Jeder Mensch wünscht sich in seiner Wohnung Ruhe, Entspannung und Privatsphäre. Lärm von den Nachbarn oder einer Baustelle nebenan kann sehr belastend sein. Fragt sich bloss: Welches Mass an Lärm ist übermässig? Wir zeigen die Rechtslage auf und erläutern, wann die Verwaltung einzuschalten ist.
- Vermieter: «Erst das Gespräch suchen»
- Lärm im Haus: Die nächsten Schritte
- Ruhestörung: Ein dehnbarer Begriff
- Wenn nötig die Polizei einschalten
- Spielende Kinder
- Was gilt bei Baulärm?
- Fazit
Nehmen wir als Beispiel Familie M. in Zürich: Die Tochter schreibt tagsüber zu Hause ihre Semesterarbeit, die Mutter arbeitet Teilzeit und hält sich ebenfalls oft in der Wohnung auf. Wenn da bloss dieser Lärm nicht wäre. Direkt nebenan hievt gerade ein Kran Baumaterial in die Höhe. Die Bauarbeiter hämmern und sägen unter der Woche schon ab 7 Uhr morgens. 50 Meter weiter rattert jetzt auch noch ein Presslufthammer. Wenn dann die Baumaschinen abends endlich verstummen, stören laute Nachbarn die herbeigesehnte Nachtruhe. Zumindest Frau W., Nachbarin direkt nebenan. Sie hat die Angewohnheit, kurz vor Mitternacht auf dem Balkon zu rauchen und zu telefonieren.
Vermieter: «Erst das Gespräch suchen»
Was sind die Rechte und Pflichten in solchen Situationen? Ist es sinnvoll, seinem Ärger gleich beim Vermieter Luft zu machen? Es gilt die schon öfters zitierte Einsicht: «C’est le ton qui fait la musique». Um eine gute Nachbarschaft zu pflegen, sollten sich alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner um Respekt und Rücksichtnahme bemühen. Die meisten Verwaltungen empfehlen, zuerst das Gespräch zu suchen: Wer sein Anliegen klar und freundlich vorbringt und auf die Ruhestörung aufmerksam macht, wird meist oft auf offene Ohren stossen. Vielleicht war der erwähnten Nachbarin Frau W. gar nicht bewusst, dass die Telefongespräche nebenan sehr gut zu hören sind.
Zum guten Ton gehört es natürlich auch, sich gegenseitig zu informieren. Wer eine Geburtstagsparty feiert oder mal eine halbe Stunde am Samstag laute Haus- oder Handwerksarbeiten ausführt, sollte dies den Nachbarn vorankündigen.
Lärm im Haus: Die nächsten Schritte
Wenn Aussprachen nichts helfen und die Ruhestörung anhält, sind weitere Schritte zu prüfen. Dazu ist es hilfreich, die Häufigkeit und Dauer der Lärmbelästigung schriftlich festzuhalten. Wer sich in seinem Alltag durch übermässigen Lärm gestört fühlt, sollte sich schriftlich an den Vermieter wenden. Als betroffener Mieter bzw. Mieterin können Sie eine Frist setzen, bis wann die Lärmbelästigung zu beheben ist.
Der Vermieter bzw. die Verwaltung wird dann den Sachverhalt prüfen. Es gilt ja auch: Alle beteiligten Personen im Haus und auch der Vermieter haben alles Interesse daran, dass der Haussegen nicht schief hängt. Die Verwaltung wird wenn nötig die beklagten Mieter abmahnen, auf die gesetzlichen Ruhezeiten, die Hausordnung und die Verpflichtung zur Rücksichtnahme verweisen (laut Artikel 684 ZGB und nach Mietrecht). Dabei ist daran zu erinnern, dass die fehlbaren Mitbewohner ausdrücklich auf die Beschwerden aufmerksam gemacht werden müssen. Wenn alles Schreiben und Mahnen nichts hilft, sind unter Umständen rechtliche Schritte notwendig. In schwer wiegenden Fällen droht sogar eine fristlose Kündigung. Eine Kündigung der Wohnung ist nur möglich und vor Gericht auch durchsetzbar, wenn die Lärmbelästigung das sonst übliche Mass überschreitet. Eine Voraussetzung ist auch, dass sich die fehlbaren Mieter über alle Ermahnungen hinwegsetzen. Die Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die andauernde Ruhestörung – zum Beispiel regelmässig nachts – schlicht nicht mehr zumutbar ist.
Ruhestörung: Ein dehnbarer Begriff
Jede Lärmbelästigung und jeder Streitfall sind individuell zu beurteilen. Die meisten Fachleute, die Schlichtungsstellen und Gerichte gehen grundsätzlich davon aus, dass sich die Leute zu Hause wohl fühlen sollen und einen ruhigen Rückzugsort haben. Wer zu Hause ist, will sich von einem strengen Arbeitstag erholen und nachts schlafen können. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört es auch, seinen Hobbies nachgehen zu können, zu kochen, Freunde und Gäste zu empfangen etc.
Gerade deshalb gibt es ja die Regeln zu den Ruhezeiten: Gemeinden legen in ihrer Polizeiverordnung gewisse Standards fest (Verbot von Lärm, vor allem nachts), die Behörden erlassen Massnahmen zum Lärmschutz etc. Die Grenze zu übermässigen Lärmemissionen ist allerdings nicht leicht zu ziehen.
Massgeblich dazu sind natürlich auch die Hausordnung und die lokal üblichen Ruhezeiten. Als «offizielle» Nachtruhe gilt vielerorts die Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr. Ein erhöhtes Mass an Ruhe kann zudem an Sonntag und gesetzlichen Feiertagen verlangt werden. Die Gespräche, Fernseher oder auch Musik sollten dann auf das Mass von «Zimmerlautstärke» gedrosselt werden. Jede Ruhestörung ist dann untersagt, und zwar im Innern von Häusern, im Garten oder im Freien (d. h. keine laute Musik, kein Feiern).
Wenn nötig die Polizei einschalten
Wie die Ruhezeiten ausgelegt werden, kommt auch auf den Einzelfall und die Lebensumstände an. Ein Beispiel: Wer in einem Mietshaus wohnt und Schicht arbeitet, wird schon frühmorgens aufstehen und duschen dürfen. Übermässig wäre Lärm, wenn auch noch nachts um 1 Uhr Party gefeiert wird und zwar in einem Mass, das den anderen im Haus eben den Schlaf raubt. In solch eindeutigen Fällen gilt: Wenn Störenfriede nicht anders zur Vernunft kommen, sollte man die Polizei verständigen. Die Polizei wird die fehlbaren Mieterinnen und Mieter an ihre Pflichten erinnern. Die laut singenden und johlenden Partygäste müssen nach Hause, und die Musik ist eben auf ein vernünftiges Mass zurückzudrehen.
Spielende Kinder
Das Alter und der Zustand der Liegenschaft, aber auch die Zusammensetzung der Nachbarschaft spielen ebenfalls eine Rolle. Wer in eine Familiensiedlung zieht, wird öfters spielende Kinder antreffen. Hier kann man nicht die Ruhe von Business-Apartments zum Massstab nehmen, wo die Leute tagsüber gar nicht zu Hause sind und es nicht einmal einen Spielplatz vor dem Haus hat. Wichtig ist auch die Erkenntnis: Jedes Lärmempfinden ist sehr subjektiv. Manche Leute reagieren auf jedes Geräusch empfindlich, andere sind toleranter oder haben auch einen ganz anderen Tagesrhythmus. Im Streitfall kann man zum Beispiel nicht davon ausgehen, dass es 24 Stunden am Tag so ruhig wie in einer Kirche ist.
Kommen wir noch einmal zum Beispiel mit Kindern. Selbstverständlich gehört es zum Leben, dass Kinder herumrennen, drinnen oder draussen spielen und mal laut sind. Hier zeigt auch die Gerichtspraxis: Kinderlärm kann nicht verboten und nicht eingeschränkt werden. Es kommt immer darauf an, wie man sich im Haus organisiert. Falls das Getrampel und Herumrennen mal ein gewisses Mass übersteigt, empfiehlt es sich, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Vielleicht kann man sich auf vorgegebene Ruhezeiten verständen, oder die Kinder mal auf dem Spielplatz spielen lassen etc. Um die Lärmbelästigung zu dämpfen, können auch gewisse Massnahmen Abhilfe schaffen, etwa das Verlegen von Teppichen in Kinderzimmern.
Was gilt bei Baulärm?
In letzter Zeit kommt es öfters vor, dass sich Mieterinnen und Mieter über Baulärm beschweren. Die Ausgangslage ist klar: In vielen Städten und Quartieren wird gebaut, öfters auch umgebaut. Kaum jemand kann den Anspruch erheben, von solchen Lärmimmissionen verschont zu bleiben. Klar ist: Überall in der Bauzone darf gebaut werden. Aber welches Mass an Lärm ist noch akzeptabel und was nicht? Massgeblich ist immer auch, was eigentlich zugesichert ist. Etwas vereinfacht gesagt: Eine Wohnung muss in gutem Zustand sein, die Küche, das Bad, die Wohnräume und Schlafzimmer müssen zu jeder Zeit benutzbar sein. Es wird sich wohl kaum je ein Mietvertrag finden, in dem der Vermieter absolute Ruhe verspricht. Ob nun der Baulärm dermassen gravierend ist, dass die Wohnung ihren Zweck gar nicht erfüllt, ist wie immer natürlich Ermessenssache.
Martin Bachmann, Jurist beim Dachverband der Wohnbaugenossenschaften, schreibt dazu in einem Fachbeitrag: Mangelhaftigkeit liege erst vor, wenn der Lärm «besonders lange andauert, besonders intensiv ist oder zu einem besonders störenden Moment wahrgenommen wird, wenn beispielsweise der Schlaf gestört wird.» Er verweist dazu auf ein Urteil des Mietgerichts Zürich: Selbst eine längere Bauzeit von 45 Tagen mit lärmintensiven Abbrucharbeiten und Erdsondenbohrungen hat das Gericht nicht als Mangel beanstandet. Der Jurist folgert daraus: Eine Baustelle auf dem Grundstück nebenan verpflichtet die Verwaltung respektive die Vermieterin «nicht per se, die Mietzinsen zu reduzieren. Voraussetzung dazu wäre eine Beeinträchtigung der normalen Nutzung der Wohnung.»
Fazit
Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen, was an Hundegebell oder Baulärm zu tolerieren ist. In der Praxis sagen Gerichte: Erlaubt ist, was nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen nicht übermässig störend ist.
Weitere Infos rund um Nachbarschaft, Lärm und Gesetze: http://www.laerm.ch/de/laermsorgen/laermquellen-und-beurteilung/nachbarschaft/nachbarschaft.html
Lesen Sie dazu auch unseren Blog: Lärm im Haus: «Habe ich Anrecht auf Mietzinsreduktion?» und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre rechtliche Situation als Mieter oder Vermieter hier: Rechtliches für Mieter und Vermieter im Überblick
Ich kann alles nachvollziehen, bis auf den Kinderlärm. Da müssen Sie nicht erst mit den Betroffenen sprechen, Kinder sind heilig und die machen nie Lärm, auch wenn diese um 6 Uhr morgens quer durch die Wohnung rennen, meine Kinder machen keinen Lärm, wir sind überempfindlich. Auch sonntags muss das Kind an der Trompete üben, damit es am Montag in der Schule vorspielen kann. Wir hätten gerne gehabt, leider immer in der Schwangerschaft verloren. Nun werden wir doppelt bestraft, finanziell, moralisch und als kinderunfreundlich eingestuft, weil wir nie welche hatten. Sooooo läuft dies hier draussen und nicht anders!
Und was die Polizei betrifft; da müssen Sie die den Vermieter kontaktieren, für Lärm im Haus sind wir nicht zuständig, so war die Antwort.
Guten Tag Marco
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier haben wir offenbar wirklich ein Thema getroffen, das viele Leute beschäftigt. Ich kann selbst ein Lied davon singen: Eine Zeit lang arbeitete ich gerne in Co-Working Räumen, bis mich eine Totalsanierung mit viel Lärm vertrieben hat – es liess sich nicht mehr in Ruhe arbeiten. Nun bin ich wieder öfters im Home Office. Es wurde nicht viel ruhiger: In direkter Umgebung befinden sich im Moment vier Baustellen, davon eine Grossbaustelle.
Zu Ihrer Frage: Die Gerichtspraxis zeigt tatsächlich, dass Kinder und Familien offenbar einen besonderen Schutz geniessen. Ihre Schilderungen klingen sehr plausibel, ich denke, viele Leute würden dem zustimmen. Es kann jede Art von Lärm grundsätzlich störend sein und eben die Grenze des Akzeptablen überschreiten. Die in unserem Text oben erwähnten Ruhezeiten und eine gewisse Rücksichtnahme darf dennoch erwartet werden. Und es ist kein Problem, nur zu bestimmten Zeiten zu musizieren und eben nicht gerade zu den üblichen Ruhezeiten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wir haben seit über einem Jahr laute Nachbarn über uns. Leider ist der Block sehr ringhörig. Eine italienische Mutter mit 3 erwachsenen Kindern wohnt über uns. Alle 4 stampfen durch die Wohnung. Die Jungs kommen nachts oft zwischen 00 und 1 Uhr nach Hause und wecken uns regelmässig. Die ersten stehen 5:30 auf und duschen und stampfen wieder durch die Wohnung. Gespräch helfen nichts. Sie wollen la dolce Vita. Die Verwaltung unternimmt auch nichts mehr. Sie rief die Mutter an und mahnte sie, aber es hilft nichts. Wir schlafen seit über einem Jahr schlecht. Was können wir tun? Die Wohnung ist von der Lage und Ausstattung sehr ideal für uns. Deshalb fällt ein Umzug nicht einfach. Die Nerven liegen blank.
Zusätzlich rauchen sie sehr oft und es stinkt entsprechend.
Guten Tag Anja
Das ist gut nachvollziehbar. Aber ich habe ehrlich gesagt auch kein allgemein gültiges Patenzrezept gegen Ruhestörung. Oft hilft es, trotzdem immer wieder seinen Standpunkt zu formulieren. Oder wäre es nicht möglich, zumindest die Ruhezeiten zu beachten? Gegen Trittschall helfen oft Teppiche in der oberen Wohnung, und die Nachbarn müssten ja nicht gerade mit Stöckelschuhen etc. herumgehen.
Verwaltung: Sie könnten allenfalls Druck machen und die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion prüfen. Sind die Ruhestörungen massiv und oft auch während den Ruhezeiten, stehen Ihnen gewisse Rechte zu. Im Teil 2 dieses Blog, der demnächst folgt, werden wir noch genauer auf die Rechtslage eingehen (inklusive Musterbrief).
Wir hoffen, dass Ihnen dies weiterhilft.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Hallo Herr Zulliger
Ich habe ein ähnliches Problem und möchte meiner Verwaltung gerne den von Ihnen erwähnten Musterbrief empfehlen. Daher bin ich sehr interessiert daran!
So lässt sich evtl. auch Ihren Tipp mit Teppich oder allenfalls Hausschuhen unterbringen? Als Input zur Besserung. Der Mieter ist übrigens auf Rücksichtnahme verpflichtet laut Artikel 684 ZGB und nach Mietrecht.
Das minutenlange andauerne Stampfen der Nachbarn über mir reisst mich früh morgens (vor 7 Uhr) regelmässig aus dem Schlaf, obwohl ich gerne noch eine Stunde länger schlafen kann und würde, kann ich danach unmöglich nochmals einschlafen. Ein persönliches Gespräch ist leider auf Unverständnis gestossen. Dennoch mindert das Problem meine Lebensqualität beträchtlich, zumal ich ein friedliches, wenn auch meist minimalistisches Dasein Nebeneinander befürworte. Und da ich eher fast zu viel Rücksicht nehme um Andere nicht zu stören, ist es um so frustrierender.
Viele Grüsse
Hans
Guten Tag Hans
Vielen Dank für Ihr sehr interessantes Feedback und Ihre Schilderung. Der erwähnte Musterbrief ist hier publiziert:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietrecht/laerm-im-haus-habe-ich-anrecht-auf-mietzinsreduktion/
Unser Musterbrief richtet sich an Mieterinnen und Mieter, die eine Reklamation wegen übermässigem Lärm vorbringen wollen. Zu Ihrem Fall: Sie müssten im Haus auch auf die üblichen Ruhezeiten, Hausordnung und eben die Pflicht zur Rücksichtnahme hinweisen.
Wie wir schon geschrieben haben, ist das Lärmempfinden sehr individuell. Ausserdem zeigt die Gerichtspraxis, dass jeder Streitfall in Bezug auf die konkreten Umstände beurteilt wird. Es gibt daher keine einfache Faustregel, wann zum Beispiel 5 oder 15 Prozent Mietzinsreduktion angemessen sind.
Wenn das direkte Gespräch mit den Nachbarn nicht hilft, ist die Verwaltung die nächste Anlaufstelle. Sie sollte die betreffenden Mieterinnen und Mieter, die die anderen stören, abmahnen. Manchmal hilft es auch, wenn sich mehrere Parteien im Haus zusammentun. Weitergehende Schritte – unter Umständen sogar eine Kündigung – sind aber selten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag Herr Zulliger,
wir sind vor zwei Monaten schweren Herzens in ein neues Einfamilienhaus gezogen, da es am alten Ort zu laut wurde und mir die Nerven fast rissen.
Diese Situtaionen vom alten Ort und das wir dringend Ruhe suchen und brauchen haben wir Idiotensicher mehrfach gesagt.
Der Vermieter hat gesagt das es hier ruhig sei, sie selber ruhig sind und uns fast schon umgarnt das wir die neuen Mieter werden.
An den drei Treffen vor Ort war es auch immer ruhig und wir waren Happy.
Kaum waren wir eingezogen haben die Nachbarn angefangen den Garten zu machen und dann die Fassade des Hauses ( alles Kärchern und jetzt die Holzbalken frässen).
Wir erfuhren dass das Doppeleinfamilienhaus vor etwa 1 Jahr verkauft wurde aber erst nach unserem Einzug haben wir diese Info erhalten, sonst wäre ich da schon hellhörig geworden.
Anscheinend haben die schon vor unserer Zeit hier renoviert.
Nun habe ich das Gefühl das wir hinters Licht geführt wurden.
Der Vermieter hat diese Renovierung sicher mitbekommen und hätte zumindest denken können das noch mehr kommt.
Hätte er dies erwähnt wären wir nicht umgezogen!
Jetzt dauert der Lärm 2 Monate, man hört es auch im Haus, Homeoffice ist dadurch auch nicht immer angenehm (je nachdem was der Nachbar benutzt) er fängt um 8:30 etwa an ( Mittagsruhe hält er auch nicht ein) und macht um 20:00 Uhr Schluss.
Also fast 10 Stunden Baulärm!
Wir sind mit den Nerven schon wieder am Anschlag, von einem Lärm zum nächsten.
Sind wir da vom Vermieter getäuscht worden?
Vielen Dank für eineAntwort
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag Ingrid
Das ist gut nachvollziehbar, dass Sie verärgert und enttäuscht sind. Die Rechtslage dürfte aber komplex sein; ich weiss nicht wie ein Jurist / eine Juristin den Fall beurteilen würde. Täuschung, Arglist etc. sind immer Dinge, die schwer zu beweisen sind. Aber da müssten Sie eine Fachperson fragen.
Fürs Erste bleibt wohl nichts anderes, als auf die üblichen Regeln nach dem Gesetz (Rücksichtnahme), auf die Hausordnung und die örtlichen Ruhezeiten zu verweisen (kommunale Polizeiverordnung). Mittags- und Nachtruhe sind natürlich einzuhalten.
Hier finden Sie noch weitere Informationen:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietrecht/laerm-im-haus-habe-ich-anrecht-auf-mietzinsreduktion/
In dem Mehrfamilienhaus, wo wir leben, gibt es eine Familie mit 3 Kindern, wir leben über ihnen auf der anderen Seite und hören diese, als würden sie über uns wohnen. Wir, sowohl die anderen Nachbarn haben sich damit abgefunden dass diese keine Rücksicht auf niemanden nehmen. Der störende Punkt ist, das ständige Türe zuschlagen und gestampft und gehüpfe im Treppenhaus, sowohl das gegen das Treppengeländer gehaue. Seit einem Jahr ist eine weitere Familie mit 3 Kindern eingezogen, diese lebt in der gegenüberliegenden Wohnung. Zu unsrer Überraschung sind diese mit der Lärmfamilie befreundet und verhalten sich genauso wenn nicht noch schlimmer, jetzt haben wir den doppelten spass und das Türe knallen, gehüpfe im Treppenhaus, und das Treppengeländerorchester ist grenzwertig. Die Dame unter uns hat schon unzählige Briefe an die Verwaltung geschrieben, ohne Erfolg. Wir haben das Gespräch gesucht wurden jedoch nur verbal angegriffen und als kinderunfreundlich abgestempelt. Die Polizei haben wir schon einige male gerufen, gekommen sind sie nur einmal, da angeblich nicht zuständig dafür. Jeden Morgen, Mittag und am Abend sogar mehrmals ( da die Kinder untereinander gerne streiche spielen) müssen wir all das ertragen. Sogar die Gläser in der Vitrine vibrieren bei uns, wir sind aber empfindlich. Am Geburtstag der Mama’s darf sogar auch mal bis 4 Uhr morgens gefeiert werden und wenn wir uns beschweren sind in den darauf folgenden Wochen die Treppenhausaktivitäten und Türgeknalle noch etwas intensiver und vermutlich mit Absicht! Wir suchen eine neue Wohnung, ist jedoch schwierig da wir beide Teilzeit studieren (was das Lernen zu Hause noch mehr erschwert, selbst mit geräuschunterdrückenden Kopfhörer) sind wir seit einem Jahr erfolglos. Mittlerweile fühlen wir uns nicht mehr wohl zuhause und wissen nicht mehr weiter.
Guten Tag Alena
Wir bedauern, dass Ihnen durch diese Zustände und die Nachbarn die Freude am Wohnen verdorben worden ist. Unter Umständen bleibt wirklich keine andere Wahl, als eine andere Wohnung zu suchen. Da heute viele Leute auch zu Hause arbeiten und/oder sich ihrer Ausbildung widmen, ist dies sehr unangenehm. – Trotzdem können Sie gegenüber der Verwaltung die Durchsetzung der Hausordnung und der üblichen Ruhezeiten verlangen.
In den meisten Städten und Gemeinden ist nach der jeweiligen Polizeiverordnung eine Ruhezeit von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens unbedingt einzuhalten. Jegliche Störung während dieser Zeit ist untersagt. Am besten fragen Sie nach, was in Ihrer Gemeinde gilt.
Wir verweisen hier auch auf folgende Website:
http://www.laerm.ch/dokumente/laermsorgen/beispiel_polizeiverordnung_laermschutz.pdf
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Frage zu „Kinder“-Lärm. In unserer Siedlung ist ein Hallenbad (wir wohnen 10m daneben), welches von lokalen Primarschulen genutzt wird. Dass Kinder die kommen und gehen Lärm machen, ist nachvollziehbar. Aber ist es ok, dass die Kinder unbeaufsichtigt (ohne Lehrpersonal) am Morgen schon 15-20 Minuten vor Schwimmkurs (7:45Uhr) vor dem Schwimmbad sind (ist ja kein Pausenplatz) und dann Lehrpersonal vor dem Schwimmbad noch Ansprachen halten. Ab wann wird es zur Lärmbelastung und nicht mehr nur normaler Kinderlärm? Ein Vorschlag, dass wenigstens die Ansprachen im Schwimmbad abgehalten werden, wurde aufgrund von „Platzmangel“ abgelehnt. Sollte das Lehrpersonal nicht dafür sorgen (anwesend sein), dass Rücksicht auf die Anwohner genommen wird? Ich möchte dazu noch anfügen, dass zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung, das Benutzen des Hallenbades zu Randzeiten den Mieter erlaubt (auch angepriesen) war, mittlerweile die Benutzung/Verwaltung an die Stadt überschrieben wurde und es uns nicht mehr erlaubt ist, das Hallenbad zu nutzen.
Guten Tag Herr Kempf
Leider können auch wir keine klare oder verbindliche Information dazu abgeben. Sowohl in Wohnhäusern als auch im Freien gibt es offenbar eine grosse Toleranz gegenüber Kindern. Es gibt eine Menge an Grenzwerten und Schall-, Lärm-vorschriften, die beziehen sich meist aber eher auf Strassenlärm, Flugzeuge, Baulärm. Oder eben der Wohnlärm innerhalb von Wohnhäusern. Sie könnten höchstens noch einmal versuchen, mit den Lehrpersonen oder der Schulleitung zu sprechen und eine Einigung oder Entgegenkommen anstreben.
Je nach Gemeinde sind auch eigene Ruhezeiten-Regelungen zu beachten. Ein solches Muster finden Sie auf der Seite http://www.laerm.ch, die auch sonst sehr interessant ist.
http://www.laerm.ch/dokumente/laermsorgen/beispiel_polizeiverordnung_laermschutz.pdf
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Sehr geehrte Herr Zulliger
Ich wohne in einer Eigentumswohnung, ein 6-Familienhaus am Waldrand mit nur privaten Verkehr.
Leider werden 4 von 6 Einheiten nicht von Eigentümern bewohnt.
Seit über 2 Jahren wohnt eine Familie mit Kindern direkt unter mir.
Seit die hier wohnen, habe ich ich keine Ruhe mehr.
Ich bin zu tot verärgert.
Ich habe versucht freundliche das Problem zu lösen, es hat nichts gebracht, mit einem Mediator habe ich versucht, nichts. Die Tag täglich Lärmbelästigung ist unerträglich.
Ich bin verzweifelt und werde bald in eine Nervenklinik landen, wenn es so weit geht.
Haben sie eine Idee, was ich machen kann?
Dabei muss ich erwähnen, dass der Wohnung von dieser Familie, gehört dem Vater dieser Familie.
Ich danke Ihnen sehr und grüße Sie freundlich.
Raffaele D’Addio
Guten Tag Herr D’Addio
Ich bedaure natürlich sehr, dass Sie derart in eine unangenehme Situation gekommen sind.
Zum einen können Sie, wie oben schon erwähnt, zumindest die üblichen Ruhezeiten in der Nacht und über Mittag durchsetzen. Je nach Gemeinde gibt es eine örtliche Polizeiversordnung, die die Einhaltung von Ruhezeiten vorschreibt. Hier finden Sie ein Muster:
http://www.laerm.ch/dokumente/laermsorgen/beispiel_polizeiverordnung_laermschutz.pdf
Wenn ein Mediator auch nicht helfen kann, müssten Sie über die Verwaltung gehen. Wer ist der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft? Wichtig wäre auch, was das Reglement im Haus genau vorschreibt. Selbstverständlich kann man Rücksichtnahme und eine gute Nachbarschaft erwarten. Dies müsste aber im Streitfall die Verwaltung durchsetzen. Natürlich können Sie sich auch von einem Anwalt rechtlich beraten lassen – vor allem wenn die Nachbarn das Reglement und die Benutzungsordnung im Haus missachten.
Hier finden Sie Informationen zum Nachbarrecht bei Stockwerkeigentum:
https://stockwerk.ch/fragen-faq/stockwerkeigentum-reglement-und-zusammenleben/
Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhelfen kann.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Ein Bekannter von mir hat eine Dachwohnung gekauft, welche eine sanfte Renovierung erhält. d.h. die Wände werden teils angeschliffen und eine neue Putzstruktur wird aufgetragen. der Boden bekommt einen neuen Belag, darum wurde der Parkett entfernt. Da der neue Besitzer den alten Parkett an einem Samstag selber entfernen wollte, habe ich die Mieterschaft darüber informiert. Bei der Wohnung unter der Dachwohnung habe ich die Frau informiert. Am Samstag, beginn der Arbeiten ca. 09:00, Fertigstellung ca. 15:00, hat vor Beginn der Arbeiten der Ehemann lauthals ausgerufen, dass er dazu nie die Einwilligung gegeben hätte. Seither nur Reklamationen von Seiten dieses Rentners. Am Freitag habe ich um ca. 18:20 noch Wände mit einem Elektroschleifer, Ausgestattet mit Schleifpapier (also keine grossen Lärmemissionen) geschliffen worauf es an der Türe klingelte. Der Mann, nicht gerade die Freundlichkeit in Person machte einen Riesenaufstand, was mir eigentlich einfallen würde um diese Zeit noch zu schleifen, er würde die Polizei rufen. Dass es bei einer Renovation zu gelegentlichen Lärmemissionen kommt ist normal, und in diesem Fall machen die
Schleifarbeiten nicht den grösseren Lärm als ein alter Staubsauger. Als was tun mit einem solchen Nörgeler.
Guten Tag Falco
Ich denke, Sie haben sich angemessen verhalten. Der Mieter darf erwarten, dass solche Arbeiten im Voraus angekündigt und besprochen werden. Notwendige Arbeiten, Mängelbehebung etc. muss der Mieter nach dem Gesetz dulden (Art. 257 OR). Nachbarn: Wenn das nicht lauter als ein Staubsauger ist, gibt es keinen Grund zu reklamieren. Die Leute sind teils sehr sensibel, das zeigen auch die vielen Zuschriften, die wir zu Lärm erhalten. „Heilig“ sind höchstens die Nachtruhe und Ruhezeiten am Sonntag; ich verweise hier auf ein Muster einer Polizeiversordnung, wie sie viele Gemeinden kennen:
http://www.laerm.ch/dokumente/laermsorgen/beispiel_polizeiverordnung_laermschutz.pdf
Sie können sich in Diskussionen auch auf diese Leitlinien berufen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Ich wohne seit 13 Jahren in einem Haus aus den 70er-Jahren und weiss, dass es sehr ringhörig ist. Generell kommen wir (5 Parteien) gut miteinander klar. Nun wohnt seit Beginn Corona eine junges Paar oben an mir. Mit ihm (er ist bereits vor dem Nachzug der Frau eingezogen) habe ich bereits einmal das Gespräch gesucht, da ich während Home Office im Lockdown jedes seiner Kundengespräche (Versicherung) mithören konnte. Ihm war nicht bewusst, dass man ihn so stark hört, resp. die Wohnung so ringhörig ist. Alles ging gut, bis ein Jahr später die Frau nachgekommen ist. Mittlerweile haben sie ein 12-Monate altes Baby, welches aber kaum zu hören ist. Die beiden Erwachsenen dagegen sind sehr stark zu hören, da er eine sehr sonore tiefe Stimme hat. Regelmässig kommen sie kurz vor oder nach 22.00 Uhr nach Hause und dann wird „umgeräumt“, so laut gesprochen, dass ich wieder jedes Wort verstehe und, wenn ich schon schlafe, von dem Lärm erwache. Seine Zu-Bett-Geh-Routine entspricht nicht meiner, aber offenbar muss ich mich an ihn angleichen….Er weiss, dass es ringhörig ist, wurde er doch auch schon wach, weil im Dach eine (angekündigte) Party stattfand. Mittlerweile wache ich jede Nacht gegen 23.00 oder später auf und finde dann oft bis Mitternacht kaum mehr in den Schlaf, weil sie immer wieder zu hören sind. Bin ich zu empfindlich? Ich getraue mich schon gar nicht mehr mit ihm zu reden – denn als Nörglerin will ich auch nicht gelten. Wie soll man da vorgehen?
Freundliche Grüsse
Guten Tag Jeanine
Vielen Dank für Ihren Kommentar und diesen Fall. Bitte beachten Sie unsere Infos und Links, die wir im Blog oben und bei anderen Fragen schon platziert haben. Leider wissen wir auch kein Patentrezept. Es gilt wie angetönt auch die Devise: C’est le ton qui fait la musique. – Wenn Sie freundlich und sachlich argumentieren, kommt dies in der Regel gut an. Vielleicht können Sie im Gespräch einen Kompromiss finden, dass zumindest zu gewissen Zeiten, ab 22 Uhr etc., Ruhe ist im Haus. Und noch etwas: Wenn die Leute im Haus kommunizieren, im Kontakt sind, mal ein Schwatz im Treppenhaus etc., lebt es sich auch angenehmer. Dann fällt es einem auch leichter, den richtigen Ton zu treffen, wenn mal was zu beanstanden ist.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wir wohnen im ersten Stock und vor unserer Wohnung gibt es ein Spielplatz. Die Kinder vom 3ten und 4ten Stock sind immer draussen am spielen. Was an sich schön ist. Jedoch jedesmal wenn sie etwas der Mutter fragen möchten, stehen sie neben unserem Balkon und schreien solange nach der Mutter bis sie antwortet. Das “Geschrei” hören wir glasklar in jedem einzelnen Zimmer in unserer Wohnung. Bei einem “hektischen” Tag kann es sein das die Kinder alle 10 Minuten nach oben schreien. Selbst wenn ich die Fenster zu habe und mit Kopfhörer bei einem Meeting online teilnehme, hört man es.
Ich habe die Mutter mal darauf angesprochen und die Antwort war: Die Kinder sollen frei spielen und leben dürfen. Wir wohnen in einem Block und müssen somit mit Lärm der Nachbaren leben. Die Verwaltung möchte hier auch nicht Partei einnehmen und sagt immer politisch korrekt, dass es schwierig ist das Sachverhalten einzuschätzen da es Kinder sind und man eine gewisse Toleranz haben muss. Was kann ich in einem solchen Fall machen?
Guten Tag
Das ist wirklich schwierig. Rein rechtlich oder aufgrund der Hausordnung gibt es wahrscheinlich wenig dagegen einzuwenden, wenn sich Kinder draussen aufhalten. Sie könnten höchstens gegenüber dieser Familie und den Kindern zum Ausdruck bringen, was Sie genau stört und wann. Sicher haben Sie das Recht, zuhause Ihre Ruhe zu haben, Sie müssen in Ruhe zu bestimmten Zeiten arbeiten etc. Oft hilft es, wenn in der Nachbarschaft zumindest Kommunikation möglich ist und die Leute miteinander reden können. Dann lässt sich auch eher das Argument bringen von Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Wie sieht es mit vibrationslärm durch Ventilatoren aus?
Der Nachbar über mir, welcher sowieso schon den ganzen Tag Trumtrampelt, dann Nachts zwischen 01:00 und 04:00 Uhr nach Hause kommt, dann die Fenster auf- und zuschlägt, hat seit kurzem einen grossen Standventilator. Dieser läuft Tagein/Tagaus auf voller Leistung und die Vibrationen sind bis in meine Wohnung zu hören. Bis vor kurzem hatte er ihn noch im Schlafzimmer und der Ventilator holte mich regelmässig im 8sek lärm, 2 sek leise Rhythmus aus dem Schlaf. Als ich ihm sagte, er solle doch einen Teppich unter den Ventilator legen, hiess es mal, macht er. Nun steht der Ventilator scheinbar im Wohnzimmer und die Vibrationen sind in der ganzen Wohnung als konstantes Brummen zu hören. Was kann man in so einem Fall machen? Es ist echt mühsam, am liebsten würde ich ihm den Strom abschalten.
Guten Tag Sascha
Lärmbelästigung ist ein häufiges Problem im Zusammenleben zwischen Nachbarn.
Das zeigen die vielen Zuschriften, die wir erhalten.
Es gibt kein allgemeines Gesetz zum Thema Lärmbelästigung in der Schweiz, aber es gibt verschiedene Lärmbestimmungen in den Reglementen von Stockwerkeigentümergemeinschaften, den Hausordnungen sowie in den Polizei- und Gemeindereglementen (Einhaltung von Ruhezeiten). Das Mietrecht (Obligationenrecht) verpflichtet alle im Haus, auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Das heisst eben auch, Lärm insbesondere in der Nacht zu vermeiden!
Wenn Sie sich durch den Lärm Ihres Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie zuerst versuchen, mit ihm zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden und eine schriftliche Beschwerde einreichen. Sie können auch ein Lärmprotokoll führen, um die Art und Dauer des Lärms zu dokumentieren.
Wenn alle diese Schritte erfolglos sind, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde oder die Polizei wenden und rechtliche Schritte einleiten. Sie haben unter Umständen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag
In der Wohnung über mir wird renoviert. Meist finden die Arbeiten Freitag und Samstag von ca 09.00 – 20.00 Uhr statt. Es wird laute Musik gemacht, sich sehr laut unterhalten (der lauten Musik geschuldet), gehämmert, gesägt und alles was dazu gehört an Lärm.
Es ist ein Altbau, das Getrampel „der Elefantenherde“ den ganzen Tag und der übrige Lärm und zusätzlich die laute Musik und das rumschreien zur Verständigung ist schon sehr störend und es sind auch die Fenster ständig offen, ich habe auch im Garten keine Ruhe und muss mir die Musik und lauten Gespräche (Ausländer, zum Glück versehe ich es wenigsten nicht) auch da anhören. Allem Anschein nach renoviert der Mieter mit seinen Kumpels selber.
Vom Vermieter wurde wurde der Umbau nicht angekündigt , wie lange er dauert soll wurde auch nicht kommuniziert.
Ist es erlaubt, dass abends bis um 20.00 Uhr meist auch länger renoviert werden darf?
Und wie lange muss ich das ertragen? Teilweise wird sogar Sonntags noch gebohrt und gehämmert, wenn auch „in kleinem Rahmen“ aber halt doch den ganzen Tag immer wieder.
Danke für Ihre Antwort.
Guten Tag Dan
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gab sehr viele Fragen und Anliegen zu diesem Thema. Leider ist es unmöglich, ganz allgemein Tipps zu geben, damit die Belästigungen und Beeinträchtigungen aufhören. Ihr Ärger ist natürlich nachvollziehbar. Um etwas Druck zu machen:
• Sie beziehen sich auf die im Vertrag oder in der Hausordnung definierten Regeln und Ruhezeiten. Selbstverständlich haben Sie ein Recht, dass abends und am Wochenende Ruhe ist und eben nicht umgebaut wird.
• Fragen Sie bei der lokalen Polizei und informieren Sie sich, welche Ruhezeiten in Ihrer Gemeinde zu beachten sind.
• Informieren Sie die Nachbarn und die Verwaltung darüber, welche Vorgaben und vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten sind. Kommunizieren Sie sachlich, bestehen aber auf Ihrem Standpunkt.
• Natürlich können Sie weitere Schritte androhen, wie eben Meldung an die Polizei, rechtliche Schritte, Forderung nach einer angemessenen Mietzinsreduktion etc. Sie finden oben auch Links und Hinweise mit konkreten Beispielen, auch bei Renovationen im Haus.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag
Wir wohnen in Wohneigentum und haben über uns eine Familie mit drei Kindern. Vor allem die zwei Buben ( 6 und 9 Jahre alt) zerren extrem an den Nerven.
Endlich ist der Bobby- Car Geschichte und wir haben schon gejubelt jetzt ist es aber ein grosser Traktor und der grössere Junge fährt mit dem Skateboard ewig auf der Terrasse hin und her. Da wir unter ihrer Terrasse bereits Wohnraum haben und sie auch Sonntags stundenlang hin und her fahren und natürlich ins Balkongeländer knallen sind wir extrem genervt.
Wir haben die Kinder schon mehrmals gebeten damit aufzuhören , es nützt leider nie lange.
Gibt es irgendwas, dass uns die Möglichkeit gibt die Sachlage klar zu regeln?
Vielen Dank und Gruss
Patrizia Gretener
Guten Tag Frau Gretener
Wir verstehen, dass die anhaltende Lärmbelästigung durch die Kinder Ihrer Nachbarn eine belastende Situation für Sie darstellt. In solchen Fällen ist es wichtig, die Angelegenheit in einer respektvollen und konstruktiven Weise anzugehen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
1. Gespräch mit den Nachbarn: Versuchen Sie erneut, das Gespräch mit den Eltern der Kinder zu suchen. Schildern Sie ruhig und höflich Ihre Bedenken und wie der Lärm Ihre Lebensqualität beeinträchtigt. Vielleicht sind sie sich der Auswirkungen nicht vollständig bewusst.
2. Lokale Lärmschutzverordnungen: Überprüfen Sie die örtlichen Lärmschutzverordnungen. In vielen Gemeinden gibt es Regeln, die die erlaubten Zeiten für laute Aktivitäten einschränken. Dies könnte Ihnen eine rechtliche Grundlage bieten, um gegen die Lärmbelästigung vorzugehen.
3. Wohnungseigentümervereinigung oder Hausverwaltung: Wenn Sie in einer Eigentumswohnanlage leben, könnte es hilfreich sein, die Wohnungseigentümervereinigung oder die Hausverwaltung über die Situation zu informieren. Diese Organisationen haben oft Regelungen zur Lärmbekämpfung.
4. Rechtlicher Rat: Falls die Belästigung fortbesteht und alle anderen Bemühungen erfolglos waren, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und mögliche rechtliche Schritte zu unternehmen.
Es ist wichtig, den Dialog aufrechtzuerhalten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Wir hoffen, dass Sie bald eine zufriedenstellende Lösung für diese Situation finden.
Freundliche Grüsse
Ihr newhome Team
Wir leben seit mehreren Jahren im einem Drei-Parteien Haus in der obersten Etage. Nach einem Mieterwechsel sind nun beide Nachbarn unter uns starke Kettenraucher. Gequalmt wird wirklich 24/h! und das sowohl auf dem Balkon als auch in der Wohnung. Wir können seit über zwei Jahren unseren Balkon nicht mehr benützen und nicht mehr richtig lüften, auch nicht im Hochsommer die Fenster nachts offen lassen zum durchlüften. Gespräche mit Nachbarn / Vermieter waren bislang erfolglos. Wir haben zu unserem Schutz und um überhaupt einmal täglich für ein paar wenige Minuten richtig lüften zu können, zwei Standventilatoren auf dem Balkon platziert. Diese sind klar hörbar, laufen aber nie permanent und schon gar nicht während den Ruhezeiten. Gestern Abend hat der unterste Nachbar wutentbrannt an unsere Tür gehämmert und mit der Polizei gedroht und gemeint, dass sei Ruhestörung nach 20. Uhr. Wir suchen schon seit über 2 Jahren erfolglos nach einer neuen Wohnung, unsere Nerven liegen blank. Wir wissen nicht mehr weiter…
Wir bedauern, dass Sie solche Probleme haben. Erfahrungsgemäss sind solche Konflikte mühsam und auch nicht leicht zu lösen.
Zunächst sollten Sie versuchen, das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen und ihnen freundlich, aber bestimmt Ihre Situation zu schildern. Vielleicht sind sie sich gar nicht bewusst, wie sehr sie Sie stören. Sie können auch einen Brief an Ihre Nachbarn schreiben, in dem Sie Ihre Beschwerden konkretisieren und eine Frist setzen, bis wann Sie eine Besserung erwarten. Manchmal sind Kompromisse möglich, dass nur zu ganz bestimmten Zeiten geraucht wird.
Wenn das nicht hilft, können Sie sich an den Vermieter wenden und ihn auffordern, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Sie haben ein Recht auf:
1. eine mängelfreie Wohnung,
2. die Einhaltung von ortsüblichen Ruhezeiten, Einhaltung der Hausordnung.
Sie können eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn der Lärm oder der Rauch die Wohnqualität beeinträchtigt. Sie müssen dem Vermieter aber eine angemessene Frist zur Behebung des Problems geben. Sie sollten auch Beweise für die Störungen sammeln, zum Beispiel Lärmprotokolle, Fotos oder Zeugenaussagen. Wenn auch das nicht fruchtet, können Sie sich an die lokale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten wenden. Die Schlichtungsbehörde ist kostenlos und versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Rechtliche Schritte können teuer und langwierig werden, daher sollten Sie sich vorher gut überlegen, ob es sich lohnt. – An Ihrer Stelle würde ich natürlich auch versuchen, sobald als möglich eine andere Wohnung zu finden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Vorschlägen weiterhelfen konnten und dass sich Ihre Situation bald verbessert.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag
Es tut uns sehr leid zu hören, dass Sie sich in einer derart schwierigen Situation befinden. Das starke Rauchen Ihrer Nachbarn und die daraus resultierenden Belästigungen sind sicherlich sehr belastend. Wir verstehen Ihre Sorgen und Frustration.
In einer solchen Lage könnten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:
1. Gespräch mit Vermieter: Setzen Sie sich erneut mit Ihrem Vermieter in Verbindung und informieren Sie ihn über die anhaltenden Probleme. Bitten Sie ihn erneut um Unterstützung bei der Lösung des Problems.
2. Vermieteranspruch: Ihr Vermieter hat die Verpflichtung, für einen angemessenen Wohnstandard zu sorgen. Dies könnte bedeuten, dass er Maßnahmen ergreift, um die Belästigung durch das Rauchen Ihrer Nachbarn zu reduzieren.
3. Rechtliche Schritte: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Mietrechtsexperten oder Anwälten, ob es rechtliche Schritte gibt, die Sie unternehmen können, um die Situation zu klären. Dies kann je nach Ihrer örtlichen Gesetzgebung variieren.
4. Weiterhin nach einer neuen Wohnung suchen: Ihre Bemühungen, eine neue Wohnung zu finden, sollten fortgesetzt werden. Die Suche nach einem neuen Zuhause kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber es könnte langfristig die beste Lösung sein.
Wir verstehen, dass dies eine extrem frustrierende Situation ist, und wir hoffen, dass Sie bald eine Lösung finden, sei es durch eine Verbesserung der Situation in Ihrer aktuellen Wohnung oder durch den Umzug in ein rauchfreies Umfeld.
Freundliche Grüsse
Ihr newhome Team
Guten Tag Herr Zulliger
Danke für Ihre Antwort. Leider habe ich in den von Ihnen erwähnten Links nichts gefunden, was hilft.
Mit dem Mieter (und auch Vermieter) zu diskutieren, hat keinen Sinn. Der Mieter hat mich schon bedroht, weiss aber genau wie er es machen muss, damit ich keine Chance habe bei der Polizei.
Anfangs Juli hat er innerhalb 2 Wochen 3 Partys gefeiert. Die 3 ging von Samstag früher Nachmittag bis Sonntag Abend im Garten angrenzend an meine EG Wohnung. Ich hatte also Dauerlärm mit lauter Musik, lautes „Gegröhle“ usw. Waren am Samstag ca 10+ Personen. Samstag Abend nach 22.00 Uhr wurde dann von 3-4 sturzbetrunkenen Männern ständig an meine Tür gehämmert und an der Tür gerüttelt, ich habe die Polizei angerufen. Diese kam nach 3/4 Std. (!) und konnte natürlich nichts mehr feststellen, da die „Herren“ nach meinen Anruf schnell beim Mieter mucksmäuschenstill verschwunden sind. Habe das leider erst bemerkt nachdem die Polizei da war, da man sie wieder hören konnte.
Natürlich war ich danach der Depp, mir wurde nicht geglaubt vom Vermieter (Hausbesitzer), sogar vorgehalten, man könne nicht glauben, dass ich wegen so etwas die Polizei anrufe. Es wurde mir nahegelegt, mir doch eine andere Wohnung zu suchen, wenn es mir nicht passe und ich so intolerant sei! Die ganzen Fotos, welche ich an die Verwaltung gesendet habe, mit den Essensresten und anderen Müll, der 3 Tage lang in der Waschküche und im Garten rumlag in der Hitze damals, und was sonst noch alles über den ganzen Garten verteilt an umgeworfenen Stühlen usw. rumlag, wurden ignoriert. Die Verwaltung meinte nur, wir schauen das mit dem Vermieter an. Reaktion Vermieter, siehe oben. Ich hatte die Verwaltung auch direkt gefragt, ob die Hausordnung für mich in diesem Falle auch nicht gelte. (Keine Antwort erhalten).
Lärmverordnung Gemeinde/Polizei: Mittagsruhe von 12.00 – 13.00, Nachtruhe ab 22.00. Im Mietvertrag mehr oder weniger das Gleiche. Sonntagsruhe ganztags, was dann genau erlaubt ist an Lärm oder nicht, ist sehr allgemein gehalten. Also muss ich mich wohl sogar bis 22.00 mit Renovationslärm: Kreissäge, sehr laute Musik, sehr laute Gespräche, Gehämmere, Gepolter usw. abfinden.
Man hat also eigentlich als Mieter vorallem eine Wahl: neue Wohnung suchen (falls man überhaupt eine findet und dann auch erhält) und hoffen, da ist es besser (wenn man Pech hat noch schlimmer) oder bleiben, ständig der „Buhmann“ zu sein oder Schn*** halten und ertragen.
Ich für meinen Teil habe mich dazu entschlossen: ich begegne Lärm nun einfach auch mit Lärm, um deren Lärm zu übertönen. Man halte den Personen den Spiegel vor, vielleicht merken sie dann, wie unangenehm das ist! Und es scheint sogar schon ein wenig gewirkt zu haben. Manchmal muss man wohl einfach ein A*** sein, obwohl es mir sehr widerstrebt und ich eigentlich ein sehr ruhiger Mensch bin, der niemanden stören will und sich an die Regeln hält.
Freundliche Grüsse
Dan
Guten Tag Dan
Wir haben sehr viele solche Zuschriften erhalten. Offenbar ist es tatsächlich schwierig, das Recht und Rücksichtnahme durchzusehen. Ich denke es kann helfen, wenn wir wissen: Ruhestörung kann ein Mangel darstellen, der zu einer Mietzinsreduktion berechtigt. Sie finden im Blog einen Musterbrief und Tipps zum Vorgehen.
Hier finden Sie unter dem Untertitel Gerichtsfälle aus der Praxis einige Beispiele zur Lärmproblematik:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietrecht/laerm-im-haus-habe-ich-anrecht-auf-mietzinsreduktion/
Weiter zitieren wir aus einem Bundesgerichtsentscheid von 2018:
Regelmässige Nachtruhestörungen durch Nachbarn sind ein Mangel. Muss die Mieterin aus diesem Grund zu ihrer gesundheitlichen Erholung wiederholt im Hotel übernachten, wird der Vermieter ab jenem Zeitpunkt schadenersatzpflichtig, in dem er den drohenden Schaden erkennen konnte und nicht einschritt. Eine bloss allgemeine Mängelanzeige, dass gewisse Nachbarn den Schlaf stören, genügt aber nicht, um die Schadenersatzpflicht auszulösen.
Entscheid: Bundesgericht 4A_32/2018
Quelle: mietrecht.ch
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Ich habe Nachbarn über mir, deren Kinder gar nie ins Freie gehen können. Sie lärmen den ganzen Tag lang. Ich arbeite teilweise zuhause. Das ist eine Tortur. Ich habe mich immer zusammengerissen und nicht reklamiert. Hatte vier Kinder und sind alle erzogen worden. Nun ist es aber auch bis mindestens 23.30 Uhr jede Nacht laut, manchmal länger. Das habe ich reklamiert. Entschuldigungen folgten, eine Nacht war es ruhig, dann ging es wieder los und inzwischen werde ich richtig schikaniert. Von 5.30 bis 23.30 Uhr ist es immer wieder laut. Meine Gäste gehen nach Hause, wenn sie es nicht mehr aushalten. Die Verwaltung meint, ich reklamiere zu viel. Man müsse halt reden… Hatte 13 Jahre mit niemandem was im Haus. Polizei war mehrmals da, doch nützt nichts. Gespräche nützen nichts. Verwaltung will nur Ruhe haben. Was kann ich noch tun? Ich werde nicht ausziehen, denn es wird auch mit späteren Mietern wieder Probleme geben.
Guten Tag Frau Frei
Das ist tatsächlich eine sehr unangenehme Situation. Wir haben teils ähnliche Zuschriften erhalten von Fällen, wo offenbar weder die Nachbarn noch die Verwaltung zur Einsicht kommen. Guter Rat ist da teuer, und Sie haben ja schon verschiedene Dinge unternommen.
Grundsätzlich kann übermässiger Lärm als Mangel interpretiert werden, der den Gebrauch der Wohnung einschränkt. So können Sie gegenüber der Verwaltung vorgehen und argumentieren; insbesondere können Sie die Einhaltung der Hausordnung und übliche Ruhezeiten (Ruhe im Haus nach 22 Uhr) einfordern. Sie finden hier weitere Infos, Musterbriefe und Gerichtsfälle aus der Praxis:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietrecht/laerm-im-haus-habe-ich-anrecht-auf-mietzinsreduktion/
Denkbar ist auch, mit den Nachbarn und der Verwaltung über bauliche oder sonstige Massnahmen zu verhandeln. Ggf. können Sie auch ein spezialisiertes Büro mit Schallmessungen beauftragen.
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/wohnen-und-einrichten/richtige-schalldaemmung-so-kommt-mehr-ruhe-in-ihre-stadtwohnung/
Ich hoffe, dass Sie damit trotz der schwierigen Lage einige nützliche Informationen bekommen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Hallo Herr Zulliger,
ich wohne in einem hellhörigen Altbau. Bis vor kurzem war alles in Ordnung, unsere allein lebende Nachbarin haben wir nie gehört. Jetzt ist aber ein neuer Nachbar eingezogen. Dieser veranstaltet regelmäßig geselliges Beisammensein, bei dem ich die Stimmen von ihm seinem Besuch in meinem Schlafzimmer höre und das auch weit nach 22 Uhr. Sicher bin ich empfindlich, aber Gespräche und Lachen in meinem Schlafzimmer ist für mich sehr unangenehm und verletzt die Privatsphäre. Ich kann so nicht schlafen. Persönliche Gespräche mit dem Nachbarn hierzu haben nichts gebracht, er empfindet sich und den Besuch nicht als laut und sieht keinen Anlass, leiser zu sprechen oder etwas zu verändern. Er sieht sich in seiner Freiheit eingeschränkt. Meine Frage ist: Darf ich erwarten, dass ab 22 Uhr Zimmerlautstärke herrscht und Gespräche nicht hörbar an mein Ohr dringen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Guten Tag Herr Winkler
Nach 22 Uhr können Sie Ruhe erwarten. Massgeblich sind Hausordnung, Zivilgesetzbuch, Gebot der Rücksichtnahme und die lokalen Polizeiverordnungen. Wenn jemand noch mitten in der Nacht eine Party feiert und nicht einsichtig ist, können Sie die Polizei rufen.
Weiter sollten Sie die Verwaltung einschalten und auch andere Mitbewoher/innen im Haus fragen. Dann kann sich die Verwaltung ein Bild davon machen, welche Störungen das Wohnen beeinträchtigen. PS: Wir werden dazu in den nächsten Wochen noch einen neuen Blog publizieren.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Sehr geehrter Herr Zulliger, ich Schreibe für meine Tochter, ich habe aufgrund Ihrer damaligen Privaten Situation den Mietvertrag mit Unterzeichnet, im 6 Familienhaus in dem sie Wohnt gibt es einen Mieter der sich trotz nahezu vollständigen Einhaltung der Ruhezeiten am Kinderlärm Stört, die Kinder sind Tagsüber in der Schule, am Abend zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr sind beide im Bett. Meine Frage, der Vermieter hat ohne zustimmung meiner Tochter einen teil der restlichen Mieter angefragt, ob sie vom Kinderlärm gestört sind, Darf der Vermieter hne zustimmung meiner Tochter Auskünfte über sie und die Kinder bei den Nachbarn einholen?
Sehr geehrter Herr Huber,
meines Wissens ist es nicht verboten, dass sich die Verwaltung im Haus ein Bild macht. Genauso haben ja auch Mieterinnen und Mieter das Recht, mit Nachbarn zu sprechen, wenn es um Themen geht, die alle Bewohnerinnen und Bewohner betreffen (Lärm, Mängel).
Zu der Frage von Ihnen respektive ihrer Tochter: Wenn Sie mit Kindern in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie sich nicht Sorgen machen müssen. Wir haben dazu kürzlich recherchiert und auch mit verschiedenen Verwaltungen gesprochen. Die Praxis gegenüber Familien und Kindern ist in der Regel sehr grosszügig. Nach unseren Informationen ist es noch kaum je vorgekommen, dass in diesem Sinne Kinder und ihr alltägliches Verhalten als Lärm oder störend eingestuft werden (Gerichtspraxis). Dass man unter dem gleichen Dach im gleichen Haus wohnt mit Familien und Kindern ist Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Insofern besteht wirklich kein Grund zur Sorge. Wir werden übrigens in den nächsten Wochen noch einen weiteren Blogbeitrag zu dieser aktuellen Frage aufschalten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger
Ich wohne seit 2012 in meiner Eigentumswohnung (9 Parteien) im 1. Stock. 7 Parteien sind Eigentümer und 2 Parteien sind Mieter ausländischer Nationen. Zum Leid von mir wohnen diese Parteien direkt über und unter mir. Die Mieter oberhalb von mir hören orientalische Musik. Bei geschlossenen Fenstern höre ich die Musik in meiner Wohnung so laut, dass ich den TV praktisch nicht mehr hören kann (auch sonntags). Die Partei (eine Mutter mit 2 Kindern 3 1/2 und 6) unter mir kennen absolut keine Ruhezeiten. Sie rennen durch die Wohnung und schreien total umher (bis 23 Uhr praktisch nie Ruhe und manchmal geht es weit über Mitternacht). Wenn ich jeweils das Gespräch suche, hat sie immer wieder neue Ausreden und immer kommt der Spruch: Es sind Kinder!!! Ich bin gesundheitlich angeschlagen und auf gewisse Ruhezeiten angewiesen. War schon bei der Verwaltung, die können nicht viel dagegen tun, da sie nicht die direkten Vermieter sind. Ich solle doch jeweils die Polizei rufen. Denke aber nicht, dass die Polizei praktisch jeden Tag vorbeikommen würde! Hatte auch schon Kontakt mit der Vermieterin der unter mir wohnenden Partei (Beweise auch per Video gezeigt). Ihre Aussage: es stelle sich nun die Frage, ob es wirklich so laut sei wie auf dem Video. Ich müsse toleranter sein, da es Kinder sind. Wie oben schon erwähnt bin ich gesundheitlich angeschlagen und auf gewisse Ruhezeiten angewiesen. Wenn es noch länger so weiter geht, bin ich langsam reif für die Psychiatrie. Habe extreme Schlafstörungen dadurch und mein Körper beginnt langsam zu streiken.
Da es meine Eigentumswohnung ist, kann ich nicht so einfach umziehen. Möchte ich auch nicht, da wir es im Block sonst wirklich seeeehr gut haben.
Was kann ich tun in dieser Situation? Bin echt auf Hilfe angewiesen da ich selber nicht weiterkomme und bald auch keine Kraft und Nerven mehr habe.
Guten Tag Frau Maurer
Der Fall ist insofern komplex, da es sich hier ja um Mietverhältnisse handelt, aber auch um Wohnungen im Stockwerkeigentum. Die Rechtslage in der Schweiz im Stockwerkeigentum bei Lärmbelästigung ist wie folgt: Stockwerkeigentümer müssen auf ihre Miteigentümer/innen Rücksicht nehmen und dürfen nicht übermässig auf sie einwirken, zum Beispiel mit Lärm. Das Zivilgesetzbuch definiert in den Artikeln 679 und 684 ff. Grundzüge für ein nachbarschaftliches Miteinander, die Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden und Konflikte lösen sollen.
Die Artikel 684 ff. verpflichten Wohneigentümer zur nachbarlichen Rücksichtnahme. Unter anderem verbietet der Artikel übermässige Einwirkungen durch Lärm auf das Eigentum anderer. Was als übermässig gilt, hängt vom Ortsgebrauch ab. Gerichte haben insofern einen grossen Ermessensspielraum und stützen sich auch darauf ab, wie die anderen Miteigentümer die Ruhestörung bewerten.
Grundsätzlich können Sie bei Ruhestörungen im Stockwerkeigentum auch juristisch vorgehen. Bloss kann das natürlich die Beziehungen im Haus und die Nachbarschaft beeinträchtigen. Hier finden Sie Fakten dazu aus juristischer Sicht:
https://haeusermann.ch/de/laerm-im-stockwerkeigentum-2/.
Wir würden also empfehlen, mit den anderen Stockwerkeigentümern und den Mietern zu sprechen und dezidiert auf die Rechtslage aufmerksam machen!
Meiner Meinung nach müsste auch die Verwaltung strenger darauf achten, dass Ruhezeiten, Hausordnung und Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft besser beachtet werden.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger!
Ist es legal, dass die Terrasse des Nachbarn Wand an Wand mit unserem Schlafzimmer übereinstimmt? Ich meine, ich schaue aus dem Schlafzimmerfenster und sehe die Terrasse des Nachbarn. Die Terrasse wurde vor einem Jahr gebaut, obwohl das Haus 100 Jahre alt ist. 😞
Guten Tag Veronica
Das können wir leider ohne genauere Kenntnis des Falls nicht beurteilen. Ist die Wohnung im Stockwerkeigentum? Oder sind es Mietwohnungen? Sie müssten der Frage nachgehen, wer die Terrasse mit welchem Recht so gebaut hat. Je nach dem braucht es die Bewilligung der Verwaltung, eine Baubewilligung oder das Einverständnis der anderen Stockwerkeigentümer im Haus.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Sehr geehrter Herr Zulliger
ich habe oben mir eine Indische Jungfamilie, die ständig 24/7 poltern, laut reden, Türen zu knallen usw. auch Sonntags und das immer schon ab 7 Uhr morgens bis spät in die Nacht. Ich habe schon dem Eigentümer geschrieben, der wällst das auf die Verwaltung ab, der Verwaltung habe ich Dutzende male angeschrieben, ging sogar persönlich vorbei. Das brachte auch nichts und wenn ich die Polizei rufe, sagen diese, ich solls der Verwaltung melden. Ich bin Verzweifelt, brauche mittlerweile Schlaftabletten und Ohrenpax vom Arzt verschrieben und nicht mal diese nützen etwas. Ich drehe psychisch total durch. Darf ich in diesem Fall eine fristlose Kündigung der Wohnung einreichen?
Weil auch persönlich mit den Nachbar sprechen, bringt nichts, dann machen Sie erst recht noch lauter Lärm. Und sie können kein Englisch und kein Deutsch.
Also wenn ich eine neue Wohnung gefunden habe, darf ich diese fristlose Kündigung einreichen?
MfG
Daniel Steiger
Guten Tag Herr Steiger
Wir bedauern diese unangenehme Situation.
Im Schweizer Mietrecht ist die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter bei Vorliegen wichtiger Gründe vorgesehen. Gemäss Art. 266g des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) können sowohl Vermieter als auch Mieter das Mietverhältnis aus wichtigen Gründen auf einen beliebigen Zeitpunkt, aber unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Wichtige Gründe sind solche, die es einer Partei unzumutbar machen, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Gesundheitsprobleme können unter Umständen als wichtiger Grund betrachtet werden, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gesundheitsprobleme direkt mit der gemieteten Wohnung in Verbindung stehen und nicht anders behoben werden können als durch einen Umzug. Wichtig ist auch, dass die Gründe und Beeinträchtigungen nicht vorhersehbar waren und der Mieter nicht selbst dafür verantwortlich ist.
Es ist ratsam, den Fall genau zu dokumentieren (Lärmtagebuch, Reklamationen und Briefwechsel dokumentieren, Arztzeugnis).
Da jede Situation individuell ist und die Rechtsprechung variieren kann, ist es ratsam, sich im Falle einer beabsichtigten a.o. Kündigung aus gesundheitlichen Gründen rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Kündigung auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, selbst sofort Nachmieter zu suchen, um aus dem Vertrag entlassen werden zu können. Das kommt einer ausserordentlichen Kündigung nahe.
Hier finden Sie Tipps zur Suche nach Nachmietern und zu der vorzeitigen Rückgabe der Wohnung:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/mietrecht/kuendigung-mietvertrag/nachmieter-suchen-und-finden-von-a-bis-z/
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger
Ich stecke so ziemlich in der Zwickmühle und möchte Sie um Rat fragen:
Seit über 10 Jahren wohne ich nun in einer Altbauwohnung (gebaut um 1980). Damals als ich einzog teilte mir der Hauswart mit, dass die Wohnungen in dieser Überbauung nicht für Familien mit Kleinkindern geeignet seien und diese auch nicht an solche Familien vermietet werden. Grund dafür ist die Ringhörigkeit in den Wohnungen.
Mich störten die Geräusche aus den anderen Wohnungen nicht gross, obwohl man wirklich jedes Niesen und jeden Toilettengang hören kann. Es gab in der Zwischenzeit regen Mieterwechsel und so zog oben von mir ein junges Paar ein und unter mir ebenfalls ein junges Paar mit einem Baby. Das Paar in der oberen Wohnung ist sehr laut und lebt in der Nacht. Nach einem Gespräch, konnte ich erwirken, dass wenigstens nach 22 Uhr die Waschmaschine nicht mehr läuft, welche sich direkt über meinem Schlafzimmer befindet. Sie versprachen auch sonst leiser zu sein, was aber nicht lange hielt. Wieder darauf angesprochen sagten sie mir, dass sie halt andere Arbeitszeiten und einen anderen Lebensrhythmus hätten als ich.
Unter mir schreit und kreischt das mittlerweile gewordene Kleinkind. Mir ist bewusst, dass das Kind nichts dafür kann, dass die Eltern es gefühlte Stunden lang schreien lassen. Tag und Nacht. Aber mir raubt es den Schlaf und die Energie. Kann ich eine Mietreduktion bei der Vermietung verlangen? Schliesslich habe ich auch ein Recht, meine Wohnung zu nutzen und mich darin wohl zu fühlen.
Guten Tag Nadia
Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen Ihrer Bedenken bezüglich des Kinderlärms in Ihrem Wohnhaus. Es ist verständlich, dass Lärm – insbesondere von einem kleinen Baby – zu Unbehagen führen kann, besonders wenn man in seinen eigenen vier Wänden nach Ruhe und Entspannung sucht.
Wie wir im Blog bereits angemerkt haben, ist die rechtliche Situation in solchen Fällen tatsächlich komplex. In der Regel wird Kinderlärm, einschliesslich der Geräusche, die von Babys ausgehen, nicht als objektiver Mangel angesehen, der eine Mietreduktion rechtfertigen würde. Es gibt meines Wissens kaum Gerichtsurteile dazu. Dies liegt daran, dass das alltägliche Leben und insbesondere das natürliche Verhalten von Kindern gesellschaftlich und rechtlich geschützt sind.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie Sie mit dieser Situation umgehen können, um Ihr Wohlbefinden zu verbessern. Ein erster Schritt könnte sein, das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Oftmals sind sich Menschen nicht bewusst, welche Auswirkungen ihr Verhalten auf andere hat. Ein freundlicher Austausch über Ihre Empfindungen und das gemeinsame Aushandeln von Ruhezeiten kann zu einer spürbaren Verbesserung führen. Dabei ist es hilfreich – trotz Ihrem Ärger – , Verständnis für die Situation der Familie zu zeigen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die für alle Seiten tragbar sind.
Zusätzlich könnten technische Anpassungen in Ihrer Wohnung dazu beitragen, den Schall zu dämpfen. Dazu gehören beispielsweise das Aufstellen von Bücherregalen, das Verwenden von Teppichen und dicken Vorhängen oder sogar spezielle schalldämpfende Materialien, die an Wänden oder Decken angebracht werden können. Solche Massnahmen können die Lärmübertragung innerhalb des Gebäudes verringern und so zu einer ruhigeren Wohnatmosphäre beitragen. Auch die Familie oben sollte sich solche Schritte überlegen.
Wir denken hier auch an technische Möglichkeiten, hier einige Hinweise:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/wohnen-und-einrichten/richtige-schalldaemmung-so-kommt-mehr-ruhe-in-ihre-stadtwohnung/
Es ist wichtig, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, das Zusammenleben im Haus für alle Beteiligten angenehm zu gestalten. Die Bereitschaft zum Dialog und zur Kompromissfindung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Ich hoffe, diese Vorschläge bieten Ihnen einige Anhaltspunkte, wie Sie mit der Situation umgehen können, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung.
Mit freundlichen Grüssen,
Jürg Zulliger
folgender Sachverhalt:
– hellhöriges Mietshaus, Wohnungen je Stockwerk jeweils identischer Grundriss
– Mieterin über mir Mitte März verstorben
– Verwandte zerlegen das gesammte Inventar nachdem die Schränke lautstark (Gelaber vom einem Ende der Wohnung (Bad) bis zum anderen (Küche) und das von 0700-1900 Uhr) und über zwei Wochen hinweg ausgeräumt wurden
– diese Woche (Woche 3-4!!) sind die Schränke dran, es wird JEDER einzeln zerlegt und das mit dem Hammer ab spätestens 0730, teils auch bis spät in den Nachmittag/Abend, sprich durchaus eine reguläre Arbeitsschicht oder länger (9-10h)
– aktuell werden anscheinend nicht mehr erwünschte Schränke zersägt (inkl. Absaugung)
– Vermieter bzw. Genossenschaftsvertreter interessiert das nicht, es wird nicht mal auf meine Anfragen reagiert, vermutlich weil ich so oder so als „schwierig“ gelte…
Ich bin da halt dann auch nicht mehr freundlich wenn bspw. nach 1,5 Jahren Küchenumbau in jeder Wohnung nach Abschluss der Arbeiten und weitere 3 Wochen später wieder irgendwas gehandwerkt wird und dazu noch ins Natel direkt vor meiner Tür mehr oder weniger gebrüllt wird…nach Nachtschicht hab ich die versammelte Truppe dann eben auch mal zusammen gebrüllt…
Kann ich da irgendwas machen?
Zeugen habe ich einen der diese (anhaltende) Tortur bestätigen kann.
Gespräch will ich mit diesen unerträglichen Bauern nicht suchen, das hat auch vorher schon bei etwaigen Familientreffen nichts gebracht.
Auszug ist keine Option da die Miete absurd günstig ist und ich die Wohnung an sich auch ganz schick finde.
Besten Dank!
Guten Tag Herr Dosch
Vielen Dank für Ihren Beitrag und das Teilen Ihrer Bedenken bezüglich der Lärmbelästigung und der Arbeiten in Ihrem Haus. Es ist nachvollziehbar, dass solche Störungen nicht nur ärgerlich, sondern auch mühsam sein können, besonders wenn sie den alltäglichen Frieden und die gewohnte Ruhe stören. Wir haben sehr viele solche Zuschriften erhalten, und wir müssen das Thema sehr ernst nehmen!
Wie Sie richtig vermuten, gestaltet sich die rechtliche Handhabung in solchen Fällen oft schwierig. Dennoch ist es wichtig, dass Sie als Mieter in dem Haus ihre Stimme erheben, wenn sie sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen. Unser Vorschlag lautet, im Moment der Störung direkt zu reklamieren und um Rücksichtnahme zu bitten; dies ist ein praktischer und oft wirksamer Ansatz. Das direkte Gespräch kann Missverständnisse ausräumen und zur sofortigen Linderung der Belästigung führen. Oft es es ein Kompromiss, das Hämmern und Arbeiten auf bestimmte Zeiten zu begrenzen oder zu befristen.
Die Einhaltung der üblichen Ruhezeiten – abends und nachts – ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch gesetzlich verankert (lokale Polizeiverordnungen, Gebot der Rücksichtnahme, Hausordnung). Es ist daher ratsam, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren und sich ggf. auf diese zu berufen, sollte eine freundliche Bitte um Ruhe nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Das Gebot der Rücksichtnahme ist ein grundlegendes Prinzip des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Es erinnert uns daran, dass unsere eigenen Handlungen Auswirkungen auf andere haben können. In diesem Sinne ist es auch für Nachbarn, Handwerker, Baufirmen und andere Verursacher von Lärm wichtig, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und möglichst Massnahmen zu ergreifen, um die Belästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren.
Abschliessend möchte ich Ihnen dennoch empfehlen, sich auch an die Verwaltung, an die Polizei oder an Gemeindebehörden zu wenden, falls die Problematik weiterhin besteht. Oftmals sind diese Stellen in der Lage, vermittelnd zu wirken oder weitere Schritte einzuleiten, um eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Wir denken hier auch an technische Möglichkeiten, etwa hier einige Hinweise:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/wohnen-und-einrichten/richtige-schalldaemmung-so-kommt-mehr-ruhe-in-ihre-stadtwohnung/
Nochmals danke für Ihr Engagement und dass Sie dieses wichtige Thema angesprochen haben. Ich hoffe, dass sich eine baldige Verbesserung Ihrer Situation einstellen wird und Sie dennoch Freude an Ihrer Wohnung haben.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
hallo, ich habe eine Fage wegen der Nachtruhe.
dsrf eine Aldi Filiale die sich im EG eines MFH befindet schon morgens nach 05h anfangen Palleten aus dem LKW zu ziehen und damit die Nachtruhe der Mieter zu stören…
Ab 06h würde ich es noch verstehen da stehen so oder so die meisten schon auf….
Danke für die Antwort im voraus.
Guten Tag
Danke für Ihre Anfrage. Nein, das ist nicht erlaubt. Die meisten Städte und Gemeinden kennen klare Verordnungen zu den Ruhezeiten, die zwingend einzuhalten sind. Meist gilt dies für die Zeit von abends 22 Uhr bis morgens um 7 Uhr. Sie können zuerst versuchen, direkt mit dem Verursacher des Lärms zu verhandeln und Ihr Recht auf Ruhe einzufordern. Ansonsten ist die Polizei zuständig. Fragen Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier ein Beispiel einer solchen Polizeiverordnung:
https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/das_departement/medien/medienmitteilung/2011/november/111124a.html
Beachten Sie die Bestimmungen zu den Ruhezeiten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Hab ob mir ein junges paar ab und zu streitet. einmal wurde um 00.30 noch gewaschen in der Wohnung dann lautstark auf dem Balkon laut diskutiert. Letzthin lief nach 22 Uhr auf dem Balkon laute Musik. Verwaltung hat den Mieter schon ermahnt. waschmaschine hat er auch keine Bewilligung eingeholt. gestern Samstag jaulte fast 1 1/2 std der Hund am frühen Abend gabs Streit sogar das Kinder rauf riefen warum Sie so laut sind. Heute Sonntag lief wieder die Waschmaschine obwohl Sonntags nicht gewaschen werden darf. Persönlich mag ich nicht unbedingt reden da 2 Kampfhunde vorhanden sind und ich eher Angst davor hab. Auch geht man mit den Hunden kurz auf die Spielwiese vor dem Haus erledigt die Geschäfe wo Kinder spielen und wieder ins Haus. Der Block ist älter. mir gefällts sehr in der Wohnung und auch die spielenden Kinder sind oft um kurz nach 21 uhr zu Hause. was kann ich machen wieder meine Verwaltung informieren? Bin wirklich tolerant und einfach. Besten Dank!
Guten Tag Leo
es tut mir leid zu hören, dass Sie mit Lärmproblemen in Ihrer Umgebung konfrontiert sind, sei es durch spielende Kinder, das Waschen von Wäsche oder den Lärm Ihrer Nachbarn. Lärmbelästigung kann wirklich anstrengend sein und das Wohlbefinden in Ihrem Zuhause beeinträchtigen.
Um mit dieser Situation umzugehen, ist es ratsam, zunächst die Hausordnung und die örtlichen Polizeiverordnungen sorgfältig zu überprüfen, da diese normalerweise spezifische Ruhezeiten festlegen. Es ist wichtig, sich an diese Regeln zu halten und sicherzustellen, dass auch andere Bewohner dies tun, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten. In extremen Fällen können Sie die Polizei rufen, zum Beispiel bei Ruhestörung mitten in der Nacht. Für die Einhaltung der Hausordnung ist die Verwaltung zuständig.
Darüber hinaus ist es jedoch entscheidend, im Gespräch zu bleiben und eine offene Kommunikation mit Ihren Nachbarn zu pflegen. Oftmals sind sich Menschen nicht bewusst, dass ihr Verhalten störend ist, oder sie haben einfach einen anderen Tagesablauf als Sie. Indem Sie respektvoll das Gespräch suchen und Ihre Standpunkte klären, können Sie Missverständnisse beseitigen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Vielleicht können Sie Kompromisse finden, die für alle akzeptabel sind, wie beispielsweise bestimmte Zeiten festlegen, in denen besonders auf Ruhe geachtet wird. Das gegenseitige Verständnis und die Rücksichtnahme sind oft der Schlüssel, um Konflikte zu lösen und ein angenehmes Wohnumfeld für alle zu schaffen.
Ich hoffe, dass diese Ratschläge Ihnen helfen, mit der Lärmbelästigung umzugehen und eine positive Veränderung herbeizuführen. Bitte zögern Sie nicht, weiterhin das offene Gespräch zu suchen und gegebenenfalls auch professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, falls nötig.
Alles Gute und viel Erfolg dabei, eine Lösung für dieses Problem zu finden!
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Grüezi Herr Zulliger
Soeben bin ich auf Ihren Beitrag gestossen und habe ebenfalls ein Anliegen: Ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete seit nun bald zwei Jahren. Es ist nun immer wieder vorgekommen, das einer der Mieter im oberen Stockwerk die Fenster und Eingangstür zum Lüften öffnet, diese aber nicht mehr schliesst. Die Eingangstür und das Fenster im Gang ist auch bei extremen Witterungen (Gewitter, Hitze oder Kälte) geöffnet, ohne Rücksicht auf die anderen Mieter. Scheinbar führt sich dieser Herr schon längere Zeit so auf, als gehöre ihm das ganze Haus und er könne machen, was er wolle. Laut meiner Nachbarin nebenan gab es bereits Probleme mit ihm und einer Vormieterin, die aufgrund eines Rechtsstreites die Wohnung verlassen musste. Ein Gespräch hat leider nichts gebracht, da der genannte Nachbar sofort an die Decke gegangen ist und laut wurde. Wie reagiert man in solchen fällen, wenn auch die Verwaltung nicht reagiert? Lohnt es sich hier einfach die Person zu ignorieren oder haben Sie dazu eine andere Sichtweise?
Besten Dank!
Guten Tag Joel
Es klingt, als ob Sie eine schwierige Situation mit Ihrem Nachbarn haben, und das kann sehr belastend sein. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Anliegen weiterhin freundlich und klar formulieren. In manchen Fällen ist es tatsächlich besser, solche Nachbarn zu ignorieren, besonders wenn direkte Konfrontationen nur zu mehr Konflikten führen.
Da die Verwaltung bisher nicht reagiert hat, könnten Sie erwägen, Ihre Anliegen schriftlich zu dokumentieren und erneut an die Verwaltung zu senden. Manchmal kann ein schriftlicher Nachweis über die Probleme helfen, mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Wenn die Situation jedoch weiterhin unverändert bleibt und Sie das Gefühl haben, dass es Ihren Alltag stark beeinträchtigt, könnte es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen. Oft ist es auch hilfreich, sich mit anderen Nachbarn im Haus auszutauschen. Fühlen sich diese auch gestört?
Im Alltag können Sie versuchen, sich auf Ihre eigenen positiven Erlebnisse und Nachbarn zu konzentrieren, die Ihnen wohlgesonnen sind. Manchmal hilft es, die störende Person einfach zu ignorieren, um den eigenen Seelenfrieden zu bewahren. Letztendlich ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohl und sicher fühlen. Bleiben Sie bei Ihrer Sichtweise, aber lassen Sie sich nicht auf ein Niveau herabziehen, das Ihnen nur zusätzlichen Stress bereitet.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
guten Tag. in meinem Falk handelt es sich um Trittschall, welcher von drr Eohnung oberhalb von uns stammt. ich habe bereits mehrmals dss Gespräch zur Mieterin gesucht, dies ohne nachhaltigem Erfolg. Mein Lärmprotokoll habe ich an die Verwaltung geschickt und diese gebeten dafür zu sorgen, dass Ruhe einkehrt. diese haben dann angegeben, dass sie die Miterin darauf aufmerksam machen werden mit einem Brief. Nun sind mehrere Wochen vergangen, zeitweise ist nun auch ihr Freund bei ihr. wir können wieder jeden schritt hören in unserer wohnung, dies bei jeder tätigkeit ob tv schauen, kochen, buch lesen. dies stresst mich enorm, an erholung ist nicht zu denken. meist gehen sie bid um 23:30 uhr in der wohnung umher, da kann ich nicht schlafen, aber sollte am nächsten morgen ausgeruht zur Arbeit. ich weiss nicht mehr was ich machen soll.
Guten Tag Irina,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist verständlich, dass Lärmbelästigungen und Störungen von Nachbarn, ob direkt vis-à-vis oder im Stockwerk darüber, sehr störend und belastend sein können. Sie haben sicher richtig und mit gesundem Menschenverstand gehandelt.
Wenn im Moment trotzdem keine Besserung in Sicht ist, würde ich Ihnen empfehlen, direkt das Gespräch mit den betroffenen Nachbarn zu suchen. Sie können freundlich und sachlich darlegen, dass Sie abends Ruhe benötigen, und gemeinsam versuchen, eine konstruktive Lösung zu finden. Natürlich sind Menschen unterschiedlich und reagieren verschieden auf solche Anliegen. Es ist jedoch pragmatisch sinnvoll, auf mögliche Ursachen zu achten: zum Beispiel, welches Schuhwerk die Mieterinnen und Mieter tragen, welche Bodenbeläge vorhanden sind und ob Teppiche oder andere einfache Massnahmen eine deutliche Besserung bringen könnten. Harte Absätze oder ähnliches Schuhwerk können in hellhörigen Gebäuden wirklich störend sein.
Beachten Sie dazu unseren Blog:
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/wohnen-und-einrichten/richtige-schalldaemmung-so-kommt-mehr-ruhe-in-ihre-stadtwohnung/
Auch akustische Messungen könnten in Betracht gezogen werden, um zu prüfen, ob die üblichen Normen eingehalten werden. Das kann jedoch aufwendig und kompliziert werden und möglicherweise Nachbarn, die wenig einsichtig sind, nicht von ihrem Verhalten abbringen.
Ich hoffe, dass Sie eine zufriedenstellende Lösung finden und wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger