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Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen oder besitzen, versichern Sie die Liegenschaft sinnvollerweise mit allen Miteigentümern als Stockwerkeigentümergemeinschaft. Einige Versicherungen können Sie aber auch individuell abschliessen. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, wie viel finanzielles Risiko Sie tragen wollen und können.
- Die Gebäudeversicherung ist ein Muss
- Gemeinsame Zusatzversicherungen
- Individuelle Zusatzversicherungen
Als Stockwerkeigentümer brauchen Sie dieselben Versicherungen wie Hauseigentümer. Weil Sie aber Teile der Liegenschaft mit anderen gemeinsam besitzen und deshalb auch die Pflichten teilen, ist die Haftpflichtsituation komplexer. Darum ist es sinnvoll, alle wichtigen Versicherungen als Stockwerkeigentümergemeinschaft und nicht als einzelne Parteien abzuschliessen. In der Regel schliesst der Verwalter alle gemeinsamen Versicherungen für die Stockwerkeigentümergemeinschaft beziehungsweise die Liegenschaft ab.
Die Gebäudeversicherung ist ein Muss
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Sie wird mit der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert, ist sie in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung obligatorisch, jedoch nicht bei einer kantonalen Gebäudeversicherung, sondern über Privatversicherungen, zum Beispiel bei der GVB Privatversicherungen AG. Sie deckt Schäden durch sogenannte Elementarereignisse 11(Erdrutsche, Felsstürze, Feuer, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschläge, Stürme usw.) am Gebäude.
Gemeinsame Zusatzversicherungen
- Genauso wichtig wie die Gebäudeversicherung ist für eine Stockwerkeigentümergemeinschaft die Gebäudehaftpflichtversicherung. Wenn beispielsweise eine Tanne auf dem gemeinsamen Grundstück der Liegenschaft umstürzt und auf Nachbars neues Auto fällt, haften alle Miteigentümer solidarisch. Die Privathaftpflichtversicherungen der einzelnen Stockwerkeigentümer schliessen in der Regel solche Schäden aus.
- Die Gebäudeversicherung übernimmt Wasserschäden als Folge von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Überschwemmungen. Schäden durch Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, Rohrleitungsbrüche oder Wasserstau sind aber nicht versichert. Dafür brauchen Sie eine Wasserversicherung.
- Die Gebäudeversicherung übernimmt auch Glasschäden, die durch ein Elementarereignis verursacht worden sind. Für Schäden an fest installiertem Glas, beispielsweise die Scheiben im Treppenhaus, brauchen Sie eine Glasversicherung. Sie deckt Schäden durch die Stockwerkeigentümer und ihre Familien.
- Sinnvoll ist auch der Abschluss einer Denn im Fall eines Bebens, können erhebliche Schäden entstehen. Die Gebäudeversicherung deckt keine Erdbebenschäden, obwohl ein Erdbeben ein Elementarereignis ist.
Individuelle Zusatzversicherungen
- Eine Glasversicherung können Sie auch individuell abschliessen. Sie deckt Schäden an fest installiertem Glas, beispielsweise Fensterscheiben, und fest installierter Keramik, zum Beispiel dem Lavabo. Einzelne Versicherungsgesellschaften schliessen Schäden am Induktionskochfeld ein. Die Glasversicherung übernimmt aber nur Schäden, die Sie oder Ihre Familie in Ihrer Wohnung verursachen.
- Falls Ihr Sohn aber einen Stein in Nachbars Scheibe wirft, zahlt die Glasversicherung nicht. Personen- und Sachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
- Wollen Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten? Dann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, weil es immer wieder Streit zwischen Mieter und Vermieter geben kann.
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Hallo Jngeborg Wild,
Für welche Ortschaft suchst du eine Wohnung? Am besten gehst du auf newhome.ch und gibst dann bei der „erweiterten Suche“ den gewünschten Ort, Anzahl Zimmer und der Wunsch für Gestattung der Haustiere an.
Du kannst auch das Suchabo speichern, damit du künftig von Angeboten, die deiner Suche entsprechen, informiert wirst.
dein newhome.ch-Team
Guten Tag.
Bitte ich möchte einen Besichtigungs Termin vereinbaren.
Danke
Hallo Herr Alfred Rutz,
Die Vereinbarung von Besichtigungen müssen Sie direkt über das Inserat machen. Dort finden Sie je nach Angabe eien Telefonnummer oder ansonsten ein Kontaktformular mit dem Sie den Inserenten/die Inserentin direkt kontaktieren können.
Ihr newhome.ch-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf der Homepage nicht fündig wurde, schreibe ich Sie direkt an für eine Versicherungsanfrage. Mein Vater hat eine Wohnungseigentum in Tübach im Kanton St. Gallen und möchte sich als Vermieter vor allem rechtlich absichern. Sein Wohnort ist in Glarus. Können Sie uns eine Empfehlung machen? Gibt es sonst noch Versicherungen, die als Vermieter interessant sein könnte? Besten Dank.
mit freundlichen Grüssen
L. Tam
Beim Stockwerkeigentum ist es vor allem wichtig, die Versicherungen für die individuelle Stockwerkeinheit und für die gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft auseinanderzuhalten. Die Verwaltung kann Sie dazu beraten und Ihnen aufzeigen, was bereits über die Stockwerkeigentümergemeinschaft versichert ist.
Rechtsschutz Versicherung Vermietung: Wir möchten nicht Werbung machen für bestimmte Angebote auf dem Markt. Wichtig ist zu prüfen, ob eine allfällige allgemeine private Rechtsschutzversicherung bei Konflikten aus Vermietungen oder im Kontext von Immobilien (Bauaufträge, Handwerker) überhaupt Leistungen zahlt. Teils sind gerade diese Aspekte nicht versichert. Etliche Gesellschaften bieten separate Immobilienversicherungen an.
Im Alltag genügt oft folgendes: Viele Organisationen und Verbände wie HEV, casafair, Stockwerkeigentümerverband, die Zeitschrift Beobachter, K-Tipp etc. bieten für ihre Mitglieder bzw. Abonnenten Rechtsberatungen an. Wenn ein Konflikt nicht gerade zu einem grösseren Rechtsfall wird, ist dies meist ausreichend.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch