Die E-Mobilität gilt wohl weltweit als eine der spannendsten und aussichtsreichsten Branchen. Die Zahl neu zugelassener Elektroautos steigt rasant, in ganz Europa, in der Schweiz oder auch in China. Viele Gebäude müssen aber erst noch mit Ladegeräten nachgerüstet werden. Wir zeigen, was bei Mietwohnungen oder im Stockwerkeigentum gilt.
- Mehrheit will Elektroauto
- Was gilt im Stockwerkeigentum?
- Ladestationen: Die Rechte der Mieterinnen und Mieter
- FAQ’s zu Ladestationen und E-Mobilität
Bereits 2020 erwies sich die Elektromobilität als «Überflieger». Die in der Schweiz neu zugelassenen rein batteriebetriebenen Elektroautos legten in einem Jahr um über 50 Prozent zu. Der Absatz der Plug-In Hybriden verzeichnete gar einen unglaublichen Zuwachs von 237 Prozent. Die grossen Konzerne wie Tesla oder VW richten die Produktion nach dem neuen Trend aus. Sie werden wohl bereits 2022 je die Marke von einer Million neu produzierter Elektromobile überschreiten.
Mehrheit will Elektroauto
Da kommt also nicht nur die Industrie in die Gänge. Es sind auch die Nutzer, die in grosser Zahl auf die neue Technologie setzen: Nach einer TCS-Umfrage vom Herbst 2020 will bereits eine Mehrheit nicht mehr mit Benzinern und Dieseltechnologie unterwegs sein. 56 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer, so die Umfrage, werden in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich oder zumindest wahrscheinlich auf ein neues, umweltfreundliches Elektroauto setzen.
Wer am Morgen mit einer vollgeladenen Batterie startet, hat einen beträchtlichen Radius. «Nie mehr tanken!», werben die Hersteller der E-Autos. Aber regelmässiges Laden der Batterie ist dennoch unverzichtbar. Die Ladeleistung konventioneller Haushaltssteckdosen wäre unzureichend. Bei einem 100-kW-Akku (Modell Tesla) würde das Aufladen so über 40 Stunden benötigen!
Natürlich finden sich immer mehr öffentliche Ladestationen. Doch für die meisten Nutzer gilt: Ideal wäre es, wenn sie zuhause eine fix installierte Ladestation hätten, im Fachjargon «Wallbox» genannt.
Was gilt im Stockwerkeigentum?
Im Stockwerkeigentum lohnt es sich, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Eine Eigentümergemeinschaft kommt nicht umhin, das Thema gemeinsam anzugehen. Im Vorfeld ist es Sache der Verwaltung oder allenfalls eines technischen Delegierten der Miteigentümer, grundsätzliche Fragen rund ums Laden zu klären:
- technische Fragen zur erforderlichen Ladeleistung und zum bestehenden Hausanschluss,
- die Kosten und Kostenverteilung,
- die künftige Verrechnung fürs Laden,
- die dazu erforderlichen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
Es zahlt sich aus, ein längerfristiges Gesamtkonzept zu erarbeiten. Meist geht es ja nicht um ein einzelnes Elektroauto. Schon bald wird eine grössere Zahl von Fahrzeugen eine solche Ladestation benötigen. In vielen bestehenden Gebäuden sind die Hausanschlüsse des Elektrizitätswerks wohl nur für beschränkte Lasten ausgelegt. Wer dann später auch noch eine Ladestation für seinen Tesla, einen Audi e-tron oder ein anderes Elektrofahrzeug benötigt, hat Pech gehabt. Denn eine ältere Hausanlage kann schnell überlastet sein, sobald mehrere Anwohner eine Ladestation nutzen wollen.
Stockwerkeigentümern sind die Regeln zur Beschlussfassung meist bekannt: Abhängig davon, ob eine Massnahme oder ein Umbau als notwendig, nützlich oder luxuriös gilt, braucht es andere Stimmenmehrheiten. Nach dem Stand heute würden wohl die meisten Juristen sagen: Das Nachrüsten mit Ladestationen im Stockwerkeigentum gilt als nützliche, aber nicht als notwendige bauliche Massnahme.
Das heisst: Die Mehrheit der an der Versammlung anwesenden bzw. vertretenen Stockwerkeigentümer müssen Ja stimmen (plus Mehrheit der Wertquoten). Massgeblich sind die Mehrheiten nach dem Gesetz und dem Reglement der Eigentümergemeinschaft.
Ladestationen: Die Rechte der Mieterinnen und Mieter
Nach anderen Spielregeln läuft es im Mietrecht. Nehmen wir an, eine Mieterin bittet die Verwaltung, die Tiefgarage mit Ladestationen auszustatten. Wie ist die Rechtslage? Auch wenn es einem globalen Trend entspricht und dem Umweltschutz dient – Ladestationen für Elektrofahrzeuge gelten nach Mietrecht nicht als technische Ausstattung, die zwingend vorausgesetzt werden kann. Die Mieterin oder der Mieter muss also die Verwaltung ersuchen, die Ladestationen einzurichten und alle nötigen Schritte vorzunehmen (Planung, Einrichtung der Infrastruktur, Verrechnung, Lastenmanagement etc.).
Die Mieterin ist nicht berechtigt, von sich aus eine Wallbox in Auftrag zu geben. Oder dann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Verwaltung bzw. des Hauseigentümers ( Art. 260a OR).
Es gibt aber gute Argumente, die die Mieterin ins Feld führen kann: Fortschrittliche Bauherrschaften planen bei Neubauten bereits Ladestationen ein. Ob Neu- oder Altbau: Auch viele künftige Mieterinnen und Mieter werden den Anschluss für das Elektrofahrzeug zu schätzen wissen.
FAQ’s zu Ladestationen und E-Mobilität
Was kostet die Nachrüstung mit einer Ladestation bzw. Wallbox?
Die Kosten variieren je nach Zahl der Anschlüsse und Ladekabel, je nach Gebäude und der vorhandenen Infrastruktur. Eine Sprecherin des Zürcher Unternehmens EKZ sagt: «Die Grössenordnung liegt bei etwa 2700 CHF bis 3300 CHF pro Ladestation.» Die meisten anderen Elektrizitätswerke nennen ähnliche Zahlen.
Braucht es eine Baubewilligung?
Soweit nur die Verkabelungen und elektrischen Installationen betroffen sind: nein. Der Elektroinstallateur, der eine Wallbox installiert, muss dies aber dem Netzbetreiber melden.
Was ist ein intelligentes Ladesystem?
Ein konzessionierter Elektriker sollte vorgängig prüfen, ob der schon bestehende Hausanschluss genügend gross dimensioniert ist und genug Stromleistung liefert (kW bzw. kWh).
Während sich der Betrieb für zwei oder drei Elektrofahrzeuge oft noch relativ einfach organisieren lässt, wird es bei einer grösseren Zahl von Fahrzeugen schon schwieriger. Kommt dazu: Die meisten kehren abends von der Arbeit zurück und möchten am anderen Morgen mit einem frisch aufgeladenen Akku des Wagens losfahren – ebenfalls mehr oder weniger zur gleichen Zeit. Die Ladeleistung im Tagesverlauf schwankt somit enorm. Ein intelligentes Ladesystem bildet gewisse Warteschleifen und sorgt dafür, dass der Strom im ganzen Gebäude sinnvoll verteilt wird. Das Lastenmanagement ist wichtig, um eine Überlastung der Komponenten zu vermeiden.
«Intelligente» Ladestationen bieten noch wesentlich mehr: Detaillierte Daten zum Laden, Steuerung über eine App am Handy, Einbindung in ein Smart Home System – lassen Sie sich dazu beraten.
Wer ist der richtige Partner für die Nachrüstung mit Ladestationen?
Die meisten Energieunternehmen und Elektrizitätswerke investieren ebenfalls in die Zukunft mit E-Mobilität. Die meisten haben entsprechende Angebote und bieten Hauseigentümern Beratungen an. Eigentümer mit komplexeren Vorhaben – etwa für ein Gesamtkonzept rund um erneuerbare Energie, Photovoltaik, Heizung, Lastenmanagement etc. – sollten einen spezialisierten Ingenieur oder Elektroplaner beiziehen.
Bringt eine eigene Photovoltaik-Anlage genügend Ladeleistung?
Das ist natürlich der Traum vieler Leute, die die ganze Installation am Haus konsequent auf erneuerbare Energie umrüsten wollen. Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings erweist sich die Praxis als knifflig: Wie viele Panels, mit welcher Fläche und wie viele Stunden Sonnenschein braucht es, um ausreichend Ladeleistung verfügbar zu machen? Würden PV-Panels auf dem Carport des E-Autos genügend Ladeleistung liefern?
Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften sollten diese Berechnungen einem Profi überlassen. Das hängt auch davon ab, was vom Ladegerät abgesehen sonst noch alles benötigt wird (Heizung, Haushaltstrom, Warmwasserboiler, Haushaltgeräte). Um im Sinne
Danke für diesen interessanten und brandaktuellen Beitrag, Herr Zulliger.
Eine fundamentale Fehlüberlegung liegt wie meistens dahinter. Über zwei Jahre E-Auto Erfahrung zeigen mir: 23 Stunden steht ein Auto in der Regel auf Parkplätzen, meistens Zuhause und beim Arbeitgeber. Mit 2.3 kWh Haushaltsstrom können über Nacht etwa 100 km nachgeladen werden. Bei 15000 km pro Jahr werden pro Tag im Schnitt jedoch nur 40 km gefahren. In Kombination mit je nach Auto 150 – 400 km Akku-Reichweite kann ich über 95% der Ladungen via eine CEE Steckdose und meinen Haushaltsstrom laden, was 1 – 2 x pro Woche erfolgt. Für schnellere Ladungen installiert man bei MFH idealerweise einzelne Stationen, welche geteilt und nur für je ca. 4 – 6 Std. benötigt werden. Externe Schnellladestationen sind die dritte Option, vor allem auf weiten Strecken wichtig. Dann lade ich in 30 Min. von 20 auf 80%.
Somit brauchen wir keine teuren e-Ladestationen auf jedem privaten und beruflichen Parkplatz, kein Last-Management und die vorhandene Strom-Versorgung der Häuser reicht noch über viele Jahre gut aus, da über LED-Lampen und effiziente Geräte viel eingespart wird.
Guten Tag Herr Willimann
Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis und das Interesse für unseren Beitrag! Wichtig zu wissen, dass im Alltag (Kurzstrecken fürs Pendeln) der Ladebedarf tatsächlich gering ist. Ob es sinnvoll ist, ein Elektroauto über die normale Haushaltssteckdose (Typ T13) zu laden, können wir fachlich nicht beurteilen.
Auf dem Internet und bei den Herstellern finden sich mehrere Hinweise, dass
a) dies mit einer sehr langen Ladezeit verbunden ist.
b) ein Sicherheitsrisiko darstellt, da Haushaltsteckdosen nicht für mehrstündigen Dauerbetrieb mit hohen Strömen ausgelegt sind (Brandgefahr).
Wissen Sie dazu genaueres?
Im Allgemeinen würden wir empfehlen, einen kompetenten Elektroinstallateur zu kontaktieren.
Danke für Ihr schnelles Feedback, Herr Zulliger.
Es ist richtig und wichtig, von einem Elektro-Installateur eine CEE Industrie-Steckdose instalieren zu lassen, gleich 3-phasig mit der Möglichkeit, bei Bedarf auch eine E-Ladestation mit 11 kWh zu installieren. Wie geschrieben reichen aber im Alltag auch 2.3 kWh, integriert in die CEE Dose und daher auch geeignet und sicher, gem. Elektro-Installateur.
Mich würde interessieren, wer in einem MFH – indem 1 oder 2 Mieter ein Elektroauto fahren – und einen solchen Anschluss wünschen, die Installationskosten bezahlt. Die Stromkosten werden dem Mieter über einen Zähler belastet. Und das andere?
Guten Tag Frau Ineichen
Danke für Ihren Hinweis und die Frage.
Das ist ein gutes Stichwort. Zumindest im Moment sind solche Ladestationen nicht etwas, dass Mieterinnen und Mieter zwingend voraussetzen können. Das heisst: Der Vermieter kann entscheiden, ob er diese Investition tätigen will oder nicht.
Wie Sie schreiben muss der Mieter die Stromkosten fürs Laden bezahlen. Die Kosten der Installation: Soweit dies eine Wertvermehrung darstellt, kann die Miete grundsätzlich angepasst werden (wie sonst im Mietrecht, Anteil Wertvermehrung, Amortisation der Installation nach Lebensdauer).
Guten Morgen Herr Zulliger und Herr Willimann
Wir fahren seit 12 Jahren elektrisch und es ist genau wie Herr Wilimann schreibt: 2.3kW (nicht kWh, sorry) reichen meistens für den täglichen Betrieb. Die T13 Dosen sind grundsätzlich nicht geeignet, es gibt aber einige, die qualitativ gut sind und das aushalten. Trotzdem muss immer geprüft werden, ob die Dose/Stecker-Verbindung nicht mehr als handwarm wird. Viele unserer Bekannten, die wir zum Elektroautofahren motiviert haben, haben so begonnen und die Leistung reichte immer. Bleibt es bei dieser Art zu laden, sollte eine CEE16/1 oder eben je nach Fähigkeiten des Autos eine CEE16/3 installiert werden, da diese für hohe Dauerströme ausgelegt sind. Diese Kosten sind niedrig. Bei einer Wallbox werden oft Preise von bis 4000.– angegeben. Dies dürfte nur anfallen, wenn eine ausserordentlich komplexe Kabelführung und Anschlussvariante zum Zuge kommt.
Mit freundlichen Grüssen
C. Welte
Guten Tag Herr Welte, guten Tag Herr Willimann
Vielen Dank. Es freut uns sehr, dass Sie sich an dieser Diskussion beteiligen. Ihre Erfahrungen aus der Praxis rund um Ladestationen und Elektrofahrzeuge sind für unser Publikum sehr wertvoll und lehrreich.
Spannender Bericht und sehr nützlich, für E-Auto Besitzer. Meine Freundin hat sich bereits darüber in einer Garage in St. Gallen informiert und hat ebenfalls interessante Informationen erhalten…
Guten Tag
Vielen Dank für Ihr positives Feedback auf unseren Artikel.
Freundliche Grüsse
Ihr newhome Team
Spannende Angelegenheit. Ich bin aktuell in einer eher komplizierten Situation. Ich habe ein eAuto und mein Vermieter hat nun eine Wallbox montieren lassen. Jetzt will er jedoch über die Parkplatzmiete UND einen erhöhten Stromtarif die Wallbox doppelt amortisieren. Wir überlegen uns deshalb, ob wir die Station einfach wieder plombieren lassen. Ich finde es nicht okay, wenn die Ladung zuhause mind. genau so viel kostet wie an einer öffentlichen Ladestelle.
Guten Tag Christoph
Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis. Wir werden gerne prüfen, einen weiteren Beitrag bzw. Blog dazu zu publizieren. Vor allem auch zu den Kosten. Welche Tarife oder «Amortisationen» tatsächlich zu hoch sind, können wir aber nicht beurteilen. Auch juristisch gesehen gibt es dazu noch wenige Fälle oder Anhaltspunkte.
Über die Tendenz, mehr Nebenkosten auszulagern, haben wir hier in einem anderen Beitrag berichtet.
https://www.newhome.ch/blog/de/mieten/nebenkosten-was-muss-ich-zahlen-und-was-nicht/
Freundliche Grüsse
newhome.ch
Wir sind bei unserer MEG gerade daran, uns zum Thema schön zu streiten. Einerseits besteht für mich kein dringender Grund zum Einbau einer Anlage, welche für ein paar wenige wichtig ist, andererseits werden die Kosten über die Wertquote verteilt, was uns voll trifft. Aus diesem Grund stelle ich mich auf den Standpunkt, dass der Einbau lediglich der Bequemlichkeit dient (schliesslich habe ich auch keine Tanksäule direkt neben meinen Parkplätzen) und somit der Einstimmigkeit bedarf.
Guten Tag Herr Balzer
Vielen Dank für Ihre Frage zu einem sehr aktuellen Thema. – Ob die Installation einer Wall-Box und das Lastmanagement als notwendige, nützliche oder luxuriöse Massnahmen gelten, wird sich wohl im Lauf der Zeit noch verändern. Im Moment würde es wohl kaum als notwendige bauliche Massnahme eingestuft werden. Die meisten Juristinnen und Juristen vertreten die Auffassung, dass das Nachrüsten von Ladestationen im Stockwerkeigentum als nützliche Massnahme gilt.
Welches Stimmenmehr notwendig ist, ist kompliziert. Das hängt auch davon ab, wie es im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft geregelt ist. Allgemein gesagt: Nützlichen baulichen Massnahmen müssen die Mehrheit der Eigentümer nach Köpfen sowie die Mehrheit der Wertquoten zustimmen. – Es ist ratsam beim Nachrüsten von Ladestationen ein Konzept auszuarbeiten und sich auch die Finanzierung genau zu überlegen.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
newhome.ch
Danke, Herr Zulliger
In unserem Reglement wird nur zwischen „wertvermehrend / Steigerung der Wirtschaftlichkeit“ einerseits und eben „der Verschönerung der Sache oder der Bequemlichkeit dienend“. Und da liegt die Krux; aus meiner Warte ist der Aspekt wertvermehrend nicht gegeben, nur weil eine Ladestation in der AEH ist, wird eine Attikawohnung an bester Lage sich wohl nicht besser verkaufen. Es dient vor allem der Bequemlichkeit (einiger weniger), letztlich kann man zwei Minuten von hier sein e-Gefährt laden gehen, so, wie auch ich an die Tankstelle fahren muss, um meine Fahrzeuge zu tanken. Was meinen Sie dazu?
Beste Grüsse
Peter Balzer
Guten Tag Herr Balzer
Wie angetönt ist das Thema im Fluss. SIA Normen und gewisse Standards gehen in die Richtung, dass künftig viele Gebäude mit Ladestationen für E-Autos ausgestattet werden. Aber eine absolut zwingende Voraussetzung ist dies meines Wissens weder im Bereich Miete noch im Bereich Stockwerkeigentum.
Ich würde es daher als „nützliche“ Massnahme einschätzen. Damit müsste ein Quorum gelten analog wie etwa für den Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Erdsonde, die energetische Sanierung der Fassade. Wenn bei Ihnen konkret dazu eine Abstimmung ansteht, würde ich mich durch den Verwalter informieren lassen. Es muss ja im Voraus klar sein, worüber genau abgestimmt wird (zu welchen Kosten?) und welches Stimmenmehr erforderlich ist.
Zu prüfen wären allenfalls Ladestationen im Contracting, weil dann die Finanzierung der ganzen Anlage nicht durch die gesamte Miteigentümergemeinschaft getragen werden muss. – Ich hoffe, Ihnen damit einen Anhaltspunkt geben zu können. Weitere Details müssten Sie mit der Verwaltung und einem Installateur klären (für die technischen Fragen).
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wie sieht das rechtlich mit der Bezahlung der Stromkosten aus. Wenn ich jetzt keine Wallbox installiere und das per normaler Steckdose mache, darf ich das dann? Ich nehme mal an ich müsste für den konsumierten Strom extra zahlen, gibt es da bestimmte Messgeräte oder ähnliches ohne Wallbox?
Guten Tag Luca
Das sollten Sie mit Ihrer Hausverwaltung klären. Wenn die Kosten für die benötigte Infrastruktur über die ganze Mieterschaft oder die Miteigentümer/innen verteilt werden, sollte dies gut tragbar sein.
Ausserdem könnten dann alle Personen und Mitbewohner in Haus davon profitieren.
Sicherheitsgründe und das Problem der korrekten Abrechnung sprechen dagegen, auf eine Wall-Box zu verzichten.
https://www.simplee-energy.ch/infos-rund-um-elektromobilitaet-und-lademanagement/2019/7/17/12-grnde-warum-man-elektroautos-nicht-an-normalen-steckdosen-laden-sollte
Guten Abend
Mich würde interessieren folgende Situation: Kann der aktuelle Energie Anbieter im meinem Dorf bestimmen, welche Wallbox ich kaufen muss, um zu kommunizieren beim Last-Strom-Verfahren?
Ich wohne im Stockwerk und in der ganzen Garage, welche zirka 150 PW hat, ist ein Lastmanagement verlegt.
Guten Tag Herr Dupovaz
Ich würde den Installateur fragen. Es ist wohl schon so, dass die verschiedenen Elemente zusammenpassen müssen. Da es sowieso einen Installateur und eine offizielle Anmeldung braucht, würde ich mich durch diesen Fachmann beraten lassen, was für Sie die beste Lösung ist.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich fahre seit bald sieben Jahren ein PHEV Fahrzeug (Benzin(Elektro) und lade über die dem Auto mitgelieferte Ladestation (max. 1,9 kW). Im Auto kann ich die Stromstärke festlegen. Da immer auf „Gering“ eingestellt ist, wird auch die normale 230 Volt Steckdose nicht warm. Dort ist ein kleiner Stromzähler dazwischen geschaltet. Nach jedem Laden notiere ich die bezogenen KWh und rechne mit der Verwaltung ab (Stockwerkeigentum). Alle Eigentümer sind mit diesem Vorgehen einverstanden.
Nun haben wir als Stockwerkeigentümer beschlossen, die Tiefgarage (14 Plätze)n zu elektrifizieren. Vom Elektrizitätswerk haben wir Offerten. Nun meine Frage:
Könnte man mit den entsprechenden Vorgaben (Lastmanagemenet, FI-Schalter, etc. ) von jedem Haushaltzähler ein Kabel zu einem Wandkasten in der Garage ziehen. Wer dann sein Auto elektrisch betreiben will, gibt dem EW den Auftrag von diesem Garagekasten her ein 400 Volt-Kabel zu seinem Autoabstellplatz zu führen. Dort kann der Eigentümer dann „seine eigene“ (nach Wahl) Wallbox einrichten lassen für sein E-Auto. Damit würde der bezogene Strom am eigenen Haushaltzähler verrechnet. Dadurch könnten die teilweise exorbitanten Verwaltungskosten von Wallboxanbietern verhindert werden.
Danke für eine baldige Einschätzung meiner Idee.
Guten Tag Herr Ambühl
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es unmöglich, dass wir dies konkret beantworten können. Wir stellen immer wieder fest, dass dieses Thema rechtlich und technisch höchst komplex ist! Möglicherweise gibt es hier im Blog noch weitere Kommentare, die dazu hilfreich sind.
Ich würde empfehlen, dass sich die zuständige Verwaltung darum kümmert; sie hat ja den Auftrag, die Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung umzusetzen. Höchstens sehr allgemein lässt sich festhalten:
– es müssen technische Anforderungen erfüllt sein (Anforderungen des Stromunternehmens, Abnahme durch Fachperson etc.)
– die Nachrüstung sollte skalierbar sein, da ja E-Autos in Zukunft häufiger werden
– wenn Leitungen quer durchs Haus gezogen werden, geht das wohl nur mit den entsprechenden Zustimmungen der Eigentümer und der Gemeinschaft.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag
Ich bin Mieter einer Mietwohnung mit Garagenplatz. Vor etwa 4 Jahren habe ich mit Zustimmung der Verwaltung eine Ladestation installiert. Es wurde nichts Schriftliches vereinbart, nur per E-Mail wurde die Bedingung genannt, dass ich die Ladestation entfernen muss, falls ein Nachmieter sie nicht übernimmt.
Erst im Nachhinein wurde ich vom zuständigen Energiewerk darauf hingewiesen, dass bei „weiteren/zusätzlichen“ Ladestationen ein Lastmanagementsystem erforderlich ist. Das meine Installation danach nicht mehr zu gebrauchen ist, davon war nicht die Rede.
Jetzt, 4 Jahre später, plant die Verwaltung eine allgemeine Lösung mit einem Lastmanagementsystem und proprietären Wallboxen einzuführen. Mir wurde mitgeteilt, dass meine bestehende Installation nicht an die neue Lösung angeschlossen werden kann und ich sie daher entfernen muss. Eine Anbindung an die neue Lösung müsste ich wieder selbst übernehmen. (Kosten sogar höher als die erste Installation obwohl nur Ladestation)
Wie ist Ihre Meinung dazu? Muss ich dies akzeptieren?
Freundliche Grüsse
Guten Tag Fabio
Vielen Dank für diese sehr interessante Schilderung! Ich denke es ist ein interessanter Fall und betrifft heute viele Mieter/innen und auch Stockwerkeigentümer. Man sollte im Voraus Klarheit haben und eine Planung machen, wie die Umrüstung und das Lastenmanagement organisiert werden können. Sonst kann es vorkommen, dass erste Auslagen quasi in den Sand gesetzt sind. Das liegt m.E. in der Verantwortung der Verwaltung.
Ob Sie tatsächlich Ansprüche auf Kostenrückerstattung haben: Das können wir hier im Blog juristisch nicht beurteilen. Dies wäre wohl nur aufgrund sämtlicher Unterlagen, Verträge, Abmachungen etc. möglich; dazu müssten Sie einen Juristen / eine Juristin konsultieren. Wir können höchstens vermuten, dass Sie ohne schriftliche Zusicherung für eine Kostenbeteiligung durch den Vermieter wenig Konkretes in der Hand haben.
Ich hoffe, dass Sie eine für Sie akzeptable Lösung finden und dann die ganze Technik auf den neusten Stand gebracht werden kann.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Guten Tag
Gibt es schon ‚intelligente‘ Lösungen im Zusammenhang mit PV Anlagen, die berücksichtigen, dass etliche Fahrzeuge tagsüber geladen werden könnten. Es wird meistens nur von der „Aufladung über Nacht“ gesprochen. Ich erachte hier ein recht grosses Potential um den Strom der PV Anlage vor Ort zu nutzen und so die Belastung der Netzinfrastruktur (un die damit verbundenen Verluste) zu reduzieren. Mit eine dynamischen Preismodell könnte so ein zusätzlicher Anreiz, um die Eigenverbrauchsquote zu steigern, gesetzt werden. Was meinen sie dazu?
Guten Tag Herr Maurer
Vielen Dank für diesen Hinweis. Soweit wir informiert sind, ist das tatsächlich möglich und auch sinnvoll. Immer mehr Gebäude verfügen über eine eigene PV-Anlage, und der Strom vom eigenen Dach ist sehr günstig. Es braucht aber ein intelligentes Lademanagement und allenfalls einen Batteriespeicher (wenn es bewölkt ist oder in der Nacht ist ja kein PV-Strom verfügbar). Sie finden auf dem Internet und bei Energieunternehmen, Installateuren etc. eine Fülle an Informationen dazu.
(smarte Ladestationen, Home Energy etc.).
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Als Miteigentümer eines Einstellplatzes in einer grossen Halle blockiert eine geringe Kopfmehrheit (pro Einheit!) der Stockwerkeigentümer, die auch die Mehrheit an Quoten hat, die Installation eines Lastenmanagements seit längerer Zeit. Damit sind E-Autos praktisch ausgeschlossen, obwohl eine zunehmende Anzahl Miteigentümer/Mieter ein E-Auto kaufen will. Wenn diese Situation anhält, dann wird die Neuvermietung/Kauf eines E-Autos blockiert, d.h. es muss abgewartet werden bis die Ewiggestrigen gestorben sind oder ihre Einheit verkaufen. Die Neuvermietung wird schwieriger, da kein E-Anschluss geboten werden kann. Solange ein Lastenmanagement nur als nützliche und nicht als notwendige Massnahme qualifiziert wird, wird sich nichts ändern, da es zwei blockierende Eigentümer gibt, welche die Mehrheit von Wohnungen besitzt (gemäss Reglement 1 Kopfstimme pro Wohnung) und auch die Quotenmehrheit.
Wäre es eine Lösung, dass die Minderheit das Lastenmanagement vorfinanziert und sich dann jene, die sich im Laufe der Zeit anschliessen möchten, einkaufen? Oder wie könnte die Blockade durch die zwei Ewiggestrigen gelöst werden?
Ihre Meinung, Herr Zulliger, würde mich interessieren. Vielen Dank dafür.
Guten Tag Herr Graf
Das ist ein sehr interessanter Fall, vielen Dank für Ihren Input. Es gibt immer wieder Leute, die gegen Änderungen sind (gegen Nachrüstungen, Verbesserungen, Renovationen). Das wird sich nicht aus der Welt schaffen lassen. Möglicherweise haben die Gegner von E-Ladestationen auch etwas in der Hand, weil ja die Kabel und Installationen gemeinschaftliche Gebäudeteile tangieren oder durchqueren. – Dazu wissen wir leider auch kein Patentrezept. An Ihrer Stelle würde ich mich durch einen Juristen / Juristin, welche auf Stockwerkeigentum spezialisiert ist, beraten lassen. Die Rechtsgrundlagen und auch die Auslegung ist komplex. Oder Sie wenden sich an eine andere Stelle oder sonstige Rechtsberatung (Beobachter, HEV, Schweizer Stockwerkeigentümerverband etc.)
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Vielen Dank, Herr Zulliger, für Ihre Meinungsäusserung. Sie bestätigen die schlechten Aussichten und meine Konklusion, dass ein Gericht gefunden wird, welches E-Grundlastenmanagements im StWE als notwendige bauliche Massnahme einstuft. Dies schätze ich als gering ein, da bleibt ein hohes Prozessrisiko. Und selbst dann bestimmt ja die Kopfmehrheit (pro Platz).
Also, schlechte Aussichten. Bleibt nur noch zu hoffen, dass der öffentliche Druck die Rechtslage ändern wird. Und das werde ich wohl nicht mehr erleben.
Beste Grüsse
Daniel Graf