Für den Bau Ihres Wohntraums braucht es eine Vielzahl an Handwerkern, Lieferanten und anderen Unternehmen. Zudem gilt es, das Bauprojekt professionell und detailliert zu planen und bei der Umsetzung zu überwachen. Das alles wird viel Zeit in Anspruch nehmen: Unterschätzen Sie den zeitlichen Aspekt nicht.
Schon die planerischen und organisatorischen Aufgaben nehmen viel Zeit in Anspruch. Und sie erfordern Know-how sowie ein weites und dichtes Beziehungsnetz in der Branche. Deshalb empfehlen Ihnen die Fachleute der St.Galler Kantonalbank, diese Verantwortung einem oder an ein paar ausgewählte Partner zu übertragen, auf die Sie sich voll und ganz verlassen können.
Diese Optionen stehen Ihnen zur Verfügung
1. Bauen mit einem Generalunternehmer
Einem Generalunternehmer übertragen Sie die Ausführung des Bauvorhabens. Derweil überlassen Sie die Planung einem Dritten, in der Regel einem Architekten. Der Vorteil: Der Generalunternehmer führt das Bauvorhaben gemäss den Plänen des Architekten aus. Ihnen bleiben so Verhandlungen mit den einzelnen Lieferanten und Handwerkern erspart. Den Werkpreis – also jenen Preis, der sämtliche Leistungen, Arbeiten, Lieferungen und weitere Kosten abdeckt, die zur vertragsgemässen Erstellung des Eigenheims notwendig sind – darf er nicht überschreiten.
Doch obwohl die Bauzeit mit einem Generalunternehmer etwas einfacher wird: Auch hier bleiben einige Tücken. Denn mit dem Begriff Generalunternehmer können sich auch unseriöse Anbieter schmücken, da die Bezeichnung nicht geschützt ist. Deshalb ist der Vertragsinhalt, den Sie mit einem Generalunternehmer vereinbaren, umso wichtiger. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte im Generalunternehmervertrag aufgeführt sind:
- Preis
- Bezugstermin
- Zahlungsabwicklung
- ein ausführlicher Baubeschrieb
Dazu kommen genaue Spezifikationen und eine Definition des zur Verfügung stehenden Budgets.
2. Bauen mit einem Totalunternehmer
Wenn Sie das Bauvorhaben und die Planung einem einzigen Hauptverantwortlichen übertragen möchten, wählen Sie dafür einen Totalunternehmer. Dieser führt das Projekt von A bis Z mit den von ihm gewählten Partnern durch, stellt Ihnen auch das Bauland zur Verfügung. Wie bei einem Generalunternehmer profitieren Sie hier von den Erfahrungen und Beziehungen des Totalunternehmers.
3. Bauen mit einem Architekten
Der Architekt ist eine Vertrauensperson, der Ihre Anliegen gegenüber anderen Partnern vertritt und Ihre Wünsche so gut wie möglich zu realisieren versucht. Wir raten: Prüfen Sie den Berufsregistereintrag des Architekten unter www.reg.ch. Vergleichen Sie mehrere Architekten und prüfen Sie deren Referenzen, bevor Sie sich entscheiden.
Holen Sie eine neutrale Zweitmeinung ein
Wenn der Partner für Ihr Bauvorhaben noch keine oder erst wenige erfolgreiche Projekte vorweisen kann, ist eine Zweitmeinung angebracht. Fragen Sie bei bisherigen Kunden nach, besichtigen Sie Referenzbauten oder wenden Sie sich an die Immobilien-Fachleute der St.Galler Kantonalbank.