Inhaltsverzeichnis

  1. Regelungsbereich
  2. Ansprechpartner / Koordination
  3. Aufnahme und Erstellung
  4. Aufgabe, Änderung und Stornierungen / Preisbestimmung
  5. Störungen, Fehler
  6. Gewährleistung/Haftung
  7. Zahlungskonditionen
  8. Immaterialgüter- und Lizenzrechte und Verwendung zu Promotionszwecken
  9. Bereitstellung der Aufnahmen
  10. Zugang, Aufbewahrung und Sicherung
  11. AGB des Kunden werden wegbedungen

1 Regelungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Erwerber der Leistung (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der newhome.ch AG (nachfolgend „newhome“ genannt) für die Erstellung von

  • 360°-Touren
  • Videoaufnahmen
  • Drohnenaufnahmen
  • Professionellen Fotoaufnahmen (Immobilienfotografie)

 (alle zusammen „Aufnahmen“) in Zusammenarbeit mit von newhome beauftragen Drittanbietern („Drittanbieter“), sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von newhome. Im Fall von Widersprüchen gehen die vorliegenden Bestimmungen vor.

2 Ansprechpartner / Koordination

2.1 newhome ist immer der erste Ansprechpartner (Single-Point-Of-Contact) für den Kunden. Administrative Abwicklungen wie Auskünfte, Offerten, Bestellungen, Auftragsabwicklungen und Abrechnungen erfolgen stets via newhome.

2.2 Bei Auftragserteilung stellt newhome den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Produzenten (in der Regel ein professioneller Fotograf und sein Team) bzw. der angegebenen Kontaktperson vor Ort her. Der Produzent koordiniert mit dem Kunden Aufnahmeort, Aufnahmedatum und Aufnahmezeit.

3 Aufnahme und Erstellung

3.1 newhome bemüht sich, dass seine beauftragten Produzenten zur vereinbarten Uhrzeit am Standort sind und die Aufnahmen in den vereinbarten Fristen realisieren. Allerdings können die Zeiten für die Aufnahme je nach technischen Anpassungen, die während der Aufnahmen erforderlich sein können, variieren.

3.2 Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Erstellung der Aufnahmen nicht vor Ort sein und wurden im Vorfeld keine spezifischen Vorgaben seitens des Kunden kommuniziert, ist newhome berechtigt, die Aufnahmen nach eigenem Ermessen und gestalterischer Freiheit anfertigen zu lassen.

3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in den Aufnahmen keine Bilder von Personen oder sonstige Personendaten enthalten sind. Er versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche aus welchem Grund auch immer, erforderlichen Einwilligungen von betroffenen Personen oder Rechteinhabern rechtzeitig und in vollem Umfang einzuholen. Vor der Veröffentlichung der Aufnahmen überprüft der Kunde das Bildmaterial auf mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und zeigt newhome eine allfällige Rechtsverletzung unverzüglich an.

3.4 Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden vor der Veröffentlichung durch den Produzenten anonymisiert sofern keine Einwilligung der, von den Aufnahmen, betroffenen Personen vorliegt.

3.5 Beanstandet eine betroffene Person die Berichtigung einer Aufnahme (z.B. weil diese darin, ohne deren Einwilligung, bestimmt oder bestimmbar ist), so behält sich newhome vor, den Mangel zu korrigieren (z.B. durch die Unkenntlichmachung oder Löschung der betroffenen Stellen).

3.6 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das einwandfreie Erscheinungsbild der zu fotografierenden bzw. aufzunehmenden Orte.

3.7 Der Aufnahmeort muss während der Aufnahme frei von Personen und Haustieren sein. Am Tag der Aufnahme und vor Ankunft des Produzenten muss der Aufnahmeort wie folgt vorbereitet sein:

  • Alle Räume sind sauber und aufgeräumt
  • Balkone und Terrassen sind gewischt und frei von Abfällen
  • Türen, Fensterläden und Vorhänge sind geöffnet, Rollläden sind hochgefahren
  • Möbel stehen an den gewünschten Orten
  • Die Betten sind gemacht, Toilettendeckel sind geschlossen
  • Küchenschränke, Schränke, Kommoden, Schubladen o.ä. sind geschlossen
  • Digitale Geräte sind ausgeschaltet
  • Innenbeleuchtungen sind vorhanden, haben Stromzufuhr und können bei Bedarf angestellt werden
  • Alle Elemente, die auf den Aufnahmen nicht ersichtlich sein sollen, sind zu entfernen (persönliche Gegenstände, Ladekabel an Steckdosen, Fotos, Kunstgegenstände usw.).

3.8 Sollten die Orte zum vereinbarten Zeitpunkt am festgelegten Datum nicht aufnahmebereit sein, so dass die Bildaufnahme verschoben werden muss, ist newhome berechtigt, vom Kunden eine Rückstellungsgebühr von CHF 200 zu verlangen.

muss, kann newhome vom Kunden eine Rückstellungsgebühr von CHF 200 verlangen.

Video-/Drohnenaufnahmen

3.9 Die Sicherheit von Leib und Leben aller Beteiligten, die Sicherheit des Luftraums sowie die Sicherheit des eingesetzten Geräts haben stets Vorrang vor der Vertragserfüllung. Die Entscheidungskompetenz in diesen Angelegenheiten liegt ausschliesslich beim vor Ort anwesenden Piloten oder den zuständigen Behörden.

3.10 Aus rechtlichen Gründen ist der Einsatz von Drohnen nicht überall gestattet oder bedarf einer gesonderten Bewilligung. Für den Betrieb von Drohnen gelten zudem das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Drohnen dürfen ausschliesslich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden und müssen sich stets in Sichtweite des Piloten befinden. Weitere Informationen sind unter bazl.admin.ch verfügbar.

3.11 newhome sorgt für die erforderlichen Aufstiegsgenehmigungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der die Drohnenaufnahmen stattfinden sollen.

3.12 Der Pilot sorgt, immer im Sinne für den Kunden, für das bestmögliche Bild in der bestmöglichen Einstellung. Vor Ort kann der Kunde Sonderwünsche oder Nachbesserungen äussern. Sollte dem Kunde nach der Durchführung des Auftrags das Bildmaterial nicht gefallen, ist dies kein Mangel.

3.13 Die eingesetzten Fluggeräte, namentlich Drohnen, Multicopter oder Microcopter, können bei Regen, Schneefall, Gewitter und stark böigem Wind nicht oder nur mit Einschränkungen aufsteigen. Falls die Wetterbedingungen den Flug der Drohne nicht zulassen, wird ein neuer Termin zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.

4 Aufgabe, Änderung und Stornierungen / Preisbestimmung

4.1 Aufgabe, Bestätigung, Änderung und Stornierungen von Aufträgen müssen zwischen den Parteien (Kunde und newhome) schriftlich erfolgen, wobei bereits eine E-Mail diesem Schriftlichkeitserfordernis genügt.

4.2 Änderungen und Stornierungen von Aufträgen, Aufnahmedatum und Aufnahmezeit durch den Kunden sind unter Wahrung einer verbleibenden Frist von 24 Stunden ohne Kostenfolge für den Kunden möglich. Nach dieser Frist wird newhome Stornogebühren in der Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme in Rechnung stellen.

4.3 Für die Produktion, Aufbewahrung und Bereitstellung der Aufnahmen gelten die zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch newhome aktuellen Preise und Konditionen. Diese sind unter www.newhome.ch einsehbar. Alle dort publizierten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

5 Störungen, Fehler

5.1 newhome bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der 360°-Touren/Videoaufnahmen/Drohnenaufnahmen/Fotoaufnahmen des Kunden sowie darum, Störungen, Fehler und Mängel schnellstmöglich zu beheben.

5.2 Die für den Digitalisierungsprozess eingesetzten Technologien können bei bestimmten Lichtbedingungen beeinträchtigt werden. Obwohl die beauftragten Produzenten von newhome alle notwendigen und vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kann es vorkommen, dass die gesamte oder Teile der Aufnahme bei ungünstigen Wetterverhältnissen verschoben werden müssen.

5.3 Externe Digitalisierungen werden ebenfalls stark von ungünstigen Lichtverhältnissen beeinflusst und können eine Planung der Aufnahmen bei Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang notwendig machen. newhome behält sich das Recht vor, alle externen Digitalisierungen zu verschieben.

5.4 Aufnahmen bei unbeständigen Wetterverhältnissen (z.B. bewölkt, bedeckt, kein/wenig Sonnenschein, Regen, etc.) gelten nicht als Beeinträchtigung der Lichtbedingungen und werden, ohne anderweitige Instruktion seitens des Kunden, ausgeführt und gelten als vom ihm genehmigt.

6 Gewährleistung/Haftung

6.1 newhome wird sämtliche notwendigen und vertretbaren Massnahmen einleiten, um für die Qualität und die Genauigkeit der Services zu sorgen.

Insbesondere haftet newhome aber nicht für Klagen, Ansprüche oder Schadensersatzforderungen, die sich aus der Veröffentlichung ihrer Dienste und Modellierungen ergeben.

6.2 newhome bemüht sich, die Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Dagegen ist newhome nicht für die Unterbrechung oder den Ausfall der von newhome oder einem anderen beteiligten Partner oder Dritten verwalteten Servern und Datenbanken verantwortlich. Verzögerungen aufgrund externer Ereignisse werden dem Kunden zeitnah mitgeteilt und die Dienstleistungen werden so schnell wie möglich durchgeführt.

6.3 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu erbringen. newhome gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Zudem übernimmt newhome insbesondere für Fehler in der Übermittlung der 360°-Touren/Videoaufnahmen/Drohnenaufnahmen/Fotoaufnahmen, Änderungen und Sistierungen keine Haftung.

6.4 Es gelten die Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von newhome und nichts in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Produktion von 360°-Touren, Videoaufnahmen, Drohnenaufnahmen und Immobilienfotografie soll die Haftung von newhome ausweiten.

6.5 Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner bezüglich der gegenständlichen Leistungen. Dritte, wie beispielsweise Verkäufer, Mieter, Eigentümer oder andere mit dem Kunden verbundene Personen oder Unternehmen, sind ausdrücklich von dieser Vereinbarung ausgeschlossen und haben keine Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch solche Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von newhome möglich.

6.6 Der Kunde hat newhome gegen alle Ansprüche und/oder Schadenersatzforderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Erstellung und der Verwendung der Aufnahmen gegenüber newhome geltend gemacht werden, schadlos zu halten.

7 Zahlungskonditionen

7.1 Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen und ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.

7.2 Bei Zahlungsverzug wird von der newhome ab der 2. Mahnung eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

7.3 newhome behält sich das Recht vor, bei Verspätungen oder Nichtzahlung der Rechnungen oder bei Verstössen gegen die vorliegenden Vertragsbedingungen den Zugang zu den bereitgestellten Aufnahmen zu sperren und die Aufnahmen zu löschen.

7.4 newhome behält sich das Recht vor, Säumniszinsen bei Verzögerungen oder Nichtzahlung innerhalb der Fristen in Rechnung zu stellen.

7.5 newhome behält sich das Recht vor, jederzeit die Bonität des Kunden zu überprüfen.

8 Immaterialgüter- und Lizenzrechte und Verwendung zu Promotionszwecken

8.1 Dem Kunden werden nach Bezahlung der Rechnung (soweit gesetzlich zulässig) sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte an den Aufnahmen und deren Teilen übertragen. Die Rechteübertragung erfolgt insbesondere ohne zeitliche, sachliche, geografische oder sonstige Einschränkung und umfasst auch neue sowie noch unbekannte Nutzungsarten. Der Kunde darf die Aufnahmen und deren Teile für beliebige Zwecke verwenden und auch Dritten die ganze oder teilweise Nutzung überlassen.

8.2 Der Kunde erteilt newhome hiermit unwiderruflich, unkündbar, dauerhaft und unentgeltlich unterlizenzierbare Nutzungsrechte an den Aufnahmen soweit dies für die Erfüllung des Vertrages zwischen newhome und dem Kunden erforderlich ist.

8.3 Verwendung zu Promotionszwecken von newhome

Darüber hinaus werden die vorgenannten Rechte newhome auch für eigene Promotions- und Marketingzwecke (insbesondere für die Website von newhome und die sozialen Medien) eingeräumt.

9 Bereitstellung der Aufnahmen

360°-Touren, Video- und Drohnenaufnahmen

9.1 Der Kunde erhält nach Fertigstellung der 360°-Touren, Videoaufnahmen und Drohnenaufnahmen („Videoaufzeichnungen“) einen individuellen Link von newhome, über den er auf die Videoaufzeichnungen zugreifen kann. Auf Anfrage des Kunden stellt newhome die Videoaufzeichnungen auch zum Download zur Verfügung.. Nach Ablauf der fünf Jahre hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Zugang zu den Aufnahmen.

9.2 Die Speicherung der Videoaufzeichnungen erfolgt in der Schweiz in einem Rechenzentrum eines Vertragspartners von newhome.


Immobilienfotografie/Optionen

9.3 Bildaufnahmen und Optionen (wie z.B. Bilder aus VR-Tour, 2D-Grundrissplan, 3D-Grundrissplan und weitere Leistungen gemäss der jeweils aktuellen Preisliste auf newhome.ch) stehen während einer Frist von 30 Tagen ab Linkversand des Produzenten dem Kunden zum Download zur Verfügung. Danach hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die Aufnahmen.

10 Zugang, Aufbewahrung und Sicherung

10.1 Newhome verwendet für die Versendung von Links und zur Verschaffung von Zugang zu Aufnahmen die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebene Emailadresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur Berechtigte Zugang zu den Aufnahmen erhalten. 

10.2 newhome behält sich das Recht vor, die Aufnahmen auf seinen oder auf den Servern und Datenbanken beauftragter Drittanbietern für einen unbestimmten Zeitraum zu speichern oder diese nach Ablauf der jeweiligen Bereitstellungszeit zu löschen. Darüber hinaus behält sich newhome das Recht vor, den Zugang automatisch und fristlos zu sperren sowie die Aufnahmen zu löschen, wenn der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.  

10.3 newhome verwendet technische und betriebliche Sicherungsverfahren, um alle Daten vor Verlust, unsachgemässem Gebrauch, Veränderung oder Vernichtung zu schützen. newhome haftet aber in keiner Form für Verlust, unsachgemässen Gebrauch, Veränderung oder Vernichtung dieser Daten.

10.4 Keine Sicherungsvorrichtung kann die Übertragung gesicherter Daten über das Internet zwischen den Servern und Datenbanken newhome oder beauftragten Drittanbietern und dem Kunden vollständig garantieren.

11 AGB des Kunden werden wegbedungen

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Kunden werden von den Parteien hiermit wegbedungen, selbst wenn der Kunde sich auf eigene AGB bezieht und die newhome es unterlässt, diesen AGB des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

Copyright by newhome


Allgemeine Vertragsbedingungen für die Produktion von 360°-Touren, Videoaufzeichnungen,
Drohnenaufnahmen und Immobilienfotografie vom 06. November 2024.