Immobilien in der Schweiz? Die Suche gestaltet sich für Menschen aus dem Ausland nicht gerade einfach, und das «Mietwesen» gilt selbst für Insider als komplex. In Städten wie Genf, Basel oder Zürich herrscht Wohnungsnot. Da braucht es oft mehr als ein Quäntchen Glück, um überhaupt ein Haus oder eine Wohnung aufzuspüren. Im Folgenden eine Anleitung, wie Sie ein neues Zuhause finden.
- Wie finde ich passende Immobilienangebote?
- Welchen Nachweis benötigt der Vermieter?
- Welche Besonderheiten gibt es in der Schweiz?
- Welche generellen Unterlagen benötigt es?
Die Schweiz gilt als Land der Mieterinnen und Mieter. Rund 70 Prozent der Wohnbevölkerung besitzen kein Eigenheim und wohnen zur Miete (tiefe Eigentumsquote). Typisch für die Schweiz ist weiter, dass für gute Lagen in den Städten, bei schöner Sicht und insbesondere an attraktiver Seelage hohe Aufschläge üblich sind. Wer aus dem Ausland neu in die Schweiz kommt, wird meist ein Haus oder eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes suchen. Doch in den Wirtschaftszentren wie Zürich, Basel oder Genf liegen die Preise für Immobilien generell hoch. Vor allem Genf und Zürich gelten als teures Pflaster. Bei den Mieten bewegen wir uns hier in einer ähnlichen Liga wie in London, Paris oder Berlin.
Überwiegend online ausgeschrieben
Ganz unabhängig davon, ob es gleich ein Haus oder zunächst nur ein möbliertes Zimmer sein soll: Die weitaus meisten Angebote werden auf grossen Immobilienplattformen wie newhome.ch ausgeschrieben. Um laufend neue Angebote zu bekommen, lohnt sich ein kostenloses Suchabo.
Wer aus dem Ausland kommt und hier eine Arbeitsstelle antritt, wird in aller Regel nicht kaufen, sondern zunächst eine Immobilie mieten.
Anja Beck, Geschäftsführerin Residential bei Engel & Völkers in Zug
Für den Grundstück- bzw. Immobilienkauf in der Schweiz sind die formellen Hürden für Ausländer wesentlich höher. An sich gilt der einfache Grundsatz: Bei der Miete von Zimmern, Wohnungen oder Häusern sind Schweizer und Personen aus dem Ausland rechtlich gleichgestellt.
Immobilie mieten: Profil des «Ideal-Mieters»
Doch wer bekommt in der Praxis den Zuschlag für ein Haus oder eine Wohnung? Vor allem wenn sich auf eine Ausschreibung 100 oder 200 Interessenten melden, wie das in Zürich oder Genf sehr oft vorkommt? An sich liegt es auf der Hand, nach welchen Kriterien die Verwaltungen Mieterinnen und Mieter auswählen: Alter, Herkunft oder Haushaltform spielen keine grosse Rolle. Umso wichtiger ist aber: Die meisten bevorzugen ganz einfach seriöse, ruhige, solvente und zuverlässige Mieter. Kommt der Interessent bzw. die Interessentin aus dem Ausland und hat in der Schweiz noch gar keine Adresse, hat die Sicherstellung der Mietzahlungen erst recht hohe Priorität. So ist es nicht ungewöhnlich, dass viele Verwaltungen eine höhere Kaution bzw. Sicherstellung verlangen. Wenn jemand ein neues Zuhause sucht, aber noch gar keine „History“ vorlegt, sind teils sechs oder zwölf Monatsmieten im Voraus verlangt.
Die Vermieter fragen in der Regel nach einem Bonitätsnachweis, sei dies ein Anstellungsvertrag oder sei dies eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Anja Beck, Geschäftsführerin Residential bei Engel & Völkers in Zug
In welcher Form dieser Nachweis vorliegt, spielt an sich keine Rolle. Ideal ist ein Nachweis des Arbeitgebers; es kommt aber auch eine Bescheinigung eines Treuhänders oder einer Bank infrage. Rechtlich wären Sie als Mietinteressent nicht verpflichtet, hier sämtliche Details auf den Tisch zu legen. Doch in der Praxis ist es üblich, dass die Interessenten aus dem Ausland aus freien Stücken eine Arbeitsbestätigung und einen detaillierten Nachweis ihres Einkommens vorlegen. Ideal ist natürlich eine schon bestätigte, wenn möglich längerfristige Anstellung eines Arbeitgebers. Aus den Unterlagen sollte auch hervorgehen, dass der Lohn ausreichend ist. Wer als Unternehmer oder Selbständiger einreist, muss ebenfalls nachweisen, für die vertragliche Miete aufkommen zu können. Als Faustregel gilt, dass die Miete nicht mehr als etwa ein Viertel oder maximal ein Drittel des Einkommens brutto betragen sollte (ohne Steuern und Sozialabzüge).
Mietverträge werden in der Regel schriftlich abgeschlossen; die wichtigsten Elemente sind die Umschreibung des Mietobjekts, die Vertragspartner und die Höhe der vereinbarten Miete. Heute ist es üblich, dass zur Miete netto noch Nebenkosten dazu kommen (für Heizung, Warmwasser, Hauswart, Reinigungen etc.). Tipp: Wer sehr kurzfristig etwas sucht und kaum über Kontakte und auch über geringe Sprachkenntnisse verfügt, sollte sich Hilfe holen! Dafür kommen zum Beispiel Immobilienmakler oder Relocation-Spezialisten infrage. Eine interessante Alternative sind auch die verschiedenen Wohnformen auf Zeit (fertig möblierte Appartements, die sich zum Beispiel sehr gut für Expats eignen).
Insider-Tipps rund um Immobilien
Jedes Land kennt einige Besonderheiten, natürlich auch die Schweiz:
Sind Mietwohnungen in der Schweiz möbliert?
Die grosse Menge der rund drei Millionen Mietwohnungen in der Schweiz ist nicht möbliert, aber meist fixfertig mit Bad und fertig eingebauter Küche ausgestattet.
Werden Küchen, Nebenräume und Co als Zimmer gezählt?
Küche, Nebenräume, Korridore etc. werden nicht als Zimmer gezählt, sondern nur die Wohn- und Schlafzimmer. Aussagekräftig sind Flächenangaben, zum Beispiel 100 m2 Wohnfläche (ohne Keller, Treppenhaus oder Balkon gerechnet).
Sind Waschmaschine und Trockner standardmässig vorhanden?
Vor allem in älteren Miethäusern gibt es im Keller eine gemeinsame Waschküche, die den Mieterinnen und Mietern in einem bestimmten Wochenturnus zur Verfügung steht. Je nach Alter des Gebäudes und Preislage verfügen die Wohnungen über individuelle Waschmaschinen mit Wäschetrockner (in der Schweiz Tumbler genannt).
Wer sind hauptsächlich die Vermieter in der Schweiz?
Ein überraschend hoher Anteil von Wohnungen in der Schweiz ist im Privatbesitz (Privatpersonen, Familien, Erbengemeinschaften); es ist also nicht immer eine grosse professionelle Verwaltung, die Ihr Ansprechpartner sein wird.
Müssen Mieter für mögliche Agenturgebühr oder Maklerprovision aufkommen?
Falls eine Agentur oder ein Maklerbüro dazwischen geschaltet ist: In der Schweiz ist es bei der Vermietung üblich, dass der Vermieter für diese Kosten aufkommt. Die Mieter müssen keine Maklerprovisionen zahlen.
Tipps zur Suche: Kein Mensch hat Zeit, sich tagtäglich Hunderte von Ausschreibungen anzusehen, geschweige denn persönlich zu besichtigen. Mit klaren Kriterien (Lage, Grösse, Preis, Anzahl Zimmer) und wie erwähnt mit Suchabos gestaltet sich die Suche effizienter! Auch Direktkontakte zu Verwaltungen oder Maklern helfen weiter. Wer aus dem Ausland kommt, wird in aller Regel die Wohnung persönlich besichtigen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird. Visualisierungen in den Ausschreibungen oder allenfalls eine virtuelle Tour über Face-Time oder 3D-Ansichten etc. sind eine sehr grosse Hilfe. Um den äusseren Zustand und die Wohnlage auf Herz und Nieren prüfen zu können, lohnt sich dennoch ein Termin vor Ort – jedenfalls bevor Sie den Vertrag für Ihr neues Zuhause unterschreiben.
Checkliste mieten – welche Unterlagen braucht es?
Wer sich in der Schweiz für eine Wohnung interessiert, füllt zunächst ein Anmeldeformular aus. Dabei sollten Sie als künftiger Mieter Angaben machen zu Ihren Personalien, Beruf, Arbeitgeber, Nationalität, Kinder, Lohn, Haustiere, Bedarf an Autoabstellplätzen etc. und auch zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Bei der Vermietung einer Immobilie sind Fragen nach der Art der Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum zulässig. Für die Bewerbung benötigen Sie im Minium folgende Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis/Identitätskarte
- Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers
- Nachweis und Angaben zum Einkommen und wenn möglich zur Dauer der Anstellung
- Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für die Schweiz (je nach dem Ausweis L oder Ausweis B etc.).
- allgemeine Referenzen (frühere Arbeitgeber oder frühere Vermieter).
- Aktueller Auszug aus dem Schweizer Betreibungsregister (Dokument zur Bonität, bei Personen die schon länger als sechs Monate in der Schweiz sind).
Weitere Informationen zum Thema Auswandern in die Schweiz erhalten Sie über folgende Links:
- Auswandern in die Schweiz: Basics und Checklisten
- Steuermodell Schweiz: Die Unterschiede zum Ausland
- Einreise in die Schweiz: Welche Papiere braucht es?
- Immobilien kaufen: Möglichkeiten und Einschränkungen in der Schweiz
- Grenzgänger: Unterschiede zum Status als Aufenthalter
- Banken in der Schweiz: Tipps rund ums Geld
- Versicherungen in der Schweiz: Welche Absicherung ist sinnvoll?
- Das Schweizer Bildungssystem kurz erklärt
- Auswandern: Abmeldung im Herkunftsland
- Wohnen in der Schweiz: «Wo soll ich hinziehen?»
- Umzug in die Schweiz: den Hausrat zollfrei einführen
Der Vermieter verlangt von mir eine Anzahlung von drei Monatsmieten, als meine Sicherheitsleistung. Zweitens fordert er in jedem Fall den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Ist das zwingend, um eine Wohnung zu mieten? Gibt es ein Gesetz?
Guten Tag Herr Breiner
Danke für Ihre Anfrage. Wir müssen mehrere Dinge auseinanderhalten.
Vorausbezahlung der Miete: Das ist Verhandlungssache. Wenn der Mieter zum Beispiel (noch) keine Adresse in der Schweiz hat, verlangen die Verwaltungen öfters Zahlungen im Voraus. Einfach für den Fall, dass der Mieter nicht solvent sein sollte.
Mietzinskaution (das ist etwas anderes): Hier sind nach dem Gesetz (völlig unabhängig von Herkunft und Nationalität) maximal drei Monatsmieten Kaution erlaubt. Das ist eine Sicherheitsleistung für Verpflichtungen aus dem Vertrag (wird nach Vertragsende auch wieder zurückerstattet).
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht für eine Haftpflichtversicherung. Ab und zu sehen wir aber, dass dies im Mietvertrag verlangt wird.
Von newhome.ch haben wir übrigens ein Vertragsmuster zur Verfügung gestellt. Es ist kostenlos und umfasst die gesetzlichen und üblichen Bestimmungen für einen Mietvertrag in der Schweiz. Kann zum Vergleich sehr nützlich sein.
Sie finden es hier:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietvertrag-abschliessen-worauf-achten/
Guten Tag Herr Zulliger,
die Agentur in Genf verlangt unter vielen anderen jetzt auch noch die Unterschrift eines COSIGNATAIR trotz 3 Monate Bankgarantie und all die anderen Dokumente, die ich vorlegen kann.
Meine Frage: Ist das in der Schweiz üblich ???
Ich lebe leider alleine in Genf in einer WG und habe keinen Cosignataire !
Guten Tag
Ich kenne jetzt die Situation in Genf nicht genau, aber es ist offenbar sehr schwierig, eine halbwegs zahlbare Wohnung zu finden.
Nach dem Gesetz kann der Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten verlangen (oder eine Versicherung).
So viel ich weiss, ist es in WGs oder bei jungen Leuten in Ausbildung nicht ungewöhnlich, dass Vermieter einen Mitunterzeichner verlangen. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein; der Vermieter hat einfach die Möglichkeit, die Miete beim Consignataire einzufordern, falls der eigentliche Vertragspartner nicht zahlt oder nicht zahlen kann.
Sie könnten höchstens versuchen zu verhandeln, dass Ihre Bonität sehr gut ist (weisser Betreibungsauszug, sicheres Einkommen, sehr gute Referenzen, einwandfreie Zahlungsmoral etc.).
Mehr können wir dazu nicht sagen. Ich denke, es hat teils auch damit zu tun, dass der Wohnungsmarkt in einigen Städten sehr eng ist.
Mit freundlichen Grüssen und viel Glück
Jürg Zulliger
newhome.ch
Hello, newhome,
Great article about renting in Switzerland (sorry for the English), is there an alternative to „Kaution“, I got a job in Switzerland and come from a relatively poor country compared to Switzerland 3 months rent would be a year’s salary here. Is there some kind of insurance I could get or something else?
Best regards.
We have various providers on the market who offer the deposit as insurance. You don’t pay the amount in cash. Like any insurance: the deposit costs an annual amount. There are costs for the insurance per year.
More information here:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/wohnungssuche/mieten-ohne-depot/
Kind regards
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag Herr Zulliger
Wir sind aus der Schweiz ausgewanderte schweizer. Nun möchten wir auch in der eine kleine Wohnung mieten dass wir öfters auch in die Schweiz gehen könnten, da unsere Tochter ab diesen Sommer in der Schweiz in die Schule gehen soll. Ist das überhaupt möglich? Ich weiss dass es gerede nicht einfach ist eine Wohnung zu finden. ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie uns ein paar Ratschläge geben könnten.
Mit freundlichen Grüsse
S. Kanako
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger können Sie jederzeit in die Schweiz zurückkehren, den Wohnort in der Schweiz frei wählen, eine Wohnung mieten, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen etc. Bei Ihrer Rückkehr müssen Sie sich fristgerecht bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes anmelden. Hier finden Sie einige Tipps dazu:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/leben-im-ausland/auslandaufenthalt/rueckwandern.html
Wohnungssuche: Je nach Stadt oder Region natürlich anders. Sie können gerne auf unserer Website nach Angeboten suchen. Empfehlenswert ist es, eine Suche als Suchabo zu speichern. Sie werden dann laufend über Angebote informiert, die Ihren Suchkriterien entsprechen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Hallo,
Wir planen die Auswanderung in die Schweiz in ca einem Jahr.
Wir möchten uns gerne schon jetzt eine Wohnung mieten in der Schweiz aber unseren Wohnsitz und Arbeit noch erstmal in Deutsch behalten. Wir würden die Wohnung in der Schweiz nur selten nutzen um von dort aus dann alles zu klären für die Auswanderung. Also oft für kurze Zeit dorthin. Kann man überhaupt eine Wohnung dort mieten als deutscher Bürger? Und wenn ja was benötigen wir dazu? Finanzielle Mittel stehen Zur verfügbar als Sicherheiten.
Liebe Grüße
Guten Tag
Wir haben einen Blog geschrieben, wo es um den Kauf geht (bei Personen im Ausland).
https://www.newhome.ch/blog/de/auswandern-ch/immobilien-kaufen-moeglichkeiten-und-einschraenkungen-in-der-schweiz/
Die rechtlichen Grundlagen und auch die Praxis in den Kantonen sind sehr komplex. Im Kern geht es mit dem Gesetz aber immer um den Kauf. So viel ich weiss gibt es keine solchen Einschränkungen, wenn Sie eine Wohnung in der Schweiz mieten wollen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag,
Ich bin Auslandschweizer und wohne mit meiner Frau in der Dominikanischen Republik. Nun haben wir vor, wenigstens den Sommer in der Schweiz zu verbringen und so eine Wohnung zu mieten oder sogar eine
Wohnung zu kaufen. Meine Fragen:
– wenn ich eine Wohnung miete und weniger als 6 Monate im Jahr in der
Schweiz bin, muss ich mich anmelden?
– wie ist es, wenn ich eine Wohnung kaufe?
– Ich kann kein Betreibungsauszug anfordern, da ich nicht in der Schweiz
angemeldet bin. Ist das ein Problem?
– Ich habe mir seinerzeit die Pensionskasse auszahlen lassen und
verwalte mein Vermoegen selbst. Habe also kein regelmäßiges
Einkommen. Ist das ein Problem?
– Ich kann keine Haftpflichtversicherung abschließen, weil ich nicht
angemeldet bin in der Schweiz. Ist das ein Problem?
– Habe ich überhaupt eine Chance eine Wohnung zu mieten, wenn ich
dem Vermieter sage, dass ich im Ausland wohne und nur im Sommer
in der Schweiz sein werde?
Besten Dank zum voraus und mit freundlichen Grüßen
Kurt Roethlisberger
Guten Tag Herr Röthlisberger
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir aus Zeitgründen nicht wirklich spezifisch darauf eingehen. Ich würde Ihnen empfehlen, vielleicht für eine gewisse Zeit in die Schweiz zu reisen, um alle Formalitäten zu klären und auch persönlich eine Wohnung zu suchen. Ob ein Vermieter für eine Bewerbung ohne Haftpflicht und ohne Betreibungsregisterauszug grünes Licht geben würde, können wir nicht beurteilen. Es ist Vertragsfreiheit. Vielleicht ist es am einfachsten, wenn Sie für eine gewisse Zeit bei Freunden oder sonst in einem Hotel in der Schweiz logieren. Es gibt bei verschiedenen Anlaufstellen des Bundes aber auch Informationen spezifisch für Auslandschweizer. Hier ein Link dazu:
https://www.ch.ch/de/reisen-und-auswandern/im-ausland-leben/ruckkehr-in-die-schweiz/#ruckkehr-in-die-schweiz
Wir wünschen Ihnen bei der Rückkehr und bei der Wohnungssuche viel Glück!
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag,
ich lebe noch in Asien und habe Interesse an einem Mietvertrag an der Schafhauserstrasse 280 in Zürich. Die Verwaltung X. AG ist der Meinung, dass ich 3 Monate Mietzinsgarantie bei Swisskaution abschliessen sollte, mitunter weitere 3 Mieten an die Bank der Vermietung und zum Voraus einbezahlen sollte, und guter zuletzt ein Depot von 100`000.00 SFr hinterlegen sollte für einen Mietvertrag mit einer Miete von 1870.-
für eine 1.5 Zimmerwohnung. Ist das nicht ein wenig ausserhalb gewohnter Richtlinien? Meine Bonität ist sauber und als Rentner ist mein Einkommen staatlich garantiert. Zudem liegt die Miete unter den 30 % meines Nettoeinkommens.
Vielen Dank.
Beste Grüsse
E. Schaeublin
Guten Tag Herr Schaeublin
Vielen Dank für Ihre sehr interessante Anfrage. Es ist bekannt, dass es sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite Herausforderungen gibt, insbesondere im Umgang mit finanziellen Forderungen gegenüber Personen im Ausland. Dies kann besonders kompliziert werden, wenn es um ausstehende Mietzinsen, Nebenkosten und Instandhaltungsforderungen nach Beendigung eines Mietverhältnisses geht.
Die eine oder andere Praxis, wie sie heute anzutreffen ist, hat vermutlich auch mit der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu tun.
In der Schweiz ist die Mietzinskaution eine Sicherheitsleistung, die vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird, um mögliche Ansprüche des Vermieters abzusichern.
Nach Schweizer Recht gelten folgende Bestimmungen, die wir für Sie wie folgt zusammenfassen können:
Als Mieter sind Sie nur verpflichtet, eine Sicherheit zu leisten, wenn dies vertraglich vereinbart ist und der Betrag festgelegt wurde. Im Falle von Wohnräumen ist eine Kaution/Mietzinsdepot in Höhe von maximal drei Monatsmieten zulässig, einschliesslich vereinbarter Nebenkosten und -akontobeiträge (OR Art. 257 e).
• Für gewerblich genutzte Immobilien gibt es keine gesetzliche Obergrenze für das Mietzinsdepot.
• Der Vermieter muss die Kaution auf einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank auf den Namen des Mieters hinterlegen.
• Der Mieter hat Anspruch auf Verzinsung der Kaution gemäss vertraglicher Vereinbarung.
• Beim Auszug aus der Wohnung muss der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückgeben. Es können jedoch Abzüge für Schäden an der Wohnung oder offene Nebenkostenabrechnungen vorgenommen werden.
Bitte lassen Sie uns wissen, falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Sehr geehrter Herr Zulliger
Vielen Dank für Ihre Darlegung, welche ich gerne zur Kenntnis genommen habe.
Das Immobilienunternehmen S. AG mit Sitz in Z. lässt Interpretationen aufkommen, welche kaum mit realen Verbindungen zum OR stehen. So habe ich nun meine Erfahrungen gemacht. Diese überrissenen Garantieforderungen werden nicht im Vertrag aufgeführt oder geregelt und bieten somit kaum Grundlage einer gerechtfertigten Forderung.
Ich bedanke mich für Ihre Darlegung, wünsche Ihnen einen schönten Tag und grüsse Sie freundlich
E. Schaeublin
Sehr geehrter Herr Schaeublin
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir wünschen Ihnen bei der Suche viel Erfolg.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger,
Ich und meine Freundin wohnen derzeit beide noch bei den Eltern. Wir würden gerne aber zusammen eine Wohnung mieten für uns die wir schon einrichten können für die Zukunft (Wollen in 1-1.5 Jahren Heiraten. Ist es möglich das wir beide noch bei den Eltern Angemeldet bleiben können und noch die Zweitwohnung mieten können oder ist sowas Gesetzlich nicht erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Alper Dogac
Guten Tag Alper
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des korrekten Wohnsitzes in der Schweiz und der Anmeldung in der Gemeinde. Gemäss dem Schweizer Recht ist der Wohnsitz dort anzumelden, wo man sich tatsächlich überwiegend aufhält und somit seinen Lebensmittelpunkt hat. Es ist nur ein Wohnsitz möglich.
In Bezug auf Ihre Frage, ob es möglich ist, eine Mietwohnung an einem anderen Ort zu beziehen, aber dennoch bei den Eltern angemeldet zu bleiben, gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist die Anmeldung des Wohnsitzes ein wichtiger Schritt für die Ausübung verschiedener Rechte und Pflichten, wie beispielsweise die Nutzung von öffentlichen Dienstleistungen, die Wahlberechtigung oder die Steuerpflicht.
Wenn Sie eine Mietwohnung an einem anderen Ort beziehen, jedoch weiterhin bei Ihren Eltern gemeldet bleiben möchten, kann dies unter bestimmten Umständen möglich sein. Es ist jedoch entscheidend, dass dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht. In der Schweiz ist es wichtig, den Wohnsitz dort anzumelden, wo man tatsächlich lebt und den Lebensmittelpunkt hat.
Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder einem Rechtsberater über die genauen rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie mit Ihrer Wohnsituation im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/familie/ergaenzende-hilfen-zur-erziehung/fallfinanzierung/zivilrechtlicher_wohnsitz.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Schweiz)
https://www.ch.ch/de/schule-und-bildung/aufenthalt-in-der-schweiz-ohne-arbeit
Ich hoffe, diese Informationen sowie Links helfen Ihnen weiter und klären Ihre Fragestellung in Bezug auf den korrekten Wohnsitz in der Schweiz und die Anmeldung in der Gemeinde.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Jürg Zulliger