Rund um das Mietzinsdepot tauchen in der Praxis immer wieder Fragen auf. Oft dauert es lange, bis Mieter nach einem Wohnungswechsel ihr Geld zurückbekommen. Manchmal ist die geforderte Kaution derart hoch, dass Mieterinnen und Mieter den Betrag anderweitig auftreiben müssen. Doch es gibt auch gesetzliche Vorschriften dazu. 

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Fragen und Antworten

Sie dient als Sicherheit für den Vermieter. In der Schweiz haben sich dafür die beiden Begriffe Mietkaution und Mietzinsdepot eingebürgert. Wozu dient die Mietzinskaution? Beispiele: Wenn der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht oder die Miete schuldig bleibt. Der Vermieter bzw. die Verwaltung darf auf das Konto zugreifen, wenn Forderungen offen bleiben (Mietzinsen, Nebenkosten, Schadenersatzforderungen). 

Ja, wenn der Vermieter es verlangt und wenn es so im Mietvertrag steht. Die Höhe des Depots ist im Vertrag geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Mietrecht (Artikel 257e OR). Wichtig ist vor allem noch der Grundsatz, dass die Mietkaution bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten brutto betragen darf. Kostet die Wohnung zum Beispiel 2500 Franken brutto, also maximal 7500 Franken. Für viele Haushalte ist das in der heutigen Zeit ein hoher Betrag, den sie nicht immer flüssig haben. 

Viele Banken und auch Wohnungsverwaltungen empfehlen heute eine Mietkautionsversicherung als Alternative zum Depot in bar. Das hat den Vorteil, dass die Mieterin die Mittel nicht flüssig haben muss. Formell handelt es sich um eine Bürgschaft – eine Versicherungsgesellschaft bürgt dann dafür, dass offene Forderungen bezahlt werden. Es gilt aber die Regel: Sicherheit kostet immer etwas. Für die Mieterinnen und Mieter fallen gewisse administrative Kosten an. Die meisten Anbieter einer Mietkautionsversicherung verrechnen eine jährliche Prämie von etwa drei bis fünf Prozent. 

Das ist ein entscheidender Punkt. Wenn zum Beispiel beim Auszug aus der Wohnung Mängel zu beanstanden sind, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung gewisse Leistungen aus; der Schadenersatz für eine vom Mieter beschädigte Duschwanne oder ein kaputtes Glaskeramikfeld ist dann durch die Versicherung gedeckt. Doch die Mietkautionsversicherung, die in die Bresche springt, ist nicht dasselbe. Sie wird ausbezahlte Leistungen wieder von der Mieterin bzw. dem Mieter zurückfordern. So oder so ist es daher eine Überlegung wert, eine gute Haftpflichtversicherung zu haben. 

Neben der Mietkautionsversicherung haben Sie natürlich die Möglichkeit, bei Privaten ein Darlehen aufzunehmen (bei Verwandten oder Freunden). Wenn Sie das Geld nicht bar aufbringen können, lohnt sich möglicherweise noch die dritte Variante: ein Privatkredit. Am besten vergleichen Sie dazu die Geschäftsbedingungen und natürlich den Zins für den Privatkredit. Da ja wie erwähnt auch eine Mietkautionsversicherung eine Prämie kostet, ist der Privatkredit vielleicht eine attraktive Alternative. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine gute Bonität nachweisen und den Kredit nicht allzu lange benötigen. 

Nach dem Gesetz muss der Vermieter den Betrag auf ein Konto oder ein Depot bei einer Bank einzahlen, das auf den Namen des Mieters lautet. Formell «gehört» das Geld also weiterhin dem Mieter. Für die Dauer des Mietverhältnisses ist das Depot für beide Seiten gesperrt. In der Praxis bestimmt meist die Verwaltung, bei welcher Bank bzw. auf welches Sperrkonto das Geld deponiert wird. Die Mieterinnen und Mieter erhalten jährlich einen Kontoauszug: Aus diesem gehen Zinsen und Gebühren hervor, die je nach Bank unterschiedlich sind. Konsumentenschützer und der Mieterinnenverband warnen vor teils hohen Gebühren. Das Bundesgericht hat in einem Streitfall entschieden, dass Gebühren bis zu 50 Franken pro Jahr erlaubt sind. Vorsicht: Das Geld sollte nicht auf dem privaten Konto des Vermieters landen. Im Konkursfall wäre die Mietkaution verloren. Als Mieter sollten Sie daher Unterlagen verlangen, um die korrekte Einzahlung auf ein Sperrkonto einer Bank zu prüfen. 

Die Banken machen dazu keine offiziellen Angaben; die Konditionen und auch die Bedingungen für ein Mietzinsdepot sind unterschiedlich. Aber eines ist klar: Wenn Sie irgendein Konto oder ein Mietkautionskonto eröffnen – Zinsen gibt es heute praktisch keine. Einige Banken behalten sich sogar vor, allenfalls negative Zinsen einzuführen. Für manche Leute ist diese Information ein Anlass, stattdessen eine Mietkautionsversicherung in Betracht zu ziehen. 

Wenn nach der Wohnungsrückgabe die Finanzen und allfällige Forderungen geklärt bzw. bezahlt sind, muss der Vermieter die Kaution freigeben. Dazu unterzeichnet der Vermieter ein entsprechendes BankformularUm das Geld freizugeben, müssen immer beide Seiten einverstanden sein. Wenn keine Forderungen offen sind, zahlen viele professionelle Verwaltungen das Geld meist innerhalb von etwa einem Monat zurück. Für viele Mieterinnen und Mieter ist es wichtig, ihr Geld rasch wiederzusehen – denn meist müssen sie ja bei der neuen Wohnung auch wieder eine Sicherheit hinterlegen. 

Wenn Sie die kleineren Forderungen bezahlt haben und Mängel behoben sind, sollten Sie handeln. Am besten senden Sie der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief und bitten sie, das Mietzinsdepot freizugeben. Wenn sich trotzdem nichts bewegt: Sie haben die Möglichkeit, den Streitfall an die lokale Schlichtungsstelle zu bringen. Die zweite, unangenehmere Variante: Sie warten, bis ein Jahr verstrichen ist. Ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss Ihnen die Bank die Kaution auch ohne Zustimmung des Vermieters zurückerstatten. Das gilt allerdings nur dann, wenn dieser keine rechtlichen Schritte gegen Sie als Mieter eingeleitet hat. Die Bank verlangt dazu meist das Protokoll der Wohnungsübergabe und allenfalls das Kündigungsschreiben. Die Praxis ist aber unterschiedlich: Falls es zu lange dauert und sich die Bank sehr bürokratisch verhält, können Sie sich juristisch beraten lassen und sich ebenfalls an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. 

Tipp: Wenn alles geregelt ist und keine Forderungen offen sind, können Sie schon bei der Wohnungsübergabe alles in die Wege leiten. Das ganze Verfahren beschleunigt sich, wenn der Vermieter bereits dann einen Saldierungsauftrag zuhanden der Bank unterzeichnet. 

Links 

Lesen Sie auch unseren Blog zum Thema Schlichtungsstelle in der Schweiz „Streit in Mietsachen? Die Schlichtungsstelle vermittelt“ sowie weitere unserer Artikel rund ums Mietrecht.

Informationen Mieterverband: 

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/depot-kautionsversicherung.html