Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Eigentumsarten für Ihren Wohntraum überhaupt in Frage kommen? Eigentum ist nicht gleich Eigentum. Überlegen Sie sich deshalb bereits vorab genau und gut, welche Form für Sie passt und langfristig die beste Wahl ist. Dabei haben Sie die Wahl zwischen den nachfolgenden drei Arten:

Das Alleineigentum

Die Liegenschaft gehört Ihnen vollumfänglich. Sowohl natürliche, als auch juristische Personen können Alleineigentümer sein.

Das Miteigentum

Ohne die Teilung der Sache sind die Miteigentümer nur nach Bruchteilen berechtigt. Es handelt sich dabei um so genannte ideelle Anteile. Diese sind rechtlich nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln, wie jene des Alleineigentums. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann also selber über seinen Teil verfügen, ihn veräussern oder nach Wunsch auch verpfänden. Aber Achtung: Von Gesetzes wegen besteht ein Vorverkaufsrecht für die anderen Miteigentümer.

Das Gesamteigentum

Bei einem Gesamteigentum sind alle Eigentümer am Ganzen beteiligt und bilden eine Gemeinschaft. Im Gegensatz zum Miteigentümer bestehen somit keine sachrechtlichen Anteile. Damit ein Gesamteigentum entstehen kann, braucht es eine eheliche Gütergemeinschaft, eine Erben- oder eine einfache Gesellschaft, eine Kollektivgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft.