Stockwerkeigentum ist und bleibt beliebt. Warum dem so ist, welche Unterschiede es zu anderen Eigentumsformen gibt, welche Rechte und Pflichten Stockwerkeigentümer haben und welche Besonderheiten es bei der Finanzierung gibt, erläuterten unsere Experten aus der Immobilien- und Finanzbranche am vergangenen Immo Talk.
Finden Sie hier nochmals alle relevanten Informationen sowie nachstehend die Aufzeichnung mit Fragen der Zuschauer und den Antworten unserer Experten.
Auszug aus den Feedbacks unserer teilnehmenden Zuschauer:
- „Sehr viele wichtige Tipps.“
- „Die Folien hatten Inhalt. Die Fragerunde war sehr interessant.“
- „Es wurde ein guter „Rundumblick“ erläutert.“
- „Sehr praxisnah.“
Zur Aufzeichnung
Ihre Fragen und die Antworten unserer Experten
Sie haben noch weitere Fragen an unsere Experten? Hinterlassen Sie uns diese in den Kommentaren.
Inwiefern ist man frei in einer Überbauung mit Stockeigentum die Terrasse beliebig zu gestalten? (Grosse Pflanzen/Töpfe, Pergola etc.)
Grundsätzlich sind feste Bauten und äusserliche Veränderungen am Gebäude nur mit der Zustimmung der Gemeinschaft erlaubt. Handelt es sich um mobile Gegenstände, die nicht dauerhaft dort bestehen bleiben, bedarf es keiner Zustimmung. Das Reglement regelt diese Fragestellung häufig.
Frage auch beantwortet im Talk ab Min. 30
Wie wird ein Landstück rund um ein neues Mehrfamilienhaus (MFH) aufgeteilt. Ich denke hier an folgendes. Bei einem Neubau eines MFH in dem wir z.B. die Attika hätten und 2 weitere Wohnungen im EG und UG wären. Das UG kann direkt auf den Garten, die andern haben Balkone und somit keinen eigentlichen Zugang zum Garten. Wie wird ein Landstück rund um ein neues Mehrfamilienhaus (MFH) aufgeteilt.
Hierzu müsste wohl ein Ingenieur oder Bewerter die Liegenschaft prüfen und einen Vorschlag zur Aufteilung ausarbeiten. Da bei der Aufteilung der Liegenschaft mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
Frage auch beantwortet im Talk ab Min. 34
Wer entscheidet welcher Beschluss mehrheitsfähig oder einstimmig sein muss?
Dies ist in der Regel im Reglement geregelt. Weiter sind die Grundlagen im ZGB Art. 647 ff geregelt.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 40:20
Gilt das alles hier Gesagte auch für anderen gemeinsamen Besitz, also Strassenkooperationen, Flurgenossenschaften? Insb Strassenkooperationen, also Wertquoten Beschlüsse, etc.
Grundsätzlich ja. Wobei bei Strassengenossenschaft wohl eher der Perimeter für die Kostenaufteilung entscheidend ist. Hierzu müsste ebenfalls eine Verwaltungsordnung oder ein Reglement vorhanden sein, wo die Beschlussfassung geregelt ist.
Wie sieht das Thema mit dem Erneuerungsfonds aus. Was gilt es bei einem Kauf diesbezüglich zu berücksichtigen?
Lassen sie sich die Höhe und die Regelmässigkeit der eingezahlten Beiträge zeigen. Je nach Alter des Objektes, kann es sinnvoll sein durch eine unparteiische Person bspw. Architekt den Erneuerungsbedarf des Objektes abzuschätzen. Damit sie wissen, ob zukünftig der Fonds für die kommenden Renovationen ausreichen, oder ob noch eigene Mittel eingebracht werden müssen.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 35:25
Wie auf welcher Basis wird die Wertquote berechnet?
Es gibt zwei Ansätze für die Berechnung:
- Die Wertquote wird anhand der Flächenanteile (Nettowohnfläche, Balkon etc. und den Nebenräumen (Kellerraum), als auch weiteren Flächen Sitzplatz etc. unter Berücksichtigung qualitativer Aspekte berechnet. Mit einer entsprechenden Gewichtung der Flächenanteile.
- Die Wertquote wird anhand der Verkaufspreise berechnet
Der Wert aller Einheiten entspricht 100% resp. 1000 Promille. Basierend darauf wird berechnet, wie gross der Anteil der einzelnen Wohnung daran ist. Beide Berechnungsmethoden bringen Vor- und Nachteile.
Darf man bei Gartenwohnungen auf der Rasenfläche die im ausschliesslichen Nutzungsrecht übertragen ist, Gartenboxen aufstellen?
Sofern diese mobil sind und nicht fest mit dem Boden verbunden sind ja. Wobei auch hier das Reglement zuerst geprüft werden muss. Grundsätzlich bedarf eine dauerhafte Änderung des äusseren Erscheinungsbildes die Zustimmung der Gemeinschaft.
An welche Fachperson kann man vor dem Kauf die Prüfung des STWE-Vertrags und der GV-Protokolle als Auftrag vergeben? Kosten?
Es stehen verschiedenste Optionen zur Verfügung. Die eigene Rechtschutzversicherung. Der Hauseigentümerverband oder ein Fachanwalt welcher auf Bau und Immobilienrecht spezialisiert ist (Aufzählung nicht abschliessend). Die Kosten variieren, je nach Anbieter und Umfang des Vertrages.
Kann man ein besehendes EFH in Stockwerkeigentum umwandeln?
Grundsätzlich ja. Es müssen die wirtschaftlichen und abgeschlossenen Einheiten (Wohnungen) definiert sein, damit eine Begründung erfolgen kann.
Tragbarkeitsrechnung mit 5%. Gibt es bei dieser Regelung Spielraum (nach unten) bei den Banken?
Je nach Bank oder Versicherung werden kalkulatorische Zinssätze für die Tragbarkeit zwischen 4.5% bis 6% angewendet.
An wen wird die Reservationszahlung überwiesen?
Dies kommt auf den Reservationsvertrag resp. auch auf die Verkäufer an. Es kann auf ein normales Bankkonto des Verkäufers sein, oder auch ein Sperrkonto bei einer Bank oder einem Notar.
Manchmal ist es schwer, ein bestimmtes Bauteil den gemeinschaftlichen Teilen zuzuordnen oder dem Sonderrecht. Wie geht man vor bzw. welche Regeln gibt es, wenn man sich für eine Zuordnung entscheiden muss?
Wie die Zuordnung eines entsprechenden Bauteils sein muss, gibt es keine klaren Regeln.
Stellen sie sich folgende Fragen bei der Beurteilung:
Wem dient das Bauteil am meisten?
Wer nutzt das Bauteil am meisten?
Muss für dieses Bauteil gemeinsam (Erneuerungsfonds) gespart werden?
Kann ein Benützungsrecht an einem Parkplatz verkauft werden, wenn es keinen Grundbucheintrag gibt?
Ist keine grundbuchrechtliche Begründung vorhanden, ist auch kein Verkauf möglich. Normalerweise sind diese Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit der Stockwerkeinheit eingetragen.
Sind die Fenster und Storen Eigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Ja es handelt sich um Fassadenteile, die ein Allgemeines Gebäudeteil darstellt. Die Unterhaltspflicht dieser Gebäudeteile wird aber oft im Reglement an die Nutzungsberechtigten übertragen.
Ist die Aufteilung eines MFH (aktuell einfache Gesellschaft der Ehepartner) in STWE zum Zweck der vorzeitigen (stückweisen) Übertragung an die Erbberechtigten sinnvoll resp. welche Vor- oder Nachteile resultieren daraus? (z.B. gegenüber Übertragung und Sicherung mittels Wohn-/Nutzungsrecht)
Hierzu müsste der Einzelfall aufgrund der detaillierten Angaben der Liegenschaft abgeklärt werden.
Was passiert mit dem Anteil im Erneuerungsfonds wenn wir unsere StWE verkaufen?
Die einbezahlten Einlagen müssen im Verkaufspreis der Wohnung berücksichtigt werden.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 35:25
Noch eine Präzisierung zur Frage bezüglich Erneuerungsfonds. Wie hoch soll die jährliche Einzahlung in % des Gebäudewerts sein, damit die Erneuerungen jeweils abgedeckt werden könnten. Und was geschieht, wenn der Erneuerungsfonds nicht ausreichend ist und ein Miteigentümer keine Möglichkeit hat seinen Anteil zu leisten?
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in vielen Reglementen eine Äufnung von 1%-2% vom Gebäudeversicherungswertes geregelt ist. Man kann aber aufgrund von jetzigen Erfahrungswerten davon ausgehen, dass dies oft nicht reicht. Sollte der EF zu tief sein und einzelne Stockwerkeigentümer können die Einmaleinlage für die bevorstehende Sanierung aus finanziellen Gründen nicht leisten, bleibt meistens nur noch die Möglichkeit, dass die Sanierung hinausgezögert oder andere Stockwerkeigentümer diesen Anteil übernehmen. Gerade deshalb ist es wichtig frühzeitig den Erneuerungsfonds zu äufnen und Einzahlungen vorzunehmen, damit es nicht zu solchen Überraschungen kommt.
Welche Mehrheit ist erforderlich für den Beschluss einer Renovation, die über den Erneuerungsfonds hinausgeht?
Kommt auf die Art und Weise der Renovation und den Bestimmungen im Reglement an.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 37:15
Welchen (finanziellen, etc. )Risiken ist man als Verwalter einer STOWE ausgesetzt?
Als Verwaltung haftet man im Sinne des einfachen Auftrages gemäss Verwaltungsvertrag. Diesbezüglich hat man die Sorgfaltspflicht und die Wahrung der Interessen der Gemeinschaft.
Betreffend dem Erneuerungsfond, was macht man wenn eine Tiefgaragenhalle vorhanden ist wo theoretisch auch Externe einen Platz kaufen könnte?
Besteht ein Erneuerungsfonds für die Einstellhalle, sind die Einlagen dafür massgebend.
Brauchen mobile Sonnen-Kollektoren auch eine Zustimmung?
Hierzu müsste man die Art und Weise der mobilen Sonnen-Kollektoren genauer prüfen. Wie sehen die mobilen Sonnen-Kollektoren aus. Wo würden diese platziert werden. Im Sinne einer Klärung gegenüber allen Eigentümern würde ich hier die Zustimmung einholen. Vorausgesetzt was im Reglement steht.
Kann ich für eine Mindernutzung von gemeinschaftlichen Teilen, z.B. Liftkosten für STWE im Erdgeschoss wohnend, einen Abzug bei den Unterhaltskosten geltend machen?
Hierzu ist der festgesetzte Kostenverteiler nach Reglement oder wenn nichts geregelt ist die WQ massgebend. Grundsätzlich kann dieser hinterfragt und allenfalls auch mittels GV Beschluss angepasst werden. Beachten Sie aber, dass der Lift auch von der Hauswartung oder Handwerkern genutzt wird, die Arbeiten an den Allgemeinen Bauteilen ausführen, wo sie ebenfalls ein Interesse haben.
Gibt es Richtlinien, auf wieviel Prozent des Gebäudeverkehrswertes der Erneuerungsfonds geäufnet werden sollte? (Unterschiedlich Neubau/älterer Bau)
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in vielen Reglementen eine Äufnung von 1%-2% vom Gebäudeversicherungswertes geregelt ist. Man kann aber aufgrund von jetzigen Erfahrungswerten davon ausgehen, dass dies oft nicht reicht.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 44:17
Betr. Stockwerkversammlung: Wenn jemand der Verwaltung eine Vollmacht gibt und sich nicht explizit zu den Traktanden äussert, kann dann der Verwalter nach seiner Idee die Stimme abgeben. Je nachdem kann er das Resultat durch seine Meinung wesentlich beeinflussen.
Hierzu schlage ich der Verwaltung vor, entweder sich beim Vollmachtgeber zu erkundigen wie er sich zu den einzelnen Traktanden äussern möchte oder wenn keine Vorgaben vorhanden sind, sich der Mehrheit anzuschliessen. Ist keine klare Mehrheit ersichtlich sollte die Enthaltung gewählt werden.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 46
Wie berechnet sich die Wertquote?
Wenn ich eine 3.5 Zimmer Neubau-Wohnung kaufe, darf ich ein extra Zimmer einbauen lassen damit die Wohnung 4.5 Zimmer Wohnung wird?
Der innere Ausbau und die Umgestaltung des Sonderrechts ist erlaubt, sofern die anderen Stockwerkeigentümer nicht beeinträchtigt werden.
Muss man Oelheizung auf Waermepumpe austauschen?
Nein, hierzu muss Liegenschaftsspezifisch die Möglichkeiten prüfen.
Kann ich vor dem Kauf von der Verwaltung einen kurz- und langfristigen Investitionsplan (Heizungsersatz, Isolation, Ladestationen für e-Autos, Photovoltaik) verlangen um ein Gefühl für die Kosten des Erneuerungsfonds erhalten?
Dies kann ein entsprechender Antrag für die GV sein, sodass Verwaltung den offiziellen Auftrag erhält. Wobei die Verwaltung auch proaktiv ein solches Vorgehen vorschlagen kann.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 53
Müssen Aussenteile bei Klima oder Belüftungsanlagen ebenfalls mit der Gemeinschaft abgesprochen werden?
Grundsätzlich ja, es handelt sich um das äussere Erscheinungsbild (Fassade, Allgemeine Gebäudeteile). Vorbehalten bleibt die Regelung im Reglement.
Darf die Wertquote zur Anteil der Stimme bei Entscheide der Hauseigentümerversammlung benützt werden oder gilt ein Besitzer eine Stimme?
Hierzu sind die verschiedenen Arten der Quoren massgebend. Einfaches (Mehrheit Kopfstimmen, Qualifiziertes (Mehrheit Kopfstimmen und WQ) oder Einstimmigkeit.
Hallo zusammen, wir übernehmen eine Wohnung während Garantiefrist (5 Jahre). Ist es sinnvoll, dass der bestehende Eigentümer (Käufer seit Beginn) die Mängel noch eingibt oder besser, wenn wir dies selbst machen? Was hat gegenüber Bauherrschaft allenfalls mehr Kraft? Merci viel Mal.
Ist grundsätzlich nicht entscheidend. Verdeckte Mängel nach der 2-jährigen Garantiefrist sind unmittelbar nach der Feststellung zu melden. Unabhängig wer Eigentümer ist. Weiter ist dies ebenfalls im Kaufvertrag abschliessend zu regeln, welche Mängel allenfalls noch instand gestellt werden müssen.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 49:50
Sind die Rechte und Pflichten der Verwaltung gesetzlich geregelt?
Ja, im Grundsatz ZGB 712 p und q, ist dies geregelt. Die einzelnen Aufgaben werden im Verwaltungsvertrag geregelt.
Frage auch Beantwortet im Talk ab Min. 55
Dürfen Abstimmungen gegen eine Partei durchgeführt werden, die alle besser stellt ausser diese eine Partei. Diese Partei würde in diesem Beispiel dagegen stimmen.
Hier müsste man den Sachverhalt der Abstimmung genauer prüfen, bevor ich diese Frage beantworten kann.
Ich habe eine Frage zu Auszahlungen der GVA an die STWEG (Erneuerungsfonds/Eigentümerkonto) infolge Schadenfallentschädigung Letzthin hatte es gehagelt. Dabei entstanden Sachschäden = Dellen auf mehreren Simsen bei fast allen Miteigentümern + auch Rollläden eines Miteigentümers litten dadurch. Die Schäden wurden der GVA gemeldet + es gab eine Ausschüttung an die STWEG. Die Simse + Rollläden wurden nicht ausgewechselt. Die Verwaltung hat den Betrag in den Erneuerungsfonds gebucht. Bei der Versammlung fragten sie, ob dies io sei. Wir stimmten zu. Ich bin der Meinung, dass die anteiligen Entschädigungen pro Eigentümer an die einzelnen Eigentümerkonti gutgeschrieben werden müssen. Die Verwaltung ist weiterhin der Meinung, dass dies nicht an die einzelnen Eigentümer gutgeschrieben werden müsse, da es fast alle Eigentümer betroffen habe. Sie meinen, die Rollläden bzw Brüstungen gehören zur Gebäudehülle + somit im Eigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Was meinen Sie dazu?
Grundsätzlich stimme ich der Aussage der Verwaltung zu, sofern die Unterhaltspflicht der Rolläden ebenfalls bei der Gemeinschaft liegt. Sollte dies im Reglement anders geregelt sein, sollte der Minderwert für die beschädigten Rolläden an die jeweiligen Stockwerkeigentümer ausbezahlt werden. Die Simse sind in der Regel gemeinschaftlich geregelt, sodass die Entschädigung auch an die gesamte Gemeinschaft erfolgt.
Welche Risiken hat man als Verwalter?
Als Verwaltung haftet man im Sinne des einfachen Auftrages gemäss Verwaltungsvertrag. Diesbezüglich hat man die Sorgfaltspflicht und die Wahrung der Interessen der Gemeinschaft.
Weitere Informationen zu Stockwerkeigentum erhalten Sie in unseren Blogs:
Schauen Sie sich gerne hier nochmals die Aufzeichnungen unserer weiteren Immo Talks an:
- Aufzeichnung Immo Talk Wohneigentumsmarkt Zürich vom 05.09.2024
- Aufzeichnung Immo Talk Ostschweiz vom 25.06.2024
- Aufzeichnung Immo Talk Mietwohnungsmarkt Zürich vom 14.05.2024
- Aufzeichnung Immo Talk Basel vom 05.03.2024
- Aufzeichnung Immo Talk zum Immobilienmarkt 2024 vom 31.01.2024
- Aufzeichnung Immo Talk Bern vom 12.12.2023
- Aufzeichnung Immo Talk Aargau vom 05.12.2023
- Aufzeichnung Immo Talk Graubünden vom 04.10.2023
- Aufzeichnung Immo Talk Zentralschweiz vom 20.09.2023
- Aufzeichnung Immo Talk Ostschweiz vom 27.06.2023
- Aufzeichnung Immo Talk zu Wohneigentum unter aktuellen Marktbedingungen vom 06.10.2022
- Aufzeichnung Immo Talk zu Stockwerkeigentum vom 01.06.2022
- Aufzeichnung Immo Talk zum neuen Datenschutzgesetz und den Auswirkungen auf die Immobilienbranche am 13.04.2022
- Aufzeichnung Immo Talk zu den steuerlichen Aspekten rund um Ihr Eigenheim vom 31.03.2022
- Aufzeichnung Immo Talk zum Immobilienmarkt 2021/22 vom 26.01.2022
- Aufzeichnung newhome Talk zum Immobilienwechsel vom 16.06.2021
- Aufzeichnung newhome Talk für Eigenheimbesitzer vom 05.05.2021
- Aufzeichnung newhome Talk für Kaufinteressenten vom 04.03.2021
- Aufzeichnung newhome Talk für Immobilienmakler vom 11.02.2021
guten Tag
seid 8 Jahren werde ich STWEG alleinstehende 72 jährige Frau von einem Stockwerkeigentümer Paar gepiesackt und gestalkt .
bei fast jeder STWEG Versammlung stellen sie Anträge gegen mich. Haben bis jetzt aber nie Zustimmung erhalten. unter anderem geht es immer wieder um meine Gartengestaltung. laut Reglement dürfen durchaus Sträucher und Bäume gepflanzt werden. es darf nur bestimmte Höhen nicht überschreiten. was und wie es zu gestalten ist , wurde leider nicht definiert. ich habe eine Art Bauerngarten gemischt mit Blumen und Beerensträuchern vor 4 Jahren habe ich, weil ich 2 Bandscheibenvorfälle habe, mobile Gartenboxen, sogenannte Hochbeete aufgestellt. die mit Gemüse und Blumen bepflanzt sind. der Garten ist immer aufgeräumt und gepflegt. Nun fordert die Verwaltung , angeregt durch die besagte Familie, mich auf die mobilen Boxen zu demontieren. ansonsten werden sie eine Firma beauftragen diese abzubauen und ich muss für die Kosten aufkommen.
meine Frage ist das rechtlich? was und wie kann ich dagegen vor gehen. ?
in den 13 Jahren wurde von dieser Familie ca. 5x meine Gartengestaltung bemängelt bei der jährlichen STWeG Versammlung. bis jetzt wurde immer für meine Gestaltung abgestimmt. aber bei der letzten Versammlung wurde auch zum Ausdruck gebracht, das es die anderen nervt immer wieder über die Gartengestaltung zu diskutieren
es gibt 5 Gartenwohnungen 2 haben Rasen ein paar Blumen 2 haben eine Art Bauerngarten, darunter ich 1 hat Englisch gestylten Garten.
besonders schlimm ist es geworden, vor 3 Jahren. da hat das paar in der Tiefgarage mich angegriffen. der Mann stand hinter mir und hat mich bedroht und die Frau kam von vorne und hat mir den Arm verdreht. daraufhin habe ich sie angezeigt. habe schon gedacht an verkaufen, aber es ist gar nicht so einfach. bin einfach nur traurig.
bin dankbar um jede Hilfe.
mit freundlichen Grüssen
Margita Zimmermann
Sehr geehrte Frau Zimmermann
ich habe Ihre Schilderung gelesen und bedauere sehr, dass Sie sich von Ihren Nachbarn wegen Ihrer Gartengestaltung schikaniert fühlen. Ich kann verstehen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohl und frei fühlen möchten und dass Sie Ihre individuellen Vorlieben und Ihre Vorstellung von Bepflanzungen umsetzen möchten. Was das Rechtliche betrifft: Es wäre Aufgabe der Verwaltung zu prüfen, ob Ihre Bepflanzungen in irgendeiner Weise gegen das Reglement oder sonstige Bestimmungen verstossen oder nicht. Wenn dagegen sachlich nichts einzuwenden ist, sollten sich auch die anderen Mitbewohner im Haus daran halten und dies akzeptieren.
Ich möchte Ihnen jedoch auch nahelegen, dass Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn nicht abbrechen oder vermeiden. Im Stockwerkeigentum ist es wichtig, eine gute Nachbarschaft zu pflegen und sich gegenseitig zu respektieren. Das bedeutet nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen oder dass Sie Ihre Meinung nicht äussern dürfen.
Es sind ja sicher nicht alles «Nörgler» und ich hoffe, dass Sie dennoch mit anderen Miteigentümer/innen einen guten Austausch pflegen können. Vielleicht könnten Sie einige Ihrer Nachbarn zu einem Kaffee oder Tee einladen und ihnen erklären, warum Ihnen Ihre individuelle Gartengestaltung so wichtig ist. Vielleicht haben Sie ja auch gemeinsame Interessen oder Hobbys, über die Sie sich austauschen können. Oder vielleicht könnten Sie sich an einem gemeinsamen Projekt beteiligen, wie zum Beispiel der Verschönerung des Eingangs oder der Organisation eines Herbstfests.
Ich bin mir sicher, dass Sie mit etwas Geduld und Offenheit viele nette und verständnisvolle Menschen in Ihrem Haus finden werden, die Ihre Gartengestaltung schätzen oder zumindest tolerieren werden. Ich hoffe, dass Ihnen mein Rat weiterhilft und dass Sie sich bald wieder wohler in Ihrem Zuhause fühlen. Bitte zögern Sie nicht, mich wieder zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen oder Anliegen haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Jürg Zulliger