Wohneigentum wird oft mit Freiheit, Entfaltung der eigenen Kreativität, Sicherheit und Ruhe assoziiert. In Wirklichkeit gibt es auch für Eigentümer von Immobilien Regelungen über die man Bescheid wissen sollte.
- Wohnsituation/Nachbarn
- Scheidung
- Stockwerkeigentum
- Umbau und Sanierung
- Erbschaft und Nachlass
- Steuern
- Immobilienerwerb durch Ausländer
Wohnsituation
Ein Leben im Konkubinat ist schon lange nicht mehr ungewöhnlich. Beim gemeinsamen Besitz einer Immobilie bedarf es einer gewissen Aufklärung:
Auch das direkte Wohnumfeld spielt eine grosse Rolle. Kommt es dann einmal zum Streit, sind die Nachbarrechte gerne schnell zur Hand:
Scheidung
Steht eine Scheidung an und Sie fragen sich, wer das Recht auf die gemeinsame Wohnung hat? Lesen Sie dazu folgende Artikel:
Stockwerkeigentum
Die gängigste Eigentumsform in der Schweiz ist Stockwerkeigentum. Diese Art des Gemeinschaftslebens bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich:
- Stockwerkeigentum und was Sie wissen sollten, bevor Sie sich zum Kauf entschliessen
- Reglement im Stockwerkeigentum: Leitfaden für den Alltag
- Die wichtigsten Versicherungen für Stockwerkeigentümer
Umbau und Sanierung
Gerade beim Kauf eines Altbaus möchten die neuen Eigentümer Ihrer Kreativität nachkommen und die Immobilie im neuen Glanz erstrahlen lassen. Nicht immer lässt sich dies so einfach umsetzen:
- «Brauche ich eine Baubewilligung?»
- CO2-Gesetz: Federführung liegt jetzt bei den Kantonen
- Ladestationen fürs E-Auto bei Miete und Stockwerkeigentum: Was ist zu beachten?
Erbschaft und Nachlass
Über die Themen Erbe und Nachlass wird nicht gern gesprochen und dennoch ist eine frühzeitige Auseinandersetzung hilfreich:
- Erben und schenken: Steuerliche Folgen gut planen
- Erbengemeinschaft: Tipps für den Hausverkauf
- Sonderfall Immobilie im Nachlass: Behalten Sie im Falle eines Liegenschaftserbes den Überblick
- Immobilien vererben: Populäre Irrtümer
- Erbschaft und Nachlass einer Immobilie: Rechtzeitige Nachlassplanung schafft Klarheit
Steuern
Immobilieneigentümer können steuerlich einiges herausholen, sofern man sich über die Möglichkeiten erkundigt:
- FAQ’s Grundstückgewinnsteuer: Lässt sich die Steuerlast senken?
- Steuern im Zusammenhang mit Immobilien in der Schweiz
- Steuern optimieren: Wichtige Tipps für Eigentümer
- Steuerersparnis dank Eigenheim
Immobilienerwerb durch Ausländer
Wer von einem Zweitwohnsitz in der Schweiz träumt, wird oftmals enttäuscht, gibt es beim Immobilienkauf durch Ausländer gewisse Restriktionen:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bräuchte paar Informationen und zwar ich lebe momentan in Sri Lanka Zeit 3 Jahrem und möchte nächste Monat in Bern wider zurück ziehen. Kann man von Ausland aus ein Wohnung finden?
Freundliche Grüsse
Gunaratnam Vijayakanthan
Sehr geehrter Herr Vijayakanthan
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier finden Sie aktuell verfügbare Mietobjekte in der Region Bern. Möchten Sie eine Immobilie kaufen, geht es hier zur Trefferliste.
Gerade wenn man im Ausland ist, empfiehlt es sich einen Immobilienmakler zu beauftragen, s. Anbieterverzeichnis.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche.
Freundliche Grüsse
Ihr newhome Team
Sehr geehrte Damen und Herren
Ein Kind (Erbe) übernimmt das elterliche EFH durch Schenkung mit Anrechnung auf zukünftigen Erbteil resp. Vorbezug des Erbes. Annahme Übernahme resp, Schenkungsbetrag (Preis EFH) wird auf 800’000.- festgelegt resp. verschrieben. Beim Eintreten des Erbfalles ist der Verkehrswert des EFH dann voraussichtlich höher als bei der Hausverschreibung vor Jahren. Wird dem neuen EFH-Besitzer bei der Erbteilung dann Fr. 800’000.- angerechnet oder der neu festzulegende Verkehrswert? Herzlichen Dank für Ihre konstruktive Antwort. Beste Grüsse
Guten Tag Herr Haldimann
Grundsätzlich ist bei einer Erbteilung der Verkehrswert massgeblich. Wobei es auch darauf ankommt, ob mit Testament, Ehe- oder Erbschaftsvertrag besonderen Bestimmungen vereinbart sind. Eigentümer/innen haben einige Gestaltungsfreiheiten, wobei natürlich die gesetzlichen Pflichtteile geschützt sind. Beachten Sie unseren Beitrag dazu:
https://www.newhome.ch/blog/de/kaufen/immobilienrecht/immobilien-vererben-populaere-irrtuemer/
Weiter empfehle ich Ihnen einige Grundlagen und Links. Von der Kanzlei Wenger Vieli finden Sie unten den Verweis auf ein allgemein zugängliches Dokument dazu, insbesondere zur Frage des Verkehrswertes zum Zeitpunkt einer Erbschaft und zur Ausgleichspflicht:
https://www.wengervieli.ch/de-ch/journal/spotlights/immobilien-im-erbrecht#:~:text=Kauf%20statt%20Schenkung&text=Wird%20der%20Verkehrswert%20der%20Liegenschaft,im%20Todeszeitpunkt%20nicht%20von%20Relevanz.
https://www.erbrechtsinfo.ch/erben/pflichtteil/
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch