Wer von einem Tiny House oder gar einer ganzen Tiny-House-Siedlung träumt, muss erst einmal das passende Grundstück finden. Was gibt es in der Schweiz für Varianten, ein Tiny House aufzustellen? Meist hat man die besten Chancen, wenn ein privater Eigentümer günstig Land vermietet.  

Aussicht von einem Bett in die Natur mit zwei Weingläser daneben.
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Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer interessieren sich für echte Innovationen und neue Visionen rund ums Wohnen. Warum nicht das Ideal verwirklichen, mit weniger Fläche und wenig Ressourcen auszukommen? Damit sind wir rasch einmal beim Thema Tiny House oder Minihaus, wie es im deutschen Sprachgebrauch heisst.  

Ob das Tiny House nun mit 25 oder 40 Quadratmetern Wohnfläche auskommt, spielt zunächst gar keine Rolle (Häuser mit mehr als 45 oder mit 60 Quadratmetern sind übrigens eher Mini- oder Modulhäuser). Auch der Zweck macht keinen Unterschied – bloss vorübergehend genutzt, als Ferienhaus oder als fester Wohnsitz? – Klar ist: Auch bei einem Haus mit minimalem ökologischem Fussabdruck geht ohne geeignetes Grundstück gar nichts. 

Campingplatz: Vor- und Nachteile  

Manche Anhänger der Tiny-House-Bewegung nutzen ihr Haus mobil und stellen es längere Zeit auf einem Campingplatz ab. Vorteil: Die Miete für den Stellplatz ist meist günstig. Nachteil: Längst nicht alle Campingplätze dulden dauerhaftes Wohnen. Kommt dazu, dass die meisten Gemeinden auf einige Formalitäten pochen und ein „normales Haus“ der Variante Tiny Home klar vorziehen. Zumindest sind meist doch einige Vorschriften zu beachten (Anschluss an Kanalisation, Bau- und Nutzungsreglemente, Anmeldung der Adresse bei den Behörden, Steuern etc.).  

Dabei hätten zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner oder auch allgemein Leute mit tiefem Einkommen allen Grund, sich quasi in einem Tiny-House-Dorf niederzulassen: Der Campingplatz ist meist günstig – jedenfalls günstiger als Mietwohnungen. Kommt dazu, dass Heimwerker und Heimwerkerinnen ihr Minihaus mit Vorzelt, mit echten Küchen und eigenem kleinem Garten hübsch ausbauen. Was braucht es mehr? Auch auf kleinem Grundstück lässt sich gut und vor allem günstig leben. Immer mehr Gemeinden haben aber strenge Auflagen verabschiedet und verbieten das Dauercampen. Wildcampen ist in den meisten Kantonen und Gemeinden ohnehin verboten. 

Tiny-House-Grundstück: 3 Varianten  

Die weiteren Varianten sind rasch aufgezählt und müssen sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen richten (Baugesetze, Raumplanung, Gesetze über Miete und Pacht etc.): 

  • Kauf eines Grundstücks: Formell wird dabei der Nutzer des Tiny House als Eigentümer einer Parzelle im Grundbuch eingetragen. De facto ist dies in der Schweiz wegen sehr hoher Landpreise meist nicht realistisch. Selbst ein kleines Baugrundstück mit 100 oder 150 Quadratmetern ist oft kaum erschwinglich. 
     
  • Miete oder Pacht: Der Verein Kleinwohnformen in der Schweiz empfiehlt in aller Regel die Variante Miete. Dabei einigen sich die Vertragsparteien auf gewisse Vertragsbestimmungen und Spielregeln. Die Höhe der Miete, die Dauer des Mietverhältnisses (befristet oder unbefristet etc.), Kündigungsmöglichkeiten etc. sind im Vertrag geregelt. Die Pacht unterscheidet sich insofern von der üblichen Miete, als das Grundstück nicht nur rein zum Gebrauch, sondern auch zur Nutzung überlassen wird. Pachtverträge sind bei Restaurants und Bauernbetrieben verbreitet. Der Pächter zahlt als Gegenleistung den Pachtzins und übernimmt selbst gewisse Kosten für den Unterhalt. Da es bei einem Tiny House ja nicht um Bewirtschaftung von Landwirtschaftsland oder ähnliches geht, wird in der Regel die Miete im Vordergrund stehen. 
     
  • Tiny House auf eigenem Land: Hier geht es um die bessere Nutzung des eigenen Grundstücks, nach dem Prinzip «Stöckli»: Früher war es weit verbreitet, dass die Grosseltern in etwas Distanz ein zweites, kleineres Wohnhaus auf dem familiären Bauernbetrieb bezogen. Vor allem auf einem grossen Grundstück wird die gleiche Idee neu interpretiert: Überall wo aufgrund der Bau- und Zonenordnung noch Potenzial ist, liesse sich ohne weiteres ein geeigneter Stellplatz für ein Tiny House einrichten.  

Land nutzen: Es gibt keinen Mustervertrag 

Wenn sich nicht innerhalb der eigenen Familie ein passendes Grundstück findet, drängt sich in aller Regel die Miete von Land auf. «Es gibt aber keinen speziellen Mietvertrag für Tiny Houses», heisst es beim Verein Kleinwohnformen. Damit sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen klar. Der Vertrag für einen Stellplatz richtet sich nach den Schweizer Gesetzen für Miet- und Pachtverträge. 

Letztlich sind es die Eigentümer von Land, die die Konditionen und Vertragsbedingungen bestimmen. Die Eigentümer sind in aller Regel Privatpersonen, Pensionskassen, Versicherungen oder Immobilienfirmen. Gemeinden spielen bei der Suche nach einem Stellplatz meist nur eine untergeordnete Rolle. Denn zum einen besitzen Kommunen in der Regel wenig Land, das überhaupt infrage kommt. Zum anderen nutzen sie verfügbare Reserven meist anderweitig, etwa für sozialen Wohnungsbau in Form von grösseren Siedlungen. 

Tiny House: Was kostet die Miete von Land? 

Stellt sich natürlich noch die Frage nach den Kosten. Auch hier gilt: Es gibt keine allgemeingültige Faustregel, ebenso wenig wie es einen standardisierten Vertrag für einen Stellplatz gibt. Expertinnen und Anhänger der Tiny-House-Bewegung nennen eine Grössenordnung von einigen Hundert Franken für einen Stellplatz pro Monat. Im Einzelfall kann es auch mehr sein, z. Bsp. rund 1000 Franken pro Monat. Wer einen Stellplatz sucht, muss dann selbst abwägen, was das Budget hergibt – denn es soll ja klar eine kostengünstige Alternative zu einem konventionellen Wohnhaus sein. 

Land für Tiny House suchen: Tipps für die Praxis 

Wie so oft braucht es für ein Grundstück Vitamin B, ein Quäntchen Glück und Geduld. Folgende Möglichkeiten sollte man ausschöpfen: 

Alle Informationen und Anknüpfungspunkte zu Grundstücken sind sehr lokal. Es heisst also, lokal zu suchen, z. Bsp. auch Bauernzeitungen, Quartieranzeiger, lokale Portale auf dem Web etc. zu nutzen. Wer gezielt sucht, findet vielleicht sogar ein anderes Projekt für ein Tiny House oder erfährt etwas von einer geplanten Tiny-House-Siedlung.

Inserate aufhängen und Flyer verteilen, wo Sie an einem Stellplatz interessiert sind. Das Inserat sollte kurz erläutern, was Sie suchen (wie viele Quadratmeter etc.). Weiter gehören natürlich Kontaktangaben und E-Mail-Adresse auf den Flyer. Denkbar sind auch soziale Medien oder Erfahrungsaustausch (über den Verein Kleinwohnformen).

Sich bei der Gemeinde oder Baubehörde informieren – sie wissen meist nicht nur über Zonenordnung und Baugrundstücke Bescheid, sondern kennen auch Private, die Nutzungsreserven und freie Flächen haben.

Am besten fahren Sie einmal in der Gegend Ihrer Wahl herum, um freie Flächen oder brach liegende Grundstücke zu finden. Das gibt oft wertvolle Infos und eine ausgezeichnete Möglichkeit für Kontakte.

Oft kommt es auch vor, dass Gewerbe- und Industriebetriebe einen Teil ihres Areals gar nicht oder vorübergehend nicht selbst nutzen. Es lohnt sich, bei solchen Firmen nachzufragen.

Je nach Standort und Region gibt es manchmal Möglichkeiten, zumindest für eine gewisse Zeit einen Stellplatz auf einem Campingplatz zu finden.

Fazit: Die Landfrage und das Tiny House 

Wer im Tiny House leben will, muss als Erstes mit Geduld und Einsatz das Thema Land angehen. Weil in der Schweiz der grösste Teil von Grundstücken in der Hand von Privatpersonen ist, sollte diese Zielgruppe im Fokus stehen. Und wer weiss: Gar nicht so selten finden sich Leute, die für innovatives, preisgünstiges Wohnen sehr offen sind. 

Kontakte & Infos rund ums Tiny House: Verein Kleinwohnformen (Schweiz) : https://www.kleinwohnformen.ch/haeufig-gestellte-fragen/

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