Das eigene Heim ist gekauft und bezogen: Jetzt ist erst einmal das Geniessen der eigenen vier Wände angesagt. Doch auch nach dem Einzug bringt ein Eigenheim verschiedene Verpflichtungen und Aufgaben mit sich, an die Sie denken sollten. Erfahren Sie in diesem Beitrag insbesondere, was Sie bezüglich Versicherungen beachten sollten.
Zu den eben erwähnten Verpflichtungen und Aufgaben gehören zum Beispiel Unterhaltskosten, Grundsteuern und Gebühren, der Unterhalt des Gartens usw. Denn es ist wichtig zu wissen, welche Kosten jährlich zu den Fremdkapitalzinsen und der Amortisationen hinzukommen. Erfahrungsgemäss belaufen sich die Unterhaltskosten – ohne Garten und grössere Reparaturen – auf jährlich zwischen 0.7 und 1 Prozent der Anlagekosten. Dazu kommen Versicherungen und steuerliche Fragen, die Sie sich stellen sollten – zum Thema Steuern erfahren Sie im nächsten Beitrag mehr.
Diese Versicherungen benötigen Sie
Viel Herzblut, Zeit und einen grossen Geldbetrag. Das haben Sie in Ihr Eigenheim investiert. Tritt unverhofft ein Schadensfall wie beispielsweise ein Feuer ein, lässt sich meist leider nicht alles ersetzen. Finanziell absichern können Sie sich jedoch frühzeitig. Einbruch, Unfall, Feuer oder andere Gefahren: Manche Versicherungen sind für Eigenheimbesitzer obligatorisch, andere wiederum optional. Wir stellen Ihnen heute drei Versicherungen vor, an die Sie unbedingt denken sollten.
1. Gebäudeversicherung
In 19 Schweizer Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen. In den anderen Kantonen, in denen der Abschluss einer Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist, übernehmen private Versicherer die Gebäudeversicherung. Im Kanton St. Gallen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Trägerin dieser Versicherung ist die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons. Sind Gebäudeschäden entstanden, erbringt sie die entsprechenden Versicherungsleistungen. Gebäudeschäden können folgende Ursachen haben:
- Feuer, Rauch, Hitze oder elektrischen Strom
- Blitzschlag oder Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Schneedruck, Schneerutsch, Lawinen, Steinschlag, Erd- oder Felsrutsch
- Luftfahrzeuge
- Feuer- und Wasserwehr
Ob in Ihrem Wohnkanton die Gebäudeversicherung obligatorisch ist, sehen Sie unter folgendem Link: www.e-broker.ch
2. Mobiliarversicherung
Aufgrund der Gebäudeversicherung sind auch die Bestandteile versichert. Über die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Mobiliarversicherung – also der eigentlichen Hausratsversicherung – kann Ihnen der Grundbuchverwalter oder ein Versicherungsberater am besten Bescheid geben. Soviel vorweg: Zum Hausrat zählen grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände des Wohneigentümers und seiner in Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen. Die Mobiliarversicherung empfehlen wir insbesondere Stockwerkeigentümer, die sich beispielsweise Rasenmäher, Gartengeräte oder Spielplatzgeräte teilen.
3. Haftpflichtversicherung
Die Expertinnen und Experten der St.Galler Kantonalbank empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Denn diese leistet Schadenersatz, wenn eine Drittperson verletzt oder eine Sache Dritter beschädigt wird. Das könnte beispielsweise eine Fensterscheibe sein, die durch den falsch fliegenden Fussball beschädigt wurde. Oder aber sie übernimmt Schadenersatz, wenn im Winter Ihr Hauszugang vereist sein sollte und ein Besucher deshalb stürzt. Wohnen Sie in einem Stockwerkeigentum, werden die Prämien für die Haftpflichtversicherung der ganzen Gemeinschaft verrechnet.
Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Bau und den Kauf von Wohneigentum auf unserer Website aus einer Hand: www.sgkb.ch/gutberaten.