Für Neubauten gilt schon jetzt der Grundsatz nachhaltigen Bauens. Für Altbauten ist es an der Zeit, die Klimapolitik des Bundesrates miteinzubeziehen. Denn jede zusätzliche Tonne CO2 in der Atmosphäre trägt zur unerwünschten Klimaerwärmung bei. Die Energiegesetze der Kantone und das geplante CO2-Gesetz des Bundes stellen höhere Anforderungen.
- CO2-Gesetz: Was kommt auf Hauseigentümer zu?
- CO2-Austoss: Häuser unter die Lupe nehmen
- CO2-Gesetz: Finanzielle Aspekte
- GEAK wird angepasst für CO2
Nachhaltiges Bauen umfasst grundsätzlich viele Aspekte: Wer baut und wohnt soll sparsam mit begrenzten Ressourcen umgehen und die Natur schonen. Bei Gebäuden gilt es, dass sie bei der Herstellung und im Betrieb nicht unnötig viel Energie benötigen. Über dem Ganzen steht die längerfristige Energie- und Klimapolitik der Schweiz.
Die Strategie des Bundesrates ist klar: Bis 2050 soll die Schweiz nicht mehr schädliche Treibhausemmissionen verursachen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können («Netto Null-Emissionen»). Nach längerer Beratung haben sich der Stände- und Nationalrat deshalb auf ein neues, griffiges CO2-Gesetz geeinigt. Sowohl für den Neubau als auch für Altbauten würde das Gesetz je nach Kanton mit einer Übergangsfrist ab 2023 oder 2026 gelten. Falls das Referendum dazu ergriffen wird, käme es zu einer Volksabstimmung über das CO2-Gesetz.
Die Heizungen der rund 2,3 Millionen Gebäude in der Schweiz sind für rund 40 Prozent der unerwünschten Treibhausemissionen verantwortlich. Eine Wende zu nachhaltigem Bauen heisst daher vor allem: Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll gesenkt werden. Besonders wichtig ist zudem der Wechsel von fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Gas zu erneuerbarer Energie. Ein neues Haus, das erneuerbare Energie über eine Wärmepumpe nutzt, schneidet bei der CO2-Bilanz massiv besser ab als ein Altbau mit konventionellen Energieträgern.
CO2-Gesetz: Was kommt auf Hauseigentümer zu?
Die Kantone sind ohnehin damit beschäftigt, ihre eigenen Bau- und Energiegesetze dem Stand der Technik anzupassen. Mit dem im September von National- und Ständerat verabschiedeten Gesetz gehen die Massnahmen jetzt noch weiter. Wenn das CO2-Gesetz wie geplant in Kraft tritt, darf ein Gebäude pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr maximal noch 20 kg CO2-Ausstoss verursachen. Die Energiebezugsfläche ist nichts anderes als die beheizte Fläche eines Gebäudes. Meist sind dies die Wohnflächen, ohne Keller, ohne Estrich. Die Volksabstimmung über das CO2-Gesetz findet am 13. Juni 2021 statt.
Das im Parlament verabschiedete CO2-Gesetz hat auch Folgen für den Kauf von Immobilien: «In Zukunft wird wohl die Frage nach dem Heizsystem und dem Energieträger noch wichtiger werden», sagt Thomas Ammann, Ressortleiter Energie- und Bautechnik beim Hauseigentümerverband (HEV Schweiz).
Die Kantone haben schon jetzt gewisse Massnahmen umgesetzt: So müssen bei Sanierungen die Gebäude energieeffizienter und damit nachhaltiger werden. Zentrale Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen in den meisten Kantonen ersetzt werden, weil sie als ineffizient gelten.
Mit dem neuen CO2-Gesetz werden die Hürden aussergewöhnlich hoch, um ältere Häuser weiterhin mit fossilen Brennstoffen zu betreiben.
«So wie schon jetzt bei Gebäuden mit alten Elektroheizungen ist es gut denkbar, dass Käufer bei veralteten Systemen von einem tieferen Wert ausgehen», so Experte Thomas Ammann.
Schon jetzt ist es bei grossen professionellen Immobilieninvestoren nicht ungewöhnlich, dass sie Immobilien tiefer schätzen. Der Marktwert sinkt, wenn die Immobilie nicht dem Stand der Energievorschriften entspricht. Künftig ist zu vermuten, dass auch private Käufer kritisch nachfragen werden. Ist es den Preis wirklich wert, wenn es bei der Nachhaltigkeit zu wünschen übrig lässt? Wer Eigentümer wird, muss die technische Nachrüstung dann aus der eigenen Tasche finanzieren.
CO2-Austoss: Häuser unter die Lupe nehmen
Doch gerade für Laien sind Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und CO2-Ausstoss etwas Abstraktes. Kaum jemand sieht bei einer Besichtigung einem Ein- oder Mehrfamilienhaus von aussen an, wie gut es abschneidet. Ein sehr schlechter Zustand von Fenstern, Dach und Fassade sowie eine alte Heizung aus den 1970er-Jahren sind natürlich ein Indiz dafür. Da wären weitere Abklärungen notwendig. Zumindest wird jeder nüchtern kalkulierende Käufer den Preis herunterverhandeln, weil er ja die unterlassenen Investitionen nachholen muss.
Zu den Kosten: Lange Zeit war es üblich und aufgrund der Gesetze auch noch möglich, ältere Öl- oder Gasheizungen 1:1 wieder mit dem gleichen System zu ersetzen. Das hatte unbestreitbar einen gewissen Vorteil: Der einfache Ersatz ist zwar alles andere als nachhaltig, aber eben kostengünstig. Für ein Standard-Einfamilienhaus sind dafür etwa 15’000 bis 20’000 Franken zu budgetieren. Eine aufwändigere Sanierung und ein Wechsel des Energieträgers – zum Beispiel eine nachhaltige Wärmepumpe – kommen meist etwa doppelt so teuer zu stehen. Dabei handelt es sich um eine ungefähre Richtgrösse. Je nach der Ausgangslage auf dem Grundstück sowie den notwendigen Anpassungsarbeiten können die Kosten im Einzelfall stark variieren.
CO2-Gesetz: Finanzielle Aspekte
Praktisch alle Experten sind sich aber einig: Eine Umrüstung auf erneuerbare Energien kann zwar zu Beginn mit relativ hohen Kosten verbunden sein. Im längerfristigen Betrieb zahlt sich dies aber mehrfach aus – vor allem durch Einsparungen im Betrieb, bei den Nebenkosten, beim Unterhalt und den wesentlich tieferen Kosten für den Bezug von Energie. Wärmepumpen benötigen für den Betrieb Strom. «Strom gilt aus Sicht des CO2-Gesetzes an sich als CO2-neutral», sagt Experte Thomas Ammann. Wer allerdings konsequent auf nachhaltiges Bauen setzen will, sollte dennoch den Verbrauch so tief wie möglich halten und auf die Herkunft des Stroms achten. «Aus dem Ausland importierter Strom aus Kohlekraftwerken wäre natürlich ganz klar nicht nachhaltig», so Thomas Ammann.
Hauseigentümer oder natürlich auch Stockwerkeigentümer sollten sich beraten lassen. Ideal ist es, den Gebäudeunterhalt und die längerfristigen Massnahmen gut zu planen. Nachhaltig sind zum Beispiel Systeme mit Wärmepumpe, Photovoltaik, Holzschnitzel- und Holzpellets-Heizungen sowie meist auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz. Übrigens sind heute im Neubau in der Schweiz schon jetzt Wärmepumpen das mit Abstand am häufigsten eingesetzte System. Beim Neubau sind wir damit schon ein grosses Stück vorangekommen, um mehr Nachhaltigkeit umzusetzen.
Teils sind auch kombinierte (bivalente) Systeme möglich. Ist das Haus punkto Wärmedämmung auf einem schlechten Stand, genügt zum Beispiel eine vergleichsweise günstige Luft-Wasser-Wärmepumpe – zur Erzeugung von Heizenergie und Warmwasser als so genannte Bandenergie bzw. für den Grundbedarf. Ergänzend können «Spitzenlasten an kalten Wintertagen mit fossilen Energieträgern abgedeckt werden», erläutert Experte Thomas Ammann vom HEV Schweiz.
Nachhaltiges Bauen wird alles in allem zu einem breit abgestützten Thema. Der Bund, die Kantone und weitere Stellen und Behörden befassen sich intensiv damit, die Energiewende vorzubereiten und zu unterstützen. Ein revidiertes CO2-Gesetz gibt dazu den Rahmen vor.
GEAK wird angepasst für CO2
Begleitet wird dies mit Förderbeiträgen (der Kantone oder aus dem Klimafonds) sowie mit steuerlichen Anreizen. Der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist schon jetzt eine einfache und gut abgestützte «Energieetikette»; der GEAK teilt Gebäude in verschiedene Energieklassen ein, wobei die Kategorie A das höchste Level darstellt. Im Zusammenhang mit den neuen CO2-Gesetz soll der GEAK angepasst werden – selbst jeder Laie wird sich dann schnell ein Bild davon machen können, wie ein bestimmtes Gebäude in Sachen Energieverbrauch und CO2-Emissionen abschneidet.
Guten Tag,
Unser Haus hat eine Gasheizung, die in ca. 5 Jahren ersetzt werden muss. An unserem Wohnort können wir Gas mit 10% bis 100% Biogas beziehen. Biogas ist klimaneutral. Den vom neuen CO2-Gesetz verlangten maximalen CO2-Ausstoss können wir damit bis auf 0% klimaaktives CO2 reduzieren.
Sehe ich das richtig, dass mit bis 100% Biogas das neue CO2-Gesetz erfüllt wird und wir somit wieder eine Gasheizung installieren dürfen in ca. 5 Jahren?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Herr Forster
Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Ja, das sehe ich auch so. Die Idee beim CO2-Gesetz bestand immer auch darin, erneuerbares Biogas zu fördern (zum Beispiel in der Landwirtschaft). Wenn Ihr Haus auch gut gedämmt ist, sind Sie sicher auf gutem Weg.
Beachten Sie aber: Während einer Übergangszeit sind weiter die kantonalen Vorschriften zu beachten. Das eidg. Gesetz und die Verordnung dazu liegen nicht definitiv vor; der Weg in Richtung weniger Emissionen und weniger Treibhausgase dürfte aber klar sein.
Vielen Dank für die aktuellen Informationen. Wie sieht es mit Häusern nach Minergie-Standard aus? Werden diese CO2-neutral sein?
Guten Tag Herr Beglinger
Wenn sich die Bau- und Energiegesetze und eben künftig das CO2-Gesetz vermehrt nach dem Energieträger richten, kommt der Wahl des Heizsystems entscheidende Bedeutung zu (wohl noch wichtiger als gute Fenster und eine gute Isolation bzw. Wärmedämmung). Zu den Minergie-Häusern: De facto sind die zertifizierten Gebäude meist ohnehin mit erneuerbaren Energieträgern ausgestattet (Wärmepumpe, Photovoltaik etc.). Minergie stellte schon immer höhere Anforderungen. Sie können daher davon ausgehen, dass die nach Minergie zertifizierten Gebäude auch in Zukunft den Anforderungen der Baugesetze und der Klimapolitik genügen.
Guten Tag, wie sieht es aus mit einem Haus mit Elektroheizung jedoch ohne Zentralheizung (d.h. eine oder mehrere Heizungen und einen getrennten Thermostat je Raum)?
Guten Tag Herr Ramon
Das hat nicht direkt mit dem CO2-Gesetz zu tun. Sie kommen eher in Konflikt mit den aktuell geltenden kantonalen Energiegesetzen. Da im Zug der Umrüstungen der Stromverbrauch steigen wird, soll die Effizienz im Gebäudebereich generell verbessert werden (eben auch der Stromverbrauch). Die kantonalen Energiedirektoren haben sich schon länger darauf geeinigt, dass zentrale Elektroboiler und zentrale Elektroheizungen ersetzt werden sollen. Und zwar 15 Jahre nach dem das jeweilige Gesetz im Kanton in Kraft tritt. – Was in Bezug auf Ihr Gebäude und Ihre Heizung gilt – am besten fragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Kanton.
Guten Tag,
Sie schreiben: Wenn das CO2-Gesetz wie geplant in Kraft tritt, darf ein Gebäude pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr maximal noch 20 Tonnen CO2-Ausstoss verursachen.
Meine Frage: Nehmen wir an, ich habe ein Einfamilienhaus mit Umschwung und z.B. einen schönen Baumbestand. Bäume absorbieren ja CO2. Wir mir dies dann dem CO2-Austoss des Gebäudes gutgeschrieben?
Wir glauben nicht, dass eine solche Aufrechnung möglich sein wird. Ein Tipp von unserer Seite: Es gibt etliche Tools, die Ihnen helfen, CO2-Emissionen zu schätzen und etwas zu spielen damit.
https://www.erneuerbarheizen.ch/heizkostenrechner
Der offizielle Rechner von EnergieSchweiz hilft, Heizsysteme sowie Kosten und CO2-Bilanz zu vergleichen.
Guten Tag
was passiert bei Liegenschaften mit Elektrospeicherheizung, Aufladung in der Nacht über Strom, müssen diese auch durch ein neue CO2 neutrale Heizungssysteme ersetzt werden?
Die meisten kantonalen Bau- und Energiegesetze sehen vor, dass die alten, zentralen Elektroheizungen und zentralen Elektroboiler irgendwann ersetzt werden müssen. Diese Technologien gelten heute als ineffizient. Sie müssen innerhalb einer Frist von 15 Jahren ersetzt werden. Am besten fragen Sie in Ihrem Kanton.
Ich hatte ein Hybrid-Auto, für dieses bekam ich dazumal Fr. 150.00 CO2-Reduktion p.J.
mein neuer Hybrid wird mit Fr. 75.00 CO2-Steuer bestraft. Da wir sehr darauf achten der Umwelt gutes zutun haben wir auch eine Heizung mit sogenatem Brennwert d.h mit Wärmerückgewinnung. Als wir das Haus gekauft hatten brauchte unsere Heizung 2500 lt. Öl p.J. heute brauchen wir gerade noch 700 lt. Wir habe auch eine Solaranlage aufs Haus gebaut diese zeigt uns auch an wieviel CO2-Reduktion eingespart wurde so kommen wir auf 500 kg p.M. für diese Einsparung bekommen wir nichts, weil es keine CO2-Kässeli gibt? nun habe ich herausgefunden das die CO2-Abgabe vom Auto in die Staatskasse fliest und damit Strassen gebaut werden. Faktum: wer was für die Umwelt tut wird verarscht und bezahlt doppelt anstatt zu belohnen. Die Antwort die ich erhalten habe war doch sehr trocken. Das entscheidet die Politik, die haben die CO2 Abgabe verordnet? Prost Politik.
Sehr geehrter Herr Löffel
Herzlichen Dank für Ihre Überlegung und Ihre Meinungsäusserung. Die Lenkungsabgaben und die Verteilung der Gelder aus den Abgaben – das gehört nicht in den Kernbereich unserer Tätigkeit bei newhome.
Nur kurz zu den Liegenschaften und den Umrüstungen auf erneuerbare Energien etc.: Zu Beginn stellt dies eine beträchtliche Investition dar. Längerfristig sinken aber die Betriebskosten. Kommt dazu: Es winken Steuervorteile, Förderprogramme etc. Im Bereich professioneller Investitionen in Immobilien zeigt sich: Immobilien, die technisch überholt sind und die Bauvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen (werden), verlieren tendenziell an Wert.
Ein 2-Familienhaus hat keine zentrale Heizung. jede Wohnung hat autonom Infrarot-Heizelemente mit eigener Stromrechnung.
gilt dieses Heizsystem nach dem neuen Energiesetz als in ineffizient wie Oel- und Gasheizungen?
Guten Tag Herr Schmiedler
Danke für Ihre Frage. Massgeblich sind hier die kantonalen Energiegesetze. In welchem Kanton wohnen Sie? In vielen Kantonen müssen zentrale Elektro-Heizungen innerhalb von 15 Jahren ersetzt werden (siehe auch die Antwort oben an Herrn Liechti); Sie sollten sich beraten lassen und sich bei der zuständigen Stelle im Kanton erkundigen.
Danke für den Artikel!
Was für welchen weiteren Bedingungen soll in der Zukunft ein Gebäude (das Anfang 2000s gebaut wurde), und das schon mit einer Erdsonde ausgerüstet ist, entsprechen?
Vielen Dank.
Wenn Sie schon jetzt auf erneuerbare Energie umgerüstet haben, sind Sie sicher im Vorteil.
Hilfreich ist auch folgendes Tool:
https://www.erneuerbarheizen.ch/heizkostenrechner
Der offizielle Rechner von EnergieSchweiz hilft, Heizsysteme sowie Kosten und CO2-Bilanz zu vergleichen.
Was raten Sie Wohneigentümern ohne Fussbodenheizung? Mit Heizkörpern sind Wärmepumpen praktisch nicht effizient zu betreiben. Die erwähnten Einsparungen im Betrieb sind dann nicht gegeben. Alle Gebäude dieser Kategorie abzureissen ist wirtschaftlich sicherlich nicht zu rechtfertigen.
Mit alten Heizkörpern läuft das quasi auf eine verkappte Stromheizung hinaus. Wir empfehlen Ihnen, sich beraten zu lassen. Am besten planen Sie dann für die nächsten 5 bis 10 Jahre und nehmen Verbesserungen in Etappen vor. Gebäudehülle und Wärmeerzeugung sollten zueinander passen.
Guten Tag Herr Zulliger
Danke für diesen beleuchtenden Artikel.
Ich rechne mit dem Ergreifen des Referendums. Daher kann das Inkrafttreten des CO2 Gesetzes noch Jahre dauern. Mein Kaminfeger hat mich auf MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) aufmerksam gemacht. Ich erwarte, dass MuKEn vor dem CO2 Gesetz die Sanierungsüberlegungen der Hauseigentümer betreffen wird. Die daraus abgeleiteten kantonalen Energiegesetzte variieren daher von Kanton zu Kanton. Dennoch würden mich ihre Gedanken und Überlegungen aus Hauseigentümersicht zu diesen kommenden Vorschriften interessieren z.B. für den Kanton Bern oder Zürich.
Mit freundlichem Gruss
Markus
Vielen Dank für Ihren interessanten Hinweis. Ich würde mir hier keine Prognose anmassen, im Blog oben habe ich versucht, einige Eckpunkte zu erläutern. Zürich und Bern: Die Anpassung der Energiegesetze ist umstritten. Früher oder später werden aber die Anforderungen an die Heizsysteme mit Sicherheit strenger. Ich würde das längerfristig einplanen.
Wenn das CO2-Gesetz wie geplant in Kraft tritt, darf ein Gebäude pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr maximal noch 20 Tonnen CO2-Ausstoss verursachen.
Grüezi Herr Zullinger,
das wird wohl nicht stimmen, die 20 to / m2….
Gruss L. Kreis
Guten Tag Herr Kreis
Vielen Dank für Ihr Feedback und Ihr Mitdenken. Sie haben recht. Altbauten dürfen dann zum Beispiel für Heizung und Warmwasser nicht mehr als 20 kg pro Jahr und m2 Energiebezugsfläche verursachen.
Sehr geehrter Herr Zulliger, herzlichen Dank für Ihren Einsatz. Wir haben letztes Jahr die Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, eine Photovoltaik-Anlage auf unser Dach verlegt und ein Elektro-Auto gekauft. Damit sparen wir pro Jahr nicht nur rund 3000 Liter Diesel resp. Heizöl, sondern auch sehr viel Geld! Ich war überrascht, wie viel uns das gebracht hat. Warum ist es so schwierig, andere davon zu überzeugen? Bitte machen Sie weiter so!
Guten Tag Herr Gattiker
Herzlichen Dank für Ihr Feedback und Ihr konstruktives Fallbeispiel. Ich denke, wohl alle Fachleute sind sich einig: Über die gesamte Nutzungsdauer einer Anlage und eines Gebäudes betrachtet macht sich die Umrüstung auf erneuerbare Energie auch wirtschaftlich bezahlt.
Ich denke nicht, dass sie das investierte Kapital mit den Ersparnissen wieder reinbekommen. Ich habe ausgerechnet, dass ich meinen 1.4 Tonnen Schlitten aus den 80er Jahren eine Million Kilometer weit bewegen könnte um auf das gleiche Ergebnis zu kommen, das Sie mit Ihrem „neuen“ Elektroauto erreichen, dies nur mal finanziell. Zudem: Was wir durch Selbstkasteiung an CO2 sparen, wird durch das ungezügelte weltweite Bevölkerungswachstum und die Bedürfnisse der Entwicklungs- und Schwellenländern nach Mobilität und modernem Lebensstandard wieder wettgemacht. Das Klima wird nicht besser, es ist lediglich eine neue Geldumverteilungsmaschine. Es wäre viel ehrlicher bereit zu sein, mit den Klimaerwärmungen leben zu lernen, denn der Prozess wird sich weder verhindern noch rückgängig machen lassen.
Sehr geehrter Herr Meier
Sie denken nicht, dass ich das investierte Kapital zurückerhalte. Gute Frage! Ehrlich gesagt habe ich diese Rechnung bei meinem Entscheid nicht gemacht. Mir ging es einfach darum, vom meist steigenden Ölpreis wegzukommen.
Aber Ihre Frage hat mich veranlasst, das mal nachzurechnen. Hier also meine Zahlen, die ich mit Quittungen auf Nachfrage gerne belegen kann.
Ich hatte folgende Auslagen:
48’062.45 hat mich die Wärmepumpe gekostet (samt aller Nebenkosten)
24’630.00 kostete die Solaranlage (Leistung 10,56 kWp) – Bundessubvention schon abgezogen.
17’000.00 zahlte ich für das Auto, einen Nissan Leaf, Occasion, 3jährig mit 52’070 km.
89’692.45 insgesamt habe ich also investiert.
4’600.00 zahlte die Gemeinde dafür, dass ich die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzte.
11’000.00 zahlte die Gemeinde als Subvention für die Photovoltaik und die Auto-Ladestation
74’092.45 musste ich also selber zahlen
20’000.00 hätte der Ersatz der Ölheizung durch eine neue vermutlich gekostet (Schätzung)
12’000.00 hätte vermutlich eine gleichwertige Benzin-/Diesel-Auto-Occasion gekostet
42’092.45 habe ich also zusätzlich ausgegeben.
Und mit folgenden Einsparungen kann ich pro Jahr rechnen:
908.11 für Heizöl (Durchschnitt dessen, was ich seit 1995 pro Jahr bezahlt habe)
1200.00 für Diesel/Benzin (Durchschnitt dessen, was ich letztes Jahr für Diesel bezahlt habe)
227.40 für Strom (Vergleich der Rechnungen 2020 mit dem Vorjahr, jeweils per Ende Sept.)
150.00 für den Kaminfeger
2484.51 spare ich also pro Jahr.
Wenn ich die zusätzlichen Ausgaben von 42’092.45 durch die jährlichen Einsparungen von 2484.51 teile, komme ich auf knapp 17 Jahre, in denen meine zusätzlichen Aufwendungen amortisiert sind.
Natürlich kann man einwenden, dass gemeindliche Subventionen von 15’600 Fr. grosszügig sind. Das ist sicher richtig. Ich wohne in der Gemeinde Hünenberg, die in dieser Sache sehr fortschrittlich ist. Aber Subentionen gibt es auch in anderen Gemeinden – erkundigen Sie sich einfach danach.
Umgekehrt möchte ich darauf hinweisen, dass ich für die Berechnung der Heizöl-Kosten die Zeit seit Bezug meines Hauses (Ende 1994) berechnet habe. Da gab es teilweise noch Preise von unter 20 Fr. pro 100 Liter!
Aber man muss ja in die Zukunft denken. Und da gilt: Die Staaten (nicht nur die Schweiz) wollen weg vom Öl. Die Preise für Heizöl und Diesel werden also steigen, und das wird die Amortisationszeit weiter verkürzen. Zudem wird der Stromverbrauch steigen – das erhöht die Attraktivität einer eigenen Photovoltaik-Anlage.
Aus Ihrer Reaktion schliesse ich, dass sie der Klimapolitik skeptisch gegenüberstehen. Das ist Ihr gutes Recht, und ich will Sie darin nicht beeinflussen. Es geht mir einzig um Ihre Vermutung, dass ich das investierte Geld nie zurückgewinnen werde. Meine Berechnung zeigt, dass das in genau 16.94 Jahren der Fall sein wird. Und danach werde ich jedes Jahr 2848.51 Fr. sparen. Aus meiner Sicht ist das keine schlechte Investition.
Ich bin gerne bereit, Sie mit weiteren Angaben zu unterstützen, falls Sie Interesse haben.
Herzliche Grüsse
Werner Gattiker
Sehr geehrter Herr Zulliger
Danke für die interessanten Informationen. Ich habe eine Frage zu Photovoltaikanlagen: die mit hohem Energieaufwand produzierten Panels müssen nach ihrer Lebenserwartungsdauer (gemäss mir vorliegenden Offerten ca. 20 Jahre) ersetzt werden. Nach heutigem Kenntnisstand ist die Entsorgung von PV-Panels nicht nachhaltig möglich, d.h. es entstehen nicht abbaubare bzw. nicht wiederverwendbare Rückstände eines Teils der verwendeten Materialien. Das ist in den gängigen Nachhaltigkeitsüberlegungen kein Thema. Interessieren würde mich, mit welchen Entsorgungskosten für eine ausgediente PV-Anlage zu rechnen ist? Gibt es dazu Zahlen?
Bestens grüsst
Charles Raas
Sehr geehrter Herr Raas
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Blog zum CO2-Gesetz und Ihre Anfrage. Wir sind keine Spezialisten für PV-Module. Es besteht aber nach meiner Meinung kaum ein Zweifel, dass sie wirtschaftlich und auch nachhaltig sind – über die ganze Lebensdauer betrachtet.
Es kommt darauf an, mit einen seriösen Installateur zusammenzuarbeiten. Dann ist so viel ich weiss, meist auch eine vorgezogene Recyclinggebühr entrichtet worden. Nach diesem System ist dann die Entsorgung für Sie als Betreiber kostenlos. In der Schweiz gibt es Rückgabestellen und Recycling. Mehr Details finden Sie bei Swissolar oder zum Beispiel bei Energie-Experten.ch
https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/recycling-von-solaranlagen.html
Mit besten Grüssen, Jürg Zulliger