wohnung kaufen, viele Objekte sind aber nur für Erstwohnsitz.
Für mein Geschäft habe ich eine Immobilen AG, könnte die Immobilen AG die Liegenschaft kaufen und den Geschäftssitz dorthin verlegen und ich könnte am Wochenende in dieser Liegenschaft arbeiten und zugleich übernachten ?
Freundliche Grüsse
Peter Odermatt
Guten Tag Herr Odermatt
Danke für diese Fragestellung. Wir haben aber Respekt vor Baurecht, Zonenordnungen, zu den kantonalen Gesetzen rund um Erst- und Zweitwohnungen. Es ist uns unmöglich, zu diesem Fall einen Rat erteilen zu können. Am besten wenden Sie sich an die zuständige Behörde im Kanton oder an einen Makler, der die Verhältnisse und Gesetze kennt.
Hier ein Link:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/ds/Projekte/zweitwohnungen/Seiten/default.aspx
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Sehr geehrter Herr Zulliger
Meine Frage betrifft es anders herum. Ich habe mit meinem Partner (C Bewilligung) je zur Hälfte ein Eigenheim. Nun möchte er mir seine Hälfte abtreten. Das bedeutet in unserem Fall, dass er einen Teil direkt ausbezahlt erhält und den Rest mir als zinsloses Darlehen, dass ich in Monatsraten abbezahle zur Verfügung stellt. Wie geht das nun Steuerrechtlich? Er möchte zurück in sein Heimatland auswandern. Er ist bereits über sechzig Jahre alt und hatte sein Pensionskassengeld investiert.
Welche Steuern kommen nun auf uns zu?
Macht es Sinn beim Verkaufsdatum die Schriften nicht mehr in der Schweiz zu haben?
Danke Ihnen vielmals.
freundliche Grüsse
Doris Niederer
Guten Tag Frau Niederer
Danke für Ihre Anfrage, die sehr interessant ist. Nur sprengt dies leider den Rahmen des Blogs. Vermutlich würde eine eingehendere Beratung Sinn machen, etwa durch den Kundenberater Ihrer Bank (Güterrecht, Finanzierung, Umschreiben Hypothekarvertrag, Steuern, Pensionierung etc.).
Wenn das PK-Geld nicht mehr im Haus gebunden ist, müsste es an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden.
Ob hier allenfalls ein Grundstückgewinn besteuert wird und ob es eine Aufschubmöglichkeit gibt – dies müssten Sie bei der Steuerbehörde des Kantons klären. Wie gesagt: Eine fundierte Beratung unter Berücksichtigung aller Unterlagen würde Sinn machen. Hier finden Sie einige Hinweise zur Grundstückgewinnsteuer:
https://www.newhome.ch/blog/de/allgemein/grundstueckgewinnsteuer-vorsicht-bei-immobiliengewinnen/
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Schönen guten Tag,
ich habe 7 Jahre in der Schweiz gearbeitet (Bewilligung C) und ich bin dann wieder nach DE Ausgewandert, jetzt nach 10 Jahren würde ich gerne wieder in den Kanton Wallis und uns da ein Haus kaufen.
Vorher würde ich meine Häuser hier in Deutschland verkaufen damit wir die Finanziellen Mittel für das Haus in Wallis nehmen können.
Zurzeit Arbeiten wir beide noch und unsere Tochter geht hier in den Kindergarten 2 Jahre
Ist es möglich ein Haus zu kaufen ohne das man vorher einen Wohnsitz hat, denn wir würden das Haus in Wallis kaufen und anschließend in die Schweiz Auswandern.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Guten Tag Christian
Besten Dank für Ihre Anfrage. Keine Einschränkungen gibt es bei Personen aus der EU, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. Wenn Sie nicht hier wohnen, wird es möglicherweise komplizierter, auch wegen der Finanzierung. Am besten wenden Sie sich an die zuständigen Behörden im Kanton Wallis. Denkbar wäre es, wenn sie zuerst eine Mietwohnung mieten und sich bei einer Schweizer Gemeinde anmelden.
Weitere Infos finden Sie auch hier:
https://www.ch.ch/de/auslander-in-der-schweiz/in-der-schweiz-leben/immobilienerwerb/#wer-braucht-eine-kaufbewilligung
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag Herr Zulliger,
Eine spannende und ggf. kontroverse Frage, zu welcher ich online bis dato keine Informationen gefunden habe:
Ausgangssituation: Ich bin Deutscher und wohne seit einem Jahr im Kanton Zürich, unbefristeter AV, B Bewilligung.
Interesse: Kauf einer Wohnung in Lugano, langfristig zur Vermietung.
Problematik: Bei der Finanzierung als Eigenheim mit Wechsel des Wohnsitzes muss man gesetzlich nur 20% EK (mind. 10% Cash, bis zu 10% PK) aufbringen. Beim Kauf einer Wohnung als Zweitwohnsitz / Ferienwohnung jedoch i.d.R. um die 40% (alles Cash).
Frage: Wenn ich die Wohnung als Eigenheim erwerbe und meinen Wohnsitz dorthin verlege, wie lange muss ich vor Ort wohnen, bis ich wieder „zurück“ umziehen kann? Ich weiss, dass in diesem Fall kein Geld der PK mehr im Objekt sein darf – das wäre in Ordnung.
Zielsituation also: Kauf der Wohnung mit 20% EK (gerne 100% cash, ohne PK) Q1/2024, Wohnsitz vor Ort bei neuer Wohnung, dann bis Q3/2024 wieder Wohnsitzwechsel zurück in den Kanton Zürich, und folglich Untervermietung der Wohnung. Ist das denkbar? Welche Probleme können hier entstehen?
Danke im Voraus!
Guten Tag John
Vielen Dank für diese spannende Frage. Ich befürchte aber, ich kann Ihnen bei diesem Thema nicht weiterhelfen. Ich nehme an, Sie können entscheiden, wo Sie in der Schweiz wohnen. Sie müssen einfach Ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben.
Das Problem sehe ich eher bei der finanzierenden Bank und den Voraussetzungen, um PK-Geld für den Kauf zu verwenden. Gegenüber der Bank würde sich ja der Zweck der Finanzierung ändern. Insofern würde ich Ihnen empfehlen, vorgängig eine erfahrene Fachperson im Bereich Finanzierung zu kontaktieren. Normalerweise sind auch Makler und Treuhänder bestens zu solchen Fragen im Bild.
Übrigens gibt es auch Banken, die Zweitwohnungen zu 80 Prozent belehnen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger