Jeden Tag kommen viele Menschen in Richtung Westeuropa und in die Schweiz. Wer Flüchtlinge bei sich privat aufnehmen möchte, sollte folgendes beachten.
Schon kurze Zeit nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine waren mindestens eine Million Menschen auf der Flucht. Inzwischen ist die Schwelle von fünf Millionen Flüchtlingen überschritten. Je nach dem weiteren Verlauf der Krise könnten es noch mehr werden. Dabei stellen sich viele praktische und formelle Fragen rund um die unbürokratische und solidarische Hilfe. Das gilt für alle Eigentümer und Mieter, die spontan Flüchtlinge aufnehmen können und wollen.
Für die Erfassung von Wohnungsangeboten für Schutzbedürftige aus der Ukraine wurde unter der Federführung des Bundesamtes für Wohnungswesen und des Staatssekretariates für Migration und in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbänden der Immobilienbranche gemeinsam mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und der Kampagnenorganisation Campax eine landesweite Plattform aufgeschaltet mit folgender Auswahl:
Informationen und Merkblätter
- Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) hat eigens zu diesem aktuellen Thema wesentliche Informationen und ein Merkblatt publiziert: Unterbringung von Schutzbedürftigen. Auf Anfrage schreiben viele grosse Verwaltungen, dass sie sich ebenfalls nach diesen Leitlinien orientieren. Grundsätzlich können Eigentümer wie Mieterinnen und Mieter unbürokratisch Hilfe anbieten. Je nach Status und je nach Wohnsituation sollten aber einige praktische Dinge beachtet werden.
- Informationen zum Status und zum formellen Ablauf vermittelt das Staatssekretariat für Migration SEM: Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine
- Allgemeine Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz geben auch die Flüchtlingshilfe Schweiz, Caritas oder das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (Heks).
Fragen und Antworten zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen:
Was ist der Status der Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz?
Der Bundesrat hat am 11. März entschieden, Flüchtlingen aus der Ukraine den Schutzstatus S zuzusprechen. Damit können sie ohne bürokratische Hürden einreisen und sich vorerst in der Schweiz aufhalten. Flüchtlinge melden sich idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren BAZ, am besten innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise. Dort wird ihr Gesuch geprüft und sie bekommen einen Ausweis S. Sie haben dann Anspruch auf Unterkunft, Sozialhilfe, medizinische Versorgung. Schutzstatus S heisst auch: Die Kinder dürfen zur Schule gehen. Flüchtlinge erhalten damit Zugang zum Arbeitsmarkt, d. h. sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz arbeiten. Der Ausweis S gilt für ein Jahr und kann verlängert werden.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren/asylregionen-baz.html
Was ist zu beachten, wenn ich als Mieter bzw. Mieterin Flüchtlinge kostenlos bei mir aufnehme?
Eine solche Unterbringung ist wie generell die Aufnahme von Gästen sehr unkompliziert. Sowohl in einer gemieteten Wohnung als auch in einem gemieteten Einfamilienhaus können Sie Flüchtlinge kostenlos und für eine beschränkte Dauer bei sich aufnehmen. Formell ist nicht einmal eine Information gegenüber der Verwaltung notwendig. Nach dem Gesetz handelt es sich um eine Gebrauchsleihe nach Art. 305ff. Obligationenrecht.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren, schreibt dazu der SVIT. Kommt es in der Wohnung zu einer deutlichen Überbelegung, könnte sich der Vermieter dagegen zur Wehr setzen.
Was gilt, wenn ich Flüchtlinge gegen Entschädigung aufnehme?
Unabhängig davon, wie die Unterbringung zustande kommt – die Ausgangslage ändert sich dadurch. Dann ist es eben keine kostenlose Gebrauchsleihe. Unabhängig von der Höhe der Entschädigung handelt es sich dann um einen Gastaufnahme- respektive Beherbergungsvertrag. Natürlich gilt der Grundsatz, dass Untermiete, Miete, Beherbergung usw. auch mündlich geregelt werden können. Sinnvoller Weise wird die Untermiete und Unterbringung aber schriftlich geregelt. Der SVIT rät dringend, den Vermieter über die befristete Unterbringung zu informieren. Handelt es sich formell um eine Unterbringung gegen Entgelt, gilt dies im rechtlichen Sinne als Untermiete. Diese muss in jedem Fall vom Vermieter bewilligt werden. Der SVIT ruft auch die Vermieter dazu auf, im Sinne der Solidarität Hand zu einer solchen befristeten Unterbringung zu bieten.
Kann der Vermieter die Untermiete und damit die Aufnahme von Flüchtlingen verweigern?
Rein formell ist eine solche Verweigerung nur aus ganz bestimmten Gründen möglich. Etwa wenn der Hauptmieter die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gibt, oder falls der Preis überrissen wäre. Davon ist aber in der aktuellen Notlage wohl kaum auszugehen. Ein Grund für eine Ablehnung wäre aber eine offensichtliche Überbelegung, wenn zum Beispiel eine fünfköpfige Familie in einem einzigen Zimmer wohnen sollte.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Wenn keine Miete bezahlt wird und auch nichts zur Dauer des Aufenthalts vereinbart ist, kann die Eigentümerin oder der Mieter jederzeit verlangen, dass die aufgenommenen Personen wieder ausziehen. Dies ist jedenfalls formell die Grundregel bei der unentgeltlichen Gebrauchsleihe. Handelt es sich aber um Untermiete gegen Entgelt, so gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel können Untermietverträge für ganze Wohnungen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Massgebend sind aber immer auch die ortsüblichen Kündigungstermine oder die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Handelt es sich um möblierte Zimmer, kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Sind Flüchtlinge, die in meiner Wohnung leben, auch über meine Privathaftpflichtversicherung versichert?
Die Versicherung deckt nicht in jedem Fall Gäste oder Flüchtlinge, die Sie bei sich aufnehmen. Im Einzelnen hängt dies von den Geschäftsbedingungen der Haftpflicht und vom konkreten Einzelfall ab. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob Sie eine allfällige Zusatzdeckung abschliessen können (Mehrpersonenhaushalt).
Was, wenn ein Gegenstand in der Wohnung kaputt geht oder sonst etwas beschädigt wird?
Bei Menschen in einer Notsituation ist davon auszugehen, dass sie keine Schweizer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Rein formell sind damit kurzfristig aufgenommene Personen verantwortlich für allfällige Schäden. In einer solchen Notlage werden aber die Gastgeber gewiss ein Auge zudrücken, falls einmal etwas kaputt geht.
Bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine Finanzhilfe vom Staat, wenn sie bei Privatpersonen wohnen?
Der Schutzstatus S gewährt den Flüchtlingen einen Anspruch auf Krankenversicherung und Sozialhilfeleistungen. Die finanzielle Unterstützung deckt meist auch Mietkosten für eine Wohnung ab. Die konkrete Umsetzung ist allerdings kantonal unterschiedlich.
Endet ein Vertrag respektive die Untermiete, falls später der Status S wieder aufgehoben wird?
Längerfristig wird es natürlich darum gehen, wie die Aufenthaltsbewilligungen oder die Asylverfahren gestaltet werden. Dies ist aber völlig unabhängig von der Wohnsituation. Die Entscheidung über den künftigen Status der Flüchtlinge hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Untermieter und Vermieter. Der Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und ist damit unabhängig von einer allfälligen Aufenthaltsbewilligung des Mieters.
Was gilt für die Eigentümer von Einfamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen, wenn sie Flüchtlinge aufnehmen?
Völlig unabhängig davon, ob private Eigentümer eine Entschädigung verlangen oder nicht: Die Unterbringung im privaten Wohneigentum ist grundsätzlich unkompliziert und ohne Einschränkungen möglich. Im Stockwerkeigentum, wo mehrere Haushalte und Menschen unter dem gleichen Dach zusammen leben, ist die Ausgangslage leicht anders. Hier sind allenfalls gewisse Einschränkungen und Spielregeln nach dem Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu beachten. Der SVIT schreibt dazu: «Auch hier ist eine pragmatische Auslegung angezeigt und eine gegenseitige Information sinnvoll.»
Müssen die Behörden oder die Einwohnerkontrolle informiert werden?
Die Untermiete ist wie erwähnt mit dem Vermieter abzusprechen, aber nicht einer Behörde zu melden. Grundsätzlich gilt aber: Wichtig ist, dass die Geflüchteten bei den Behörden angemeldet werden bzw. angemeldet sind. Wenn die geflüchteten Personen registriert sind, ist die Gemeinde für sie zuständig. Dort müssen sie sich für die Asylsozialhilfe anmelden und brauchen demnach eine aktuelle Adresse.
Guten Tag
Wir suchen für 2 Familien aus der Ukraine günstige Mietwohnungen.
Raum zwischen Azmoos,Sevelen, Sennwald
OHNE BUCHS!!!
1X Familie 4 Personen
1x älteres Ehepaar
Guten Tag Frau Da Silva
Solche Solidarität ist für die betroffenen Menschen und Familien sehr wichtig. Wir können leider nicht direkt Wohnungen vermitteln. Im Text oben haben wir rein zur Information einige wesentliche Infos und Kontaktstellen aufgeführt.
Sollte sich auf Ihren Aufruf hier jemand melden, werden wir dies gerne an Sie weiterleiten.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Sehr geehrter Herr Herr Zulliger
Wir würden gerne unsere Eigentumswohnung verkaufen, sie ist ideal für Mehrgenerationen/Grossfamilien, für Flüchtlinge. Wir suchen daher eine Käufer/Investor, sodass die Wohnung dann sinnvoll vermietet werden könnte. Können Sie uns da einen Rat geben oder kennen ev. Firmen/Investoren/Institutionen, welche solche für Flüchtlinge geeignete Wohnungen zu kaufen suchen?
Vielen herzlichen Dank, Carol Frick
Guten Tag Frau Frick
Es gibt unzählige solcher Stiftungen, vor allem im Raum Genf oder im Raum Zürich. In Zürich zum Beispiel: Stiftung Age, Domicil, Stiftung für kinderreiche Familien, à-Porta-Stiftung etc. Spezielle Projekte und Käufe für Flüchtlinge sind mir aber nicht bekannt. Dazu sollten Sie sich direkt an die Flüchtlingshilfe wenden. Oft suchen auch Gemeinden und Städte Wohnraum für Flüchtlinge.
Noch eine Bemerkung: Der Umweg über den Verkauf dürfte nicht ganz einfach sein. In aller Regel ist es einfacher für Hilfsorganisationen, passenden Wohnraum mieten zu können.
Hier eine entsprechende Anlaufstelle in Zürich, es gibt in den meisten Städten sicher ähnliche Angebote.
https://www.stadt-zuerich.ch/aoz/de/index/integration/privates-engagement-fuer-fluechtlinge/wohnraum_direkt_vermieten.html
Die Stiftung Age könnte Sie sicher auch beraten, was es für Möglichkeiten gibt, insbesondere für soziale Projekte, Generationenwohnen etc.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger