Die E-Mobilität gilt wohl weltweit als eine der spannendsten und aussichtsreichsten Branchen. Die Zahl neu zugelassener Elektroautos steigt rasant, in ganz Europa, in der Schweiz oder auch in China. Viele Gebäude müssen aber erst noch mit Ladegeräten nachgerüstet werden. Wir zeigen, was bei Mietwohnungen oder im Stockwerkeigentum gilt. 

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Bereits 2020 erwies sich die Elektromobilität als «Überflieger». Die in der Schweiz neu zugelassenen rein batteriebetriebenen Elektroautos legten in einem Jahr um über 50 Prozent zu. Der Absatz der Plug-In Hybriden verzeichnete gar einen unglaublichen Zuwachs von 237 Prozent. Die grossen Konzerne wie Tesla oder VW richten die Produktion nach dem neuen Trend aus. Sie werden wohl bereits 2022 je die Marke von einer Million neu produzierter Elektromobile überschreiten.  

Mehrheit will Elektroauto 

Da kommt also nicht nur die Industrie in die Gänge. Es sind auch die Nutzer, die in grosser Zahl auf die neue Technologie setzen: Nach einer TCS-Umfrage vom Herbst 2020 will bereits eine Mehrheit nicht mehr mit Benzinern und Dieseltechnologie unterwegs sein. 56 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer, so die Umfrage, werden in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich oder zumindest wahrscheinlich auf ein neues, umweltfreundliches Elektroauto setzen. 

Wer am Morgen mit einer vollgeladenen Batterie startet, hat einen beträchtlichen Radius. «Nie mehr tanken!», werben die Hersteller der E-Autos. Aber regelmässiges Laden der Batterie ist dennoch unverzichtbar. Die Ladeleistung konventioneller Haushaltssteckdosen wäre unzureichend. Bei einem 100-kW-Akku (Modell Tesla) würde das Aufladen so über 40 Stunden benötigen! 

Natürlich finden sich immer mehr öffentliche Ladestationen. Doch für die meisten Nutzer gilt: Ideal wäre es, wenn sie zuhause eine fix installierte Ladestation hätten, im Fachjargon «Wallbox» genannt.

Was gilt im Stockwerkeigentum? 

Im Stockwerkeigentum lohnt es sich, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Eine Eigentümergemeinschaft kommt nicht umhin, das Thema gemeinsam anzugehen. Im Vorfeld ist es Sache der Verwaltung oder allenfalls eines technischen Delegierten der Miteigentümer, grundsätzliche Fragen rund ums Laden zu klären: 

  • technische Fragen zur erforderlichen Ladeleistung und zum bestehenden Hausanschluss,  
  • die Kosten und Kostenverteilung, 
  • die künftige Verrechnung fürs Laden, 
  • die dazu erforderlichen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. 

Es zahlt sich aus, ein längerfristiges Gesamtkonzept zu erarbeiten. Meist geht es ja nicht um ein einzelnes Elektroauto. Schon bald wird eine grössere Zahl von Fahrzeugen eine solche Ladestation benötigen. In vielen bestehenden Gebäuden sind die Hausanschlüsse des Elektrizitätswerks wohl nur für beschränkte Lasten ausgelegt. Wer dann später auch noch eine Ladestation für seinen Tesla, einen Audi e-tron oder ein anderes Elektrofahrzeug benötigt, hat Pech gehabt. Denn eine ältere Hausanlage kann schnell überlastet sein, sobald mehrere Anwohner eine Ladestation nutzen wollen. 

Stockwerkeigentümern sind die Regeln zur Beschlussfassung meist bekannt: Abhängig davon, ob eine Massnahme oder ein Umbau als notwendig, nützlich oder luxuriös gilt, braucht es andere Stimmenmehrheiten. Nach dem Stand heute würden wohl die meisten Juristen sagen: Das Nachrüsten mit Ladestationen im Stockwerkeigentum gilt als nützliche, aber nicht als notwendige bauliche Massnahme.  

Das heisst: Die Mehrheit der an der Versammlung anwesenden bzw. vertretenen Stockwerkeigentümer müssen Ja stimmen (plus Mehrheit der Wertquoten). Massgeblich sind die Mehrheiten nach dem Gesetz und dem Reglement der Eigentümergemeinschaft. 

Ladestationen: Die Rechte der Mieterinnen und Mieter 

Nach anderen Spielregeln läuft es im Mietrecht. Nehmen wir an, eine Mieterin bittet die Verwaltung, die Tiefgarage mit Ladestationen auszustatten. Wie ist die Rechtslage? Auch wenn es einem globalen Trend entspricht und dem Umweltschutz dient – Ladestationen für Elektrofahrzeuge gelten nach Mietrecht nicht als technische Ausstattung, die zwingend vorausgesetzt werden kann. Die Mieterin oder der Mieter muss also die Verwaltung ersuchen, die Ladestationen einzurichten und alle nötigen Schritte vorzunehmen (Planung, Einrichtung der Infrastruktur, Verrechnung, Lastenmanagement etc.).  

Die Mieterin ist nicht berechtigt, von sich aus eine Wallbox in Auftrag zu geben. Oder dann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Verwaltung bzw. des Hauseigentümers ( Art. 260a OR). 

Es gibt aber gute Argumente, die die Mieterin ins Feld führen kann: Fortschrittliche Bauherrschaften planen bei Neubauten bereits Ladestationen ein. Ob Neu- oder Altbau: Auch viele künftige Mieterinnen und Mieter werden den Anschluss für das Elektrofahrzeug zu schätzen wissen.  

FAQ’s zu Ladestationen und E-Mobilität 

Die Kosten variieren je nach Zahl der Anschlüsse und Ladekabel, je nach Gebäude und der vorhandenen Infrastruktur. Eine Sprecherin des Zürcher Unternehmens EKZ sagt: «Die Grössenordnung liegt bei etwa 2700 CHF bis 3300 CHF pro Ladestation.» Die meisten anderen Elektrizitätswerke nennen ähnliche Zahlen.

Soweit nur die Verkabelungen und elektrischen Installationen betroffen sind: nein. Der Elektroinstallateur, der eine Wallbox installiert, muss dies aber dem Netzbetreiber melden.

Ein konzessionierter Elektriker sollte vorgängig prüfen, ob der schon bestehende Hausanschluss genügend gross dimensioniert ist und genug Stromleistung liefert (kW bzw. kWh).

Während sich der Betrieb für zwei oder drei Elektrofahrzeuge oft noch relativ einfach organisieren lässt, wird es bei einer grösseren Zahl von Fahrzeugen schon schwieriger. Kommt dazu: Die meisten kehren abends von der Arbeit zurück und möchten am anderen Morgen mit einem frisch aufgeladenen Akku des Wagens losfahren – ebenfalls mehr oder weniger zur gleichen Zeit. Die Ladeleistung im Tagesverlauf schwankt somit enorm. Ein intelligentes Ladesystem bildet gewisse Warteschleifen und sorgt dafür, dass der Strom im ganzen Gebäude sinnvoll verteilt wird. Das Lastenmanagement ist wichtig, um eine Überlastung der Komponenten zu vermeiden.

«Intelligente» Ladestationen bieten noch wesentlich mehr: Detaillierte Daten zum Laden, Steuerung über eine App am Handy, Einbindung in ein Smart Home System – lassen Sie sich dazu beraten.

Die meisten Energieunternehmen und Elektrizitätswerke investieren ebenfalls in die Zukunft mit E-Mobilität. Die meisten haben entsprechende Angebote und bieten Hauseigentümern Beratungen an. Eigentümer mit komplexeren Vorhaben – etwa für ein Gesamtkonzept rund um erneuerbare Energie, Photovoltaik, Heizung, Lastenmanagement etc. – sollten einen spezialisierten Ingenieur oder Elektroplaner beiziehen.

Das ist natürlich der Traum vieler Leute, die die ganze Installation am Haus konsequent auf erneuerbare Energie umrüsten wollen. Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings erweist sich die Praxis als knifflig: Wie viele Panels, mit welcher Fläche und wie viele Stunden Sonnenschein braucht es, um ausreichend Ladeleistung verfügbar zu machen? Würden PV-Panels auf dem Carport des E-Autos genügend Ladeleistung liefern?

Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften sollten diese Berechnungen einem Profi überlassen. Das hängt auch davon ab, was vom Ladegerät abgesehen sonst noch alles benötigt wird (Heizung, Haushaltstrom, Warmwasserboiler, Haushaltgeräte). Um im Sinne