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Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts existieren die gesetzlichen Schutzbestimmungen zum Immobilienerwerb durch Ausländer in der Schweiz. Diese sollen die Konkurrenz am attraktiven Schweizer Immobilienmarkt durch ausländische Zuziehende und Investoren gering halten. Das umgangssprachlich bezeichnete Lex Koller existiert seit 1983 und ist im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb durch Ausländer eines der wichtigsten. Der Lex Koller-Ratgeber von Engel & Völkers Wohnen Schweiz veranschaulicht die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes. Er zeigt auf, welche Personenkreise betroffen sind und inwiefern auch die Nutzung der Liegenschaft ausschlaggebend ist.
Das Lex Koller greift grundsätzlich gleichermassen für Ausländer, deren ständiger Wohnsitz sich nicht in der Schweiz befindet oder welche zwar in der Schweiz wohnhaft sind, jedoch keine Niederlassungsbewilligung oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA-Staates vorweisen können. Für den Erwerb einer Immobilie zu Wohnzwecken ist demnach eine offizielle Bewilligung unumgänglich. Dies gilt aber nicht nur für Immobilien, sondern auch für unbebaute Grundstücke, auf welchen die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Gebäudes geplant ist.
Ausnahmen für den Immobilienkauf durch Ausländer in der Schweiz
Das Lex Koller kennt eine Reihe von Ausnahmefällen, in welchen auch Ausländer eine Immobilie erwerben können. Die Bewilligungspflicht erlischt beispielsweise, wenn Sie die zu kaufende Immobilie ausschliesslich gewerblich nutzen oder auch als Pendler oder Erwerbstätiger mit grenzüberschreitendem Arbeitsweg ist es Ihnen gestattet, bewilligungsfrei einen Zweitwohnsitz in der Schweiz zu erwerben. Zudem erlischt die Bewilligungspflicht, wenn ein direkter räumlicher Zusammenhang zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnimmobilie besteht.
Die Umsetzung von Lex Koller obliegt den einzelnen Kantonen, deshalb existieren lokal teilweise Unterschiede wie beispielsweise bewilligungsbefreite Liegenschaften, deren Grundstückgrösse und Wohnfläche aber limitiert sind.
Überlegen Sie eine Immobilie in der Schweiz zu kaufen, und sind sich nicht sicher, ob Sie der Bewilligungspflicht von Lex Koller unterliegen? Oder haben Sie Ihre Traumimmobilie noch nicht gefunden? Machen Sie sich das breite Fachwissen von Engel & Völkers Wohnen Schweiz zu Nutze – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Engel & Völkers Partner direkt vor Ort
Umzug in die Schweiz
Vor allem bei Deutschen und anderen EU-Bürgern steht die Schweiz ganz oben auf der Liste der Wunschländer für ein Auswandern. Erfahren Sie in unserer Blog-Serie alles was Sie für Ihren Umzug in die Schweiz wissen müssen: Lex Koller – Richtlinien für den Immobilienerwerb in der Schweiz durch Ausländer
Grüzi Mitenand
Ich habe eine Frage mein Partner ist im Ausland in einem nicht EU staat Albanien. Er möchte mir mir zu hälfte in immobilien in der schweiz investieren. Sprich Landkaufen- Neubauten kaufen verlaufen.
Gibt es da eine möglichkeit das ich mit ihm eine Ag in der schweiz Gründen und er dann mitbeteiligt wäre ohne das er wohnhaft in der schweiz ist?
Ich habe eine CBewilligung bei mir wäre keinnproblem. Bei ihm kenne ich keine lösung. Und würde mich freuen wenn Sie mir da behilflich sein könnten und einen lösungsvorschlag anbieten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
R.Isak
Guten Tag Herr Isak,
Gerne wird Ihnen dieser Link weiterhelfen, es sollte all Ihre Fragen beantworten: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auslaendische-staatsangehoerige/personen-aus-drittstaaten.html
Liebe Grüsse und einen guten Start ins neue Jahr
Ihr newhome.ch Team
Sehr geehrter Herr Isak
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Können Sie uns eine Wunschregion nennen? Generell gibt es von Kanton zu Kanton, zum Teil auch bis auf Gemeindeebene unterschiedliche Restriktionen. Hierzu finden Sie auch mehr Informationen in unserem Ratgeber Lex Koller: https://www.engelvoelkers.com/de-ch/schweiz/lex-koller/. Sofern Sie uns Ihre Wunschregion/-gemeinde nennen können, können wir Ihr Anliegen gezielt an unsere Spezialisten vor Ort weitergeben.
Freundliche Grüsse
Ihr Engel & Völkers Wohnen Schweiz Team
Ich habe eine Frage kann ich meine Liegenschaft/Einfamilienhaus an einen Indischen Staatsbürger welche in der Schweiz arbeitet mit einer Aufenthaltsbewilligung C verkaufe oder braucht es dazu
ein Bewilligungsgesuch ?