Für Neubauten gilt schon jetzt der Grundsatz nachhaltigen Bauens. Für Altbauten ist es an der Zeit, die Klimapolitik des Bundesrates miteinzubeziehen. Denn jede zusätzliche Tonne CO2 in der Atmosphäre trägt zur unerwünschten Klimaerwärmung bei. Die Energiegesetze der Kantone und das geplante CO2-Gesetz des Bundes stellen höhere Anforderungen.

Nachhaltiges Bauen umfasst grundsätzlich viele Aspekte: Wer baut und wohnt soll sparsam mit begrenzten Ressourcen umgehen und die Natur schonen. Bei Gebäuden gilt es, dass sie bei der Herstellung und im Betrieb nicht unnötig viel Energie benötigen. Über dem Ganzen steht die längerfristige Energie- und Klimapolitik der Schweiz. 

Die Strategie des Bundesrates ist klar: Bis 2050 soll die Schweiz nicht mehr schädliche Treibhausemmissionen verursachen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können («Netto Null-Emissionen»). Nach längerer Beratung haben sich der Stände- und Nationalrat deshalb auf ein neues, griffiges CO2-Gesetz geeinigt. Sowohl für den Neubau als auch für Altbauten würde das Gesetz je nach Kanton mit einer Übergangsfrist ab 2023 oder 2026 gelten. Falls das Referendum dazu ergriffen wird, käme es zu einer Volksabstimmung über das CO2-Gesetz.

Die Heizungen der rund 2,3 Millionen Gebäude in der Schweiz sind für rund 40 Prozent der unerwünschten Treibhausemissionen verantwortlich. Eine Wende zu nachhaltigem Bauen heisst daher vor allem: Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll gesenkt werden. Besonders wichtig ist zudem der Wechsel von fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Gas zu erneuerbarer Energie. Ein neues Haus, das erneuerbare Energie über eine Wärmepumpe nutzt, schneidet bei der CO2-Bilanz massiv besser ab als ein Altbau mit konventionellen Energieträgern.

Nachhaltig bauen: Der Trend geht in Richtung saubere Energie. (Bild: fotolia)

CO2-Gesetz: Was kommt auf Hauseigentümer zu?

Die Kantone sind ohnehin damit beschäftigt, ihre eigenen Bau- und Energiegesetze dem Stand der Technik anzupassen. Mit dem im September von National- und Ständerat verabschiedeten Gesetz gehen die Massnahmen jetzt noch weiter. Wenn das CO2-Gesetz wie geplant in Kraft tritt, darf ein Gebäude pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr maximal noch 20 kg CO2-Ausstoss verursachen. Die Energiebezugsfläche ist nichts anderes als die beheizte Fläche eines Gebäudes. Meist sind dies die Wohnflächen, ohne Keller, ohne Estrich. Die Volksabstimmung über das CO2-Gesetz findet am 13. Juni 2021 statt.

Das im Parlament verabschiedete CO2-Gesetz hat auch Folgen für den Kauf von Immobilien: «In Zukunft wird wohl die Frage nach dem Heizsystem und dem Energieträger noch wichtiger werden», sagt Thomas Ammann, Ressortleiter Energie- und Bautechnik beim Hauseigentümerverband (HEV Schweiz).

Die Kantone haben schon jetzt gewisse Massnahmen umgesetzt: So müssen bei Sanierungen die Gebäude energieeffizienter und damit nachhaltiger werden. Zentrale Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen in den meisten Kantonen ersetzt werden, weil sie als ineffizient gelten.

Mit dem neuen CO2-Gesetz werden die Hürden aussergewöhnlich hoch, um ältere Häuser weiterhin mit fossilen Brennstoffen zu betreiben.

«So wie schon jetzt bei Gebäuden mit alten Elektroheizungen ist es gut denkbar, dass Käufer bei veralteten Systemen von einem tieferen Wert ausgehen», so Experte Thomas Ammann.

Schon jetzt ist es bei grossen professionellen Immobilieninvestoren nicht ungewöhnlich, dass sie Immobilien tiefer schätzen. Der Marktwert sinkt, wenn die Immobilie nicht dem Stand der Energievorschriften entspricht. Künftig ist zu vermuten, dass auch private Käufer kritisch nachfragen werden. Ist es den Preis wirklich wert, wenn es bei der Nachhaltigkeit zu wünschen übrig lässt? Wer Eigentümer wird, muss die technische Nachrüstung dann aus der eigenen Tasche finanzieren.

CO2-Austoss: Häuser unter die Lupe nehmen 

Doch gerade für Laien sind Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und CO2-Ausstoss etwas Abstraktes. Kaum jemand sieht bei einer Besichtigung einem Ein- oder Mehrfamilienhaus von aussen an, wie gut es abschneidet. Ein sehr schlechter Zustand von Fenstern, Dach und Fassade sowie eine alte Heizung aus den 1970er-Jahren sind natürlich ein Indiz dafür. Da wären weitere Abklärungen notwendig. Zumindest wird jeder nüchtern kalkulierende Käufer den Preis herunterverhandeln, weil er ja die unterlassenen Investitionen nachholen muss.

Zu den Kosten: Lange Zeit war es üblich und aufgrund der Gesetze auch noch möglich, ältere Öl- oder Gasheizungen 1:1 wieder mit dem gleichen System zu ersetzen. Das hatte unbestreitbar einen gewissen Vorteil: Der einfache Ersatz ist zwar alles andere als nachhaltig, aber eben kostengünstig. Für ein Standard-Einfamilienhaus sind dafür etwa 15’000 bis 20’000 Franken zu budgetieren. Eine aufwändigere Sanierung und ein Wechsel des Energieträgers – zum Beispiel eine nachhaltige Wärmepumpe – kommen meist etwa doppelt so teuer zu stehen. Dabei handelt es sich um eine ungefähre Richtgrösse. Je nach der Ausgangslage auf dem Grundstück sowie den notwendigen Anpassungsarbeiten können die Kosten im Einzelfall stark variieren.

Wärmepumpen verzeichnen hohe Zuwachsraten in der Schweiz. Sie reduzieren CO2-Emissionen von Gebäuden. (Bild: FWS)

CO2-Gesetz: Finanzielle Aspekte

Praktisch alle Experten sind sich aber einig: Eine Umrüstung auf erneuerbare Energien kann zwar zu Beginn mit relativ hohen Kosten verbunden sein. Im längerfristigen Betrieb zahlt sich dies aber mehrfach aus – vor allem durch Einsparungen im Betrieb, bei den Nebenkosten, beim Unterhalt und den wesentlich tieferen Kosten für den Bezug von Energie. Wärmepumpen benötigen für den Betrieb Strom. «Strom gilt aus Sicht des CO2-Gesetzes an sich als CO2-neutral», sagt Experte Thomas Ammann. Wer allerdings konsequent auf nachhaltiges Bauen setzen will, sollte dennoch den Verbrauch so tief wie möglich halten und auf die Herkunft des Stroms achten. «Aus dem Ausland importierter Strom aus Kohlekraftwerken wäre natürlich ganz klar nicht nachhaltig», so Thomas Ammann.

Hauseigentümer oder natürlich auch Stockwerkeigentümer sollten sich beraten lassen. Ideal ist es, den Gebäudeunterhalt und die längerfristigen Massnahmen gut zu planen. Nachhaltig sind zum Beispiel Systeme mit Wärmepumpe, Photovoltaik, Holzschnitzel- und Holzpellets-Heizungen sowie meist auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz. Übrigens sind heute im Neubau in der Schweiz schon jetzt Wärmepumpen das mit Abstand am häufigsten eingesetzte System. Beim Neubau sind wir damit schon ein grosses Stück vorangekommen, um mehr Nachhaltigkeit umzusetzen.

Teils sind auch kombinierte (bivalente) Systeme möglich. Ist das Haus punkto Wärmedämmung auf einem schlechten Stand, genügt zum Beispiel eine vergleichsweise günstige Luft-Wasser-Wärmepumpe – zur Erzeugung von Heizenergie und Warmwasser als so genannte Bandenergie bzw. für den Grundbedarf. Ergänzend können «Spitzenlasten an kalten Wintertagen mit fossilen Energieträgern abgedeckt werden», erläutert Experte Thomas Ammann vom HEV Schweiz.

Nachhaltiges Bauen wird alles in allem zu einem breit abgestützten Thema. Der Bund, die Kantone und weitere Stellen und Behörden befassen sich intensiv damit, die Energiewende vorzubereiten und zu unterstützen. Ein revidiertes CO2-Gesetz gibt dazu den Rahmen vor.

GEAK wird angepasst für CO2

Begleitet wird dies mit Förderbeiträgen (der Kantone oder aus dem Klimafonds) sowie mit steuerlichen Anreizen. Der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist schon jetzt eine einfache und gut abgestützte «Energieetikette»; der GEAK teilt Gebäude in verschiedene Energieklassen ein, wobei die Kategorie A das höchste Level darstellt. Im Zusammenhang mit den neuen CO2-Gesetz soll der GEAK angepasst werden – selbst jeder Laie wird sich dann schnell ein Bild davon machen können, wie ein bestimmtes Gebäude in Sachen Energieverbrauch und CO2-Emissionen abschneidet.

Das Heizsystem, die CO2-Emissionen und die Isolation des Dachs: In Zukunft wichtige Kriterien beim Immobilienkauf. (Bild: Pixabay).