Viele junge Menschen träumen davon, endlich die eigene Wohnung zu beziehen. Vom Budget über die Möbel bis zu den Details eines WG-Mietvertrags ist dabei aber einiges zu beachten.
- Günstige Wohnung suchen – aber wie?
- Miete und Nebenkosten
- Mietzinskaution
- Mitmieter oder Untermieter?
- Mängel beim Einzug?
- Versicherungen: Hausrat und Haftpflicht
- Die Wohnung möblieren
- Budget planen
Das Essen steht immer pünktlich auf dem Tisch, der Haushalt ist ordentlich aufgeräumt und die Kleider stets gewaschen: Das «Hotel Mama» bietet Jugendlichen Komfort vom Feinsten. Der ganze «Service» ist sogar umsonst oder zumindest kostengünstig. Trotzdem zieht es Jahr für Jahr Zehntausende von jungen Erwachsenen in die eigenen vier Wände. Ein erster Tipp: Beim Schritt in die vermeintliche Freiheit ist einiges vorzubereiten – damit der Umzug und die erste Wohnung zum Erfolgserlebnis werden!
Junge Leute in Ausbildung oder mit einem Lehrlingslohn haben meist wenig Geld zur Verfügung. Die Probleme beginnen also schon mit der Wohnungssuche. Vor allem in den Städten sind günstige Wohnungen absolute Mangelware. In Zürich, Genf oder Lausanne kosten selbst kleinste 1-Zimmer-Wohnungen rasch einmal 900 oder 1000 CHF pro Monat.
Günstige Wohnung suchen – aber wie?
Auf dem Weg zur eigenen Wohnung sind folglich Geduld und auch Eigeninitiative gefragt. Es gilt, regelmässig die verschiedenen Ausschreibungen zu verfolgen und Kreativität an den Tag zu legen. Viele versuchen ihr Glück auch mit Posts oder Aufrufen in sozialen Medien. Oder sie streuen den Appell im Freundeskreis: «Dringend gesucht – günstige Wohnung oder Zimmer.» Grundsätzlich ist natürlich immer zu prüfen, ob vor Ort Stiftungen, die Jugendwohnhilfe oder studentische Wohnheime geeignete Angebote haben. Geld sparen können junge Leute auch, wenn sie zu dritt oder zu viert eine Wohngemeinschaft gründen (WG). Günstig kommt in der Regel auch die Untermiete.
Wie teuer die erste Wohnung sein darf, hängt vom Gesamtbudget ab. Als Faustregel gilt: Die Wohnkosten sollten nicht mehr als 30 Prozent der Lebenskosten ausmachen. Damit das Budget im Lot bleibt, sind vor Vertragsunterzeichnung die wesentlichen Punkte zu den Kosten zu klären. Mehr dazu im Artikel: Miete: Welche Wohnung kann ich mir leisten?
Miete und Nebenkosten
Was die Wohnung oder das Zimmer netto kostet, steht natürlich im Mietvertrag. Doch Vorsicht: Falls die Zinsen dieses Jahr weiter steigen und wir auch eine gewisse Inflation haben, könnte die Miete möglicherweise noch steigen. Klar scheint der Fall bei den Nebenkosten: Da die Energiepreise und auch andere Kostenfaktoren bei Wohnungen praktisch durchs Band in die Höhe klettern, ist mit einer Teuerung zu rechnen. Schon dieses Jahr oder spätestens nächstes Jahr werden die Nebenkosten höher liegen.
Es empfiehlt sich, sich nach der Höhe der Nebenkosten und der erwarteten Kostenentwicklung zu erkundigen. Auch hier gilt der Tipp: Junge Leute mit dünner Finanzdecke sollten realistisch planen und bei der ersten eigenen Wohnung nicht bis ans Limit gehen. Vielleicht ist es klüger noch etwas länger zu suchen, als von Beginn weg hohe laufende Kosten in Kauf zu nehmen.
Mietzinskaution
Vor dem Umzug sollte klar sein, wie teuer die neue Wohnung zu stehen kommt. Vermieter können bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Vor Vertragsunterzeichnung heisst es deshalb, sich nach deren Höhe zu erkundigen. Längst nicht alle jungen Leute können einen Betrag in der geforderten Höhe vorschiessen. Ein Spezialfall sind WG-Zimmer oder Untermiete. Möglicherweise hat der Hauptmieter die Kaution bereits einbezahlt. In jedem Fall ist nachzufragen, wie die Mietzinskaution geregelt ist.
Bei schmalem Budget ist es natürlich verlockend, über Alternativen zur kostspieligen Kaution nachzudenken. In letzter Zeit sind Mietkautionsversicherungen zunehmend auf Resonanz gestossen. Der Vorteil liegt darin, dass die Kautionsversicherung den gesamten Betrag übernimmt. Für die Mieterin respektive den Mieter entfällt die Barzahlung einer Kaution.
Trotzdem müssen sich gerade junge Leute im Klaren darüber sein, dass dies nicht umsonst ist. Denn mit dem Mietzinsdepot bzw. der Mietkautionsversicherung geht es ja darum, dass der Vermieter eine finanzielle Sicherheit für allfällige Schäden an der Wohnung oder Mietzinsrückstände hat. Falls tatsächlich berechtigte Forderungen offen bleiben, wird die Versicherung das Geld lediglich vorschiessen. Letztlich geht die Rechnung dann doch an die Mieterinnen und Mieter – also direkt an die Vertragspartner des Vermieters. Dabei ist daran zu denken, dass jede Versicherung mit Prämien und gewissen Verwaltungsgebühren verbunden ist. Tipp für die Praxis: Als dritte Variante steht jungen Leuten natürlich die Möglichkeit offen, sich bei Freunden oder bei den Eltern ein Darlehen zu beschaffen. Siehe hierzu auch Mietzinsdepot: Häufige Fragen und Antworten und Mietkaution: Sicherheit für Vermieter, Belastung für Mieter
Mitmieter oder Untermieter?
Mit anderen gemeinsam eine Wohnung beziehen und den Vertrag unterzeichnen? Wenn die erste Wohnung einmal gefunden ist, scheint dies bloss eine kleine Formalität zu sein. Doch de facto gehen junge Leute öfters Konstellationen ein, die sich dann doch als kompliziert erweisen. Wenn zum Beispiel alle WG-Partner den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen, sind sie eng aneinander gebunden. Ganz nach dem Motto: «Wer gemeinsam unterschreibt, kann auch nur gemeinsam kündigen.» Grundlegende Änderungen oder eine Umschreibung auf andere Wohnpartner sind nur möglich, wenn sich alle einverstanden erklären. Gerade weil es in einer WG öfters zu Wechseln kommt, wird dies die Flexibilität möglicherweise stark einschränken.
Erst recht kompliziert wird es, wenn Eltern ebenfalls noch solidarisch für die Miete mithaften. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass die Verwaltung eine Solidarhaftung von Dritten verlangt. Die Überlegung dabei ist klar: Je mehr Mitmieter oder solidarisch haftende Personen im Vertrag aufgeführt sind, umso besser sind die Forderungen aus dem Vertrag abgesichert. Denn der Vermieter kann offen bleibende Forderungen grundsätzlich bei allen eintreiben.
Hohe Hürden bei späteren Wechseln in der WG und bei Vertragsänderungen lassen sich vermeiden – indem nur eine Person den Mietvertrag unterschreibt (als «Hauptmieter»). Die anderen wohnen dann formell als Untermieterinnen und Untermieter in der Wohnung. Jede Untermiete muss grundsätzlich von der Verwaltung bewilligt werden. Aber in der Praxis ist diese Variante doch flexibel: Die Untermietverhältnisse können wechseln, ohne dass dies den Hauptmietvertrag tangiert. Das erspart es auch, bei jedem Wechsel wieder von neuem mit der Verwaltung Verhandlungen zu führen. (Mustervertrag Untermiete: Vorlage und Tipps)
Mängel beim Einzug?
Vor dem Umzug muss man sich um die finanziellen Aspekte des Mietvertrags und noch um einiges mehr kümmern. Um seine Rechte und Pflichten zu kennen, gilt es natürlich, die wesentlichen Dokumente sorgfältig durchzulesen. Dazu gehört neben dem Mietvertrag meist auch die Hausordnung. Junge Mieter sollten sich auch ein Bild davon machen, wie die Nachbarschaft im Haus aussehen könnte und wer sonst noch unter dem gleichen Dach lebt.
Trotz Freudentaumel über die neue Wohnung sind noch weitere Formalitäten zu beachten. Präsentieren sich das Zimmer respektive die Wohnung in einwandfreiem Zustand? Am besten prüft man die Wände, Bodenbeläge, das Bad und die Küchengeräte bei guten Lichtverhältnissen und nimmt sich Zeit dafür. Gibt es irgendwo Flecken an den Wänden, Kratzer im Parkett oder eine defekte Herdplatte? Falls dies im Übernahmeprotokoll nicht genauer festgehalten ist, könnten schon bestehende Mängel den neuen Mietern angelastet werden. Es ist also sicher nicht falsch, beim Antritt der Wohnung genauer hinzuschauen und auf ein korrektes Protokoll zu achten. Wer nach dem Umzug noch Mängel an der Wohnung feststellt, muss diese unverzüglich der Verwaltung melden. Am besten mit eingeschriebener Post, um den Sachverhalt später belegen zu können. Fair ist es natürlich, wenn die Verwaltung von sich aus bestehende Mängel auflistet und im Protokoll klipp und klar festhält. Weitere Informationen zu Mängel: Mängel: Wenn’s beim Wohnen «mangelhaft» ist
Versicherungen: Hausrat und Haftpflicht
Wenn junge Erwachsene ausziehen, müssen sie den Umzug der Krankenkasse melden. Die Police muss neu ausgestellt oder angepasst werden. Die erste eigene Wohnung mitsamt Möbeln und privaten Gegenständen wirft noch andere Fragen auf. Wie ist es mit Privathaftpflicht- und Hausratversicherung? Wer die eigene Wohnung bezieht und die Wohnadresse ändert, ist meist nicht mehr über die Police der Eltern versichert. Die beiden erwähnten Versicherungen sind an sich gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für junge Leute meist doch empfehlenswert. Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Mobiliar und den privaten Gegenständen, etwa gegen Wasserschäden, Diebstahl oder Feuer.
Sehr empfehlenswert ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Gegen eine relativ bescheidene Jahresprämie deckt sie in einem grossen Umfang Schäden gegenüber Dritten ab. Das kann gerade im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung sehr sinnvoll sein. Denn natürlich haften auch junge Mieterinnen und Mieter für allfällige Schäden, die sie an der Wohnung verursachen. Feuchtigkeitsschäden oder eine defekte Herdplatte können rasch einmal teuer werden. Nichts wäre beim Auszug unangenehmer, als eine unerwartet hohe «Schlussrechnung» präsentiert zu bekommen! Der späteren Wohnungsrückgabe lässt sich gelassener entgegenblicken, wenn man eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Die Wohnung möblieren
Wenn die Wohnung gefunden ist und auch einige Formalitäten bereits geregelt sind, folgt noch eine nächste Hürde: Für die eigene Wohnung sind relativ schnell neue Möbel anzuschaffen. Oft sind junge Leute überrascht, was es für den eigenen Haushalt alles braucht! Nicht nur eigenes Geschirr und Haushaltgeräte, sondern auch Tisch, Schränke, Teppiche, Regale und alles fürs eigene Schlafzimmer. Mit etwas Einfallsreichtum bekommt man für wenig Geld eine gute Ausstattung. Vielleicht lässt sich in einem Brockenhaus oder in der Verwandtschaft einiges auftreiben. Mit handwerklichem Geschick kann man auch als Spanplatten oder Harassen selbst ein Regal zusammenbauen. Oder man klopft die verschiedenen Marktplätze auf dem Internet ab, oder man macht einen Post in den sozialen Medien. Mit etwas Glück finden sich Angebote nach dem Motto «gratis abzugeben».
Budget planen
Nicht nur die Miete, die Einrichtung und die Führung des Haushalts gehen ins Geld. Ab dem ersten Tag nach dem Umzug heisst es, auch die Rechnung für den Strom, den Internetanschluss, das Mobile-Abo und die alltäglichen Einkäufe selbst zu berappen. Hinzu kommen wie erwähnt Krankenkasse, Versicherungsprämien und Steuern. Kurz, nach dem Auszug aus dem Elternhaus müssen viele junge Leute genauer nachrechnen und den Gürtel möglicherweise enger schnallen. Im Gegensatz zum «Hotel Mama» bleibt den jungen Leuten oft nicht mehr viel Taschengeld übrig.
Wer nach dem Bezug der eigenen Wohnung finanziell auf keinen grünen Zweig kommt, hat meist nur zwei Alternativen: Entweder ist man bereit, auf gewisse Konsumausgaben und Annehmlichkeiten zu verzichten, oder man beansprucht wieder die finanzielle Unterstützung der Eltern.
Lesen Sie dazu auch unseren Blog: Checkliste in 8 Punkten: Die eigene Wohnung – der eigene Haushalt