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Bei einem Umzug kann es schnell passieren: Einmal nicht richtig aufgepasst, die Treppenstufe übersehen und schon ist das teure Porzellan ein Scherbenhaufen oder der Flachbildschirm hat einen grossen Riss. Umso wichtiger ist es, die Versicherungsfrage bei einem Umzug rechtzeitig im Vorfeld abzuklären, damit Sie hinterher nicht auf einem entstandenen Schaden sitzenbleiben.

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Die Antwort auf die Fragen, was denn nun genau wie versichert ist, muss allerdings immer individuell beantwortet werden und hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Zügeln mit einem Umzugsunternehmen

Haben Sie ganz professionell ein Umzugsunternehmen an Ihrer Seite, welches den Umzug für Sie durchführt, sind sie bezüglich der Versicherung in der Regel gut unterwegs. Ihr Umzugsgut ist automatisch mit einem bestimmten Wert pro Kubikmeter versichert. In einigen Fällen kann es aber sein, dass sie für bestimmtes Umzugsgut zusätzliche Versicherungen abschliessen müssen. Das kann für besonders wertvolle Gegenstände, wie z. B. Musikinstrumente oder Elektrogeräte, gelten. Fragen Sie bei Vertragsabschluss ganz genau nach, lassen Sie sich die Versicherungssumme nennen. Bedenken Sie, dass das Transportunternehmen nur bei Schäden haftet, die zu 100 Prozent durch Mitarbeiter der Firma entstanden sind. Werden Gegenstände beschädigt, weil Sie selbst diese nicht transportfähig verpackt haben, haften Sie für den Schaden.

Freunde und Helfer: der privat organisierte Umzug

Fällt Ihnen selbst der Karton aus der Hand, kann es sein, dass Ihre eigene Haftpflicht- oder Hausratversicherung für den Schaden aufkommt. Klären Sie dies am besten direkt mit Ihrer Versicherung ab. Helfen Ihnen Freunde und Bekannte, ist die Versicherungsfrage etwas komplizierter. Schäden, die aus einer sogenannten „Gefälligkeit“ entstehen, fallen nicht unter den Haftungsschutz. Hier hilft es, wenn Sie im Vorfeld einen Vertrag mit jedem Umzugshelfer abschliessen, in welchem jeder Helfer zur Haftung verpflichtet wird. Ihre Umzugshelfer müssen im Vorfeld dann aber wiederum ihre jeweilige Versicherung kontaktieren und ggf. einen Zusatz in der Haftpflichtversicherung vermerken müssen. Auch wenn Sie Umzugshelfer über Online-Portale engagiert haben, sollten Sie diese im Vorfeld fragen, ob sie eine spezielle Versicherung abgeschlossen haben.

Tipp: Haben Sie eine Hausratversicherung?

In der Regel haftet Ihre Hausratversicherung parallel für Schäden sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung bis zu zwei Monate nach dem Umzugstermin. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Versicherung rechtzeitig über Ihren Umzug informieren.

Ist eine extra Umzugsversicherung notwendig?

Es gibt die Möglichkeit, eine befristete Umzugsversicherung abzuschliessen. Im Normalfall ist dies nicht nötig, sofern Sie eine Hausratsversicherung haben. Machen Sie sich im Vorfeld aber bezüglich der Versicherungssumme schlau. Einige Umzugspolicen bieten die Versicherung des Neuwerts an, während Hausratversicherung oft nur für den Gebrauchswert haften. Hier müssen Sie individuell abwägen und entscheiden.