Damit Wohnungen auf dem Markt als rollstuhlgängig ausgeschrieben werden dürfen, müssen die nachstehenden 6 Minimalanforderungen erfüllt sein. Mit diesen Anforderungen wird ein minimaler Standard definiert, welcher als praxisgerechtes Instrument zur Verständigung zwischen Wohnungsanbietenden und Wohnungssuchenden dient.
Eine nach diesem Standard als rollstuhlgängig ausgeschriebene Wohnung wird zwar kaum alle Anforderungen von Rollstuhlfahrenden erfüllen. Ob eine bestimmte Wohnung den spezifischen Bedürfnissen einer Einzelperson genügt, und was allenfalls im Einzelnen anzupassen ist, muss immer individuell abgeklärt werden. Mit dem Einhalten der sechs Grundanforderungen wird lediglich sichergestellt, dass eine Wohnung minimal rollstuhlgängig ist, und damit als Wohnmöglichkeit überhaupt in Frage kommt. Und dies hilft als erste Triage bei der Beurteilung der Wohnangebote schon ein gutes Stück weiter.
Die minimalen Anforderungen dienen ausschliesslich als Beurteilungsgrundlage für die Rollstuhlgängigkeit von bestehenden Wohnungen. Für die Planung von ohnbauten Neu- und Umbauten) sind die geltenden Normen und Gesetze zu berücksichtigen.
Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen
Die folgenden 6 Minimalanforderungen müssen zwingend erfüllt sein, damit eine Wohnung bei der Vermittlung als rollstuhlgängig angeboten werden kann:
1. Stufenloser Zugang: Ganzer Weg von Strasse/Trottoir bis zur Wohnungseingangstüre ohne Stufen
2. Liftkabine: 1.10 m breit, 1.40m tief, Türbreite 0.8m: In Altbauten werden ausnahmsweise auch die Kabinenmasse 1m breit, 1.25m tief toleriert.
3. Keine Niveauunterschiede in der Wohnung: Mehrgeschossige Wohnungen gelten nur dann als rollstuhlgängig, wenn alle Niveaus verbunden sind durch rollstuhlgängige Lifte (siehe 2.) oder Plattform-Treppenlifte
4. Korridorbreite min. 1.20m
5. Türen zur Wohnung, zu den Zimmern, zu WC/Bad/Dusche und zur Küche: min. 80cm breit, schwellenlos: In Altbauten und Kleinbauten wird ausnahmsweise auch eine Breite von 75 cm toleriert.
6. Raumgrösse WC/Bad min 1.70m x 2.20m bzw. Raumgrösse WC/Dusche min 1.65m x. 1.80m:Mindestens einer dieser Räume muss vorhanden sein.
Der vorliegende Bewertungs-Standard für das Vermitteln von rollstuhlgängigen Wohnungen wurde von der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen gemeinsam mit den Spezialisten für die Wohnungsvermittlung von Procap erarbeitet und festgelegt.
Zürich / Olten, Dezember 2008
Joe A. Manser, Architekt, Geschäftsführer
Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
Bernard Stofer, Architekt
Ressortleiter Bauen Wohnen Verkehr
Procap
Unterstützt durch: Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW
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Weitere Hinweise zu den 6 Minimalanforderungen
Die 6 Minimalanforderungen gehen bewusst weniger weit, als dies in den Normen für das hindernisfreianpassbare Bauen, insbesondere der Norm SN 521 500 verlangt wird. Dies geschieht aus der Erkenntnis heraus, dass es für Menschen mit einer Behinderung wie auch für ältere Menschen viel hilfreicher ist, eine grössere Auswahl von Wohnungen vorzufinden, welche nur den wichtigsten Anforderungen genügen, als eine kleine Zahl zur Auswahl zu haben, die praktisch allen Anforderungen gerecht wird.
Perfekte rollstuhlgängige Wohnungen gibt es ohnehin nicht ab der Stange. Jede Person ist auf Anpassungen angewiesen, welche auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind (z.B. Haltegriffe). Wir gehen davon aus, dass die Eigentümer damit einverstanden sind, dass solche behinderungsbedingte Anpassungen (dazu gehören auch das Umbanden von Türen, Änderungen in Bad und Küche, und anderes mehr) an der Wohnung vorgenommen werden.
Die Finanzierung dieser individuellen Anpassungen wird in der Regel von der IV, von andern Versicherungen oder vom Mieter/ von der Mieterin selber übernommen.
Erwünschte Zusatzqualitäten
In einer Mietwohnung sind die folgenden Eigenschaften für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sehr hilfreich, in einer Eigentumswohnung werden sie in der Regel sogar vorausgesetzt.
7. Rollstuhlgängiger Zugang zu Sitzplatz, Terrasse oder Balkon
Absatzhöhe max. 2.5 cm, Türbreite min. 80 cm
8. Manövrierfläche in der Küche min. 1.40 x 1.70 m
Bei Zweifrontenküchen: Abstand zwischen den Fronten min. 1.20 m
9. Stufenlos zugängliche Waschküche, Abstell- und Kellerräume
oder auch: Waschmaschine/Tumbler in der Wohnung
10. Rollstuhlparkplatz, Breite 3.50 m
Stufenloser Zugang von der Wohnung zum Abstellplatz, zur Einstellhalle oder Garage
Procap Olten, Dezember 2008, Bernard Stofer / Urs Schnyder
Weitere Auskünfte: www.procap-wohnen.ch
Guten Tag
mein Freund ist an der sehr schlimmen Krankheit ALS erkrankt . Es ist eine Fragen der Zeit bis er auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird. Ich pflege ihn solange es mir irgendwie möglich ist. Wir würden gerne eine Eigentumswohnung kaufen wollen . Wo könnten wir uns Hinwenden damit wir zu einer solchen Wohnung kommen können. Vielen Dank für die Info. Ruth Bilang und Otmar Liechti
Guten Tag Frau Bilang und Herr Otmar Liechti
Zunächst einmal möchten wir Ihnen aufrichtiges Mitgefühl für die schwierige Situation mit Ihrem Freund ausdrücken. Die Pflege eines geliebten Menschen, der an einer schweren Krankheit wie ALS leidet, erfordert viel Engagement und Unterstützung. Wir hoffen, wir können Ihnen bei der Suche nach der Eigentumswohnung weiterhelfen. Grundsätzlich können Sie auf newhome.ch nach „Rollstuhlgängig“ einschränken. Gehen Sie also einfach auf newhome.ch, wählen Sie den Ort und schränken Sie die Suche so ein, dass es Ihren Kriterien entspricht. Bei der Kachel „Eigenschaften“ finden Sie die Option für „Rollstuhlgängig“.
In unserem Anbieterverzeichnis können Sie ausserdem nach einer/m ImmobilienmaklerIN in Ihrer Nähe suchen, wenn Sie dies wünschten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche!
Beste Grüsse
Ihr newhome Team