Damit Wohnungen auf dem Markt als rollstuhlgängig ausgeschrieben werden dürfen, müssen die nachstehenden 6 Minimalanforderungen erfüllt sein. Mit diesen Anforderungen wird ein minimaler Standard definiert, welcher als praxisgerechtes Instrument zur Verständigung zwischen Wohnungsanbietenden und Wohnungssuchenden dient.

Eine nach diesem Standard als rollstuhlgängig ausgeschriebene Wohnung wird zwar kaum alle Anforderungen von Rollstuhlfahrenden erfüllen. Ob eine bestimmte Wohnung den spezifischen Bedürfnissen einer Einzelperson genügt, und was allenfalls im Einzelnen anzupassen ist, muss immer individuell abgeklärt werden. Mit dem Einhalten der sechs Grundanforderungen wird lediglich sichergestellt, dass eine Wohnung minimal rollstuhlgängig ist, und damit als Wohnmöglichkeit überhaupt in Frage kommt. Und dies hilft als erste Triage bei der Beurteilung der Wohnangebote schon ein gutes Stück weiter.

Die minimalen Anforderungen dienen ausschliesslich als Beurteilungsgrundlage für die Rollstuhlgängigkeit von bestehenden Wohnungen. Für die Planung von ohnbauten Neu- und Umbauten) sind die geltenden Normen und Gesetze zu berücksichtigen.

Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen

Die folgenden 6 Minimalanforderungen müssen zwingend erfüllt sein, damit eine Wohnung bei der Vermittlung als rollstuhlgängig angeboten werden kann:

1. Stufenloser Zugang: Ganzer Weg von Strasse/Trottoir bis zur Wohnungseingangstüre ohne Stufen

2. Liftkabine: 1.10 m breit, 1.40m tief, Türbreite 0.8m: In Altbauten werden ausnahmsweise auch die Kabinenmasse 1m breit, 1.25m tief toleriert.

3. Keine Niveauunterschiede in der Wohnung: Mehrgeschossige Wohnungen gelten nur dann als rollstuhlgängig, wenn alle Niveaus verbunden sind durch rollstuhlgängige Lifte (siehe 2.) oder Plattform-Treppenlifte

4. Korridorbreite min. 1.20m

5. Türen zur Wohnung, zu den Zimmern, zu WC/Bad/Dusche und zur Küche: min. 80cm breit, schwellenlos: In Altbauten und Kleinbauten wird ausnahmsweise auch eine Breite von 75 cm toleriert.

6. Raumgrösse WC/Bad min 1.70m x 2.20m bzw. Raumgrösse WC/Dusche min 1.65m x. 1.80m:Mindestens einer dieser Räume muss vorhanden sein.

Der vorliegende Bewertungs-Standard für das Vermitteln von rollstuhlgängigen Wohnungen wurde von der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen gemeinsam mit den Spezialisten für die Wohnungsvermittlung von Procap erarbeitet und festgelegt.

Zürich / Olten, Dezember 2008

Joe A. Manser, Architekt, Geschäftsführer
Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen

Bernard Stofer, Architekt
Ressortleiter Bauen Wohnen Verkehr
Procap

Unterstützt durch: Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW

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Weitere Hinweise zu den 6 Minimalanforderungen

Die 6 Minimalanforderungen gehen bewusst weniger weit, als dies in den Normen für das hindernisfreianpassbare Bauen, insbesondere der Norm SN 521 500 verlangt wird. Dies geschieht aus der Erkenntnis heraus, dass es für Menschen mit einer Behinderung wie auch für ältere Menschen viel hilfreicher ist, eine grössere Auswahl von Wohnungen vorzufinden, welche nur den wichtigsten Anforderungen genügen, als eine kleine Zahl zur Auswahl zu haben, die praktisch allen Anforderungen gerecht wird.

Perfekte rollstuhlgängige Wohnungen gibt es ohnehin nicht ab der Stange. Jede Person ist auf Anpassungen angewiesen, welche auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind (z.B. Haltegriffe). Wir gehen davon aus, dass die Eigentümer damit einverstanden sind, dass solche behinderungsbedingte Anpassungen (dazu gehören auch das Umbanden von Türen, Änderungen in Bad und Küche, und anderes mehr) an der Wohnung vorgenommen werden.

Die Finanzierung dieser individuellen Anpassungen wird in der Regel von der IV, von andern Versicherungen oder vom Mieter/ von der Mieterin selber übernommen.

Erwünschte Zusatzqualitäten

In einer Mietwohnung sind die folgenden Eigenschaften für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sehr hilfreich, in einer Eigentumswohnung werden sie in der Regel sogar vorausgesetzt.

7. Rollstuhlgängiger Zugang zu Sitzplatz, Terrasse oder Balkon
Absatzhöhe max. 2.5 cm, Türbreite min. 80 cm

8. Manövrierfläche in der Küche min. 1.40 x 1.70 m
Bei Zweifrontenküchen: Abstand zwischen den Fronten min. 1.20 m

9. Stufenlos zugängliche Waschküche, Abstell- und Kellerräume
oder auch: Waschmaschine/Tumbler in der Wohnung

10. Rollstuhlparkplatz, Breite 3.50 m
Stufenloser Zugang von der Wohnung zum Abstellplatz, zur Einstellhalle oder Garage

Procap Olten, Dezember 2008, Bernard Stofer / Urs Schnyder

Weitere Auskünfte: www.procap-wohnen.ch

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