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Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen oder besitzen, versichern Sie die Liegenschaft sinnvollerweise mit allen Miteigentümern als Stockwerkeigentümergemeinschaft. Einige Versicherungen können Sie aber auch individuell abschliessen. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, wie viel finanzielles Risiko Sie tragen wollen und können.

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Als Stockwerkeigentümer brauchen Sie dieselben Versicherungen wie Hauseigentümer. Weil Sie aber Teile der Liegenschaft mit anderen gemeinsam besitzen und deshalb auch die Pflichten teilen, ist die Haftpflichtsituation komplexer. Darum ist es sinnvoll, alle wichtigen Versicherungen als Stockwerkeigentümergemeinschaft und nicht als einzelne Parteien abzuschliessen. In der Regel schliesst der Verwalter alle gemeinsamen Versicherungen für die Stockwerkeigentümergemeinschaft beziehungsweise die Liegenschaft ab.

Die Gebäudeversicherung ist ein Muss

Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Sie wird mit der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert, ist sie in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung obligatorisch, jedoch nicht bei einer kantonalen Gebäudeversicherung, sondern über Privatversicherungen, zum Beispiel bei der GVB Privatversicherungen AG. Sie deckt Schäden durch sogenannte Elementarereignisse 11(Erdrutsche, Felsstürze, Feuer, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschläge, Stürme usw.) am Gebäude.

Gemeinsame Zusatzversicherungen

  • Genauso wichtig wie die Gebäudeversicherung ist für eine Stockwerkeigentümergemeinschaft die Gebäudehaftpflichtversicherung. Wenn beispielsweise eine Tanne auf dem gemeinsamen Grundstück der Liegenschaft umstürzt und auf Nachbars neues Auto fällt, haften alle Miteigentümer solidarisch. Die Privathaftpflichtversicherungen der einzelnen Stockwerkeigentümer schliessen in der Regel solche Schäden aus.
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt Wasserschäden als Folge von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Überschwemmungen. Schäden durch Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, Rohrleitungsbrüche oder Wasserstau sind aber nicht versichert. Dafür brauchen Sie eine Wasserversicherung.
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt auch Glasschäden, die durch ein Elementarereignis verursacht worden sind. Für Schäden an fest installiertem Glas, beispielsweise die Scheiben im Treppenhaus, brauchen Sie eine Glasversicherung. Sie deckt Schäden durch die Stockwerkeigentümer und ihre Familien.
  • Sinnvoll ist auch der Abschluss einer Denn im Fall eines Bebens, können erhebliche Schäden entstehen. Die Gebäudeversicherung deckt keine Erdbebenschäden, obwohl ein Erdbeben ein Elementarereignis ist.

Individuelle Zusatzversicherungen

  • Eine Glasversicherung können Sie auch individuell abschliessen. Sie deckt Schäden an fest installiertem Glas, beispielsweise Fensterscheiben, und fest installierter Keramik, zum Beispiel dem Lavabo. Einzelne Versicherungsgesellschaften schliessen Schäden am Induktionskochfeld ein. Die Glasversicherung übernimmt aber nur Schäden, die Sie oder Ihre Familie in Ihrer Wohnung verursachen.
  • Falls Ihr Sohn aber einen Stein in Nachbars Scheibe wirft, zahlt die Glasversicherung nicht. Personen- und Sachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
  • Wollen Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten? Dann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, weil es immer wieder Streit zwischen Mieter und Vermieter geben kann.