- Regelungsbereich der Richtlinie
- Aufgabe, Änderung und Sistierung / Preisbestimmung
- Mindestbuchungsvolumen
- Platzierungswünsche, Platzierungsvorgaben (Targetings)
- Lieferung Werbemittel durch Geschäftskunde
- Veröffentlichung von Werbemitteln
- Störungen, Fehler
- Gewährleistung/Haftung
- Mängelrüge
- Messungen, Rabatte
- Zahlungskonditionen
- Änderungen an den Werbemitteln
- AGB des Geschäftskunden werden wegbedungen
- Vorzeitige Vertragsauflösung
- Schlussbestimmungen
1. Regelungsbereich der Richtlinie
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem kaufmännisch tätigen, professionellen Werbekunden (nachfolgend „Geschäftskunde“ genannt) und der newhome.ch AG (nachfolgend „newhome“ genannt) für entgeltliche Werbeaufträge, sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird und in Ergänzung zu den allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der newhome.
Als Werbeauftrag gilt der entgeltliche Auftrag des Geschäftskunden über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf dem Immobilienportal der newhome, sei es über die Homepage www.newhome.ch oder über die MobileApp der newhome bzw. über weitere Publikationen etc..
2. Aufgabe, Änderung und Sistierung / Preisbestimmung
Aufgabe, Bestätigung, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen zwischen den Parteien (Geschäftskunde / newhome) schriftlich erfolgen, wobei bereits eine E-Mail diesem Schriftlichkeitserfordernis genügt.
Soweit Aufträge nicht durch den Geschäftskunden direkt, sondern durch eine Werbeagentur und ohne Vorlage einer schriftlichen, rechtsgültigen Vollmacht der Werbeagentur für diesen Geschäftskunden erteilt wird, kommt der Vertrag mit der newhome mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung diesfalls direkt mit dieser Werbeagentur zustande.
Änderungen und Sistierungen von Werbeaufträgen durch den Geschäftskunden sind unter Wahrung einer verbleibenden Frist von 5 Werktagen vor der geplanten Werbeausstrahlung ohne Kostenfolge für den Geschäftskunden möglich.
Vom Geschäftskunden begehrte Verschiebungen der Werbeausstrahlung stehen dabei unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten bei der newhome. Die newhome ist nicht verpflichtet, diesen Verschiebungsbegehren zu entsprechen.
Für die Werbeaufträge gelten die jeweils aktuellen Preise und Konditionen in den von newhome online publizierten Mediendaten und zwar im Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Werbeauftrages durch die newhome. Alle dort publizierten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
3. Mindestbuchungsvolumen
Allfällige für die Erteilung von Werbeaufträgen massgebliche Mindestbuchungsvolumen werden von newhome in ihren Mediendaten ausdrücklich festgelegt. Ohne eine solche Angabe ist kein Mindestbuchungsvolumen vorgesehen.
4. Platzierungswünsche, Platzierungsvorgaben (Targetings)
Platzierungswünsche des Geschäftskunden werden von newhome entgegen genommen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung der newhome sind diese Platzierungswünsche und -vorgaben für die newhome nicht verbindlich.
Die newhome ist bemüht, dem Geschäftskunden seine Platzierungswünsche zu erfüllen, sofern diese Realisierung der newhome ohne Aufwand möglich ist.
Für die von der newhome dem Geschäftskunden schriftlich zugesicherten Platzierungsvorgaben wird von der newhome preislich ein Zuschlag erhoben (siehe Mediendaten). Kann eine von der newhome schriftlich bestätigte Platzierung aus technischen Gründen von der newhome nicht eingehalten werden, wird der Geschäftskunde nach Möglichkeit von der newhome noch im Voraus informiert und diesfalls entfällt bei der newhome der Anspruch auf die Erhebung des Zuschlages für die faktisch nicht erfüllte Platzierungsvorgabe.
Die kurzfristige Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne vorgängige Rückfrage beim Geschäftskunden, bedingt sich die newhome bei objektiv gegebenen technischen Gründen ausdrücklich aus.
Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder an einem anderen Datum sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche durch den Geschäftskunden.
Ein Konkurrenzausschluss hinsichtlich Werbeaufträge für die Branche des Geschäftskunden ist für die newhome grundsätzlich nicht möglich. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mittels individuellen Vereinbarungen mit dem Geschäftskunden ausnahmsweise eine periodisch kurz dauernde Exklusivität gegen entsprechende Entschädigung verhandelbar ist.
5. Lieferung Werbemittel durch Geschäftskunde
Der Geschäftskunde verpflichtet sich für die rechtzeitige und vollständige Lieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (aus dem Angebot der newhome gemäss Mediendaten) an die newhome bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn. Für Sonderwerbeformen auf Wunsch des Geschäftskunden gilt eine Frist von 10 Werktagen, sofern eine individuelle schriftliche Vereinbarung mit der newhome nichts anderes vorschreibt.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert newhome Ersatz beim Geschäftskunden an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.
Der Geschäftskunde hat zu gewährleisten, dass die Werbemittel frei von irgendwelcher Malware sind. Andernfalls haftet er der newhome für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der vom Werbemittel des Geschäftskunden eingebrachten Malware.
Der begehrte Austausch oder die verlangte Veränderung von Werbemitteln nach Ablauf der vorgenannten Frist durch den Geschäftskunden wird newhome im Hinblick auf eine noch zeitlich mögliche Schaltung ohne Rechtsanspruch des Geschäftskunden auf deren Umsetzung gleichwohl prüfen.
6. Veröffentlichung von Werbemitteln
newhome behält sich jederzeit vor, beim Geschäftskunden Änderungen an den Werbemitteln zu verlangen oder Werbemittel ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.
Der Geschäftskunde erlaubt der newhome bis zu seinem Widerruf, seine Werbemittel auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonstwie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten.
Der Geschäftskunde ist für den Inhalt seiner Werbemittel verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen und stellt, soweit rechtlich möglich, newhome, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird newhome gerichtlich belangt, ist der Geschäftskunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Geschäftskunde ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden bei newhome anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Werbemittel müssen von den Nutzern deutlich als solche erkennbar sein und vom inhaltlichen und redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. newhome behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» jederzeit vor. Das Logo oder der Name von newhome sowie deren Produkte und Website, dürfen vom Geschäftskunden nur mit schriftlichem Einverständnis von newhome in den Werbemitteln verwendet werden.
7. Störungen, Fehler
newhome bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel des Geschäftskunden sowie Störungen, Fehler und Mängel schnellstmöglich zu beheben.
8. Gewährleistung/Haftung
Dem Geschäftskunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu erbringen. newhome gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge, Änderungen und Sistierungen übernimmt newhome keine Haftung.
Die newhome bedingt grundsätzlich jegliche Haftung weg, sofern dies gesetzlich möglich ist. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Auftraggeber für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung beschränkt. Nicht gehaftet wird zudem, wenn Mängel bloss unwesentlich sind (z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt wird z.B. Darstellung des Inserates mit unleserlicher kleiner Schrift oder ein Link im Inserat funktioniert nicht); durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Nutzers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder dem Verlag durch Rechner- oder Softwareausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall hervorgerufen werden).
Ist ein Ausfall durch den externen oder internen AdServer verursacht worden und erstreckt er sich über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit des Geschäftskunden für eine zeitgebundene Festbuchung) wird newhome versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies auch den Interessen des Geschäftskunden entspricht.
Hat der Ausfall des externen oder internen AdServers keinen Einfluss auf die AdImpressions, sprich werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung bzw. Verlängerung durch die newhome.
Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten bzw. verlängerten Insertionszeitraums, entfällt die Zahlungspflicht des Geschäftskunden für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.
Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen (zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), wird von der newhome keine Haftung übernommen.
9. Mängelrüge
Der Geschäftskunde hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich der newhome zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Aufschaltung des Werbemittels, bei welcher die Prüfung auf Mängel durchgeführt werden muss, und endet spätestens nach Auslieferung von 10% der gebuchten Medialeistung. Unterlässt der Geschäftskunde die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Werbeauftrags durch den Geschäftskunden für genehmigt. Reklamationen des Geschäftskunden betreffend der Rechnungsstellung der newhome werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung entgegen genommen.
10. Messungen, Rabatte
Die Berechnung der Werbemittel erfolgt gemäss Mediendaten. Soweit Messungen z.B. von „AdImpressions“ erfolgen, erklärt der Geschäftskunde die Messungen und Zählerstände von newhome für massgeblich.
Es gelten die in den Mediendaten publizierten Rabattstaffeln, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
11. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen und ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug wird von der newhome ab der 2. Mahnung eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 30.00 in Rechnung gestellt.
Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.00) belastet.
newhome behält sich jederzeit vor, die Bonität des Geschäftskunden zu überprüfen.
12. Änderungen an den Werbemitteln
newhome bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch newhome wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Geschäftskunde für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe verwenden kann.
13. AGB des Geschäftskunden werden wegbedungen
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) des Geschäftskunden werden von den Parteien hiermit wegbedungen, selbst wenn der Geschäftskunden sich auf eigene AGB bezieht und die newhome es unterlässt, diesen AGB des Geschäftskunden ausdrücklich zu widersprechen.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung
Stellt die newhome ein Werbemittel-Gefäss während der Vertragsdauer ein, kann newhome ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Geschäftskunden nicht von der Bezahlung der erschienenen Werbemittel. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird.
15. Schlussbestimmungen
Die AGB der newhome geht diesen Richtlinien vor.
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Richtlinien für Werbekunden vom 11.01.2023