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Als Rückzugsort sollte der Garten eigentlich eine Oase der Ruhe sein. Oftmals macht sich aber Lärm von der Strasse oder von lauten Nachbarn breit. Was können Sie dagegen tun?

Lärm lässt sich nur vom Garten fernhalten, wenn zur Lärmquelle ein schallschluckendes oder schallreflektierendes Hindernis zu stehen kommt.

Schutzwall oder Schutzwand?

Schutzmassnahmen gegen Lärm im Garten bestehen zumeist aus Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden.

Materialien für Lärmschutzwälle

  • Erdwall
  • Stahl
  • Beton

Erdwälle werden einfach aufgehäuft, während Stahl- und Betonwälle nach oben verjüngend errichtet und mit Erde oder Steinen gefüllt werden. Allenfalls können sie auch bepflanzt werden.

Materialien für Lärmschutzwände

  • Beton
  • Holz
  • Metall
  • Glas
  • Gewebe
  • Ziegel

Poröses Material vermag mehr Lärm zu absorbieren als glatte Flächen. Am wirksamsten gelten dabei mit Kokosfasern bekleidete Wände. Gegen geringen Lärm bieten bereits grossblättrige, dichte Pflanzen einen gewissen Schutz.

Immer öfters anzutreffen: Gabionen

Die mit Steinen gefüllten Metallkörbe erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Kletterpflanzen können sich daran vorzüglich in die Höhe ranken.

Dichtheit entscheidend

Lärmschutzmassnahmen müssen möglichst dicht und genügend hoch sein. Vermeiden Sie offene Fugen. Muss eine Wand unterbrochen werden (z.B. für einen Eingang), sollte die Lärmschutzwand um die entsprechende Ecke herum erstellt werden.

Bauliche Massnahmen

Bauliche Vorkehrungen können bei einem Neu- oder Umbau den Lärmschutz im Garten begünstigen. Wintergärten oder ein Gartenhäuschen lassen sich z.B. so platzieren, dass diese auch vor Schall schützen. Wird eine Terrasse in den Baukörper etwas eingerückt, schützt dies nicht nur gegen Nässe, sondern auch gegen Lärm.

Kombination von Sicht- und Lärmschutz?

Sichtschutzwände bieten nur bedingt einen Schutz gegen Lärm. Lärmschutzwände sollten so nahe wie möglich an der Lärmquelle zu stehen kommen. Sichtschutzwänden hingegen sollten sich so nahe wie möglich beim zu schützenden Bereich befinden. Eine Kombination von Lärm- und Sichtschutz ist somit meistens ein Kompromiss, der sich aber je nach örtlicher Situation trotzdem empfiehlt.

Baubewilligung nicht vergessen

Erreichen Lärmschutzmassnahmen eine Höhe von 1,20 m oder mehr, muss für die Errichtung in der Regel eine Baubewilligung eingeholt werden.

Welcher Schallpegel stört?

Nicht störend: bis 55 Dezibel (dB), z.B. normale Gespräche

Störend: ab ca. 65 dB, z.B. Elektrorasenmäher

Stark belastend: ab ca. 70 dB, z.B. stark befahrene Strasse oder Motorrasenmäher