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Grosse Auswahl an Immobilien in allen Kantonen & Preisklassen – Jetzt  kaufen!

Wohnungen zum Kauf in der Schweiz erfreuen sich hoher Beliebtheit. Ganz so einfach wie sich der Kauf „nur“ einer Wohnung anhört, ist es allerdings nicht. Was Sie vor dem Kauf einer Wohnung wissen sollten und was zu beachten ist, lesen Sie in unseren 5 Tipps.

1. Erwerben Sie günstig Wohneigentum

Immobilieneigentümer zu werden, steht bei vielen Schweizern ganz oben auf ihrer Liste. Vielen fangen dabei „klein“ mit dem Kauf einer Wohnung an, ist dieser in der Regel billiger als der Erwerb eines Einfamilienhauses. Wie auch beim Kauf eines Hauses gilt die Regel, dass mindestens 20% an Eigenmitteln für die Finanzierung eines Eigenheims erbracht werden müssen. Auf newhome.ch finden Sie jeweils in den Objektdetails der Wohnung oder des Hauses zum Kauf einen Link zur ersten Berechnung einer möglichen Finanzierung. Dies gibt Ihnen eine grobe Orientierung, ersetzt aber nicht den baldigen Gang zur Bank, damit Sie einen klaren Blick für das Mögliche erhalten. Dabei sind Sie gut beraten noch vor der Suche nach Ihrer Wohnung zum Kauf einen Termin mit der Bank Ihrer Wahl zu vereinbaren, die verschiedenen Arten von Hypotheken kennenzulernen und Ihren finanziellen Rahmen zu definieren. Vorbereitend lesen Sie am besten unsere Artikel zum Thema Hypotheken in unserem Ratgeberbereich, insbesondere Traumhaus gefunden: wie kann ich es finanzieren?.

Ist der mögliche Kaufpreis geklärt, machen Sie sich Gedanken über weitere Kriterien, die Ihre Wohnung zum Kauf erfüllen soll. Dazu zählen die Grösse (Wohnfläche in m2), Anzahl Zimmer, Lage (städtisch oder ländlich), Baujahr und Ausstattung, Balkon oder Garten. Wir haben für Sie das wichtigste hier zusammengefasst: Hilfe bei der Wohnungssuche – so klappt es mit der Traumimmobilie.

2. Stockwerkeigentum – Bedeutung für Sie und Ihre Nachbarschaft

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erwirbt wird Stockwerkeigentümer. Stockwerkeigentum ist eine Art Miteigentum, mit welchem Sie das alleinige Nutzungsrecht an Ihrer Eigentumswohnung sowie Teile des Grundstücks und des Gebäudes erlangen. Im Gegensatz zum Alleineigentum an einem Einfamilienhaus kann letzteres als positiv interpretiert werden, werden Unterhalts- und Instandhaltungskosten für Grundstück und Gebäude auf die Stockwerkeigentümer aufgeteilt. Über das Budget für solche Ausgaben, den Umfang an Renovationen sowie Änderungen in der Hausordnung wird an der jährlich stattfindenden Stockwerkeigentümerversammlung abgestimmt. Dabei wurde die Höhe Ihres Stimmanteils ganz am Anfang in der Begründungsakte festgelegt. (Stockwerkeigentum kurz erklärt)

3. Ihre Rechte und Pflichten als Stockwerkeigentümer

Wer dachte, dass mit dem Erwerb von Wohneigentum eine Menge an Freiheiten einhergehen, die es in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete nicht gab, der erlebt als Stockwerkeigentümer oftmals sein böses Erwachen.

Generell sind Sie als Stockwerkeigentümer frei in der Nutzung und Verwaltung Ihrer erworbenen Wohnung. Auch haben Sie das Anrecht auf die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile wie Keller, Lift, Fahrradraum, Spielplätze etc.. Ein negativer Aspekt des Stockwerkeigentums kann sein, wenn Reparaturen am Gemeinschaftseigentum anfallen und kein Erneuerungsfonds vorhanden ist oder dieser nicht genügend gefüllt ist. Dann müssen Sie als neuer Miteigentümer weiteres Kapital einsetzen, wofür eigentlich Ihr Vorgänger zu zahlen verpflichtet gewesen wäre. Halten Sie also Ihre Augen auf beim Kauf eines Stockwerkeigentums: Stockwerkeigentum und was Sie wissen sollten, bevor Sie sich zum Kauf entschliessen.

4. Informieren Sie sich vor dem Kauf der Wohnung

Sie haben Ihre Traumwohnung besichtigt und würden gerne am liebsten Morgen bereits einziehen. So schön der Gedanke auch ist, achten Sie auf das „Kleingedruckte“. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich bereits bei Interessensbekundung zum Kauf neben der Begründungsakte mit den Aufteilungsplänen auch das Benutzungs- und Verwaltungsreglement, die letzten Beschlussprotokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen sowie vergangene Nebenkostenabrechnungen zeigen lassen. Informieren Sie sich zudem, ob es einen Erneuerungsfonds gibt, in welchen die Stockwerkeigentümer regelmässig einzahlen und der nötigen Reparaturen am Gemeinschaftseigentum deckt. Lesen Sie hierzu auch Reglement im Stockwerkeigentum: Leitfaden für den Alltag sowie Stockwerkeigentum: Welche Fallen sind zu umgehen?.

5. Treffen Sie die richtige Wahl

Stockwerkeigentum ist nicht jedermanns Sache. Als Teil einer Gemeinschaft wird von Ihnen ein gewisses Mass an Respekt, Rücksichtnahme, Sorgfalt und Toleranz erwartet. Schauen Sie sich bereits bei der Besichtigung die Umgebung an und Fragen nach dem Nachbarschaftsleben. Sind Sie eher Individualist und wünschen volle Freiheit, sollten Sie sich gründlich den Schritt zum Kauf einer Wohnung überlegen. Vielleicht erkennen Sie dann doch noch, dass der Kauf eines Hauses eher zu Ihnen passt. Auf newhome.ch bieten wir Ihnen auch eine grosse Auswahl an Einfamilienhäusern zum Kauf.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!