Am 11.02. führten wir unseren newhome Talk für Immobilienmakler durch rund um die Themen aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt, Veränderungen des Maklerwesens durch Corona sowie wichtige Informationen aus dem Maklerrecht.

Auszug aus den Feedbacks unserer teilnehmenden Zuschauer: „Kompetente Referenten, interessante Thematiken“, „Sehr interaktiv, klar und spannend“ sowie „Experten-Einschätzungen aus verschiedenen Perspektiven“.

Finden Sie hier nochmals alle relevanten Informationen sowie nachstehend die Aufzeichnung mit Fragen der Zuschauer und den Antworten unserer Experten.

Zur Aufzeichnung

Ihre Fragen und die Antworten unserer Experten

Seit September 2019 ist die newhome.ch AG zu 50% im Besitz von 18 Kantonalbanken und zu 50% im Besitz der Next Property AG. Letztere ist Vertreterin einer stetig wachsenden Anzahl von Immobilienunternehmen. Heute haben sich bereits rund 500 der wichtigsten Akteure der Branche Next Property angeschlossen. Weitere Informationen zu newhome finden sich auf der Seite „Wer ist newhome„.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kantonalbanken  haben Besucher die Möglichkeit sich über Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen.

Claude Ginesta: „Die Technologie unterscheidet zwischen „“Interessierten Kaufinteressenten““ und „“Sehr stark interessierten Kaufinteressenten“. Sie erspart uns viele Besichtigung, die mit grösster Wahrscheinlichkeit vergeblich wären. Die Technik kann uns eine Vorselektion abnehmen.“

Antwort von Claude Ginesta ab Min. 54:00

Antwort von Dr. Boris Grell ab Min. 49:56

Dr. Boris Grell: „Die unterzeichnete Reservationsvereinbarung kann ein Hinweis, muss aber kein Hinweis auf die Kaufwilligkeit des Kaufinteressenten sein.  Denn aufgrund der meist ungültig abgeschlossenen Reservationsvereinbarung ist diese für den Kaufinteressenten rechtlich nicht verbindlich und muss von diesem daher nicht zwingend erfüllt werden.

Daher die Empfehlung, dass man im Maklervertrag (nicht in der Reservationsvereinbarung) die Kaufwilligkeit konkret definiert und dies so zur Wahrung der Provisionsforderung gegenüber dem Auftraggeber einsetzen kann.“

Antwort von Dr. Boris Grell ab Min. 51:19

Antworten ab Min. 1:00:05

Sie haben noch weitere Fragen an unsere Experten? Hinterlassen Sie uns diese in den Kommentaren.

Am 04.03.2021 findet ein weiterer newhome Talk für Kaufinteressenten statt. Nehmen Sie auch gerne daran teil. Wir freuen uns auf Sie!

Schauen Sie sich gerne hier nochmals die Aufzeichnungen unserer weiteren Immo Talks an: