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Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen (ab Datum der Adressänderung) sowohl bei der Wegzugs-, als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden.

Neu haben die Einwohner/innen die Möglichkeit, diese Meldung online einzureichen.
Bis anhin gab es oft nur die Möglichkeit, dies persönlich am Schalter der entsprechenden Ge-meinden zu erledigen. Dies ist jedoch zeitaufwendig und kann nur zu den Öffnungszeiten er-folgen. Der eUmzugCH bietet eine bequeme, zeitsparende Alternative. Als Einwohner/in profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

• Eine Online-Meldung statt zwei Gänge an den Schalter (Wegzugs- und Zuzugsgemeinde)
• Die Meldung kann jederzeit, unabhängig von Öffnungszeiten gemacht werden
• Keine Mehrkosten zum alternativen Gang an den Schalter

Starten Sie Ihre Online-Meldung unter www.eumzug.swiss

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Der eUmzugCH steht bereits in den meisten Kantonen zur Verfügung und wird schrittweise auf sämtliche Kantone und weitere Gemeinden ausgerollt. Hier ein kurzes Erklärungsvideo.