Ein Ärger, der gar nicht so selten ist: eine Privatperson wird zu Unrecht betrieben. Das ist nicht gleich ein Weltuntergang. Aber wer gerade eine Wohnung sucht, hat damit schlechte Karten. Auf dem Wohnungsmarkt sind Leute mit einem sauberen Auszug aus dem Betreibungsregister klar im Vorteil. Wir erklären die Rechtslage rund um Betreibung und geben Ihnen Tipps.
- Betreibung: Rechtens oder nicht rechtens?
- Was ist ein Zahlungsbefehl?
- Rechtsvorschlag erheben
- Unberechtigte Forderung?! Vier Möglichkeiten:
- Auskünfte: Unabhängig vom Betreibungsamt
- Betreibungsamt: Wann droht Pfändung?
- Fazit
- Digitales Bonitätszertifikat bestellen

Es ist ein «Tolggen» im Reinheift, wie es auf Schweizerdeutsch heisst. Eine Betreibung kann durchaus ein Nachteil sein – wenn Sie sich zum Beispiel um eine Wohnung bewerben. Denn wer betrieben worden ist, steht ein Stück weit am Pranger. Eine betriebene Forderung ist während fünf Jahren im Betreibungsregister verzeichnet. Bei Wohnungsbewerbungen gehört es absolut zum Standard, dass sich die Verwaltung ein Bild von der Bonität eines Bewerbers macht. Die Verwaltungen verlangen einen Auszug aus dem Betreibungsregister; viele ziehen dabei auch anderweitige Bonitätsauskünfte bei, etwa von spezialisierten Firmen für (digitale) Bonitätsprüfungen.
Betreibung: Rechtens oder nicht rechtens?
Wer als säumiger Schuldner dasteht, ist im Nachteil. Das gilt vor allem dann, wenn sich viele Interessenten auf eine Wohnung melden. Die meisten Verwaltungen ziehen Leute mit einen blütenreinen Auszug aus dem Betreibungsregister vor.
Was vielen nicht bewusst ist: In der Schweiz ist es denkbar einfach, eine Privatperson zu betreiben. Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, wird das Betreibungsamt nicht prüfen. Es genügt, bei der zuständigen Behörde ein Formular auszufüllen und die Gebühr vorzuschiessen. Viele Leute sind in diesem Punkt sorglos, und sie denken, der Gläubiger müsste zuerst noch andere formelle Schritte einleiten. Auch dies ist ein populärer Irrtum: Es braucht nicht einmal eine vorgängige Mahnung! Im Vergleich zu anderen Ländern ist also die Schwelle tief, um eine Betreibung einzuleiten.
Was ist ein Zahlungsbefehl?
Das Betreibungsamt schickt dem eigentlichen oder eben nur «vermeintlichen» Schuldner einen Zahlungsbefehl. Der Zahlungsbefehl wird persönlich übergeben. Die Schuldnerin hat die Wahl, die Forderung entweder zu bestreiten, oder sie innerhalb von 20 Tagen zu begleichen.
Irgendeine vorgängige Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, findet auch hier nicht statt. Juristinnen sprechen daher auch von Rache- oder Schikane-Betreibungen. Es ist ein Kinderspiel, jemandem eine Betreibung anzuhängen.
Stellen wir uns also vor: Ein Politiker hat sich zu irgendeinem Thema exponiert und wird von einem politischen Gegner als Schikane betrieben. Typisch sind auch schikanierte Konsumenten: Eine zweifelhafte Firma behauptet, Sie hätten irgendein Abonnement bestellt. Um Sie unter Druck zu setzen, werden Sie kurz darauf betrieben…
Rechtsvorschlag erheben
Wer als Schuldner ungerechtfertigt schikaniert bzw. betrieben wird, sollte natürlich Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erheben (bei der Zustellung oder innerhalb von 10 Tagen). Das heisst: Die Forderung des Gläubigers wird bestritten. Der Ball liegt nun wieder bei der Firma bzw. beim Gläubiger. Er oder sie muss beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Kann die Firma nichts Konkretes vorlegen (zum Beispiel keine belegte Warenbestellung), wird die Betreibung nicht fortgesetzt (siehe Abschnitt weiter unten: Pfändung).
Oft bleibt dennoch ein Eintrag im Betreibungsregister, und zwar während der erwähnten Frist von fünf Jahren. Wenn jemand Einsicht in das Betreibungsregister nimmt, ist vielleicht dokumentiert, dass die Betreibung mit dem Rechtsvorschlag beendet worden ist. Das ist aber längt nicht immer der Fall, und der «Tolggen» bleibt. Und selbst wer bezahlt hat, muss sich weiter darum kümmern – der Eintrag wird nur dann sofort gelöscht, wenn der Gläubiger die Betreibung formell zurückzieht.
Unberechtigte Forderung?! Vier Möglichkeiten:
Keine Bekanntgabe:
Drei Monate nach dem Zahlungsbefehl können Betroffene beantragen, dass die Betreibung nicht mehr im Register erscheint. Dazu müssen Sie beim zuständigen Betreibungsamt das Formular «Antrag auf Nichtbekanntgabe einer Betreibung» anfordern (meist auf der Website des Amtes zu finden). Der Antrag kostet 40 Franken. Damit wird die Betreibung aber nicht gelöscht. Denn leitet der Gläubiger dann weitere Schritte ein (zur Beseitigung des Rechtsvorschlags), erscheint der Eintrag weiter im Betreibungsregister.
Freiwilliger Rückzug:
Oft ist eine gütliche Einigung möglich – versuchen Sie, mit dem Gläubiger zu verhandeln. Wenn sich dieser bereit erklärt, die Betreibung zurückzuziehen, verschwindet der Eintrag im Betreibungsregister. Hatten Sie zum Beispiel Streit mit einem Vermieter um Nebenkosten und waren Sie die betriebene Person? Wenn Sie den Konflikt beilegen können, sollten Sie auch den Rückzug der Betreibung verlangen.
Nichtigkeit:
Handelt es sich um eine Schikane- oder Rachebetreibung, können Sie die Nichtigkeit beantragen. Sie müssen dies aber mit Unterlagen und Argumenten glaubhaft machen können. Wenden Sie sich dazu an die Aufsichtsstelle für Betreibungs- und Konkursfragen in Ihrem Kanton.
Klage:
Neu kann ein Gläubiger auch mit einer Klage feststellen lassen, dass eine Forderung gar nicht existiert bzw. nicht berechtigt ist. Der Schuldner muss dazu Beweise vorlegen, sonst trägt er oder sie die Verfahrenskosten. Nachteil: Das Verfahren ist für Konsumenten oder Mieterinnen relativ aufwändig. Dazu müssen sie sich oft juristisch beraten lassen und Kosten vorschiessen.
Auskünfte: Unabhängig vom Betreibungsamt
Schliesslich ist noch folgender Tipp hilfreich: In der Praxis kommt es oft vor, dass Private bei Wohnungsbewerbungen keinen Erfolg haben. Den wahren Grund der Ablehnung erfahren sie aber oft nicht. Dass Betreibungen oder sonst schlechte Bonitätsauskünfte Ursache für Schwierigkeiten sein, ist den Leuten oft gar nicht bewusst. Indizien sind dann höchstens, dass auch Anträge für Handyabos, Konsumkredite oder Ähnliches abgelehnt werden.
Immer mehr Vermieter stützen sich nicht rein auf die Einträge beim Betreibungsamt. Rasch und aussagekräftig sind auch Alternativen, d. h. Datenbanken und digitale Verfahren, etwa von Firmen wie Intrum, CRIF, Creditreform etc.
Tipp: Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, einmal im Jahr kostenlos Einsicht in Ihre Daten zu bekommen. Es lohnt sich also der Frage nachzugehen, ob die gespeicherten Daten aktuell und korrekt sind. Falls nein, können Sie sie korrigieren lassen. Die meisten Firmen für solche Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte haben entsprechende Formulare auf ihrer Website.
Betreibungsamt: Wann droht Pfändung?
Weil viele Laien nicht gerade alltäglich mit dem Schuld- und Konkursrecht zu tun haben, hier noch in aller Kürze einige Fakten zu Betreibung und Pfändung: Wenn der Schuldner oder die Schuldnerin keinen Rechtsvorschlag erhebt, kann die Gläubigerin die Fortsetzung der Betreibung beim Betreibungsamt verlangen. Ab Zustellung des Zahlungsbefehls hat der Gläubiger ein Jahr Zeit dafür. Unter Umständen kommt es dann zur Pfändung: Das heisst, dass das Betreibungsamt Vermögenswerte (Gegenstände, Wertsachen, Grundstücke etc.) beschlagnahmt, um diese zu verwerten und so die Forderungen zu begleichen. Dazu kommt es auch dann, wenn die Betreibung nicht durch einen gerichtlichen Entscheid beseitigt wird.
Fazit
Checken Sie regelmässig, welche Auskünfte über Sie gespeichert oder registriert sind. Falls Sie tatsächlich Einträge im Betreibungsregister haben und eine Wohnung suchen: Nehmen Sie proaktiv Kontakt mit dem zuständigen Bewirtschafter auf und informieren Sie sachlich über den Sachverhalt. Wenn Sie die Hintergründe darlegen, wirken Sie dennoch integer und seriös.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist komplex. Wer kennt sich schon mit juristischen Fachbegriffen wie Pfändung, Rechtsvorschlag oder provisorische Rechtsöffnung aus? Private sind oft gut beraten, sich an eine Schuldenberatungsstelle oder an einen Juristen zu wenden.
Hier finden Sie wichtige Fachbegriffe kurz erklärt: https://www.betreibung-konkurs.ch/informationen/betreibung/
Digitales Bonitätszertifikat bestellen
Über newhome können Sie Ihre Bonitätsauskunft bequem online bestellen: Digitales Bonitätszertifikat bestellen
Habe von der Firma Intrum eine Betreibung bekommen, die aber nicht in Ordnung ist. Es sind über Fr. 20’000.- Ich möchte wissen, was das für eine Betreibung ist. Habe Rechtsvorschlag gemacht, ist aber immer noch auf dem Betreibungsamt eingetragen.
Guten Tag Herr Müller
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es bestätigt sich, dass umstrittene oder möglicherweise ungerechtfertigte Betreibungen wirklich ein Problem sind. Wir können aber hier im Blog nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen und auch nicht beurteilen, welche Forderungen hinter dem Zahlungsbefehl in Ihrem Fall stehen.
Wir können Sie nur darauf hinweisen, nach den Tipps oben vorzugehen. Nach der Frist von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Betreibungsamt ein Gesuch zu stellen, dass der Eintrag für Dritte nicht mehr sichtbar ist (Nichtbekanntgabe an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
newhome.ch
Vielen Dank für den Artikel. Ich wurde von meiner ehem. Vermieterin betrieben, die die letzte Mietzahlung als fehlend reklamierte , obwohl sie diese nach ihrem eigen Vorschlag mit der Kaution verrechnen wollte. Ich wurde gekündigt und wir sind leider im Streit auseinander gegangen. Die Betreibung kam ohne Vorwarnung einige Monate später. Ich zahlte trotz meiner Empörung und betrieb dann die Vermieterin um meine Kaution in gleicher Höhe, die sie ebenso an mich zahlte. Kindergarten, aber was blieb mir übrig: ein Betreibungseintrag für die nächsten 5 Jahre. Was wäre in meinem Fall erfolgreicher- Antrag auf Nichtangabe oder eher Nichtigkeit wegen Schikane. Viele Grüsse Ina M.
Guten Tag Ina
Herzlichen Dank für Ihr Feedback und das sehr interessante Fallbeispiel. Nach einem Auszug kommt es recht häufig zu einem Streit ums „liebe Geld“, das zeigen viele andere Kommentare und Zuschriften in unserer Rubrik Miete.
Wir können höchstens folgenden Tipp geben: Wenn sich Mieterinnen und Mieter dann doch mit der Verwaltung einigen (allenfalls auch vor der Schlichtungsstelle), sollten Sie den Rückzug der Betreibung verlangen. Dies quasi als Teil der Vereinbarung.
Alles andere ist meist kompliziert, und Sie müssen sich beim Betreibungsamt oder durch eine Juristin beraten lassen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Mein früherer Arbeitgeber hat mich wegen einer doppelt erfolgten Zahlung betrieben. Ich war total überrascht, ohne jede Vorwarnung, ohne Mahnung !! Mir ist es darum gegangen, das noch mit offenen Rechnungen von mir zu verrechnen. Jetzt haben wir uns geeinigt. Was ist aber mit dem Eintrag im Betreibungsregister? Ich bin über 4’100 Fr. betrieben worden.
Guten Tag Herr Lüscher
Es ist tatsächlich so, dass auch bei Einigungen oder teils sogar Bezahlung der Forderungen der unerwünschte Eintrag bestehen bleibt. Wir empfehlen daher, dass Betroffene – vor allem wenn die Sache beigelegt ist – beim Gläubiger das Gesuch stellen, die Betreibung zurückzuziehen. Dann sollte auch der Eintrag im Register verschwinden.
Alles andere wie etwa Klage vor Gericht wird aufwändig. Für Details und das genaue Vorgehen wenden Sie sich am besten an das zuständige Betreibungsamt oder lassen sich allenfalls juristisch beraten.
Betreff: Dringende Anfrage bezüglich Androhung einer Betreibung ohne vorherige Mahnungen
Sehr geehrte Damen und Herren
ich wende mich an Sie in Bezug auf eine kürzlich erhaltene Androhung einer Betreibung, die ich von SARAFE AG erhalten habe. In dem genannten Schreiben wird behauptet, dass mir mehrmals Mahnungen zugesandt wurden, bevor die Betreibung eingeleitet wird. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich keinerlei schriftliche oder mündliche Mahnungen von SARAFE AG erhalten habe.
Des Weiteren ist mir nicht bekannt, wofür genau die Forderung erhoben wird, da ich weder Leistungen noch Produkte von SARAFE AG in Anspruch genommen oder bestellt habe. Ich bin daher sehr besorgt über diese Angelegenheit und benötige Ihre professionelle Unterstützung, um die Sachlage zu klären und die unberechtigte Androhung der Betreibung abzuwehren.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich innerhalb von 14 Tagen die offene Rechnung begleichen soll, andernfalls wird SARAFE AG die Betreibung einleiten. Da ich jedoch keinerlei vorherige Mahnungen erhalten habe und die Forderung selbst nicht nachvollziehen kann, bitte ich um Ihre Einschätzung, wie in dieser Situation zu verfahren ist.
Könnten Sie bitte prüfen, ob rechtliche Schritte meinerseits notwendig sind, um dieser Angelegenheit angemessen zu begegnen? Zusätzlich bitte ich um Ihre Hilfe, um gegenüber SARAFE AG eine Anfrage nach detaillierten Informationen bezüglich der angeblichen Mahnungen und der zugrunde liegenden Forderung zu formulieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um weitere Informationen bereitzustellen, die für die Klärung dieser Angelegenheit erforderlich sind.
Freundliche Grüsse
Guten Tag Herr Merling
Zu diesem Thema können wir leider keine Auskünfte oder schon gar keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie juristische Hilfe benötigen, sollten Sie sich an eine Juristin oder an einen Juristen wenden.
Solche Mahnungen kommen tatsächlich vor und sind natürlich für Sie sehr ärgerlich. Kürzlich hat das Konsumentenmagazin Espresso dazu eine Sendung gemacht:
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/rechnungs-aerger-knatsch-mit-serafe-wegen-mahngebuehr
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
Guten Abend
mich würde interessieren wie es ist in dieser Lage.
Beispiel: Ich habe ein Auto leasing ein Kredit Handy Verträge etc. Alles natürlich bezahlt.
Und es kommt von irgendwo eine Betreibung rein, kriegen es die anderen Anbieter mit und können sie die bestehenden bezahlten Verträge kündigen ?
Beispiel ja Guten Tag wir nehmen das Auto zurück weil sie eine Betreibung haben obwohl sie immer gezahlt haben.
Gruß Milan
Guten Tag Milan,
grundsätzlich können wir im Rahmen des Blogs nur auf Themen eingehen, die im engeren Sinne mit Wohnen und Mietverträgen zu tun haben. Ihre Fragestellung ist jedoch tatsächlich interessant. Solche Vertragsbestimmungen sind uns bei Hypothekarverträgen bekannt. Das heisst, eine Betreibung kann tatsächlich ein Nachteil sein und im ungünstigsten Fall zur Kündigung eines Kredits führen (bei Hypotheken von einzelnen Banken). Dies ist in der Praxis jedoch sehr selten und erfordert eine rechtlich gut abgestützte Grundlage in den Verträgen und Geschäftsbedingungen.
Solange Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen, beispielsweise bei einem Autoleasing, besteht kein Anlass zur Sorge. Ich empfehle Ihnen dennoch, die entsprechenden Verträge und die dazugehörigen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen oder sich gegebenenfalls fachlich beraten zu lassen. In Bezug auf konkrete Einzelfälle können wir hier keine Einschätzung vornehmen, da uns die Geschäftsbedingungen nicht vorliegen.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger