Wer von einem Tiny House oder gar einer ganzen Tiny-House-Siedlung träumt, muss erst einmal das passende Grundstück finden. Was gibt es in der Schweiz für Varianten, ein Tiny House aufzustellen? Meist hat man die besten Chancen, wenn ein privater Eigentümer günstig Land vermietet.
- Campingplatz: Vor- und Nachteile
- Tiny-House-Grundstück: 3 Varianten
- Land nutzen: Es gibt keinen Mustervertrag
- Tiny House: Was kostet die Miete von Land?
- Land für Tiny House suchen: Tipps für die Praxis
- Fazit: Die Landfrage und das Tiny House
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer interessieren sich für echte Innovationen und neue Visionen rund ums Wohnen. Warum nicht das Ideal verwirklichen, mit weniger Fläche und wenig Ressourcen auszukommen? Damit sind wir rasch einmal beim Thema Tiny House oder Minihaus, wie es im deutschen Sprachgebrauch heisst.
Ob das Tiny House nun mit 25 oder 40 Quadratmetern Wohnfläche auskommt, spielt zunächst gar keine Rolle (Häuser mit mehr als 45 oder mit 60 Quadratmetern sind übrigens eher Mini- oder Modulhäuser). Auch der Zweck macht keinen Unterschied – bloss vorübergehend genutzt, als Ferienhaus oder als fester Wohnsitz? – Klar ist: Auch bei einem Haus mit minimalem ökologischem Fussabdruck geht ohne geeignetes Grundstück gar nichts.
Campingplatz: Vor- und Nachteile
Manche Anhänger der Tiny-House-Bewegung nutzen ihr Haus mobil und stellen es längere Zeit auf einem Campingplatz ab. Vorteil: Die Miete für den Stellplatz ist meist günstig. Nachteil: Längst nicht alle Campingplätze dulden dauerhaftes Wohnen. Kommt dazu, dass die meisten Gemeinden auf einige Formalitäten pochen und ein „normales Haus“ der Variante Tiny Home klar vorziehen. Zumindest sind meist doch einige Vorschriften zu beachten (Anschluss an Kanalisation, Bau- und Nutzungsreglemente, Anmeldung der Adresse bei den Behörden, Steuern etc.).
Dabei hätten zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner oder auch allgemein Leute mit tiefem Einkommen allen Grund, sich quasi in einem Tiny-House-Dorf niederzulassen: Der Campingplatz ist meist günstig – jedenfalls günstiger als Mietwohnungen. Kommt dazu, dass Heimwerker und Heimwerkerinnen ihr Minihaus mit Vorzelt, mit echten Küchen und eigenem kleinem Garten hübsch ausbauen. Was braucht es mehr? Auch auf kleinem Grundstück lässt sich gut und vor allem günstig leben. Immer mehr Gemeinden haben aber strenge Auflagen verabschiedet und verbieten das Dauercampen. Wildcampen ist in den meisten Kantonen und Gemeinden ohnehin verboten.
Tiny-House-Grundstück: 3 Varianten
Die weiteren Varianten sind rasch aufgezählt und müssen sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen richten (Baugesetze, Raumplanung, Gesetze über Miete und Pacht etc.):
- Kauf eines Grundstücks: Formell wird dabei der Nutzer des Tiny House als Eigentümer einer Parzelle im Grundbuch eingetragen. De facto ist dies in der Schweiz wegen sehr hoher Landpreise meist nicht realistisch. Selbst ein kleines Baugrundstück mit 100 oder 150 Quadratmetern ist oft kaum erschwinglich.
- Miete oder Pacht: Der Verein Kleinwohnformen in der Schweiz empfiehlt in aller Regel die Variante Miete. Dabei einigen sich die Vertragsparteien auf gewisse Vertragsbestimmungen und Spielregeln. Die Höhe der Miete, die Dauer des Mietverhältnisses (befristet oder unbefristet etc.), Kündigungsmöglichkeiten etc. sind im Vertrag geregelt. Die Pacht unterscheidet sich insofern von der üblichen Miete, als das Grundstück nicht nur rein zum Gebrauch, sondern auch zur Nutzung überlassen wird. Pachtverträge sind bei Restaurants und Bauernbetrieben verbreitet. Der Pächter zahlt als Gegenleistung den Pachtzins und übernimmt selbst gewisse Kosten für den Unterhalt. Da es bei einem Tiny House ja nicht um Bewirtschaftung von Landwirtschaftsland oder ähnliches geht, wird in der Regel die Miete im Vordergrund stehen.
- Tiny House auf eigenem Land: Hier geht es um die bessere Nutzung des eigenen Grundstücks, nach dem Prinzip «Stöckli»: Früher war es weit verbreitet, dass die Grosseltern in etwas Distanz ein zweites, kleineres Wohnhaus auf dem familiären Bauernbetrieb bezogen. Vor allem auf einem grossen Grundstück wird die gleiche Idee neu interpretiert: Überall wo aufgrund der Bau- und Zonenordnung noch Potenzial ist, liesse sich ohne weiteres ein geeigneter Stellplatz für ein Tiny House einrichten.
Land nutzen: Es gibt keinen Mustervertrag
Wenn sich nicht innerhalb der eigenen Familie ein passendes Grundstück findet, drängt sich in aller Regel die Miete von Land auf. «Es gibt aber keinen speziellen Mietvertrag für Tiny Houses», heisst es beim Verein Kleinwohnformen. Damit sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen klar. Der Vertrag für einen Stellplatz richtet sich nach den Schweizer Gesetzen für Miet- und Pachtverträge.
Letztlich sind es die Eigentümer von Land, die die Konditionen und Vertragsbedingungen bestimmen. Die Eigentümer sind in aller Regel Privatpersonen, Pensionskassen, Versicherungen oder Immobilienfirmen. Gemeinden spielen bei der Suche nach einem Stellplatz meist nur eine untergeordnete Rolle. Denn zum einen besitzen Kommunen in der Regel wenig Land, das überhaupt infrage kommt. Zum anderen nutzen sie verfügbare Reserven meist anderweitig, etwa für sozialen Wohnungsbau in Form von grösseren Siedlungen.
Tiny House: Was kostet die Miete von Land?
Stellt sich natürlich noch die Frage nach den Kosten. Auch hier gilt: Es gibt keine allgemeingültige Faustregel, ebenso wenig wie es einen standardisierten Vertrag für einen Stellplatz gibt. Expertinnen und Anhänger der Tiny-House-Bewegung nennen eine Grössenordnung von einigen Hundert Franken für einen Stellplatz pro Monat. Im Einzelfall kann es auch mehr sein, z. Bsp. rund 1000 Franken pro Monat. Wer einen Stellplatz sucht, muss dann selbst abwägen, was das Budget hergibt – denn es soll ja klar eine kostengünstige Alternative zu einem konventionellen Wohnhaus sein.
Land für Tiny House suchen: Tipps für die Praxis
Wie so oft braucht es für ein Grundstück Vitamin B, ein Quäntchen Glück und Geduld. Folgende Möglichkeiten sollte man ausschöpfen:
Lokal suchen
Alle Informationen und Anknüpfungspunkte zu Grundstücken sind sehr lokal. Es heisst also, lokal zu suchen, z. Bsp. auch Bauernzeitungen, Quartieranzeiger, lokale Portale auf dem Web etc. zu nutzen. Wer gezielt sucht, findet vielleicht sogar ein anderes Projekt für ein Tiny House oder erfährt etwas von einer geplanten Tiny-House-Siedlung.
Inserate und Flyer aufsetzen
Inserate aufhängen und Flyer verteilen, wo Sie an einem Stellplatz interessiert sind. Das Inserat sollte kurz erläutern, was Sie suchen (wie viele Quadratmeter etc.). Weiter gehören natürlich Kontaktangaben und E-Mail-Adresse auf den Flyer. Denkbar sind auch soziale Medien oder Erfahrungsaustausch (über den Verein Kleinwohnformen).
Gemeinden und Baubehörden befragen
Sich bei der Gemeinde oder Baubehörde informieren – sie wissen meist nicht nur über Zonenordnung und Baugrundstücke Bescheid, sondern kennen auch Private, die Nutzungsreserven und freie Flächen haben.
Gegend erkunden
Am besten fahren Sie einmal in der Gegend Ihrer Wahl herum, um freie Flächen oder brach liegende Grundstücke zu finden. Das gibt oft wertvolle Infos und eine ausgezeichnete Möglichkeit für Kontakte.
Brach liegende Gewerbeareale anfragen
Oft kommt es auch vor, dass Gewerbe- und Industriebetriebe einen Teil ihres Areals gar nicht oder vorübergehend nicht selbst nutzen. Es lohnt sich, bei solchen Firmen nachzufragen.
Campingplätze evaluieren
Je nach Standort und Region gibt es manchmal Möglichkeiten, zumindest für eine gewisse Zeit einen Stellplatz auf einem Campingplatz zu finden.
Fazit: Die Landfrage und das Tiny House
Wer im Tiny House leben will, muss als Erstes mit Geduld und Einsatz das Thema Land angehen. Weil in der Schweiz der grösste Teil von Grundstücken in der Hand von Privatpersonen ist, sollte diese Zielgruppe im Fokus stehen. Und wer weiss: Gar nicht so selten finden sich Leute, die für innovatives, preisgünstiges Wohnen sehr offen sind.
Kontakte & Infos rund ums Tiny House: Verein Kleinwohnformen (Schweiz) : https://www.kleinwohnformen.ch/haeufig-gestellte-fragen/
Lesen Sie dazu auch unsere Blogs:
Guten abend, ich CH-Frau 51j. suche und interessiere mich auch schon etwas länger für einen Stellplatz im emmental, evtw. in 3550 (Postleitzahl). Das wäre eine bevorzugte Lage. Danke für jeden Hinweis oder weitere Informationen.
Mit freundlichen grüssen m.haueter
Guten Tag Frau Haueter
In ländlichen Regionen gibt es öfters Potenzial auf unternutzten Parzellen von Wohnhäusern und frei stehenden Einfamilienhäusern. Vielleicht hilft es weiter, wenn Sie einmal die Gegend genauer durchkämmen – zu Fuss, mit dem Velo oder Auto? Ich nehme an, Sie meinen Langnau BE? Aufgrund der aktuellen Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt kommt es auch wieder öfters vor, dass Projekte verschoben oder geändert werden. Das schafft oft Raum für Zwischennutzungen, und vielleicht Möglichkeiten für einen zumindest temporären Stellplatz für ein Tiny House. Sie finden oben im Blog und mit den angegebenen Links weitere Infos. – Sollte sich bei uns jemand melden, werden wir den Kontakt gerne weiterleiten.
Mit freundlichen Grüssen
Jürg Zulliger
newhome.ch
Ich suche einen Mustervertrag für ein Tiny House. Bei Mietwohnungen finde ich ganz viele Vorlagen und Muster. Gibt es so etwas für die Landnutzung bei einem Minihaus? Habe nichts gefunden….oder gibt es das für Genossenschaften?
Wir haben uns genauer umgehört, u.a. auch beim Schweizer Verein für Kleinwohnformen. Es ist tatsächlich so: Es gibt keinen Mustervertrag für Land oder einen Stellplatz für ein Tiny House.
Nutzer und Vermieter müssen individuell einen Konsens finden und die Bedingungen verhandeln. Ein aufgeschlossener Eigentümer kann sich zum Beispiel anrechnen lassen:
• Kosten für Erschliessung des Grundstücks: Wenn sie nicht eh schon vorhanden ist, sollten diese Kosten über einen längeren Zeitraum auf die Miete umgelegt werden.
• Viele private oder teils auch gewerbliche Grundstücke sind heute unternutzt. Der oder die Eigentümerin erzielt aus der Vermietung bzw. mit dem Recht zur Nutzung gewisse Einnahmen, die ja sonst oft gar nicht anfallen würden. Das gilt in jedem Fall immer für jede Form einer Zwischennutzung von Land.
• Sofern der Nutzer mit dem Tiny House längerfristig plant, sollten auch vertraglich längere Mietdauern möglich sein. Gilt natürlich vor allem dann, wenn das Minihaus oder Tiny fest mit dem Boden verbunden ist und ein Baubewilligungsverfahren durchläuft.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wissen Sie wie das mit Camping-Plätzen ist, zum Beispiel am Thunersee oder Grindelwald? Lassen sich dort Tiny Houses temporär oder dauerhaft aufstellen? Das wäre immerhin besser, als weiteren Grünraum in den Bergen mit Wohn-Blöcken zuzubauen, die dann schlecht genutzt werden…
Guten Tag Herr Sutter
Im Einzelnen sind immer die Reglemente und Baureglemente der Gemeinden massgeblich. Ein dauernder Wohnsitz ist meist ebenso untersagt wie fest mit dem Boden verbundene, dauerhaft bewohnte Häuser. Erlaubt sind «Fahrnisbauten», wie es im Fachjargon heisst – eben Wohnwagen oder Zelte. Sie können natürlich die Probe aufs Exempel machen, bei den Gemeinden und Campingplätzen anrufen und die Reglemente einsehen.
Übrigens für den Raum Brienz und Thunersee: Etliche Campingplätze bieten aber Tiny ähnliche Chalets und Minihäuser aus Holz zur Miete an, aber für touristische Nutzung und auch nicht als fester Wohnsitz oder als privates Tiny House in dem Sinne.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Hallo
Seit einiger Zeit habe ich eine Parzelle, welche für mein Tiny House perfekt ist. Leider finde ich keine Mustervorlagen oder Ideen um die Kosten zu rechnen. Mit wie viel muss ich für den Hausbau rechnen?
Guten Tag Herr Mancini
Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir haben zur Frage «Was kostet ein Tiny House» einen separaten Blog publiziert. Es kommt schon sehr darauf an, vielleicht ist es ein Tiny, das Sie importieren und selbst zusammenbauen? Das gibt es zum Teil schon für einige Zehnhausend Euro.
Wenn wir aber annehmen, dass es ein in der Schweiz zusammengebautes und fest mit dem Boden verbundenes Minihaus ist, starten wir bei Preisen ab etwa 150’000 Franken. Sie müssen immer auch Nebenkosten budgetieren, teils Erschliessung, Arbeiten am Grundstück, Beratung, Baugenehmigung etc. Hier finden Sie weitere Infos von uns:
https://www.newhome.ch/blog/de/kaufen/immobilienkauf/tiny-house-was-kostet-ein-minihaus-in-der-schweiz
Interessant ist auch ein ganz aktueller Artikel von einem Berater der Bank ABS (Peter Senn), der auf LinkedIn zu finden ist.
https://www.linkedin.com/pulse/tiny-house-wie-verwirklichen-der-schweiz-peter-senn/?trackingId=fNxAgxORQ1GVriMPuRoOlQ%3D%3D
Beispiel zu den Kosten in Deutschland:
https://wohnglueck.de/artikel/tiny-house-kosten-3485
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Toll so ein Leben. Ist fast so wie einen Wohnwagen zu kaufen. 🙂
Vielen Dank für Ihr Feedback. Viele Leute sind begeistert, in der Schweiz ist die Umsetzung aufgrund der Baugesetze aber nicht ganz einfach.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Wir haben in der Familie Landwirtschaftsland das an einen Bauern verpachtet wird. Wisst ihr, ob wir dort ein Tiny Haus hinstellen dürfen? Gibt es da gewisse Regeln? Vielen Dank für die Antwort.
Guten Tag Fiolala
Bauernhäuser und Landwirtschaftsland stehen meist ausserhalb der Bauzone. Wenn überhaupt, dürfen dort nur Bauten erstellt werden, die mit der Landwirtschaft in direktem Zusammenhang sind.
Die meisten Fachleute sagen uns, dass eben die üblichen Bestimmungen und Gesetze auch für ein Tiny gelten (Zonenordnung, Baubewilligung, Energiegesetze). Ich würde Ihnen unbedingt empfehlen, die Gemeinde zu kontaktieren. Die sind auch für alle Arten von Bewilligungen die erste Anlaufstelle.
Freundliche Grüsse
Jürg Zulliger
newhome.ch
Suche verzweifelt in der Nähe von Winterthur einen Stellplatz für einen Wohnwagen an dem ich Leben kann. Habe genug von Wohnungssuche und Umziehen. Wenn möglich würde ich auch etwas inkl. Wohnwagen übernehmen! Bin für jeden Tipp oder gar Angebot dankbar!
Guten Tag Tobias
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich eines Standplatzes für ein Tiny House und/oder Wohnmobil in Winterthur. Wir vermitteln zwar nicht direkt solche Angebote, jedoch werden wir uns bei Ihnen melden, falls wir etwas in dieser Richtung erfahren.
Generell gestaltet es sich in Städten oft als herausfordernd, entsprechende Standplätze zu finden. Es könnte hilfreich sein, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und auch bei der Gemeinde anzufragen, um mögliche Optionen auszuloten. Beachten Sie unsere Blogs und Kommentare dazu.
https://www.newhome.ch/blog/de/kaufen/immobilienkauf/tiny-houses-wohnglueck-auf-minimaler-flaeche/
Sicher macht es auch Sinn, Gemeinden ausserhalb von Winterthur anzufragen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Mit freundlichen Grüssen,
Jürg Zulliger
Hallo, ich habe 25 Jahre in Kanada gelebt und bin wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Ich habe immer in ländlicher Gegend gewohnt und kann mir das Leben in einer Mietwohnung nicht vorstellen und etwas kaufen liegt gemäss meinem Budget nicht drin. Ich stelle mir vor in einem Tiny House zu leben, auf einem Ganzjahres Campingplatz, oder auf einem Bauernhof, bin mit der Landwirtschaft sehr verbunden. Ich 74 Jahre alt und noch rüstig, könnte für leichtere Arbeiten noch mithelfen und würde mir auch Spass machen.
Wer kann mir auf der Suche weiterhelfen? Bevorzugte Gegend, Innerschweiz, Zürcheroberland, Aargau, Soloturn etc.
Freue mich auf Antwort!
Andreas Inauen
Guten Tag Herr Inauen,
Vielen Dank für Ihre Nachricht und das Teilen Ihrer Lebensgeschichte. Es klingt, als hätten Sie in Kanada ein erfülltes Leben in der ländlichen Umgebung geführt, und ich verstehe gut, dass Sie sich in der Schweiz nach einem ähnlichen Lebensstil sehnen. Der Gedanke, in einem Tiny House zu leben, sei es auf einem Ganzjahres-Campingplatz oder einem Bauernhof, klingt sehr spannend, besonders mit Ihrer Verbundenheit zur Landwirtschaft und Ihrer Bereitschaft, bei leichten Arbeiten mitzuhelfen.
Ich möchte Sie ermutigen, die Links oben im Blog und in den Kommentaren durchzugehen, da dort möglicherweise wertvolle Informationen für Ihre Suche enthalten sind. Zudem werden wir Ihr Anliegen im Auge behalten und Ihnen gerne einen Kontakt weiterleiten, falls wir von jemandem erfahren, der eine passende Möglichkeit für Sie kennt. Ihre bevorzugten Regionen wie die Innerschweiz, das Zürcher Oberland, Aargau und Solothurn bieten sicherlich einige Optionen für ein solches Leben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche und hoffe, dass Sie bald eine Lösung finden, die Ihrem Wunsch nach einem naturnahen Leben entspricht. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüssen und den besten Wünschen für Ihre Zukunft,
Jürg Zulliger
Guten Tag Herr Zulliger
Vielen Dank für Ihren spannenden Blog.
Bei uns wird es wegen dem Brüttenertunnel einen Bauplatz vor dem Haus geben für 10 Jahre. Darf ich einen Parkplatz für meinen Wohnwagen mieten und ab und zu dort übernachten, wenn es zu laut wird? Oder müsste dies auf einem privaten Grundstück sein?
Guten Tag Herr Matter
In der Schweiz ist das Campieren und Übernachten in Wohnwagen auf Parkplätzen nicht einheitlich geregelt und kann je nach Kanton, Gemeinde oder sogar spezifischem Parkplatz unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt:
Offizielle Campingplätze: Das Übernachten in Wohnwagen ist auf offiziellen Campingplätzen erlaubt und oft die sicherste und bequemste Option.
Parkplätze: Auf öffentlichen Parkplätzen ist das Übernachten in Wohnwagen in vielen Fällen nicht erlaubt oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Es gibt jedoch auch Parkplätze, die explizit für Wohnmobile ausgewiesen sind, wo das Übernachten erlaubt ist.
Private Grundstücke: Mit der Erlaubnis des Eigentümers kann man auf privaten Grundstücken übernachten.
Naturschutzgebiete und andere spezielle Zonen: In Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen speziell geschützten Zonen ist das Übernachten in Wohnwagen in der Regel streng verboten.
Es ist ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kanton zu informieren, um sicherzustellen, dass man die lokalen Vorschriften einhält. Es gibt auch Apps und Webseiten, die Informationen über erlaubte Stellplätze für Wohnmobile in der Schweiz bieten. Suchen Sie nach Begriffen wie „Abstellplatz“, „Stellplätze“, „Campieren über Nacht“ oder fragen Sie Tourismusorganisationen.
Hier finden Sie auch weitere Informationen:
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/reisevorbereitung/wild-campen-in-der-schweiz.php
Freundliche Grüsse und viel Glück bei der Suche.
Jürg Zulliger