Die Zinsen in der Schweiz tendieren seit Jahren nach unten. Mieterinnen und Mieter haben das gesetzliche Recht, dass die Kosteneinsparungen bei den Hypothekarzinsen weitergegeben werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wer hofft nicht darauf, die Miete senken zu können? Selbst wenn sachliche Gründe anzuführen sind – in der Praxis ist es nicht selbstverständlich, dass die Miete runtergeht. Fabian Gloor, Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband, hält dazu fest: „Wichtig ist zu wissen, dass dies nicht allein eine Frage der Kulanz ist.“ Sinkt zum Beispiel der in der Schweiz massgebliche offizielle Referenzzins von 1,5 auf 1,25 Prozent, ergibt sich daraus ein gesetzlicher Senkungsanspruch. Die Miete netto müsste bei diesem Schritt um 2,91 Prozent tiefer angesetzt werden.

Der Vermieter muss die Miete also auf den nächsten Kündigungstermin reduzieren. Die Kündigungsfristen und -termine stehen im Einzelfall im Vertrag; üblich sind zum Beispiel Kündigungsfristen von drei Monaten.

Die Miete senken. Oder doch nicht?

Doch es lauern einige Stolpersteine. „Der Vermieter wird möglicherweise Gegenargumente vorbringen und Kostensteigerungen verrechnen wollen“, so Experte Fabian Gloor. Rechtlich ist dies tatsächlich zulässig. Es müsste aber belegt werden können. Folgende Kostenfaktoren wären denkbar:

  • eine ungenügende Rendite für den Vermieter
  • die allgemeine Teuerung
  • höhere Aufwendungen für Unterhalt, Nebenkosten, Betrieb etc.
  • Orts- und Quartierüblichkeit.

Dann wird es allerdings rasch kompliziert. Die Beweisführung bei Orts- und Quartierüblichkeit ist schwierig. Und Laien kennen sich in der Fachfrage kaum aus, ob jetzt die Netto- und Bruttorendite angemessen ist oder nicht.

Die Miete senken: Musterschreiben

Am besten überprüfen Sie zuerst Ihren Senkungsanspruch, etwa mit einem Tool zur Berechnung (siehe Link unten). Wenn Sie zweitens einen Senkungsanspruch anmelden wollen, müssen Sie dies schriftlich darlegen. Dann warten Sie ab. Der Vermieter muss Ihren Senkungsanspruch innerhalb von 30 Tagen beantworten.

Ein Musterschreiben finden Sie unten als PDF. Sie müssen nur die Adresse, Datum und die Bezeichnung des Mietobjekts anpassen. Das Senkungsbegehren ist aus Beweisgründen mit eingeschriebener Post zuzustellen. Wichtig ist auch, dass alle Mieter mitunterzeichnen, die im Vertrag aufgeführt sind.


Mietzinsreduktion
Preisgünstig wohnen: Im Jahr 2020 stehen die Chancen gut, dass die Mieten tendenziell sinken. (Bilder: fotolia)

Was, wenn sich Mieter und Vermieter nicht einigen können? Grundsätzlich haben Sie das Recht, den Fall vor die zuständige Behörde zu bringen. Dann müssen Sie an die im Ort zuständige Schlichtungsbehörde gelangen und dort ein Senkungsbegehren stellen (Frist: 30 Tage). Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht antwortet und nicht reagiert.

Sich beraten lassen

Vor dem Gang an die Schlichtungsstelle sollten Sie sich aber beraten lassen; wichtig ist auch, wenn nötig Unterlagen – etwa zu den Verrechnungsgründen – anzufordern.

Oft ist es nützlich, zuerst einmal nachzurechnen, ob ein Senkungsanspruch besteht oder nicht. Mit dem Link unten finden Sie weitere Informationen, unter anderem auch einen Mietzinsrechner. Damit lassen sich Beispiele durchspielen.

Tipps, Berechnungstools etc. rund um das Thema Mietzins.

Mietzinsreduktion Wohnungsbeispiel

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